@Venice2009 Wer immer den Text bei Wikipedia verfasst hat: Ich vertraue weitaus mehr dem Beschluss des BGH, der ausdrücklich erwähnt, dass das LG gerade nicht darüber entschieden hat, ob eine Unterschlagung vorliegt, sondern das diesbezügliche Verfahren oder weitere Ermittlungen, aus welchen Quellen das Geld wirklich stammte, vorläufig eingestellt hat.
Venice2009 schrieb:ach so, da macht man es sich lieber leicht und lässt den Anklagepunkt fallen
Nein, der Anklagepunkt Mord ist ja gerade nicht fallengelassen worden. Insofern hatte die StA ja selber auch nie was zu meckern, ihrer Anklage wurde ja mit beiden Urteilen voll entsprochen....
Was geschehen ist: Das LG München hat als die Tat, die durch das Ertränken (den Mord) verdeckt werden sollte, statt Unterschlagung Körperverletzung angenommen. Das ist alles und ändert
am Ergebnis, nämlich der Verurteilung wegen Mordes, gar nichts.
Für den Angeklagten natürlich, für den eine effektive Verteidigung möglich sein muss, kam der Austausch der Verdeckungstat offenbar wohl überraschend. Der Angeklagte ging ja weiter von der Unterschlagung als Verdeckungstat aus. Er wollte deshalb belegen, woher er die 8.000 wirklich hatte.
Auf eine Verdeckungstat "Körperverletzung" war die Verteidigung nicht eingestellt, weshalb der BGH ja auch auf entsprechende Revision des Angeklagten die Sache zurückverwiesen hat mit der Begründung, der Angeklagte müsse sich mit der Körperverletzung als Verdeckungstat ausreichend auseinandersetzen können.
Im zweiten Prozess hat MG dazu dann die Chance bekommen, aber wohl ohne Erfolg.