Badewannenunfall von Rottach-Egern
25.08.2019 um 08:30Andante schrieb:Im ersten Prozess war von dieser Möglichkeit offenbar noch nicht die Rede.Es könnte aber sein, dass man die Möglichkeit im ersten Prozess diskutierte, das Vorhandensein von Kotwäsche allerdings verneinte, weil diese nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in der Wohnung nicht vorhanden war. Bereits deswegen betrachtete man die Vermutung als erledigt Später hat Widmaier sich auf die Tütenfotos gestützt und auf die Aussagen, dass es diese verschmutzte Unterwäsche gab und hat behauptet, sie sei im Nachhinein entsorgt und bei der Beweisaufnahme übersehen worden.
Festzustellen ist, dass solche stark verdreckte Wäsche nicht in der Wohnung gefunden wurde. Das ist ein Umstand, der die These des Waschvorhabens nicht gerade unterstützt.
Nun kann man behaupten, dass die Ermittler diese spezielle Dreckwäsche übersehen oder versehentlich weggeworfen haben, es kann aber auch ebensogut sein, dass die verdreckte Unterhose vom Einlieferungstag von MG zwischenzeitlich bereits gewaschen wurde oder mit dem Müll entsorgt wurde, ebenso kann Frau K. die besonders verdreckte Unterhose vom Krankenhaus in den Müll getan haben. Sollte das der Fall sein, würde MG das natürlich nicht unbedingt erzählen.
Also - gefunden wurde sie nicht, ihr Vorhandensein als möglich im zweiten Prozess eingeräumt, im Bad befand sich nichts, was auf ein Waschvorhaben hindeutet.