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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:18
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Doch, die StA und das Gericht haben die Bezugstat ausgetauscht, steht ja haargenau so im BGH-Beschluss ...
Die StA hat mit der Abfassung des Urteils nichts zu tun. Sie hat also nichts "ausgetauscht". Das steht auch nicht im Beschluss des BGH.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:... mal angenommen, die StA hätte im 1. Prozess die Bezugstat (Mordversuch wegen Unterschlagung) nicht ausgetauscht, dann wäre lt. BGH möglicherweise die Anklage geplatzt und MG freigesprochen oder nur wegen Totschlag verurteilt worden.
Auch hier wieder: Die StA hat gar nichts ausgetauscht. Das Gericht hat die Feststellungen getroffen und diese entsprechend gewürdigt. Bei den Feststellungen wurde nichts "ausgetauscht" oder sonstwie "manipuliert". Das Gericht hätte aber gem. § 265 StPO darauf hinweisen müssen, dass es den festgestellten Sachverhalt anders bewertet (oder bewerten wird), als es die StA getan hat.

Ob das Gericht mit Hinweis auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts tatsächlich(!) zu anderen Feststellungen gekommen wäre, weil möglicherweise der Angeklagte sich dann anders verteidigt hätte, spielt keine Rolle. Bei einem Verstoß gegen § 265 StPO wird das unterstellt.

Wie man anhand des zweiten Prozesses sehen kann, hat sich dann auch der Angeklagte anders verteidigt. Nunmehr ließ er sich dahingehend ein, dass Frau K. Wäsche wassen wollte, weil sie im erzählt(!) habe, dass sie dies hin und wieder mache.

Trotz der im zweiten Prozess auf die neue (Rechts-)Lage angepassten Verteidigungsstrategie kam das zweite Gericht zu nahezu identischen Feststellungen und zu der gleichen rechtlichen Bewertung.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:23
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Mir gefällt es auch überhaupt nicht, dass MG in den 1,5 Jahren vor der Tat über 50k EUR von den Konten der LK abgeräumt hat (wohl in deren Auftrag), aber der Verbleib ungeklärt blieb.
Vorsicht Vorsicht, dem Urteil nach hat das Opfer die Kontoausdrucke immer angesehen und sogar Notizen darauf gemacht. Die Abhebungen erfolgten daher nach diesen Ausführungen mit Wissen des Opfers. Der Verbleib ist leider ungeklärt, aber offenbar muss H auf Auftrag des Opfers gehandelt haben. Was das Opfer über diese Zeit mit dem Geld gemacht hat, ist leider unbekannt. Irgendwelche finanziellen Bewegungen auf Gs Seite konnte das Gericht eben nicht feststellen, daher musste der Vorwurf der Unterschlagung auch fallen gelassen werden. Und dann gilt eben auch vor Gericht die Unschuldsvermutung.

Um den Edeka-Einkau als belastend anzusehen, muss man erst wissen, ob der nach Besuchen üblich war. Die Ware, die er dort eingekauft hatte, war die Standardware, die er für das Opfer einkaufte, nichts besonderes.


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05.09.2019 um 10:23
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Diese altersspezifischen Ursachen für Stürze wurden im Urteil nicht berücksichtigt und ausgeschlossen.
Wie kann etwas "ausgeschlossen" werden, dass man "nicht berücksichtigt" hat?

Undabhängig von der verqueren Logik: Erklär doch bitte, wie das Wasser in die Wanne kam.

Hast Du mittlerweile herausgefunden, zu welcher der drei Gewalten die StA gehört?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:36
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Die StA hat mit der Abfassung des Urteils nichts zu tun. Sie hat also nichts "ausgetauscht". Das steht auch nicht im Beschluss des BGH.
Das ergibt sich aus der Verfahrenslogik und den Aussagen von Prozessbeobachtern wie Holzhaider. Staatsanwalt Gliwitzky hat in seinem Plädoyer die Bezugstat ausgetauscht, das ist m.E. als Fakt anzusehen!


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05.09.2019 um 10:36
Zitat von Sector7Sector7 schrieb: Gisela Friedrichsen zitierend: Siebzehn Verhandlungstage verwandte daraufhin die 1. Strafkammer des Landgerichts München II auf die Frage, was die alte Dame wohl veranlasst haben könnte, Wasser in die Wanne zu lassen.

Wollte sie doch baden? Dies erschien so unwahrscheinlich, d
Genau das meine ich. Im ersten Prozess versuchte die Kammer herauszufinden, was Frau K an der Wanne wollte und warum sie Wasser hätte einlassen wollen. Und es fällt damals dem Angeklagten partout nicht ein, zu erwähnen, dass Frau K ihm gegenüber Abichten geäußert hat, Wäsche waschen zu wollen?

Warum fällt ihm erst im zweiten Prozess ein, das mitzuteilen, nachdem sein jetziger Verteidiger Widmaier auf Fotos von der Wohnung in irgendeiner Tüte Schmutzwäsche vermutet hat?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:39
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das Opfer hat sich vielleicht vor dem möglichen Unfall am Waschbecken die Hände gewaschen und hat sich dann zur Badewanne umgedreht und ist auf diese zugegangen und dabei ist es dann passiert.
Also so wie in der Simulation mit Überbeugen und zweimaligem Hinterkopfstoßen am hinteren Wannenrand, Ausgangsstellung nur weiter rechts? Ist das Wasser schon angestellt? Warum beugt sie sich dort hinten über die Wanne, noch dazu, ohne sich abzustützen?
Der Kammer erschließt sich nicht, warum sich Frau K. an der betreffenden Stelle, d.h. auf der rechten Seite der Badewanne, in der oben beschriebenen,
vorgebeugten Körperhaltung vor die Badewanne gestellt haben sollte. Wenn sie z.B. das Wasser hätte aufdrehen wollen, so hätte sich eine Position in der Nähe der Armatur, auf der linken Seite, angeboten, nicht jedoch an der Türseite der Badewanne, von wo aus die Armatur nicht bzw. nur schwer zu erreichen ist.
Wie erklärst du es der Kammer?
Und wie erklärst du die Lage der Schuhe?
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Mir ist es keineswegs plausibel, dass die Dame nicht gestürzt sein soll, und wenn sie nur über diesen blöden Badvorleger gestolpert ist, ins Wasser gefallen sein sollte, und sich dann, zwar bei Bewusstsein, nicht mehr aus einer Position befreien konnte, die schliesslich zum Ertrinken führte.
Es ist wohl ein äußerst seltenes Phänomen, dass Menschen bei vollem Bewusstsein in einer Badewanne ertrinken.

Daher auch diese Aussage im Urteil:
Zudem hätte sich Frau K., wie bereits vom Sachverständigen ausgeführt, selbst retten können, wenn sie noch bei Bewusstsein gewesen wäre.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:ist das zu vage.
Hier nochmal alle Vorgaben für Überlegungen zu einem konkreten Unfallgeschehen zusammengefasst:

Zweimalige Hinterkopfverletzung durch stumpfe Gewalt, also zwei Ereignisse

Beide Male oberhalb der Hutkrempe getroffen

Schwung des Körpers in die Wanne hinein (Schwerkraft, Muskelkraft?)

Atypisches Ertrinken lt. WA-Antrag (spricht für Bewusstlosigkeit und gegen Kampf gegen das Ertrinken)

Lage der Schuhe und Teppiche s. Bild 17

Wasserhahn aufgedreht, Abfluss zu

Endlage s. Bild 10

Hämatome brauchen eine gewisse Zeit, um sich ausbilden zu können, daher Anprall ein paar Minuten vor dem Ertrinken

Das untere Ende des linken Hosenbeins ist nicht mit Wasser in Berührung gekommen. (@JosefK1914-2, guter Hinweis)

Ein grundloses Überbeugen über die Wanne weit weg von den Armaturen schließt die Kammer aus.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:40
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Undabhängig von der verqueren Logik: Erklär doch bitte, wie das Wasser in die Wanne kam.
Möglicherweise wird Frau K. Wasser in die Badewanne eingelassen haben. Da Dir doch hier im Forum die "fehlende Logik" bei den Usern aufgefallen ist , müsste grade für Dich das mutmaßliche füllen der Badewanne nachvollziehbar sein.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Hast Du mittlerweile herausgefunden, zu welcher der drei Gewalten die StA gehört?
Exekutive


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05.09.2019 um 10:42
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum fällt ihm erst im zweiten Prozess ein, das mitzuteilen, nachdem sein jetziger Verteidiger Widmaier auf Fotos von der Wohnung in irgendeiner Tüte Schmutzwäsche vermutet hat?
Das leuchtet mir auch nicht ein.

Spräche dafür, dass LK seit der Betreuung durch MG nie Wäsche in der Badewanne vorgewaschen hat bzw. MG das nie mitbekommen hat. Und dafür, dass die Verteidigung vor Widmaier an der falschen Stelle angesetzt hat, also primär auf die Unterschlagung fokussiert war.


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05.09.2019 um 10:45
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es ist wohl ein äußerst seltenes Phänomen, dass Menschen bei vollem Bewusstsein in einer Badewanne ertrinken.
Selbst wenn man dieses Phänomen im Fall der Frau K aufgrund eines Sturzgeschehens unterstellt, bleibt die Kardinalfrage, warum und wieso sie Wasser in die Wanne hätte einlaufen lassen sollen. Ohne Wasser kein Ertrinken, aber wer hat warum das Wasser angemacht?


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05.09.2019 um 10:47
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Spräche dafür, dass LK seit der Betreuung durch MG nie Wäsche in der Badewanne vorgewaschen hat bzw. MG das nie mitbekommen hat.
Letzteres könnte zutreffen. für dafür spricht auch die DNA-Spur des Opfers am Wannenüberlaufrad, genau das, was man drehen müsste, um den Wannenablauf zu schließen (wie man weiß, war er verschlossen). Die Frage die sich hier stellt, würde man verkotete Wäsche im Beisein anderer Leute waschen? Ich denke eher nicht. Das wird daher kaum jemand mitbekommen haben. Wie gesagt, die DNA-Spur ausgerechnet an dem Rad deutete eben darauf hin, dass das Opfer doch die Wanne genutzt hat.


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05.09.2019 um 10:50
Zitat von AndanteAndante schrieb:Warum fällt ihm erst im zweiten Prozess ein, das mitzuteilen, nachdem sein jetziger Verteidiger Widmaier auf Fotos von der Wohnung in irgendeiner Tüte Schmutzwäsche vermutet hat?
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Das leuchtet mir auch nicht ein.
Es wäre möglich, dass Wäschewaschen im ersten Prozess bereits diskutiert, aber mit der Begründung ausgeschlossen wurde, dass keine Kotwäsche gefunden wurde.
Dem konnte Widmaier dann das Tütensammelsurium entgegenhalten, für das die Kammer vom LG München II keinen Kotwäscheinhalt ausschließen konnte.


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05.09.2019 um 10:55
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Letzteres könnte zutreffen. für dafür spricht auch die DNA-Spur des Opfers am Wannenüberlaufrad, genau das, was man drehen müsste, um den Wannenablauf zu schließen (wie man weiß, war er verschlossen). Die Frage die sich hier stellt, würde man verkotete Wäsche im Beisein anderer Leute waschen? Ich denke eher nicht. Das wird daher kaum jemand mitbekommen haben. Wie gesagt, die DNA-Spur ausgerechnet an dem Rad deutete eben darauf hin, dass das Opfer doch die Wanne genutzt hat.
Und das, nämlich dass das Opfer doch die Wanne genutzt hat, wäre G, der tagtäglich bei Frau K ein- und ausging und ihre Wäsche in der Maschine im Keller wusch, komplett entgangen, so dass er dies im 1. Verfahren nicht zur seiner Entlastung erwähnen konnte?

Dass Frau K die Wanne nicht für Körperpflegezwecke benutzte, ist durch zahlreiche Aussagen der Pflegekräfte und des Friseurs bestätigt.


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05.09.2019 um 10:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ohne Wasser kein Ertrinken, aber wer hat warum das Wasser angemacht?
Das Gericht hat keinen Grund mit Realitätsbezug gefunden und daher völlig zu Recht ausgeschlossen, dass Frau K. selbst Wasser in die Wanne eingelassen hat. Aber die Diskussion dazu ist ja nun hinreichend geführt worden. Die überzeugten Wannenwäscher werden die Maschinen- und Waschbeckenwäscher nicht überzeugen und umgekehrt.


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05.09.2019 um 10:57
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es wäre möglich, dass Wäschewaschen im ersten Prozess bereits diskutiert, aber mit der Begründung ausgeschlossen wurde, dass keine Kotwäsche gefunden wurde.
Jedenfalls hat G selbst im ersten Prozess nichts zu dem Thema gesagt. Falls es diskutiert wurde, hat er dazu keine eigenen Erkenntnisse und kein eigenes Wissen beigesteuert. Aus dem BGH-Beschluss ergibt sich, dass er lediglich die ihm vorgeworfenen Taten - Mord und Unterschlagung - bestritten und ansonsten nichts gesagt hat.


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05.09.2019 um 11:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Jedenfalls hat G selbst im ersten Prozess nichts zu dem Thema gesagt. Falls es diskutiert wurde, hat er dazu keine eigenen Erkenntnisse und kein eigenes Wissen beigesteuert. Aus dem BGH-Beschluss ergibt sich, dass er lediglich die ihm vorgeworfenen Taten - Mord und Unterschlagung - bestritten und ansonsten nichts gesagt hat.
Wann sind denn die Schlafanzughose und die Kaffeetasse aufgefallen? War das nicht auch erst später? Die neue Zeugin erinnert sich ja auch erst jetzt nach 10 Jahren.
Solche verspäteten Aussagen kann man dann natürlich für motiviert und nicht glaubhaft halten.


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05.09.2019 um 11:04
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Wann sind denn die Schlafanzughose und die Kaffeetasse aufgefallen? War das nicht auch erst später?
Genau. Diese Dinge sind ebenfalls erst von Widmaier erwähnt worden, der sich redlich Mühe gegeben hat, die Unfaltheorie zu befeuern.


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05.09.2019 um 11:21
Was das LG ausschließt und was als Geschehensablauf wahrscheinlich oder unwahrscheinlich ist, sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass der Täter das Opfer durch die Wohnung ins Bad getragen und in die Badewanne gelegt hat ohne irgendwelche Spuren zu hinterlassen. Das Gericht ist davon überzeugt.

Laut Urteil war auch die vom Opfer getragene Hose verkotet, die sie seit dem Krankenhaus getragen hatte. Das Gericht ist davon überzeugt, dass es keine Wäsche waschen wollte. Auch das ist nur eine Annahme. Von der kann man überzeugt sein (das Gericht legt seine Gründe dar). Überzeugend ist das nicht.

Zur Bezugstat: Es ist ein netter "Kniff", ein Tötungsgeschehen unter § 211 StGB zu subsumieren, indem man die Verdeckung einer Körperverletzung "fingiert". Das ist immer möglich, wenn sich das Tatgeschehen zumindest gedanklich in eine Verletzungshandlung (hier: Schlag auf den Kopf - Hämatome) und eine Tötungshandlung (Ertrinken) aufsplitten lässt.

Im Falle Sophia L. (hier im Forum) hat das LG Bayreuth einen rechtlichen Hinweis erlassen, dass eine Körperverletzung als Bezugstat für einen Verdeckungsmord in Betracht kommt. In der Beweisaufnahme hat sich nämlich die Annahme eines Sexualmordes mangels konkreter Hinweise auf sexuelle Motive oder Handlungen (die Leiche war in schlechtem Zustand) nicht wirklich erhärten lassen. Dafür waren die ausländischen Obduzenten der Ansicht, es habe zeitlich deutlich auseinanderliegend zwei Schläge auf den Kopf des Opfers gegeben, wovon erst der zweite tödlich gewesen sei.

Der "Kniff" ist strafprozessual zulässig, wenn es die Indizien gestatten, ein solches Geschehen anzunehmen. Der Rest ist die freie richterliche Beweiswürdigung. Es muss nicht zwingend objektiv bewiesen sein, es reicht, dass Verletzungs- und Tötungshandlung möglich sind. Das Motiv für eine Tötungshandlung ist ein intrinsisches Ereignis, das entzieht sich sowieso naturwissenschaftlicher Falsifikation. Aber letztlich fußt der Schuldspruch in diesen Fällen auf einer Fiktion. Für die Verteidigung hat das den erheblichen Nachteil, dass sich solche Annahmen nur schwer widerlegen lassen. Umso größer sollte die Vorsicht bei ihrer Anwendung sein.


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05.09.2019 um 11:59
Zitat von monstramonstra schrieb:Aber letztlich fußt der Schuldspruch in diesen Fällen auf einer Fiktion. Für die Verteidigung hat das den erheblichen Nachteil, dass sich solche Annahmen nur schwer widerlegen lassen. Umso größer sollte die Vorsicht bei ihrer Anwendung sein.
Deshalb hat der Fall hier für mich auch Fehlurteil-Potenzial, im Gegensatz zu Fällen wie Darsow, Söring usw., weil ich den Eindruck habe, dass neben der erfundenen Bezugstat zu viele Löcher in der Indizienkette durch Überzeugungen des Gerichts gestopft werden müssen.

Kein Fehlurteil in der Hinsicht, dass MG zwingend unschuldig und ein Justizopfer ist, sondern dahingehend, dass hier möglicherweise die Gesellschaft das Justizopfer sein müsste, also dass womöglich auch ein schuldiger MG freizusprechen gewesen wäre, insofern der alles bestimmende zentrale Belastungspunkt "Ausschluss Unfall" auch nur durch ein einziges nicht ganz lebensfremdes Szenario widerlegt worden wäre, was zur Überzeugung des Gerichts nicht der Fall war.

Das Gericht schließt einen Unfall ja nicht 100% aus, bewertet ein solches Geschehen aber insgesamt als unwahrscheinlich. Darüber kann man aus meiner Sicht durchaus geteilter Meinung sein, denn die theoretische Möglichkeit eines Unfalls besteht definitiv und "ein bisschen weniger unwahrscheinlich" entscheidet hier über in dubio pro reo oder lebenslang für das der Gesellschaft im Zweifel vorzuziehende Individuum.


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05.09.2019 um 12:00
Zitat von monstramonstra schrieb:Zur Bezugstat: Es ist ein netter "Kniff", ein Tötungsgeschehen unter § 211 StGB zu subsumieren, indem man die Verdeckung einer Körperverletzung "fingiert".
Ein ziemlich unverschämter, dennoch bei einigen Usern extrem beliebter "Kniff" ist es, dem Gericht wahlweise Dummheit, Unverständnis oder Rechtsbeugung zu unterstellen. Das macht es dann sehr einfach, selbst die abwegigsten Annahmen als kritische Anmerkungen zu verkaufen.

Du unterstellst dem Gericht, etwas "fingiert" zu haben.

Was Du uns hier als "Kniff" verkaufen möchtest, ist seit vielen hundert Jahren juristischer Standard: Es gibt verschiedene Straftatbestände die in Tateinheit und in Tatmehrheit begangen werden können.

Du suggerierst nun, dass Du ziemlich genau wüsstest, was das Gericht da angestellt hätte an Unverschämtheiten. Tatsächlich aber ist Dir nicht bekannt, warum gerade die Tötung eines Menschen zur Verdeckung einer anderen Tat aus gutem Grund ein Mordmerkmal ist.

Der Verurteilte G. hätte nach der begangenen Körperverletzung aufhören können. Er hat sich aber dazu entschieden, die K. zu töten, um seine vorher begangene Straftat zu verdecken. Eine solche Tötung unterfällt keinem anderen Mordmerkmal (keine Heimtücke, weil das Opfer sich eines Angriffs versah, kein niedriger Beweggrund, weil es verständlich ist, eine begangene Straftat zu vertuschen). Es sollte aber klar sein, dass die Tötung eines Menschen zur Verdeckung einer Straftat nicht gegenüber z.B. einem Heimtückemord priviligiert werden kann und darf.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 12:08
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Zeugen für Streitigkeiten gab es, wenn er sie dabei geschlagen hätte, wäre die Geldquelle wohl schon eher versiegt.
Ein wichtiger Punkt. So eitel Harmonie zwischen dem Opfer und G, wie es manche anzunehmen scheinen, war da wohl nicht immer.

Bei Gs überraschend hohem Schuldenstand in sechsstelliger Höhe, wie er im Urteil festgestellt wurde, war G vermutlich auf das Geld, das er von Frau K bekam, dringend angewiesen. Dafür erwartete sie anscheinend von ihm, dass er ihr stets zur Verfügung stand, wenn sie ihn brauchte. Jedenfalls ist es nicht auszuschließen, dass es auch am Tattag entsprechende Spannungen gab. G hatte für den Nachmittag andere Pläne als das Opfer. Mag sein, dass sich da was entzündet hat.

Natürlich ist das für sich genommen kein Beweis. Es ist aber wiederum absolut nicht lebensfremd, einen Streit zwischen G und dem Opfer am fraglichen Tag auszuschließen.


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