Badewannenunfall von Rottach-Egern
05.09.2019 um 10:18Sector7 schrieb:Doch, die StA und das Gericht haben die Bezugstat ausgetauscht, steht ja haargenau so im BGH-Beschluss ...Die StA hat mit der Abfassung des Urteils nichts zu tun. Sie hat also nichts "ausgetauscht". Das steht auch nicht im Beschluss des BGH.
Sector7 schrieb:... mal angenommen, die StA hätte im 1. Prozess die Bezugstat (Mordversuch wegen Unterschlagung) nicht ausgetauscht, dann wäre lt. BGH möglicherweise die Anklage geplatzt und MG freigesprochen oder nur wegen Totschlag verurteilt worden.Auch hier wieder: Die StA hat gar nichts ausgetauscht. Das Gericht hat die Feststellungen getroffen und diese entsprechend gewürdigt. Bei den Feststellungen wurde nichts "ausgetauscht" oder sonstwie "manipuliert". Das Gericht hätte aber gem. § 265 StPO darauf hinweisen müssen, dass es den festgestellten Sachverhalt anders bewertet (oder bewerten wird), als es die StA getan hat.
Ob das Gericht mit Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts tatsächlich(!) zu anderen Feststellungen gekommen wäre, weil möglicherweise der Angeklagte sich dann anders verteidigt hätte, spielt keine Rolle. Bei einem Verstoß gegen § 265 StPO wird das unterstellt.
Wie man anhand des zweiten Prozesses sehen kann, hat sich dann auch der Angeklagte anders verteidigt. Nunmehr ließ er sich dahingehend ein, dass Frau K. Wäsche wassen wollte, weil sie im erzählt(!) habe, dass sie dies hin und wieder mache.
Trotz der im zweiten Prozess auf die neue (Rechts-)Lage angepassten Verteidigungsstrategie kam das zweite Gericht zu nahezu identischen Feststellungen und zu der gleichen rechtlichen Bewertung.