Badewannenunfall von Rottach-Egern
14.11.2018 um 12:07Seps13 schrieb:Da muss sich ja, wenn es denn weiter ausgeführt wurde, ggf. nur ein Zeuge gefunden haben, der angab, noch Geld zu Hause herumliegen gehabt zu haben, welches er MG just an dem Tag gab, als Frau K. ins Krankenhaus kam. Es brauchte ja nicht einmal einen schriftlichen Nachweis, z. B. über eine Banküberweisung.und wenn es tatsächlich so gewesen ist, wie es durch den Zeugen bezeugt wurde? Es ist ja nicht so, dass sich jeder dazu bereit erklärt vor Gericht in einem Mordprozess einen Meineid zu leisten, sofern es tatsächlich auf einer Zeugenaussage basierte. Denn eigentlich hatte Frau K. ihre Finanzen gut im Griff gehabt. Daher kann es doch auch gut möglich sein, dass diesbezüglich Eintragungen gefunden wurden, die eine Unterschlagung widerlegten. Wäre doch auch möglich?
Andante schrieb:Nein, der Anklagepunkt Mord ist ja gerade nicht fallengelassen worden. Insofern hatte die StA ja selber auch nie was zu meckern, ihrer Anklage wurde ja mit beiden Urteilen voll entsprochen....einen Mord ohne Motiv gibt es nicht. Wenn man sich so schwer damit tut eins zu finden, ist das ein Grund welchen man hinterfragen könnte.
Immerhin wird hier z. B. auch noch eine recht knappe Zeit angegeben, in der das alles passiert sein soll. Schon alles recht merkwürdig für jemanden der gerade einen anderen getötet haben soll, aber noch bei klarem Verstand ist an viele Details zu denken, wie z. B. das Licht anzumachen, den Schlüssel in die Tür zu stecken . Warum hatte Frau K. ihre Schlafanzugshose angehabt usw.?