Andante schrieb:§ 475 StPO spricht dagegen. Nicht am Prozess beteiligte Personen, auch Journalisten etwa, können nicht einfach so Akteneinsicht nehmen oder Aktenauszüge erhalten, wozu auch ein Urteil gehört. Nach § 299 Abs. 2 ZPO ist es genau so. Da kann muss der Dritte ein rechtliches Interesse dartun, sonst bekommt er nichts aus den Akten.
Das ist mit schon klar, dass man ein rechtliches Interesse haben muss. Ich habe das auch schonmal machen müssen (bzgl. einem zivilen Verfahren), aber das geht in der Regel recht formlos. Sie behaupten ja hier, eine juristische Ausbildung zu haben, ich denke, man kann dann schon - wenn diese wirklich mit Strafrecht zu tun hat, dieses (berechtigte) Interesse glaubwürdig machen könnten.
Wenn sie das nicht schaffen, ist es durch das Gesetz nicht ganz ohne Grund gewollt, ihnen den Einblick zu verwehren.
Andante schrieb:Wie bitte? Wo habe ich geschrieben, dass Forschung gestoppt werden soll, und das gar noch in einem Zusammenhang mit sog. Drittweltländern?
Es ist nur ein Analogieschluss bzgl. ihrer Bemerkung bzgl. Polen. Ich wollte ihnen nur zeigen, wie absurd ihre Bemerkung war. Aber sie scheinen es bzgl. der Forschung zumindest eingesehen zu haben. Warum nicht auch bzgl. der Justiz?
falstaff schrieb:Wenn es nur um den Return On Investment geht, empfehle ich eher Aktien.
Nö, mit einem "Return" rechne ich nicht im geringsten (will ich auch nicht). Manche Menschen engagieren sich einfach, ohne gleich finanziellen Gewinn zu sehen. Das können eben Menschen mit Dollar-Augen einfach nicht nachvollziehen und versuchen ein solches Engagement ins lächerliche zu ziehen.
falstaff schrieb:Und wenn es doch WAVs sein sollen, dann empfehle ich zumindest eine eingehende Beschäftigung mit dem Urteil, bevor man investiert.
Wie gesagt, das war keine Investition. Eine Urteil-Studie halte ich persönlich nicht für notwendig. Mir persönlich reichte die Fotos vom Badezimmer, welche auch nicht im Urteil zu finden gewesen wäre, weil ein Urteil nicht wirklich die primäre Quelle ist. Formell richtig wird es schon gewesen sein, die Gedankengänge werden vermutlich nachvollziehbar gewesen sein, eine ganz andere Frage ist aber, ob da die Wahrheit wirklich gefunden wurde. Ich bin einfach überzeugt, dass niemals die Pantoffeln in dieser Art im Bad verteilt worden wären, wenn es sich um einen gefakten Unfall handeln sollte.
Außerdem habe ich mir die damaligen Bilder der berechneten Bewegungssequenz angeschaut und mit den Ablauf dazwischen vorgestellt. Die Lage der einen Pantoffel passte schon recht gut, zu der Vorstellung, die ich anhand der 3 Bildern bekommen habe. Die andere Pantoffel hätte in dem Bereich gelegen, wo das Pflegepersonal durch musste um an das Opfer zu gelangen, ich nehme daher an, die haben in ihrer Hast die eine Pantoffel in Richtung Kloschüssel mit einem Fuß katapultiert. Das kommt vor. Die Videoanimation bestätigt mir meine damalige Vorstellung nun voll und ganz. Ein kleines interessantes Detail diesbzgl. gibt es noch, spielt in Wirklichkeit aber keine Rolle. Ich schau mal an, ob das auch jemand anderes findet, wenn man diese Überlegung versucht mal nachzuvollziehen, bin gespannt. Aber darüber kann man hier nicht wirklich diskutieren, das habe ich damals versucht, das werde ich hier nicht mehr wiederholen, weil hier leider Leute sind, die alles ins lächerliche ziehen. Das ist vergebene Liebesmüh. Hier wollen es die Leute einfach alles besser Wissen, als das Stuttgarter Institut, als der Gutachter der Verteidiger, ohne das erforderlich Wissen mitzubringen.
Außerdem gibt es nun 3 Gutachten, die von einem Todeszeitpunkt ausgehen, zu einem Zeitpunkt zu dem G ein Alibi hat. Ich denke, mit dieser Sichtweise werde ich nicht ganz verkehrt gelegen haben. Aber die sind sicher alle nur Fake, ja, ja.