Andante schrieb:Nun war aber der Wasserhahn aufgedreht, und wenn Frau K. dies getan hat, bleibt die Frage nach dem Warum.
Mal angenommen, ich kann das "Warum?" nicht beantworten:
Entwertet dieses Nichtwissen die Möglichkeit eines (altersbedingten) Sturzes?
Der nichtbekannte Grund für die Befüllung dient für das Gericht als Beleg, warum KEIN Sturz vorliegen soll. Das mag man für überzeugend halten. Mich überzeugt es nicht, weil es sich beim Grund für die Befüllung der Wanne um eine innere Tatsache handelt. Das gilt umso mehr, wenn Gründe denkbar sind.
Eine Badewanne ist dafür gebaut und installiert, Wasser aufzunehmen. Dort Wasser einzulassen ein so alltäglicher Vorgang, dass ich mir nur sehr spezielle Fälle vorstellen kann, in denen man das (ohne Auskunft durch den Handelnden), seriös ausschließen kann. Zum Beispiel:
Die Hähne sind nur sehr schwer zu öffnen/schließen.
Das Opfer hat schweres Rheuma und hat nicht die Kraft in Händen.
Der Abfluss ist schon länger verstopft und die Wanne nicht benutzbar.
Hier wird jedoch von einem üblichen Verhalten des Opfers (angeblich keine Wäsche in der Wanne) auf das Verhalten des Opfers in einem speziellen Fall (gerade Rückkehr aus dem Krankenhaus, vermutlich verkotete Wäsche mehrerer Tage in Plastiktüten, geschwächt) geschlossen. Es wird einmal eine hinfällige Person geschildert, die nicht in der Lage war, eine Wanne zu befüllen, die aber dann nicht mehr hinfällig war, als es um ihre Sturzneigung ging.
Seps13 schrieb:Gut, und was steht am Ende des Denkens?
Ein Verdacht ist kein Tatnachweis.
Seps13 schrieb:Das ist so eine Art Formtext, oder?
Der folgt immer auf Textbausteine, man würde das hohe Bericht beleidigen, weil man den Sachverhalt anders einschätzt.