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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.08.2019 um 23:01
@Seps13
Ich weiß nicht, ob man die beiden Fälle miteinander vergleichen kann.
Im Fall JS besagen die Gutachten ja nichts Falsches. Nehmen wir das Gutachten bezüglich der DNS. Fakt ist, dass diese nicht mit der DNA von JS übereinstimmt. Dass die Teilprofile der DNa mit der des Opfers identisch sind, wurde nicht nach gefragt.

Hier steht die Frage des Todeszeitpunktes im Vordergrund.
Das sollte sich eigentlich nicht als so problematisch erweisen, wenn alle nötigen Daten vorhanden sind.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.08.2019 um 23:07
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich weiß nicht, ob man die beiden Fälle miteinander vergleichen kann.
Im Fall JS besagen die Gutachten ja nichts Falsches. Nehmen wir das Gutachten bezüglich der DNS. Fakt ist, dass diese nicht mit der DNA von JS übereinstimmt. Dass die Teilprofile der DNa mit der des Opfers identisch sind, wurde nicht nach gefragt.
Ja, genau das ist es! Hier wird nicht nach einer plausiblen Ausgangsposition beim Überbeugen über den Wannenrand mit sicherem Stand gefragt, nicht nach dem Stock, nicht nach den Schuhen, nicht nach dem Teppich, nicht nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit, nicht nach dem fehlenden Abstützen, nicht nach dem sportlichen Beinschwung über den Wannenrand. Es wird genau wie Söring einfach unterschlagen, um ein verwertbares Ergebnis zur Grundidee abzuliefern. Das Gericht hätte diese relevanten Zusatzinformationen alle erfragt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.08.2019 um 23:21
Der Tod kann übrigens durchaus später erst eingetreten sein. MG verließ die Wohnung, als er davon ausging, Frau K. wäre tot. Das ändert nichts an seiner Täterschaft in Bezug auf die Schläge, die Verbringung in die Wanne und die den Tod einleitenden Handlungen. Kein unbekannter Täter (auf den es zudem keinerlei Hinweise gibt), würde Frau K. in die Wanne stecken, um einen Unfall vorzutäuschen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 01:29
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das ändert nichts an seiner Täterschaft in Bezug auf die Schläge,
Welche Schläge?
Die Kopfhaut war noch intakt, sie hatte lediglich Hämatome am Hinterkopf.


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15.08.2019 um 01:59
Zitat von FitzgeraldFitzgerald schrieb:Welche Schläge?
Die Kopfhaut war noch intakt, sie hatte lediglich Hämatome am Hinterkopf.
Wenn bei jedem Schlag gleich die Epidermis perforiert würde, hätten meine Brüder und ich uns umgebracht, bevor wir aus der Grundschule waren.
Und jede Menge Hämatome hatten wir auch.
Seltsam, da du impliziert, das würde nicht zusammen passen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 02:01
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Nichts davon ist mMn geeignet, das Urteil zu erschüttern, der Tod kann auch nach Genditzkis Verlassen der Wohnung eingetreten sein, ohne dass sich etwas an den entscheidungserheblichen Hauptindizien ändert.
die Hauptindizien ändern sich nicht, schließen aber MG als möglichen Täter aus.
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Hier steht die Frage des Todeszeitpunktes im Vordergrund.
Das sollte sich eigentlich nicht als so problematisch erweisen, wenn alle nötigen Daten vorhanden sind.
Wenn der Tod von Frau K. tatsächlich erst nach 15:45 eingetreten seien sollte, kann MG gar nicht der Mörder von Frau. K sein, da er ein Alibi vorzuweisen hat.

Das müsste doch für eine Wiederaufnahme reichen, da MG doch unschuldig seinen könnte.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 02:40
Wenn bei jedem Schlag gleich die Epidermis perforiert würde
Es geht hier nicht um einfache Schläge, sondern dass jemand angeblich bewusstlos geschlagen wurde.
Wie hat man Fr.K. bewusstlos geschlagen, ohne die Kopfhaut zu verletzten ?
Dazu habe ich noch keine Erklärung gefunden.


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15.08.2019 um 06:25
Zitat von FitzgeraldFitzgerald schrieb:Es geht hier nicht um einfache Schläge, sondern dass jemand angeblich bewusstlos geschlagen wurde.
Wie hat man Fr.K. bewusstlos geschlagen, ohne die Kopfhaut zu verletzten ?
Dazu habe ich noch keine Erklärung gefunden.

Das ergibt sich aus dem rechtsmedizinischen Gutachten und auch aus dem Wiederaufnahmeantrag, demzufolge der Sturz in die Wanne mit Anprall genau diese Verletzungen hervorgerufen habe, wodurch Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit hervorgerufen worden sei, mit der Folge, dass Frau Kortüm ertrunken ist.
Eine ebensolche Kraft kann natürlich auch mit Schlägen auf den Hinterkopf oder durch Stoßen gegen eine Wand ausgeübt werden.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Wenn der Tod von Frau K. tatsächlich erst nach 15:45 eingetreten seien sollte, kann MG gar nicht der Mörder von Frau. K sein, da er ein Alibi vorzuweisen hat.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Der Tod kann übrigens durchaus später erst eingetreten sein. MG verließ die Wohnung, als er davon ausging, Frau K. wäre tot. Das ändert nichts an seiner Täterschaft in Bezug auf die Schläge, die Verbringung in die Wanne und die den Tod einleitenden Handlungen. Kein unbekannter Täter (auf den es zudem keinerlei Hinweise gibt), würde Frau K. in die Wanne stecken, um einen Unfall vorzutäuschen.



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15.08.2019 um 06:30
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Ich weiß nicht, ob man die beiden Fälle miteinander vergleichen kann.
Im Fall JS besagen die Gutachten ja nichts Falsches. Nehmen wir das Gutachten bezüglich der DNS. Fakt ist, dass diese nicht mit der DNA von JS übereinstimmt. Dass die Teilprofile der DNa mit der des Opfers identisch sind, wurde nicht nach gefragt.
Gutachten sind selten ganz falsch. Aber Gutachter beantworten eben auch nur die Fragen, die ihnen gestellt werden. Und bei dem aktuellen Gutachten lautete die Frage eben: "Wäre unter bestimmten Umständen auch ein Sturz möglich gewesen?". Diese Frage hat das Gutachten korrekt und nach dem aktuellsten Stand der Wissenschaft korrekt beantwortet - nicht mehr und nicht weniger.


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15.08.2019 um 06:35
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das ergibt sich aus dem rechtsmedizinischen Gutachten und auch aus dem Wiederaufnahmeantrag, demzufolge der Sturz in die Wanne mit Anprall genau diese Verletzungen hervorgerufen habe, wodurch Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit hervorgerufen worden sei, mit der Folge, dass Frau Kortüm ertrunken ist.
Aus dem Grund geht die Verteidigung übrigens auch davon aus, dass Hinterkopfhämatome und Ertrinken in einen gemeinsamen Unfallvorgang gehören. Warum sollte sie in einer Badewanne ertrinken, wenn sie nicht bewusstlos war und warum sollte sie sonst bewusstlos geworden sein, wenn es keine medizinischen Anzeichen gab außer den Hämatomen, die wiederum eine solche Bewusstlosigkeit gerade erklären?


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15.08.2019 um 06:39
Zitat von falstafffalstaff schrieb:Wäre unter bestimmten Umständen auch ein Sturz möglich gewesen?".
Ja, und wenn sich ergibt, dass hier die Frage" Wäre unter bestimmten lebensfremden und nicht mit den wahren Gegebenheiten übereinstimmenden Umständen auch ein Sturz möglich gewesen?" beantwortet wurde, ist es als Beweismittel nicht geeignet.


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15.08.2019 um 08:56
Wenn der WA-Antrag zulässig ist, wird vom Wiederaufnahmegericht in einem zweiten Schritt dessen Begründetheit geprüft. In diesem Rahmen wird ein Richter dann möglicherweise nach § 369 Abs. 1 StPO auch die nach 10 Jahren aufgetauchte Zeugin vernehmen, die ein so gutes Erinnerungsvermögen hat und die Frau K. und deren Gewohnheiten so genau gekannt haben will, die aber MG, obwohl er tagtäglich bei Frau K. ein- und ausging, offenbar nicht kannte, denn sonst hätte er sie schon im abgeschlossenen Prozess benannt. Solche und andere Fragen werden sicher bei der Vernehmung erörtert werden.

Das weitere Prozedere geht dann nach § 369 Abs. 2 bis 4 ZP0, und dann entscheidet das Wiederaufnahmegericht, ob die Zeugin ein neues geeignetes Beweismittel im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO ist
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 369 Beweisaufnahme

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.
(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.
(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.
(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.



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15.08.2019 um 09:10
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Aus dem Grund geht die Verteidigung übrigens auch davon aus, dass Hinterkopfhämatome und Ertrinken in einen gemeinsamen Unfallvorgang gehören.
In noch einem anderen Punkt geht die Verteidigung von einem gemeinsamen Vorgang aus: Dass nämlich a) kotverschmutzte Wäsche in der Wohnung war und b) daher Frau K. (warum eigentlich, wenn sonst MG wusch) den dringenden Wunsch verspürte, diese gleich nach ihrer Rückkehr aus dem KH in der Wanne einzuweichen.

All diese gemeinsamen Vorgänge können, müssen aber keinesfalls kausal miteinander verbunden sein. Ob eine derartige Kausalität besteht, ist ja gerade die Frage (verneint vom LG). Man kann sie nicht einfach als gegeben unterstellen, wie das hier einige tun.


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15.08.2019 um 09:15
Zitat von EinElchEinElch schrieb:Wenn bei jedem Schlag gleich die Epidermis perforiert würde, hätten meine Brüder und ich uns umgebracht, bevor wir aus der Grundschule waren.
Habt ihr euch denn bewusstlos geschlagen?
Denn das wird so angeführt, Frau K. wurde bewusstlos geschlagen dann ins Badezimmer geschleift, wofür es übrigens ebenfalls keine Spuren gibt. Anschließend in die Badewanne gelegt und 3- 5 Minuten unter Wasser gedrückt.

@Seps13
Wenn MG die Wohnung gegen 15 Uhr verließ, dann kann Frau K nicht 2 Stunden später verstorben sein, wenn er sie unter Wasser gedrückt haben soll.


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15.08.2019 um 09:28
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Das ergibt sich aus dem rechtsmedizinischen Gutachten und auch aus dem Wiederaufnahmeantrag, demzufolge der Sturz in die Wanne mit Anprall genau diese Verletzungen hervorgerufen habe, wodurch Bewusstseinstrübung oder Bewusstlosigkeit hervorgerufen worden sei, mit der Folge, dass Frau
Der Sturz soll durch einen Schwindel verursacht worden sein. Es ist also möglich, dass die Bewusstlosigkeit bereits dadurch eingetreten ist.


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15.08.2019 um 09:31
Ich bin hier ein paar Mal angesprochen worden, doch muss ich sagen, dass ich mich an einem dieser beiden Themen, die ich in diesem Thread hier feststelle, ungern beteiligen will. Ich sehe hier einmal ein generelles Thema, in wieweit man Juristen, Gerichten und Verteidigern überhaupt trauen kann und sollte, wobei die verschiedenen Fraktionen hier sehr kompromisslos jeweils ein nein vertreten. Das erscheint mir komplett lebensfremd.

Weder sind Gerichte, Staatsanwälte und Polizisten grundsätzlich unwillig, entlastende Dinge auch nur zur Kenntnis zu nehmen, noch sind Verteidiger grundsätzlich darauf aus, notfalls mit perfider Unwahrheit, Beweise zurechtzubiegen. Das ist doch vollkommener Blödsinn.

So wundert mich schon manchmal, wie in einigen Threads in diesem Forum, Ermittler und ihre übergeordneten Behörden sowie Gerichte den Nimbus der absoluten Unfehlbarkeit zugesprochen bekommen.

Wissenschaftliche Gutachter machen zwar manchmal den Eindruck, als hätten sie und nur sie alle Weisheit der Welt gepachtet, aber nur in Entenhausen hat Professor Primus von Quack jederzeit einen passenden Doktorhut bereit. Im wahren Leben sollten Richter und Juristen durchaus wissen, dass es erstens immer auf die Fragen ankommt, die man stellt, und zweitens man sehr oft Gutachter findet, die auf die gleiche Frage zwei gegensätzliche Antworten anbieten. So einfach gestrickt ist die Welt nun mal nicht. Das sollten auch wir Aussenstehende immer bedenken.

Und es ist auch so, dass manchmal die Sicht der entscheidenden Gremien, Ermittler, Ankläger und Richter ebenso eingeschränkt ist, wie auf der anderen Seite oft die Sicht von Angeklagten und ihren Unterstützern und Verteidigern. Fälle dazu haben wir genug und wer glaubt, dass jeder Richter ein Salomo ist, der verkennt, dass schon in der Bibel, wo uns Salomo begegnet, er eine Ausnahmeerscheinung unter den Richtern ist.

So. Ich sollte eigentlich gar nicht wiederholen müssen, dass wir hier über Ausschnitte der Gesamtwirklichkeit eines Falles reden. Ein Urteil ist immer ein Resultat einer Gesamtbetrachtung eines Falles, die wir als Aussenstehende nicht nachvollziehen können. Keiner ist bei der Tat dabei gewesen, ausser Opfer und Täter, wenn es einen gibt. Ein Urteil aber ist Resultat einer Hauptverhandlung, bei der Zeugen und Gutachter zumindest beurteilt werden können: in ihrem Auftreten, ihrem Habitus, eben auch ihrer Glaubwürdigkeit und Überzeugungskraft. Wir hier waren bei der Hauptverhandlung nicht dabei.

Ich bin Angehöriger einer "Zunft," ja, aber ich hoffe, dass alle meine Kollegen sich immer wieder im Klaren sind, dass auch wir nicht alles wissen und nicht alles wissen können. Die Verantwortung, dass wir das Schicksal eines Menschen, in der Regel des Angeklagten, in der Hand haben, sollte uns Demut einflössen.

Die Zeiten, in welchen ein Uniformträger im Zeugenstand mit absoluter Ehrfurcht angesehen wurde und ein Inhaber eines Doktortitels, oder gar einer Habilitation, als mindestens "Halbgott" angesehen wurde, sollten jedenfalls schon seit der Zeit des königlich bayerischen Amtsgerichts vorbei sein. (Diese Fernsehserie kann ich nur jedem empfehlen :) )

Umgekehrt sollten wir genausowenig davon ausgehen, dass diejenigen, die eine schwarze Robe im Gerichtssaal tragen darunter nicht grundsätzlich ihre misanthropische Gesinnung verbergen und nur darauf aus sind, Unschuldigen das Leben zu versauen.

Genug dazu.

In diesem Fall hier fällt manchmal auf, dass bei der Betrachtung eines Waldes nur die einzelnen Bäume angeschaut werden. Warum z.B. wird ewig darüber spekuliert, was die arme Frau, die hier zu Tode gekommen ist, nun gemacht haben wird oder nicht, welche Ängste sie gehabt haben sollte und welche nicht und so weiter, aber gleichzeitig wird dann völlig übersehen, dass hinsichtlich des Angeklagten das gleiche gesagt werden kann: weder ist er als ein cholerischer Gewaltmensch bekannt, noch hat er ein nachvollziehbares Motiv, noch wird gesagt, dass er ebenso ausrechnen konnte, bei einer solchen Tat eh als Verdächtiger allein auf weiter Flur zu stehen usw. Wenn, dann sollte man das beiden hier zugestehen: Opfer und Verdächtigem. @Venice2009 weist dankenswerter Weise da ab und zu drauf hin.

Und hier ist ein berechtigter Kritikpunkt an diesem spezifischen Urteil zu finden: anders als z.B. im Fall Darsow stellt sich zumindest mir kein nachvollziehbares Motiv dar, das mir die Handlungen des Verdächtigen, wenn er die Tat begangen hat, erklären kann.

Dann kommen wir zum Tathergang. Es scheint, und ich schreibe hier wohlgemerkt aus der Sicht eines Beobachters, der eben keinen der Beteiligten kennt, noch die Hauptverhandlung miterlebt hat, dass die Theorie der Anklage zumindest technisch möglich ist: Ja, er könnte der Dame heftige Schläge auf den Hinterkopf gegeben haben, ja, er könnte sie in die Badewanne befördert haben, ja, er könnte das Wasser laufen lassen haben, in dem sie schliesslich ertrunken ist.

Er könnte. Nun kommt die Verteidigung mit ihren Gutachten. Sie sagt er nicht, und das ist wichtig: er könnte nicht. Vielleicht kann die anscheinend neue Eingrenzung des Todeszeitpunkts in diese Hinsicht wirken, das wissen wir noch nicht. Aber bisher ist es so, dass die Theorie der Anklage nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Verteidigung sagt aber nun: es könnte auch anders gewesen sein. Hier steht sie vor der Schwierigkeit, alle bekannten Indizien in eine logische Erklärung einbauen zu müssen. Wie kam es zu den Verletzungen am Hinterkopf? Welche Signifikanz haben diese überhaupt? Wer kann klar sagen, ob sie nicht bereits vor dem "Bad" existierten usw. Jeder einzelne Baum muss in den Wald passen.

Dann die grosse Frage: gibt es eine andere als die von der Anklage vertretene Möglichkeit, die Auffindesituation, die in der Tat ungewöhnlich ist, zu erklären. Hierzu gibt es nun ein neues Gutachten. Ich kann aus meiner Warte hier diese Frage nicht klären. Aber ich kann bereit sein, mir dieses anzuhören/anzuschauen. Technisch gesehen scheint es möglich, dass die Dame auch ohne Fremdeinwirkung so in der Wanne gelandet ist. Dann stellt sich die Frage, warum?

Und hier muss ich auch anerkennen, dass wir kaum nachvollziehen können, was sich im Kopf des Opfers an diesem Nachmittag abgespielt hat. Hat diese Dame immer und vor allem zu dieser Zeit vorsichtig und rational gehandelt? Kann sie nicht tatsächlich in dieser für sie auch nicht alltäglichen Situation einmal anders gehandelt haben, als sonst von ihr bekannt ist?

Die abschliessende Frage muss hier sein: ist die Theorie der Anklage nach Betrachtung aller neuen Erkenntnisse -soweit sie wirklich neu sind- immer noch schlüssig und wahrscheinlich? Wenn nicht, dann kann es sein, dass man als Richter sagen muss: Sorry, auch ich kann nicht alle Zweifel an der Schuld des Angeklagten ablegen, und dann gilt freilich der berühmte Satz in dubi pro reo.

Ob sich ein Gericht dieser Frage noch einmal stellen muss ist noch nicht klar, denn ein WAV hat andere juristische Voraussetzungen als eine erstmalige Hauptverhandlung. Das haben wir hier schon ewig diskutiert, das braucht nicht noch einmal erwähnt zu werden.

Mein Fazit allein aus meinen Kenntnissen dieses Falles ist, dass ich nicht überrascht wäre, wenn ein WAV durchgeführt würde. Ob es dazu kommt, darauf kann ich aber keine Wette eingehen, weil ich schlicht und einfach nicht genug Details dieses Falles kenne.

Anders als in anderen Fällen kann ich aber in diesem Fall nachvollziehen, warum so viele offensichtlich an der Richtigkeit der Verurteilung zweifeln.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

15.08.2019 um 09:54
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die abschliessende Frage muss hier sein: ist die Theorie der Anklage nach Betrachtung aller neuen Erkenntnisse -soweit sie wirklich neu sind- immer noch schlüssig und wahrscheinlich?
Ich hatte bereits weiter oben darauf hingewiesen: Es geht hier nicht (mehr) um "die Theorie der Anklage". Es geht hier um die Feststellungen des Gerichts. Warum sprichst Du dennoch (und noch immer) von Theorien der Anklage?

Soweit ich es erkennen kann, vertritt hier niemand die Meinung der Unfehlbarkeit von Richtern, Gutachtern, Staatsanwälten oder Ermittlungsbeamten. Sollte mit der Unterstellung (auch) ich gemeint gewesen sein, weil ich hier gegen die Theorien der jetzigen Verteidigerin (und ja: hier sind es noch Theorien) argumentiere, dann lass Dir gesagt sein: Nur weil ich die Meinung vertrete, dass diese Theorien für mich nicht schlüssig sind, heißt das nicht im Umkehrschluss, dass ich Richter für unfehlbar halte. Das ist ein wahrlich abgedroschenes Scheinargument.

Da Du den Fall Darsow ansprichst: Der jetzigen Verteidigerin liegen zwei Urteile von zwei Strafkammern vor. Die Verteidigerin betreibt im großen Umfang "Öffentlichkeitsarbeit". Sie arbeitet mit verschiedenen Medien zusammen (u.a. Spiegel TV). Sie hat eine RAin an ihrer Seite, die diese Öffentlichkeitsarbeit dirigiert. Sie arbeitet zudem mit einem Geschäftsmann zusammen, der den Internetauftritt betreibt, auf den hier immer wieder hingewiesen wird.

Allein: Die Urteile und die erste Revision des BGH wurden bis heute nicht veröffentlicht.

Man darf feststellen: Die RAin des Verurteilten betreibt (ganz offensichtlich) einseitige Meinungsmache. Die RAin sorgt selbst dafür, dass niemand der ihr zuhört (sprich: Öffentlichkeit), ihre Behauptungen mit den Urteilen gegenprüfen kann.

Es ist erstaunlich, dass dennoch immer wieder so viele Menschen für solche Kampagnen empfänglich sind, obwohl sie nur eine Seite der Medaille präsentiert bekommen.


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15.08.2019 um 09:55
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Er könnte. Nun kommt die Verteidigung mit ihren Gutachten. Sie sagt er nicht, und das ist wichtig: er könnte nicht.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Aber bisher ist es so, dass die Theorie der Anklage nicht ausgeschlossen werden kann.
Das trifft es nicht ganz. Das Gericht hat einen Unfall mit Badewannensturz ausgeschlossen. Das ist der entscheidende Grund, der zur zwingenden Annahme einer Fremdeinwirkung führte und damit zur Verurteilung des einzig als Täter in Betracht kommenden MG.

Die Verteidigung muss also nur einen Sturz wahrscheinlich machen können, dann werden die tragenden Feststellungen für das Urteil bereits erschüttert.

Dafür braucht sie mehrere Bäume, die wir uns hier von allen Seiten ansehen. Bisher sehen sie mir noch nicht so recht kräftig gewachsen aus.

Alles andere hast du sehr diplomatisch und zutreffend ausgedrückt, wobei ich in diesem Fall doch eine sehr einseitige und auch manipulative Berichterstattung wahrnehme, die von der Verteidigung initiiert wird.


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15.08.2019 um 10:03
Ja, an diese generelle Kritik schliesse ich mich gerne und grundsätzlich an: die Urteile sollten veröffentlicht werden. Immer auf die Gefahr hin, dass jemand nicht versteht, was ein Urteil ist: eine Zusammenfassung der Eindrücke, die das Gericht in der Hauptverhandlung gewonnen hat, denke ich ist es dennoch besser, sie sind öffentlich.


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15.08.2019 um 10:06
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Alles andere hast du sehr diplomatisch und zutreffend ausgedrückt, wobei ich in diesem Fall doch eine sehr einseitige und auch manipulative Berichterstattung wahrnehme, die von der Verteidigung initiiert wird.
Das große Problem ist auch, dass für investigative Formate wie Stern- oder Spiegel-TV solche Fälle sehr gelegen kommen: Justizkritik hat nach wie vor Konjunktur, es geht um existentielle Schicksale, man bekommt die Inhalte von den jeweiligen Kampagnen vorgefertigt und kann die Kritik an einer einseitigen Berichterstattung zur Not mit dem Argument kontern, dass Staatsanwaltschaft und Ermittler nicht für Statements zur Verfügung standen (bei Making a Murderer wählt man hier gleich die Vorwärtsverteidigung und zeigt bereits im Vorspann die lange Liste derer, die nicht für ein Statement zur Verfügung standen).

Auf Grundlage der veröffentlichten Informationen kommt mir die Verurteilung in diesem Falle auch eher willkürlich vor. Allerdings denke ich eben auch, dass die veröffentlichten Informationen stark gewichtet und mit einem entsprechenden Spin versehen wurden.


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