Badewannenunfall von Rottach-Egern
13.08.2019 um 10:17Venice2009 schrieb:Vielleicht hätte ein Gegengutachten etwas anderes ergeben.Es gab ja Gutachten der Verteidigung, die nicht überzeugten.
Venice2009 schrieb:Vielleicht hätte ein Gegengutachten etwas anderes ergeben.Es gab ja Gutachten der Verteidigung, die nicht überzeugten.
Seps13 schrieb:Darauf vertraue ich einfach.Siehst du, das tu ich nicht. Ich misstraue dem Gericht allerdings auch nicht; ich kann mir gut vorstellen, dass sie die richtige Entscheidung getroffen haben. Dennoch fühle ich mich hier nicht so wohl damit, wie im Fall des Babenhausener Doppelmordes.
EinElch schrieb:Dennoch fühle ich mich hier nicht so wohl damit, wie im Fall des Babenhausener Doppelmordes.Kann das nicht vielleicht auch daran liegen dass wir im Babenhausener Fall das vollständige Urteil vorliegen haben, mit dessen Veröffentlichung Frau Darsow sich und ihrer Kampagne einen Bärendienst erwiesen hat? Hier haben wir nur die gefilterten Infos der Verteidigung, auf deren Grundlage das Urteil schon ein wenig wacklig wirkt.
falstaff schrieb:Hier haben wir nur die gefilterten Infos der Verteidigung, auf deren Grundlage das Urteil schon ein wenig wacklig wirkt.Das ist mir auch vollständig bewusst, deswegen sage ich ja - nach den vorliegenden Fakten. Und das ich mir gut vorstellen kann, dass das richtige Urteil gefällt wurde. Aber überzeugt hat mich halt keine der beiden Seiten.
Seps13 schrieb:Traut dem Gericht doch etwas mehr zu. Man wird rechtsmedizinisch festgestellt haben, wie alt die Hämatome sind, welche Einwirkung dafür unter Berücksichtigung der Medikation vonnöten ist und durch Zeugenaussagen rekonstruiert haben, ob sie sich im Krankenhaus verletzt haben könnte. Dort stand sie ja die ganze Zeit unter Beobachtung.@Seps13
Seps13 schrieb:Ja, einer davon. Die Knackpunkte sind:für mich scheint es nur einen Knackpunkt zu geben:
-Frau K. hatte keinen Grund, Wasser in die Wanne einzulassen,
-Keine andere Verletzungsursache gefunden,
-Hämatome am Hinterkopf und Endposition in der Wanne sind nicht mit einem Sturz vereinbar.
Rick_Blaine schrieb:Es ist schon auffällig, dass es der Staatsanwaltschaft besonders schwer zu fallen scheint, ein plausibles Motiv für diese Tat zu finden. Wie man es dreht und wendet, der angebliche Streit um die Mutter scheint doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen, vor allem, wenn man vorher schon mit dem Unterschlagungs-Motiv gescheitert ist.Nicht die StA hat den Angeklagten verurteilt, es war das Gericht. Und das Gericht muss am Ende ein Motiv festgestellt haben und nicht die StA.
EinElch schrieb:Ich bin mir nicht sicher, ob ich mit dem, was dem Gericht vorlag, dasselbe Urteil getroffen hätte.Eine gute Gelegenheit auf Folgendes hinzuweisen:
Lichtenberg schrieb:Es ist mir schon klar, was hierauf erwidert und mir unterstellt werden wird:Nö, ich bin da durchaus bei dir. Ich glaube auch, dass die Gerichte(!) durchaus gute Gründe für ihr Urteil haben. Die kann ich nur bislang nicht so ganz nachvollziehen. Und weil ich an nichts einfach so glauben will, ergreife ich in diesem Fall auch keine Partei. Fehlentscheidungen gibt es, auch durch alle Instanzen - ob hier so ein Fall vorliegt? Ich bezweifle es, aber beschwören könnt ich es nicht.
Rosenmontag schrieb:-Frau K. hatte keinen Grund, Wasser in die Wanne einzulassenWenn man die mündliche Urteilsbegründung (sekundäre Quelle) liest, sah eigentlich ebenfalls das Gericht einen Grund (s.o.). Es meinte nur, dass es bequemer gewesen wäre, dass das Opfer die Wäsche in der Schüssel gewaschen hätte. Diese Ansicht des Gerichts kann ich mit meiner mehr als 60zig-jährigen Lebenserfahrung nicht in Einklang bringen, für mich ist es viel zu weit hergeholt. Eine solche Schüssel ist einfach nicht hoch genug, dass bei dem Waschvorgang Schmutzwasser überläuft und sich dann dort ergießt (auch schon bei nur wenig Wäsche), wo man diese hingestellt hat. Ich sehe die Sichtweise des Gerichts geradezu als lebensfremd an. Eine geradezu eklige Vorstellung in so einer kleinen Schüssel solche Schmutzwäsche zu waschen.
Lichtenberg schrieb:Ist ja auch naheliegend, so ein paar Unterhosen in einer Badewanne zu waschen, statt deutlich bequemer im Waschbecken oder in einer auf den Tisch gestellten Waschschüssel.Es stand ein gefüllter Wäschekorb an der Eingangstür. Was davon verschmutzt war, haben sie nicht die geringste Ahnung, behaupten hier aber - nur um ihr Weltbild zu verteidigen, dass nur ein paar Unterhosen zu waschen waren. Vollkommen vermessen.
Lichtenberg schrieb:Es ist mir schon klar, was hierauf erwidert und mir unterstellt werden wird: Gerichtsgläubigkeit, Annahme der Unfehlbarkeit von Richtern und Gerichten usw. usf. Gleichwohl halte ich die Annahme, man wüsste es aus der Ferne schon irgendwie besser, für deutlich beschränkter.Nein, sie behaupten hier einfach Dinge, von denen sie einfach keine Ahnung besitzen. Wie kennen sich schlicht und einfach mit dem Fall nicht aus und meinen es aber besser wissen zu wollen.
JosefK1914-2 schrieb:Wenn man die mündliche Urteilsbegründung (sekundäre Quelle) liest, sah eigentlich ebenfalls das Gericht einen Grund (s.o.). Es meinte nur, dass es bequemer gewesen wäre, dass das Opfer die Wäsche in der Schüssel gewaschen hätte. Diese Ansicht des Gerichts kann ich mit meiner mehr als 60zig-jährigen Lebenserfahrung nicht in Einklang bringen, für mich ist es viel zu weit hergeholt.Die mündliche UrteilsBEGRÜNDUNG ist vollkommen irrelevant und hat rechtlich keine Bedeutung. Zudem ist die mündliche Urteilsbegründung selbstverständlich eine Pirmärquelle. Du aber hast eine von einem journalisten gefilterte Zusammenfassung(!) der mündlichen Urteilsbegründung gelesen. Das ist wiederum eine Sekundärquelle in Bezug auf die mündliche Urteilsbegründung.
JosefK1914-2 schrieb:Wenn man die mündliche Urteilsbegründung (sekundäre Quelle) liest, sah eigentlich ebenfalls das Gericht einen Grund (s.o.). Es meinte nur, dass es bequemer gewesen wäre, dass das Opfer die Wäsche in der Schüssel gewaschen hätte. Diese Ansicht des Gerichts kann ich mit meiner mehr als 60zig-jährigen Lebenserfahrung nicht in Einklang bringen, für mich ist es viel zu weit hergeholt. Eine solche Schüssel ist einfach nicht hoch genug, dass bei dem Waschvorgang Schmutzwasser überläuft und sich dann dort ergießt (auch schon bei nur wenig Wäsche), wo man diese hingestellt hat.würde auch denken, dass es für Frau K. bequemer war ihre Wäsche in der Badewanne zu waschen und nicht in der Waschschüssel.
JosefK1914-2 schrieb:Es stand ein gefüllter Wäschekorb an der Eingangstür. Was davon verschmutzt war, haben sie nicht die geringste Ahnung, behaupten hier aber - nur um ihr Weltbild zu verteidigenIch verteidige selbstverständlich mein "Weltbild" nicht mit ein paar Unterhosen. Warum gehst Du hier die Diskutanten immer persönlich an?
JosefK1914-2 schrieb:Juristisches Wissen ist nicht notwendig, einen Fall beurteilen zu können, hier zählt eben einfach hauptsächlich die Lebenserfahrung.Das ist in dieser Absolutheit falsch. Wo soll man anfangen es zu erklären? Bei dem Umstand, dass die Geschworenen die Verhandlung nicht leiten, sondern ein Richter? Dass es selbstverständlich ausgebildetete Juristen sind, die als Verteidiger und als Vertreter der StA arbeiten? Und das die Geschworenen über die Schuld(!) des Angeklagten urteilen?
JosefK1914-2 schrieb:Nein, sie behaupten hier einfach Dinge, von denen sie einfach keine Ahnung besitzen. Wie kennen sich schlicht und einfach mit dem Fall nicht aus und meinen es aber besser wissen zu wollen.Woher kennst Du dich gleich so genau mit dem Fall aus? Vom Hörensagen? Ehrlich? Und meinst Du den Fall beurteilen zu können, als es zwei Gerichte mit sechs Berufsrichtern und sechs Laienrichtern nicht konnten?
Lichtenberg schrieb:Woher kennst Du dich gleich so genau mit dem Fall aus? Vom Hörensagen? Ehrlich? Und meinst Du den Fall beurteilen zu können, als es zwei Gerichte mit sechs Berufsrichtern und sechs Laienrichtern nicht konnten?Es wurden Tatortfotos veröffentlicht., auf dem ein gefüllter Wäschekorb zu sehen war. Wenn sie da von Unterwäsche sprechen, nur um meiner Argumentation etwas entgegen zu setzen, zeigt das, dass sie sic nicht mal die Bilder angesehen haben, die man hier auf Allmy leicht nachschlagen kann. Aber gut, die Bilder sind sicher alle ein Fälschung ….
Lichtenberg schrieb:Das ist in dieser Absolutheit falsch. Wo soll man anfangen es zu erklären? Bei dem Umstand, dass die Geschworenen die Verhandlung nicht leiten, sondern ein Richter?Der Richter ist dazu da, dass alle Punkte vorgebracht werden. Er sichert quasi die rein RECHTLICHE Seite. Die eigentliche Entscheidung treffen aber nun mal die Laienerichter mit deren Lebenserfahrung. ich kenne mich da schon ausreichend gut aus, das ran brauchen sie nicht zu zweifeln.
Rosenmontag schrieb:die Wäsche umrühren und dann einfach den Stöpsel ziehen, um das Wasser abzulassen.Sie musste nicht mal den Stöpsel ziehen, die Wanne besaß am Überlauf ein Rad, mit dem man den Ablauf betätigte. Genau diesen Ablaufmechanismus hatte ich bei der Badewanne meiner letzten Wohnung.
JosefK1914-2 schrieb:Juristisches Wissen ist nicht notwendig, einen Fall beurteilen zu können, hier zählt eben einfach hauptsächlich die Lebenserfahrung.Die Prozessordnung und ein wenig materielles Recht sollte man schon kennen und beachten, sonst ist das auf bloßer Lebenserfahrung begründete Urteil nicht revisionsfest.....
JosefK1914-2 schrieb:Sie könnten einfach mal versuchen, einen Unterhose und sagen wir mal ein Unterhemd in so einer Schüssel zu waschen.Es gäbe da noch die Möglichkeiten Waschbecken, Küchenspüle oder vielleicht war Frau K. auch schon im Besitz dieser neuartigen Erfindung?
JosefK1914-2 schrieb:ich kenne mich da schon ausreichend gut aus, das ran brauchen sie nicht zu zweifeln.Ok, das ist doch mal eine Ansage. Darf man das auch glauben? Mal schauen:
JosefK1914-2 schrieb:Der Richter ist dazu da, dass alle Punkte vorgebracht werden.In einem angloamerikanischen Strafverfahren soll der Richter dazu da sein, dass alle Punkte vorgebracht werden? Herrje, was soll das denn nun bedeuten? Was ist denn so ein Strafverfahren in Amerika: Parteienprozess oder Amtsermittlungsprozess? Es scheint, dass Du wieder gehörig etwas durcheinander bringst.
Venice2009 schrieb:Du bist so von der Unfehlbarkeit unserer Justiz überzeugt, wie erklärst du dir den Fall Monika de Montgazon?Ich habe keine Ahnung, wie Du auf die Annahme kommst, ich sei von irgendeiner Unfehlbarkeit überzeugt. Liest Du auch, was ich schreibe oder nimmst Du nur Stimmungen wahr?
JosefK1914-2 schrieb:Die eigentliche Entscheidung treffen aber nun mal die Laienerichter mit deren Lebenserfahrung.Soso, und nur Laienrichter verfügen über Lebenserfahrung, Berufsrichter nicht? Merkwürdige Vorstellungen hast du.
Andante schrieb:Soso, und nur Laienrichter verfügen über Lebenserfahrung, Berufsrichter nicht? Merkwürdige Vorstellungen hast du.Zukünftig sollten vielleicht auch Laieningenieure darüber befinden, ob eine 80 Meter hohe Autobahnbrücke statisch korrekt errichtet wurde.