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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 22:57
Der deutsche Richter macht keinen Fehler? Ist der deutsche Richter kein Mensch?

Wozu brauchen wir dann noch einen Instanzenweg? Wozu Wiederaufnahmeverfahren? Und eine kritische Rechtswissenschaft?

Zum Wasser:

Weil (ex post) kein Grund erkennbar ist, heißt das nicht, dass keiner existiert hat. Es gibt jedenfalls keinen Hinweis, dass ein Dritter die Badewanne befüllt hat. Gehe ich davon aus, dass ein Sturz ausgeschlossen ist, dann muss es ein Dritter gewesen sein. Hurra, da ist der Beweis. Umgekehrt spricht für einen Sturz (laut Gericht), dass es keinen Grund für das Opfer gab, die Wanne zu befüllen. Ergo muss es ein Dritter gewesen sein. Ebenfalls Hurra.

Ich bade trotz Badewanne nie. Werde ich tot in meiner befüllten Wanne gefunden, genau so wie das Opfer, muss man dann ein Verbrechen annehmen und meinen Lebenspartner anklagen, weil der kein Alibi hat und auch sonst niemand Zutritt zur Wohnung gehabt hätte? Ich finde das - ehrlich gesagt - etwas befremdlich. Dabei kann ich einfach nur meine Gore-Tex-Jacke (die noch im Schrank hängt) reinigen wollen. Keiner weiß davon...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 22:59
Zitat von monstramonstra schrieb:Dabei kann ich einfach nur meine Gore-Tex-Jacke (die noch im Schrank hängt) reinigen wollen
Sag mal ganz ehrlich, ob du die schon mal in der Badewanne gereinigt hast.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 23:14
Zitat von monstramonstra schrieb:Der deutsche Richter macht keinen Fehler? Ist der deutsche Richter kein Mensch?
Super Hinweis! Eine große Strafkammer wird besetzt mit drei Berufs- und zwei Laienrichtern.

Insofern erstaunlich, dass Du keine Fehler zu machen scheinst.
Zitat von monstramonstra schrieb:Zum Wasser:

Weil (ex post) kein Grund erkennbar ist, heißt das nicht, dass keiner existiert hat.
Aha! Also gleich die Beweiswürdigung komplett über Bord werfen, weil ...

... man es ja so oder so nicht weiß?
Zitat von monstramonstra schrieb:Es gibt jedenfalls keinen Hinweis, dass ein Dritter die Badewanne befüllt hat.
Dann hast Du also Indizien gefunden die erklären, dass Frau K. die Badewanne mit Wasser befüllt hat? Warum teilst Du sie dann nicht mit?
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich bade trotz Badewanne nie. Werde ich tot in meiner befüllten Wanne gefunden, genau so wie das Opfer, muss man dann ein Verbrechen annehmen und meinen Lebenspartner anklagen, weil der kein Alibi hat und auch sonst niemand Zutritt zur Wohnung gehabt hätte? Ich finde das - ehrlich gesagt - etwas befremdlich.
Erstaunliche "Schlussfolgerung"! Wenn Du "nie" badest, warum ist dann Deine Wanne mit Wasser befüllt, wenn Du tot in ihr liegst? Und warum hat Dein Lebensgefährte "kein Alibi"? Und warum hatte "sonst niemand" Zutritt zu Deiner Wohnung?
Zitat von monstramonstra schrieb:Dabei kann ich einfach nur meine Gore-Tex-Jacke (die noch im Schrank hängt) reinigen wollen. Keiner weiß davon...
Selbst Dein "Lebenspartner" wusste nicht davon? Und warum wäscht Du eine solch schwere Jacke in der Badewanne, nachdem(!) Du gerade aus dem Krankenhaus entlassen wurdest und nachweislich geschwächt warst? Kann Dein "Lebenspartner" das erklären? Oder sein Rechtsanwalt?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 23:20
Zitat von monstramonstra schrieb:Dabei kann ich einfach nur meine Gore-Tex-Jacke (die noch im Schrank hängt) reinigen wollen. Keiner weiß davon...
Ich nehme an, dass du, jedenfalls im Vergleich zu Frau K., jung, gesund und beweglich bist. Aber versetze dich mal in die Lage von Frau K., gebrechlich, auf einen Gehstock angewiesen, kommt geschwächt von einer Durchfallerkrankung aus dem Krankenhaus.

Wäsche in die Wanne zu tun ist da das eine. Aber welchen Plan hatte Frau K., wie sie nach dem Waschen die Wäsche - in gebeugter Haltung über der Wanne, dabei mit einer Hand auf den Stock gestützt - überhaupt auswringen wollte? Und wohin hätte sie, da Auswringen mit einer Hand eben schlecht geht, mit der tropfnassen Wäsche hingewollt? Wo hätte sie sie zum Trocknen aufhängen wollen (mit einer Hand)?

Oder wollte sie sie nass in der Wanne liegenlassen? Warum? Wer hätte wann nach ihrem Plan die Wäsche aus der Wanne entfernen sollen?

Ich denke, man muss sehr die körperliche Verfassung von Frau K. betrachten. Für sie wäre Wäschewaschen in der Wanne, anders als für junge gesunde Menschen, ein großer Kraftakt gewesen. Vorausgesetzt, es war überhaupt Wäsche da, die sie, was sie sonst nie tat, in der Wanne hätte waschen wollen: Hätte sie diesen Kraftakt unternommen? Warum? Sie gab doch sonst G die Wäsche zum Waschen unten im Keller, wo die Waschmaschinen standen, mit.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 00:00
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ich bin mir (persönlich) ziemlich sicher, dass es diesen Sturz nicht gab und jeder Versuch, ihn zu finden, lebensfremde Annahmen (z. B. zufällige Verletzungen an fast der gleichen Stelle trotz zweimaligen Hinfallens, aber keine weiteren Verletzungen am Kopf, unerklärliche Drehungen und nicht nachvollziehbarer Pantoffelverlust, ein unrealistisches Wäschewaschenwollen) enthält, die das Gericht nicht berücksichtigen muss, es aber nach Meinung des kritischen Betrachters berücksichtigen müsste.
Naja, für die Inszenierung eines Unfalls müsstest du demnach ähnlich lebensfremde Annahmen treffen. Ein inszenierter Unfall in der Badewanne, die das Opfer nie nutzte. Keine Positionierung der Tüte mit Fäkalwäsche im Bad. Hausschuhe und WC-Vorleger komplett unrealistisch positioniert. Geldkassette nicht weggeräumt, obwohl das eine lebende LK sofort gemacht hätte, zumal bei eingestecktem Wohnungsschlüssel. Zweimalige stumpfe Gewalt gegen den Kopf aufgrund eines Streits oder einer Meinungsverschiedenheit am Tattag, was der Angeklagte - obwohl dann ja echtes Tatmotiv - nicht verschwieg. Kein Zeuge, dass MG bei einer verbalen Auseinandersetzung jemals handgreiflich wurde. Usw. usf. ...
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wäsche in die Wanne zu tun ist da das eine. Aber welchen Plan hatte Frau K., wie sie nach dem Waschen die Wäsche - in gebeugter Haltung über der Wanne, dabei mit einer Hand auf den Stock gestützt - überhaupt auswringen wollte? Und wohin hätte sie, da Auswringen mit einer Hand eben schlecht geht, mit der tropfnassen Wäsche hingewollt? Wo hätte sie sie zum Trocknen aufhängen wollen (mit einer Hand)?

Oder wollte sie sie nass in der Wanne liegenlassen? Warum? Wer hätte wann nach ihrem Plan die Wäsche aus der Wanne entfernen sollen?
Das ist leicht zu beantworten, oberhalb der Wanne befand sich ein Scherenwäschetrockner an der Wand.


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05.09.2019 um 00:09
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Das ist leicht zu beantworten, oberhalb der Wanne befand sich ein Scherenwäschetrockner an der Wand.
Der wann zuletzt benutzt wurde? Eine 87jährige, auf einen Gehstock angewiesene Frau hängt da kaum tropfnasse Wäsche einhändig auf.

Jetzt mal mit allem Respekt vor den Herren der Schöpfung und ebenso vor den drei Berufsrichterinnen der Strafkammer: Vom Wäschewaschen in der Wanne und was so dazugehört, verstehen auch heute noch Frauen (auch Richterinnen) im Regelfall mehr.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Naja, für die Inszenierung eines Unfalls müsstest du demnach ähnlich lebensfremde Annahmen treffen. Ein inszenierter Unfall in der Badewanne, die das Opfer nie nutzte. Keine Positionierung der Tüte mit Fäkalwäsche im Bad. Hausschuhe und WC-Vorleger komplett unrealistisch positioniert. Geldkassette nicht weggeräumt, obwohl das eine lebende LK sofort gemacht hätte, zumal bei eingestecktem Wohnungsschlüssel.
Wer sagt denn, das G, in Panik, in der er war, derlei Parameter kaltblütig berücksichtigt hätte? Der Mann ist schließlich kein Berufskiller, weshalb ich diesem Resümee durchaus zustimmen möchte:
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Man sollte man ihn ohne Pathos oder Mythos eines Justizirrtums vorzeitig auf Bewährung entlassen, aber das Urteil ist überzeugend.



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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 00:39
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Woher weißt Du, was die StA im ersten Prozess "ausgetauscht" hat? Kennst Du das erste Urteil?
Steht alles im BGH-Beschluss:

Mordversuch als zu verdeckende Tat:
Es habe sich ein Streit entwickelt, in dessen Verlauf sich der Angeklagte entschlossen habe, Frau K. zu töten, um die erhaltenen Gegenstände behalten zu können und um die unberechtigte Einnahme von Bargeld zu vertuschen. Zu diesem Zweck habe er seinem Opfer, das sich zu diesem Zeitpunkt keines Angriffs versah und sich deswegen eines solchen auch nicht erwehren konnte, in Ausnutzung dieser Situation mit einem stumpfen Gegenstand zweimal von hinten auf den Kopf geschlagen.
ausgetauscht durch Körperverletzung als zu verdeckende Tat:
Das angefochtene Urteil dagegen gründet den Schuldvorwurf darauf, dass der Angeklagte eine vorausgegangene Körperverletzung verdecken wollte. Das Landgericht hat damit die "andere Straftat" (Bezugstat) in § 211 Abs. 2 StGB bei der Verdeckungsabsicht ausgetauscht.
https://openjur.de/u/225878.html

*
Zitat von AndanteAndante schrieb:Der wann zuletzt benutzt wurde? Eine 87jährige, auf einen Gehstock angewiesene Frau hängt da kaum tropfnasse Wäsche einhändig auf.
Naja, wenn irgendwo, dann da ...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 00:51
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Naja, wenn irgendwo, dann da ...
Für die Kotwäsche-Theorie wäre es natürlich von erheblichem Vorteil gewesen, wenn der Scheren-Wäschetrockner über der Wanne in der Auffindesituation ausgezogen gewesen und auch so fotografiert worden wäre.

Da die Theorie Widmaier aber erst im zweiten Prozess eingefallen ist, war es für den ausgezogenen Scherentrockner halt zu spät.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 01:00
Zitat von AndanteAndante schrieb:Für die Kotwäsche-Theorie wäre es natürlich von erheblichem Vorteil gewesen, wenn der Scheren-Wäschetrockner über der Wanne in der Auffindesituation ausgezogen gewesen und auch so fotografiert worden wäre.

Da die Theorie Widmaier aber erst im zweiten Prozess eingefallen ist, war es für den ausgezogenen Scherentrockner halt zu spät.
Wenn das stimmt, ist die Verteidigung im 1. Prozess für mich nicht ganz nachvollziehbar. Klar reichte es, die Unterschlagung zu widerlegen, was zu einem Freispruch hätte führen müssen, aber spätestens beim Austausch der Bezugstat (eigentlich von Anfang an) musste man m.E. auch einen Unfall plausibilisieren, der nicht darauf beruhen konnte, dass LK vorhatte zu baden.


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05.09.2019 um 01:18
Der erste Prozess und was da gelaufen ist, ist für mich auch noch ein Rätsel.

Laut BGH konnte im Rahmen der Revision gegen dieses erste Urteil „insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte, der in der Hauptverhandlung lediglich angegeben hat, Frau K. nicht umgebracht und keinerlei Gelder oder Gegenstände unterschlagen zu haben (UA S. 13), seine Verteidigungsstrategie dahin geändert hätte, sich nunmehr umfänglich in der Sache einzulassen, sei es um weiterhin einen Freispruch zu erreichen, sei es auch z.B. um einen Schuldspruch "nur" wegen Totschlags statt wegen Mordes zu erstreben, indem er - wie oben ausgeführt - Umstände vorgetragen hätte, die eine zu verdeckende "andere Straftat" entfallen lassen“.

Also im ersten Prozess ging es um die Verdeckungstat Unterschlagung. Von einem möglichen Unfall war damals von keiner Seite, offenbar auch nicht von G bzw. seiner Verteidigung, auch nur ansatzweise die Rede.

Es scheint wirklich so zu sein, dass erst Widmaier die Sturztheorie, gegründet auf einem angeblichen dringenden Wäschewaschwunsch der Frau K., eingefallen ist.


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05.09.2019 um 01:27
Zitat von AndanteAndante schrieb:Es scheint wirklich so zu sein, dass erst Widmaier die Sturztheorie, gegründet auf einem angeblichen dringenden Wäschewaschwunsch der Frau K., eingefallen ist.
Das spricht nicht für einen besonders intelligenten Anwalt. Wenn ich doch schon das Motiv am Entkräften bin, kann ich doch beim Einsammeln von durch die Ermittler nicht entdeckten entlastenden Fakten noch ein paar andere präsentieren, wenn die doch gar so offensichtlich sind.

Das erinnert mich auch wieder an Bence T, bzw. an seine Unterstützer, die die ganze Zeit das Motiv wegreden wollen (was ihnen nach meiner Aufassung aber überhaupt nicht gelingt), den ganzen anderen Teil der Indizienkette aber immer wieder ignorieren. Von der Gesamtschau ganz zu schweigen.


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05.09.2019 um 01:36
Zitat von AndanteAndante schrieb:Also im ersten Prozess ging es um die Verdeckungstat Unterschlagung. Von einem möglichen Unfall war damals von keiner Seite, offenbar auch nicht von G bzw. seiner Verteidigung, auch nur ansatzweise die Rede.
Macht dich das nicht stutzig, dass MG einen Unfall inszeniert haben soll, dieser aber im 1. Prozess deiner Ansicht nach womöglich gar nicht zur Sprache kam? Wozu hat er den denn extra inszeniert? :D


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05.09.2019 um 03:51
Zitat von monstramonstra schrieb:Ich wage mal aus eigener Kenntnis von Stürzen älterer Personen die Prognose: In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle würden sich keine sichtbaren, also "morphologisch fassbaren Befunde" ergeben. Denn es handelt sich um einen Schwächeanfall, Schwindel oder eine kurze Bewusstseinstrübung, die zum Sturz geführt haben.

...

Und da beißt sich letztlich die Katze in den Schwanz: Es wird zwar nach allen Richtungen hin benannte medizinische Ursachen ausgeschlossen, zugleich aber von Stürzen und einer "Sturzdisposition" (S. 54) berichtet, deren Ursache (vermutlich) jene Synkopen waren, die der Gutachter und letztlich das Gericht als "unwahrscheinlich" (S. 52) einordnen.

...

Auffallend ist dabei, dass die Gutachter die Krankheitsbilder darauf abklopfen, ob sie Bewusstlosigkeit zur Folge haben. Die wäre auch eine Folge einer Synkope.

Meines Erachtens ist aber bei einer 87jährigen Dame, die sich in ihrer Wohnung auf ihren Gehstock stützen muss und, deren Zustand das Gericht wie folgt beschreibt (S. 48)

Die Kammer ist zudem davon überzeugt, dass Frau ... aufgrund ihres konkret geschwächten Zustandes infolge des beschwerlichen Treppensteigens, der von ihr geäußerten Knieschmerzen und dem Wunsch, sich hinzulegen, erst recht nicht am Nachmittag des Entlasstages auf die Idee kam, verschmutzte Wäsche in der Badewanne einzuweichen

auch ein Sturzgeschehen möglich, dass nicht eine mehrsekündige Bewusstlosigkeit voraussetzt. Vielmehr kann die Bewusstlosigkeit erst durch den Sturz in die Wanne (siehe Hämatome) verursacht worden sein. Und nicht auf TIA, Synkopen oder sonstige internistische/kardiologische Phänomene.

Widersprüchlich erscheint mir, wenn die biomechanischen Gutachter (S. 55 ff.) ein Sturzgeschehen anhand der Ligeposition der Leiche für unwahrscheinlich erachten und dabei recht munter mit der Annahme jonglieren, wann und wie Bewusstlosigkeit bzw. Bewusstseinstrübung vorlagen. So heißt es bei einem Gutachter (S. 58)

Ebenso schloss der Sachverständige einen Sturz in die Wanne aus einer auf dem Badewannenrand sitzenden Position heraus aus. Bei einer Sitzposition mit dem rechten Bein nach vorne, rechts von der Mitte der Badewanne, mit Gesicht Richtung Fenster, wäre ein Sturz in die Wanne, bei dem der Kopf in Richtung Fenster zum liegen kommt, zwar möglich, allerdings nicht so, dass das rechte Bein - wie in der Auffindungsposition - gestreckt nach hinten zeigt. Um letzteres zu erreichen sei eine aktive Bewegung des rechten Beines erforderlich, welche im bewusstlosen Zustand nicht möglich sei.

War hier also die Annahme, das Opfer muss in der Wanne liegend bewusstlos gewesen sein? Warum soll das Opfer nicht versucht haben, sich (untauglich) zu befreien? Im geschilderten geschwächten Zustand? Kurzzeitig? Das verstehe ich als naturwissenschaftlicher Laie überhaupt nicht, auch nicht nach Lektüre des Urteils. Und: Gerade der Bewusstseinszustand wird von diesem Gutachter als einer der vier großen "Unbekannten" bezeichnet.
Genau das ist ein Problem. Mir ist es keineswegs plausibel, dass die Dame nicht gestürzt sein soll, und wenn sie nur über diesen blöden Badvorleger gestolpert ist, ins Wasser gefallen sein sollte, und sich dann, zwar bei Bewusstsein, nicht mehr aus einer Position befreien konnte, die schliesslich zum Ertrinken führte.

Dabei ist auch interessant, dass immer wieder davon die Rede ist, die Verletzung(en) am Kopf hätten zu einer "Bewusstseinseintrübung" oder einem Bewusstseinsverlust geführt, ohne einmal zu definieren, wass denn jene "Eintrübung" sein soll und vor allem, wie diese sich auf das Geschehen ausgewirkt haben soll.

Das mag in anderer Fragestellung nicht so relevant sein, aber hier, wo es extrem auf eine genaue Analyse des Geschehens im Bad ankommt, ist das zu vage. War die Frau noch in der Lage, irgendwie gegen das Ertrinken anzukämpfen, irgendwie ihre Lage in der Wanne selbstständig zu verändern - was nicht bedeutet, sich zu retten -? Selbst eine kleine Drehung in der Wanne würde bereits die "Auffindeposition" von dem möglichen Sturzgeschehen, das ja so akribisch versucht wird nachzustellen, entkoppeln.

Und das ist ein zentraler Punkt: Es wird von beiden Seiten hier hart daran gearbeitet, auf grund der "Auffindeposition" ein Sturzgeschehen möglich zu machen oder auszuschliessen, einschliesslich der Hämatome. Aber keiner weiss, ob die Dame nicht noch in der Wanne, beim Versuch sich zu retten, noch ihre Lage verändert hat? Das Gericht führt einen Punkt an, der sicherlich nicht unerheblich ist: es sagt, dann hätte sie doch erst mal das Wasser abgestellt, aber das ist nicht unbedingt richtig: es kann durchaus sein, dass sie nicht einmal in der Lage war, sich dazu genügend aufzurichten. Dennoch kann sie bei dem Versuch ihre "Landeposition" nach dem Sturz verändert haben.

Gleiches gilt nach wie vor für die Untersuchungen durch Notarzt etc. Ein exaktes Verbringen in die Auffindeposition nach einer solchen Untersuchung halte ich wenn dann nur für ein Zufallsergebnis. Der Notarzt und die anderen haben sich m.E. nicht vor Beginn der Massnahme exakt die Liegeposition eingeprägt, sie hatten anderes im Kopf.

Auch in den anderen Punkten schliesse ich mich wieder @monstra an. Die von @Seps13 angesprochenen Punkte sind sicherlich wichtig, müssten aber m.E. in einer neuen Gesamtbeweiswürdigung mit den veränderten Erkenntnissen hinsichtlich des Geschehens im Bad neu beurteilt werden.


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05.09.2019 um 05:56
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Naja, für die Inszenierung eines Unfalls müsstest du demnach ähnlich lebensfremde Annahmen treffen.

Nein, die Annahmen haben eine viel größere Bandbreite, weil ein Mensch, der gerade zum Mörder geworden ist, sich in einem Ausnahmezustand befindet und natürlich nicht kalkuliert und einem Schema folgend handelt.

Bei der alten Frau hingegen kann man ein aus Gebrechen und Gewohnheiten resultierendes Schema für ein dazu passendes Verhalten annehmen, müsste aber davon ganz massiv abweichen und ihr stattdessen viele unübliche und widersprüchliche Dinge unterstellen.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Ein inszenierter Unfall in der Badewanne, die das Opfer nie nutzte.

Was Besseres und Sichereres als Ertränken gab es für ihn nicht fürs endgültige Töten mit Erklärung der Verletzung am Hinterkopf. Der Täter in Kärnten hatte ja anscheinend spontan die gleiche Idee.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Keine Positionierung der Tüte mit Fäkalwäsche im Bad
An Wäschewaschen hat 1. erst sein Anwalt gedacht und 2. gab es meiner Meinung nach keine solche Fäkalwäsche in der Wohnung, weil Genditzki, der ihr zwischendurch Wäsche ins Krankenhaus brachte, die schon entsorgt/gewaschen hatte und die aus dem KH gar nicht mitgenommen wurde.
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Hausschuhe und WC-Vorleger komplett unrealistisch positioniert
Nicht für MG. Der hat sich nämlich meiner Meinung nach dabei durchaus etwas gedacht:
Beitrag von Seps13 (Seite 89)
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Geldkassette nicht weggeräumt,

An die Geldkassette hat er nicht mehr gedacht, er hatte es ja sehr eilig zum Edeka zu kommen, auch den Pflegedienst konnte er nicht mehr von der Whg aus anrufen, so dringend musste er Binden kaufen fahren.

(Mal ehrlich - das Verhalten ist doch super auffällig, findest du nicht? Er muss ganz dringend zum Edeka, kauft Schokolade und Binden für Frau K., von denen sie noch 12 Packungen zu Hause hatte, und geht danach erstmal zu Hause Haare färben?)
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:Kein Zeuge, dass MG bei einer verbalen Auseinandersetzung jemals handgreiflich wurde.
Zeugen für Streitigkeiten gab es, wenn er sie dabei geschlagen hätte, wäre die Geldquelle wohl schon eher versiegt.
Entgegen den Angaben des Angeklagten war das Verhältnis zwischen ihm und Frau nicht stets ungetrübt und frei von Auseinandersetzungen. Die Pflegebedienstete Michaela berichtete glaubhaft von einer lautstarken Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und Frau , welche sie beim Eintreffen in der Wohnung von Frau
durch die weiße angelehnte Tür gehört habe. Frau habe den Angeklagten angeschrien, dass etwas fehle und ihm vorgeworfen, dass er dafür verantwortlich sei, was der Angeklagte abgestritten habe. Der Streit sei dann sofort abgebrochen, als sie das Wohnzimmer betreten habe.
Hinzu kam die permanente, sehr anstrengende und ihn fordernde Inanspruchnahme:
An zahlreichen Tagen erfolgten vier bis fünf Anrufe täglich, an einem Tag (04.09.2008) sechs
Anrufe, am 20.09.2008 und 20.10.2008 sieben Anrufe, am 08.09.2008 und 22.09.2008 acht
Anrufe und am 29.09.2008 sogar neun Anrufe am Tag. Es gab keine andere Telefonnummer, die in ähnlicher Häufigkeit auf der Liste aufgeführt war.
Am Tattag hat sie ihn übrigens nicht mehr angerufen, nachdem er die Wohnung verlassen hatte.


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05.09.2019 um 09:04
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Genau das ist ein Problem. Mir ist es keineswegs plausibel, dass die Dame nicht gestürzt sein soll, und wenn sie nur über diesen blöden Badvorleger gestolpert ist, ins Wasser gefallen sein sollte, und sich dann, zwar bei Bewusstsein, nicht mehr aus einer Position befreien konnte, die schliesslich zum Ertrinken führte.
Du hast vollkommen recht, dass Gericht macht einfach viel zu viel Annahmen, die einfach nicht gesichert sind.

So schließt das Gericht eine Position in der rechten Hälfte der Badewanne einfach aus. Warum eigentlich? Das Gericht führt dazu aus, dass das Opfer dort nicht an die Hähne gekommen wäre. Sprich es hält eine Position nahe der Badewanne für nur dann erforderlich, wenn es zu den Hähnen kommen wollte.

Ist das die einzige Möglichkeit an den Rand der Badewanne zu treten?

Wohl kaum, denn aus dem Urteil geht auch hervor, dass sich das Opfer bei dem Laufen durch die Wohnung auch beobachtet wurde, dass es sich an Gegenständen festhielt. Welche Gegenstände könnten das im Bad sein?

Dort fallen mir auf Anhieb zwei ein, zum einen der Waschbeckenrand, zum anderen aber auch der Badewannenrand. Ob man daher im Bad überhaupt einen Stock benötigt, ist fraglich, es gibt genügend Haltepunkte, die massiv sind, welche sich nicht in der Lage verändern und zum Stützen daher deutlich geeigneter sind, als nur ein Gehstock.


Ich hatte mir bei den Bildern des Instituts damals folgendes Szenario vorgestellt:

Das Opfer hat sich vielleicht vor dem möglichen Unfall am Waschbecken die Hände gewaschen und hat sich dann zur Badewanne umgedreht und ist auf diese zugegangen und dabei ist es dann passiert. Genau das wäre auch mit der Lebensweise des Opfers vereinbar. Man benötigt nun mal zum Händewaschen BEIDE Hände. Man muss irgendwo im Raum den Stock abstellen, da wo man später auch wieder leicht dran kommt. Als Stütze im Badezimmer zu haben, reicht der Rand der Badewanne aus, mehr noch, er ist geeigneter als ein wackliger Gehstock.

Solche Drehungen zu Badewanne hin können auch schon einen Schwindel bei älteren Menschen verursachen, so ein Sturz dürfte zu den sogenannten „durch die Obduktion nicht fassbaren Zustände“ gehören, von denen der rechtsmedizinische Gutachter sprach. Ich bin da mit @monstra eins, dass die meisten Stürze von älteren Menschen sicherlich in dieser im Urteil nur beiläufig erwähnten Sturzursache gehören, eine wirkliche Beschäftigung mit dieser Möglichkeit findet man im Urteil nicht wirklich, stattdessen wird seitenweise über die anderen Möglichkeiten geschrieben. Eigentlich vollkommen überflüssig, weil man ein Sturzgeschehen möglich ist, wenn man diese nicht berücksichtigt (quasi viel Lärm um nichts).
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Dabei ist auch interessant, dass immer wieder davon die Rede ist, die Verletzung(en) am Kopf hätten zu einer "Bewusstseinseintrübung" oder einem Bewusstseinsverlust geführt, ohne einmal zu definieren, wass denn jene "Eintrübung" sein soll und vor allem, wie diese sich auf das Geschehen ausgewirkt haben soll.
Ich persönlich halte aber Deine Theorie für unwahrscheinlich, dass das Opfer in der Wann noch zu Bewusstsein gekommen sein könnte, wenn man berücksichtigt, dass das untere Ende des linken Hosenbeins nie mit Wasser in Berührung gekommen ist. Diese Tatsache hatte das Gericht nur ganz am Rande bei einer erfolgten DNA-Untersuchung beiläufig erwähnt (Seite 95 3. Absatz), aber nirgends in sein Geschehen einbezogen, obgleich eine extrem wichtige Tatsache ist und eigentlich zwingend zu berücksichtigen gewesen wäre. Ich denke, man hat diesen Punkt in der Verhandlung in Wirklichkeit übersehen, weil man dessen Tragweite einfach nicht erkannt hat. Wäre das Opfer noch zu Bewusstsein gekommen, hätte es alles Mögliche noch versucht, sicher auch das Bein in die Wanne gezogen. So ist die Beweiswürdigung in Wirklichkeit unvollständig geblieben, weil das Gericht sich mit dieser wesentlichen Tatsache nicht im Ansatz befasst hatte. Ich persönlich halte das von dem Gericht angenommene Ertränkungsszenario unter Berücksichtigung dieser Tatsache für nahezu ausgeschlossen, mich hätte aber die Argumentation diesbzgl. des Gerichts interessiert, aber hierzu fehlt eben die Beweiswürdigung dieses wichtigen Punktes komplett.


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05.09.2019 um 09:17
Zitat von Sector7Sector7 schrieb:ausgetauscht durch Körperverletzung als zu verdeckende Tat:
Jetzt verstehe ich was Du meinst.

Da wurde aber nichts "ausgetauscht":

Die StA hat den G. wegen heimtückischen Mordes angeklagt. Korrekt? In der öffentlichen Verhandlung stellte sich jedoch heraus, dass der G. die K. nicht mit dem ersten Angriff getötet hat, sondern ihr vielmehr eine Körperverletzung zufügte. Anschließend tötete er sie, um diese Körperverletzung zu verdecken.

Der BGH hat das (erste) Urteil aufgehoben, weil das Gericht die Veränderung des rechtlichen(!) Gesichtspunkts nicht dem Angeklagten in der Hauptverhandlung mitgeteilt hat.

Dass in der öffentlichen Verhandlung ein leicht veränderter Sachverhalt festgestellt wird und/ oder der rechtliche Gesichtspunkt sich ändert, kommt jeden Tag in Strafverfahren vor. Es hat mit dem Umstand zu tun, dass das Ermittlungsverfahren der StA nunmal etwas anderes ist, als die sich daran anschließende Hauptverhandlung.

Also:

Da wurde nichts "ausgetauscht", da steckt keine Verschwörung der StA und des Gerichts dahinter und auch sonst ist da nichts ernsthaft verdächtiges dran.

An dem Beschluss des BGH kann man aber sehr schön sehen, wie wichtig der § 265 StPO und die Einhaltung der Form in einer öffentlichen Verhandlung sind.


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05.09.2019 um 09:43
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Das Gericht führt einen Punkt an, der sicherlich nicht unerheblich ist: es sagt, dann hätte sie doch erst mal das Wasser abgestellt, aber das ist nicht unbedingt richtig:
Wo findet sich das im Urteil?

Du unterschlägst bei Deinen Überlegungen (wiederholt) die Feststellung des Gerichts, dass Frau K. keinen Grund hatte überhaupt(!) Wasser in die Wanne zu lassen, S. 43 ff. des Urteils.

Ich verstehe nicht, warum Du das (wiederholt) ignorierst.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Der Notarzt und die anderen haben sich m.E. nicht vor Beginn der Massnahme exakt die Liegeposition eingeprägt, sie hatten anderes im Kopf.
Auch hier wurdest Du bereits darauf hingewiesen, dass der Notarzt wohl schwerlich das linke Bein aus der Wanne geholt hat. Den Umstand ignorierst Du auch geflissentlich.
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die von @Seps13 angesprochenen Punkte sind sicherlich wichtig, müssten aber m.E. in einer neuen Gesamtbeweiswürdigung mit den veränderten Erkenntnissen hinsichtlich des Geschehens im Bad neu beurteilt werden.
Erstaunlich, dass ein (mutmaßlicher) Strafverteidiger nicht weiß, dass ein WAA nicht dazu da ist, eine neue Beweiswürdigung mit veränderten Erkenntnissen vorzunehmen.


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05.09.2019 um 09:48
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:(Mal ehrlich - das Verhalten ist doch super auffällig, findest du nicht? Er muss ganz dringend zum Edeka, kauft Schokolade und Binden für Frau K., von denen sie noch 12 Packungen zu Hause hatte, und geht danach erstmal zu Hause Haare färben?)
Gar keine Frage, der Typ zeigte ein mega auffälliges Nachtatverhalten, ich hätte auch gegen ihn ermittelt. Mir gefällt es auch überhaupt nicht, dass MG in den 1,5 Jahren vor der Tat über 50k EUR von den Konten der LK abgeräumt hat (wohl in deren Auftrag), aber der Verbleib ungeklärt blieb.
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Also:

Da wurde nichts "ausgetauscht", da steckt keine Verschwörung der StA und des Gerichts dahinter und auch sonst ist da nichts ernsthaft verdächtiges dran.
Doch, die StA und das Gericht haben die Bezugstat ausgetauscht, steht ja haargenau so im BGH-Beschluss ...
Das Landgericht hat damit die "andere Straftat" (Bezugstat) in § 211 Abs. 2 StGB bei der Verdeckungsabsicht ausgetauscht.
Es stellte sich im 1. Prozess heraus, dass es keine Unterschlagung gab und somit kein Motiv für einen Mordversuch. Ein Mordversuch wegen einer Lappalie (Meinungsverschiedenheit über das Kaffeetrinken) war nicht haltbar, daher tauschte man die Bezugstat samt Motiv dafür aus. Mit einer Verschwörung hat das nichts zu tun, weil ...

... mal angenommen, die StA hätte im 1. Prozess die Bezugstat (Mordversuch wegen Unterschlagung) nicht ausgetauscht, dann wäre lt. BGH möglicherweise die Anklage geplatzt und MG freigesprochen oder nur wegen Totschlag verurteilt worden.

Nun wurde die Bezugstat nach Motiv-Widerlegung durch die Verteidigung aber durch eine reine Erfindung der StA ausgetauscht, welche die Verteidigung nicht widerlegen konnte, weil die StA diese gar nicht erst belegt hat.

Trotzdem erfolgte das Mordurteil.

Das Gericht geht bei der ausgetauschten Bezugstat-Spekulation offenbar davon aus, dass MG so dämlich war, das Motiv dafür freiwillig zu verraten, nämlich eine Meinungsverschiedenheit mit LK am Tattag über das Kaffeetrinken, die lt. Fantasie der StA in einer vorsätzlichen Körperverletzung ohne Tötungsabsicht endete. Ohne jedes tatbezogene und MG belastende Indiz versteht sich.

Es kann allerdings gar nicht anders sein, als dass der Ausschluss eines Unfalls auch im 1. Prozess der zentrale Anklage- und Belastungspunkt war, der unabhängig von der zu verdeckenden Bezugstat zum Mordurteil führte. Demnach muss das auch der primäre Punkt der Verteidigung gewesen sein. Und da soll der Verteidigung nichts zu eingefallen sein, außer dass LK vllt. ein gemütliches Vollbad nehmen wollte? ...

@Andante
Siebzehn Verhandlungstage verwandte daraufhin die 1. Strafkammer des Landgerichts München II auf die Frage, was die alte Dame wohl veranlasst haben könnte, Wasser in die Wanne zu lassen.

Wollte sie doch baden? Dies erschien so unwahrscheinlich, dass sich die Kammer des Vorsitzenden Richters Ralph Alt, die immerhin das monströse Demjanjuk-Verfahren respektabel bewältigte, von der Mordvariante überzeugen ließ, obwohl sich das Motiv Habgier im Lauf der Hauptverhandlung wie eine Fata Morgana verflüchtigte. Genditzki konnte die Herkunft der 8000 Euro erklären. Warum er die alte Dame plötzlich niedergeschlagen haben sollte, blieb rätselhaft. Gleichwohl wurde er am 12. Mai 2010 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-82995570.html


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

05.09.2019 um 10:07
Bisher habe ich im Urteil keinen Hinweis gefunden wie es um die Sehfähigkeit von Frau K. bestellt war. Eine verschlechterte Sehfähigkeit ist häufige Ursache von Stürzen. Grade bei gehbehinderten Menschen. Die Kombi keine Sehhilfe und ohne geeignetes Schuhwerk an den Füßen ist mEn die häufigste Sturzursache bei Senioren. Diese altersspezifischen Ursachen für Stürze wurden im Urteil nicht berücksichtigt und ausgeschlossen. Das halte ich für "lebensfremd".


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