Venice2009 schrieb:Denn aus dem Krankenhaus wurde sie in einer Jogginghose entlassen.
Sie hatte wegen der niedrigen Außentemperaturen Ende Oktober zwei Hosen übereinander gezogen und zog in der warmen Wohnung nur die obere Hose aus. Das ist völlig plausibel. Jedenfalls um Längen plausibler als der außensteckende Schlüssel.
Frau.N.Zimmer schrieb:Wozu der Schlüssel von aussen? War sie zu shwach den Schlüssel selbst zu stecken, wenn sie sich legt? Dann hat sie auch nicht gewaschen.
Absurd, wenn sie, wie MG aussagte, noch Kaffee trinken wollte und die Tasse selbst wegräumte, also noch munter herumlief und an ihrer Wohnungstür vorbeikam. Und dann ja auch noch Wäsche waschen wollte. Noch absurder bei einer Frau, die sich schlafen legen will.
Macht mal eine Umfrage unter älteren alleinlebenden Menschen, wie viele von denen bereitwillig den Wohnungsschlüssel außen stecken lassen, um sich dann schlafen zu legen. Das wird
keiner machen.
So oder so: absurd und unglaubwürdig und offenbar ja auch keine regelmäßige Gewohnheit, es ist
zufällig an diesem Tag mal so gemacht worden. Das allein ist schon tatverdächtig.
Andante schrieb:Oder wir schaffen die Gerichte gleich ganz ab und legen die Fälle unabhängigen Gutachtern zur Entscheidung vor, das kostet auch nicht so viel wie eine unabhängige Justiz, die sowieso starrköpfig ist und nur Fehlurteile produziert ;-)
Aber wohin dann mit den Richtern? Die können doch nix Anständiges. Hier will die doch auch keiner ertragen müssen...
;)Heide_witzka schrieb:Hat die jemand Vorliegen oder kann sie verlinken?Auf dejure und openjur konnte ich nichts finden.
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