Seps13 schrieb:Genditzki als Verurteilter muss den Schuldspruch mit neuen Tatsachen oder Beweismitteln erschüttern können, um dann später im wiederaufgenommenen Verfahren einen Freispruch zu erzielen. Wenn @Rick_Blaine dies so umschreibt, dass er seine "Unschuld beweisen" muss, ist das nicht falsch. Es kommt darauf an, wie man die Begriffe bewiesene Schuld oder bewiesene Unschuld definiert.
Die Schuld des Angeklagten wurde bewiesen, weil er von einem Gericht rechtskräftig verurteilt wurde.
Wenn Genditzki nun in einem neuen Verfahren freigesprochen wird, dann hat das Gericht seine Unschuld festgestellt bzw. bewiesen und weil er das nur mit seinem zulässigen und begründeten Wiederaufnahmeantrag erreicht hat, kann man durchaus davon sprechen, dass er erfolgreich seine „Unschuld nachgewiesen“ hat.
Um das abschliessend zu betrachten: wer genau gelesen hat, wird natürlich gesehen haben, was ich geschrieben habe. Ich glaube auch, als Rechtsanwalt mit vielen Jahren Erfahrung, begriffen zu haben, dass im Gesetz natürlich nicht steht, dass der Antragsteller nun seine Unschuld zu beweisen hat. Aber, und das ist der Unterschied zu jenen, die ihre Kenntnisse nur aus wikipedia und der Bild beziehen: das echte Leben ist manchmal ein wenig anders als geschriebene Gesetzestexte (sonst bräuchten wir auch keine Gerichte). Deshalb halte ich auch nichts davon, hier immer wieder einfach nur Gesetzestexte zu zitieren. In der Praxis stellt sich die Herausforderung an jeden, der einen Antrag auf ein Wiederaufnahmeverfahren stellen will, dass er mehr oder weniger stichhaltige Argumente liefern muss, die seine Unschuld nahelegen, um erst einmal über die erste Prüfung, der Zulässigkeitsprüfung, hinwegzukommen. Das mag man mir nun glauben oder nicht, am Ende ist mir das wurscht.
@Seps13 hat offenbar verstanden, was ich sagen wollte.
Zum Inhalt des Verfahrens muss ich sagen, wäre es freilich gut, das Urteil in Gesamtheit zu kennen. Ich kenne es nicht und kann mich daher nur auf das stützen, was die Presse im Laufe der Zeit veröffentlicht hat.
Venice2009 schrieb:Daher wäre das Urteil interessant zu lesen. V
Und nachdem ich mir das alles so angeschaut und durchgelesen habe, kann ich sehr gut verstehen, warum nicht nur
@Venice2009 hier Zweifel hat, ob das Urteil hier wirklich den tatsächlichen Tatverlauf bewertet hat. Die Argumente der Verteidigerin erscheinen mir jedenfalls auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar.
Es ist schon auffällig, dass es der Staatsanwaltschaft besonders schwer zu fallen scheint, ein plausibles Motiv für diese Tat zu finden. Wie man es dreht und wendet, der angebliche Streit um die Mutter scheint doch ein wenig an den Haaren herbeigezogen, vor allem, wenn man vorher schon mit dem Unterschlagungs-Motiv gescheitert ist.
Es scheint am Ende alles an zwei Dingen zu hängen: den Hämatomen und der Lage in der Badewanne. Denn ich denke schon, dass die alte Dame vielleicht wirklich Wäsche in der Wanne waschen wollte, dieses Vorhaben existiert in der Lebenswirklichkeit nun einmal, wie auch hier im Forum von einigen vorgebracht wurde. Es als komplett unwahrscheinlich auszuschliessen erscheint mir nicht zu rechtfertigen.
Um dann aber ein Verbrechen zu beweisen muss ich zeigen, dass andere Indizien nicht zu einem möglichen Unfallgeschehen passen. Hier habe ich jetzt nicht genug Informationen und medizinisch-forensische Kenntniss, um die Hämatome etc. beurteilen zu können. Man wird sehen, was die Gutachten hier sagen und ob die mit der Sache befassten Richter hier Handlungsbedarf sehen.