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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 11:52
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Warum Du nunmehr eine Aussage von einem Notarzt, der bei drei Vernehmungen, drei Mal etwas anderes ausgesagt hat, für besonders glaubhaft hälst, unterschlägst Du schlichtweg.
ob das so zutrifft bleibt weiterhin zweifelhaft. Evl. wurden die Aussagen vom Notarzt ungünstig zusammengefasst, so das der Eindruck ensteht, er hätte 3x etwas komplett anderes ausgesagt. Medizinsch machen seine Aussagen nach der Einschätzung von @MaryPoppins durchaus Sinn.

Auch die Ausagen der Pflegerinnen können durchaus Zweifel erwecken ob sie sich tatsächlich an die Position von Frau K. in der Wanne erinnern. Daher ist der Plural von @Rick_Blaine für mich nachvollziehbar.

Die Auffindesituation von Frau K. wird durch den begründeten Zweifel ziemlich spekulativ.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 12:01
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Evl. wurden die Aussagen vom Notarzt ungünstig zusammengefasst, so das der Eindruck ensteht, er hätte 3x etwas komplett anderes ausgesagt.
Für mich ist er gerade deshalb glaubhaft: er gibt eben nicht vor, sich exakt zu erinnern, so wie alle anderen in dieser emotional sicherlich aussergewöhnlichen Situation. Auch er hatte nämlich eine ganz andere Aufgabe in diesem Moment, als sich an die exakte Liegeposition zu erinnern.

Unglaubwürdig erscheint mir da viel mehr ein Rettungsassistent, der nicht einmal die vermeintliche Leiche anfasst, um zu prüfen ob sie wirklich tot ist. Und dann noch sich die Liegeposition genau einprägt. Ditto gilt für die Pflegerinnen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 12:08
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Für mich ist er gerade deshalb glaubhaft: er gibt eben nicht vor, sich exakt zu erinnern,
Leider wieder falsch: Der Notarzt hat in der öffentlichen Verhandlung nicht vorgegeben, sich "nicht exakt" erinnern zu können. Gegenüber dem KHK gab er in der polizeilichen Vernehmung sogar an, "sich ganz sicher" zu sein (S. 38 des Urteils).

Wie kommt ein (vermeintlicher) Jurist eigentlich dazu, ein Urteil derart falsch wiederzugeben?

@Rosenmontag

Konntest Du schon herausfinden, zu welcher der drei Gewalten die StA gehört?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 12:10
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Für mich ist er gerade deshalb glaubhaft: er gibt eben nicht vor, sich exakt zu erinnern, so wie alle anderen in dieser emotional sicherlich aussergewöhnlichen Situation. Auch er hatte nämlich eine ganz andere Aufgabe in diesem Moment, als sich an die exakte Liegeposition zu erinnern.
Naja, für einen Notarzt ist das gerade keine emotional aussergewöhnliche Situation. Man könnte dann auch argumentieren, dass Leute in einem Ausnahmezustand wesentlich alerter sind: Die Ausschüttung von Adrenalin macht einen ja hellwach und führt auch zu einer präziseren Wahrnehmung. Das Problem von traumatisierten Menschen ist weniger dass sie sich nicht erinnern können, sondern eher dass sie sich zu gut erinnern und nicht vergessen können.

Kurzum: Es wäre durchaus nachvollziehbar, wenn sich der Notarzt nicht mehr so genau erinnern könnte während sich private Helfer noch sehr genau erinnern können.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 12:12
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Die durchaus beachtliche Aussage des Notarztes wird ignoriert.
Ich picke das auch mal heraus.

Aus dem Urteil (S. 36 ff):
Die festgestellte Auffindungssituation der Leiche und der Situation im Badezimmer ergibt sich zur Überzeugung der Kammer aus den Angaben der am Tatort eingetroffenen Zeugen sowie den von KOMin gefertigten und in Augenschein genommenen Fotografien der
Leiche und des Badezimmers.

Die gegen 19.00 Uhr am Tatort eingetroffenen Polizeibeamten PHM und PHM von der PI Bad Wiessee gaben an, die Situation im Badezimmer und die Position der Leiche in der Badewanne so vorgefunden zu haben, wie sie auf den in Augenschein
genommenen Lichtbildern dokumentiert ist.

Gleiches gilt für die danach eintreffende Bereitschaftsärztin Dr. Birgit , welche die Leichenschau durchführte, und die Polizeibeamten KOMin und KOK n vom KDD der KPI Rosenheim.

Sämtliche dieser Zeugen bestätigten, die Lage der Leiche und die Situation im Badezimmer
vor dem Anfertigen der Lichtbilder nicht verändert zu haben.
Was war nun vor deren Eintreffen? Und vor dem Eintreffen des Notarztes?
Der nach den beiden Pflegerinnen eintreffende Rettungsassistent Jürgen berichtete ebenfalls, keine Veränderungen an der Leiche vorgenommen zu haben. Er habe die Leiche gar nicht berührt, da er gesehen habe, dass Reanimationsmaßnahmen keinen Erfolg versprechen würden. Auf Vorhalt der Lichtbilder mit der Auffindungssituation der Leiche gab er an, er glaube, die Situation so vorgefunden zu haben, sicher sei er sich aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr. In seiner Zeugenaussage vor der 1. Kammer, über die Richterin am Landgericht Renate berichtete, konnte sich der Zeuge jedoch noch daran erinnern und war sich sicher, Frau K. so wie auf den Fotografien festgehalten in der Badewanne liegend vorgefunden zu haben.

Auch die Pflegerinnen Marina und Silvia bestätigten, die Leiche im Wesentlichen so wie auf den von KOMin gefertigten Lichtbildern dargestellt vorgefunden und keinerlei Veränderungen an der Leiche vorgenommen zu haben.
(…)
Soweit die beiden Pflegerinnen in der Hauptverhandlung abweichend von dem auf den Lichtbildern dokumentierten Zustand angaben, zusätzlich zum linken Bein sei auch der linke Arm von Frau über den Badewannenrand gehangen, ist die Kammer dem nicht
gefolgt. Sowohl die Zeugin Marina als auch die Zeugin Silvia hatten in ihren Zeugenaussagen vor der 1. Kammer, über die Richterin am Landgericht berichtete, unter Vorhalt der von KOMin gefertigten Fotografien angegeben, die Leiche so wie dort dargestellt, vorgefunden zu haben. Erst auf Vorhalt der Aussage des Notarztes Dr. vermochten beide Zeuginnen nicht auszuschließen, dass auch der linke
Arm über den Badewannenrand gehangen sein könnte. Auch in den polizeilichen Zeugenaussagen, über die die Polizeibeamtin KHKin berichtete, haben beide Zeuginnen nichts davon erwähnt, dass auch der linke Arm herausgehangen sei. Beide Zeuginnen standen nach der Auffindung der Leiche unter Schock, was zur Einschaltung des Kriseninterventionsteams führte. Die Kammer geht daher davon aus, dass die von den Zeuginnen nunmehr geschilderte Erinnerung durch den in der Hauptverhandlung vor der 1. Kammer getätigten Vorhalt der Aussage des Notarztes Dr. verfälscht wurde und nicht der tatsächlich wahrgenommenen Auffindungssituation entsprach.

Zudem führte der Sachverständige Prof. Dr. vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München aus, aufgrund der sich aus den Lichtbildern ergebenden Lage der Arme, die sich beide angewinkelt unter dem Körper befinden, und der um 21.15 Uhr bereits
eingetretenen Leichenstarre sei es auszuschließen, dass sich der linke Arm ursprünglich über dem Badewannenrand befunden hat und durch ein Berühren der Leiche dann in die Badewanne gerutscht sei, da er dann nicht in die Position unter dem Körper hätte gelangen
können.

Die Aussage des nach den Rettungssanitätern und vor den Polizeibeamten der PI Bad Wiessee am Tatort eingetroffenen Notarztes Dr. Christian war nicht geeignet, zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen.

Dieser gab an, die Rettungssanitäter, die vor ihm im Badezimmer gewesen seien, hätten ihm mitgeteilt, dass die betreffende Person tot sei und Reanimationsmaßnahmen keinen Sinn mehr hätten. Er sei dann ins Badezimmer gegangen.

-Die Lage der Leiche in der Badewanne sei auffällig gewesen,
-entweder der linke Arm oder das linke Bein sei über dem Badewannenrand gelegen.
-Er habe mit der rechten Hand unter den Hals der Verstorbenen gegriffen, sie hochgehoben und mit der linken Hand die Pupillenreaktionen getestet.
-Dann habe er den Kopf wieder ins Wasser zurücksinken lassen, die Position der Leiche habe er nicht verändert.

Im Widerspruch dazu hat der Zeuge in seiner polizeilichen Zeugenvernehmung vom 02.1-2.2008, über die KHKin berichtete, angegeben,

-er sei sich ganz sicher, dass neben dem linken Bein auch der linke Arm aus der Wanne gehangen sei,
-er habe die Leiche lediglich kurz am Rücken angefasst.

Wiederum abweichend hiervon hat der Zeuge in seiner Aussage vor der 1. Kammer in der Hauptverhandlung vom 11.01.2010, über die Richterin am Landgericht berichtete, ausgesagt,

-er habe die Leiche am Oberkörper angehoben, um festzustellen, dass Frau K. wirklich tot sei.
-Auf Vorhalt des Lichtbildes, das die Auffindungsposition der Leiche zeigt, hat der Zeuge dort angegeben, so sei sie nicht gelegen, sie sei auf dem Bauch gelegen und seiner Erinnerung nach seien das linke Bein und der linke Arm über den Wannenrand gehangen.


Aufgrund dieser Widersprüche erachtet die Kammer die Angaben des Zeugen Dr. nicht für glaubhaft.
Die Aussage des Notarztes ist etwas wirr. Und sie widerspricht sich auch in dem Punkt, dass er die Lage der Leiche nicht verändert hat, kein anderer die Leiche angefasst hat, sie aber nicht mit den Bildern übereinstimmen soll. Du findest diese Aussage nun aber plausibel und beachtenswert.

Aber auch wenn wir die Aussage beachten, was haben wir dann?

-> Mögliche Bauchlage und möglichen zusätzlich herüberhängenden Arm.

Dafür braucht's kein WAV. Das kann man mal kurz in eine Computersimulation einbauen, stellt fest, dass es noch ungünstiger ist als die auf den Fotos dokumentierte Lage und das wars.
Zitat von RosenmontagRosenmontag schrieb:Die Auffindesituation von Frau K. wird durch den begründeten Zweifel ziemlich spekulativ.
Nein, das herüberhängende Bein ist Fakt durch übereinstimmende Zeugenaussagen. Es kann ausgeschlossen werden, dass der Notarzt es herauszog, auch wenn man seine Aussage berücksichtigt.


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04.09.2019 um 12:19
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Unglaubwürdig erscheint mir da viel mehr ein Rettungsassistent, der nicht einmal die vermeintliche Leiche anfasst, um zu prüfen ob sie wirklich tot ist. Und dann noch sich die Liegeposition genau einprägt. Ditto gilt für die Pflegerinnen.
Ist eigentlich anders rum. Manchmal beobachten "Rumstehende" oder Helfer besser, als derjenige, der gerade einen rein medizinischen Fokus auf den Patienten wirft und sich darauf konzentrieren muss, was als nächstes zu tun ist.
Schade, dass die Schilderungen des NA im Urteil nicht weiter ins Detail gehen. Meines Erachtens schildert er die Testung der Totenstarre, womit 1.erklärt wäre, warum mit einer Reanimation erst gar nicht begonnen wurde und warum 2.der Gutachter feststellt, dass die Leichenposition nicht verändert werden konnte. Schade, dass es nicht schwarz auf weiss irgendwo steht (vielleicht im 1.Urteil, das uns nicht vorliegt?).


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04.09.2019 um 12:34
Noch ergänzend: die volle Leichenstarre baut sich ja über ca 6-7 Stunden auf. Wenn laut "Dr.Birgit" um 21:15 die Leichenstarre als "stark ausgeprägt" beschrieben wird, muss um 19:00 beim Eintreffen des NA die Leichenstarre zumindest bereits mittelstark vorhanden gewesen sein.
Und nichts anderes meint der Sachverständige, wenn er sagt, der Arm der Leiche hätte in dieser Zeit nicht mehr in diese Position unter den Körper rutschen können, denn das würde schlaffe Extremitäten voraussetzen.
Zudem führte der Sachverständige Prof. Dr. vom Institut für Rechtsmedizin der Universität München aus, aufgrund der sich aus den Lichtbildern ergebenden Lage der Arme, die sich beide angewinkelt unter dem Körper befinden, und der um 21.15 Uhr bereits
eingetretenen Leichenstarre sei es auszuschließen, dass sich der linke Arm ursprünglich über dem Badewannenrand befunden hat und durch ein Berühren der Leiche dann in die Badewanne gerutscht sei, da er dann nicht in die Position unter dem Körper hätte gelangen
können.



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04.09.2019 um 15:09
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Noch ergänzend: die volle Leichenstarre baut sich ja über ca 6-7 Stunden auf. Wenn laut "Dr.Birgit" um 21:15 die Leichenstarre als "stark ausgeprägt" beschrieben wird, muss um 19:00 beim Eintreffen des NA die Leichenstarre zumindest bereits mittelstark vorhanden gewesen sein.
Was dann nicht günstig für die Argumentation des WA-Antrages ist, weil dieser ja dahin argumentiert, dass der Todeszeitpunkt durchaus sehr viel später als gegen 15.00 Uhr gewesen sein könnte.


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04.09.2019 um 15:40
Hier wird immer von Trauma gesprochen.

Den Leuten ist doch nichts passiert. Egal wer von denen es war, es war wohl kaum der erste Tote und wird auch nicht der letzte Tote sein.

Geschockt, betroffen, ja. Das sicher, wenn man jemanden kannte. Aber wenn Trauma, dann hat man wohl den falschen Beruf. Wir reden hier ja von etwas, was erstmal sicher als Unfall durchgeht.


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04.09.2019 um 15:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was dann nicht günstig für die Argumentation des WA-Antrages ist, weil dieser ja dahin argumentiert, dass der Todeszeitpunkt durchaus sehr viel später als gegen 15.00 Uhr gewesen sein könnte.
diese Schlussfolgerung scheint nicht zutreffend zu sein.

Aus dem Urteil S.94 zur Eingrenzung des Todeszeitpunktes:
Da nach der Aussage der Zeugin Dr. Birgit um 21.50 Uhr eine stark ausgeprägteTotenstarre vorgelegen habe, komme als Todeszeitpunkt ein Zeitraum zwischen kurz vor14.57 Uhr, d.h. kurz vor den beiden Anrufen des Angeklagten bei Dr. bis kurz vordem Auffinden der Leiche um 18.30 Uhr in Betracht, da die Totenstarre frühestens nacheiner halben Stunde und spätestens sieben Stunden nach dem Tod eintrete. Eine näherePräzisierung sei nicht möglich. Totenflecke und Totenstarre würden im zeitlichen Verlaufihrer Ausbildungsintensitäten erhebliche Streuungen aufweisen und die Streuung derParameter würde stets das vorliegende Zeitintervall von rund dreieinhalb Stundenüberschreiten. Zudem sei der Ausprägungsgrad der Totenstarre temperaturabhängig, diezum Todeszeitpunkt herrschende Wassertemperatur jedoch nicht feststellbar, da Wasserunbekannter Temperatur leicht nachgelaufen sei und erst die Auffindungszeugin Marina das Wasser abgedreht habe. Weder der Ausbildungsgrad der sicheren Zeichen desTodes, der Totenflecken und der Totenstarre, noch die Berücksichtigung von Leichen- undWassertemperaturmessungen würden daher eine Einengung des möglichen Zeitraumes, indem Frau ertrunken ist, erlauben. Diesen überzeugenden Ausführungen ist dieKammer gefolgt
Auch nach der Aussage der Zeugin Dr. Birgit, würde die von ihr um 21.50 stark ausgeprägte Totenstarre einen sehr viel späteren Todeszeitpunkt von Frau K. nicht ausschliessen. Sogar bis kurz vor dem Auffinden.


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04.09.2019 um 18:05
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Es bedient sich zwar einiger Hilfskonstruktionen, aber auch die scheinen mir merkwürdig "gewürdigt." Es gibt zahlreiche dokumentierte Stürze dieser Dame, noch im gleichen Jahr, es gibt eine generelle Lebenserfahrung, dass 87-jährige Damen ab und zu stürzen, es ist kein gewöhnlicher Alltag, dieser "Tattag," sondern ein sicherlich anstrengender Tag der Krankenhausentlassung usw. - und doch schliesst das Gericht einen Sturz u.a. deshalb aus, weil es eben in letzter Zeit keine Stürze gegeben habe. Kann ich bei einem Patienten einen Herzanfall ausschliessen, nur weil er noch keinen in diesem Jahr hatte? Diese Logik erscheint mir doch weit von der medizinischen Realität entfernt
Das ist verkürzt dargestellt und auch nicht ganz richtig.

Seite 50:
Nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. l, denen die Kammer folgt, liegen nach dem Ergebnis der Obduktion aus medizinischer Sicht bei Frau keine morphologisch fassbaren Befunde vor, die ursächlich für die Auslösung eines Sturzgeschehens in Betracht zu ziehen wären.
Es gibt also keine Anzeichen für eine körperliche bzw. krankhafte Ursache eines Sturzes (z. B. Herzinfarkt). Das wurde bei der Obduktion festgestellt.

Es gäbe noch die Möglichkeiten Synkope oder TIA. TIA konnte ausgeschlossen werden, Synkope (selten Sturzursache) allenfalls neurogen denkbar, aber aus den dargelegten Gründen unwahrscheinlich (nicht ausgeschlossen). Seite 54 des Urteils.

Es ist also nicht so, dass ein Sturz aus körpereigener Ursache ausgeschlossen wurde, weil Frau K. in letzter Zeit weniger gestürzt ist, es ist vielmehr so, dass man medizinisch umfassend nach einem Grund eines Sturzes gesucht und nichts gefunden hat. Synkope ist als einzige Möglichkeit nicht ausgeschlossen worden, aber unwahrscheinlich. Eine geringe Restwahrscheinlichkeit bleibt, aber mehr auch nicht. Die Begründung ist nachvollziehbar dargelegt.

Nun hätte das Gericht zu dem Ergebnis kommen können, dass diese Restwahrscheinlichkeit Anlass gibt, von einem synkopenbedingten Sturz auszugehen, aber dann muss man im Urteil weiterlesen, warum das nicht greift.


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04.09.2019 um 18:23
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Es gibt also keine Anzeichen für eine körperliche bzw. krankhafte Ursache eines Sturzes (z. B. Herzinfarkt). Das wurde bei der Obduktion festgestellt.
Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass kein Sturz vorliegt. Sondern ich frage mich, mit welcher Wahrscheinlichkeit bei einem Sturz einer 87jährigen mit den Vorerkrankungen und der Medikamentation (ich las im Urteil sogar von "Tavor"-Einnahme durch das Opfer) solche morphologischen Befunde festgestellt werden können oder müssen.

Ich wage mal aus eigener Kenntnis von Stürzen älterer Personen die Prognose: In der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle würden sich keine sichtbaren, also "morphologisch fassbaren Befunde" ergeben. Denn es handelt sich um einen Schwächeanfall, Schwindel oder eine kurze Bewusstseinstrübung, die zum Sturz geführt haben.

Es fällt mir schwer, aus dem Fehlen eines sichtbaren makro- oder mikroskopischen Befundes mit hoher Wahrscheinlichkeit das Fehlen eines Sturzes herzuleiten. Und so dürfte sich der Sachverständige Prof. Dr. auch nicht eingelassen haben, sondern es müsste sich um eine Schlussfolgerung des Gerichts handeln.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

04.09.2019 um 19:06
Zitat von monstramonstra schrieb:Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass kein Sturz vorliegt.
Nehmen wir (probeweise) einen Sturz an: Wie erklärt sich das eingelaufene Wasser in der Badewanne? Aus welchem Grund hat Frau K. Wasser eingelassen? Oder hat sie die Wasserhähne beim Sturz "aufgedreht"? Wie erklären sich die Hämatome am Hinterkopf und das Fehlen anderer Verletzungen? Wie lässt sich die ungewöhnliche Lage der toten Frau beim Auffinden erklären? Was hat Frau K. überhaupt im Bad gemacht, bevor sie "stürzte"? Warum hat sie vor ihrem Sturz den Schlüssel von außen in die Tür gesteckt und die Geldkassette offen im Wohnzimmer stehen lassen?

Offenbar wird regelmäßig außer Acht gelassen, dass es nicht nur um die Würdigung einzelner Indizien geht, sondern um die Gesamtwürdigung aller Indizien.


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04.09.2019 um 19:48
Zitat von monstramonstra schrieb:Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass kein Sturz vorliegt
Richtig. Das war nur das Zitat zum Beispiel mit dem Herzinfarkt.

Danach folgen die Ausführungen zu "funktionellen, durch Obduktion nicht fassbaren Zuständen, durch die ein Sturzgeschehen verursacht werden könnte."

Und da bleibt die neurogene Synkope mit der geringen Restwahrscheinlichkeit übrig.

Zum Medikamenteneinfluss steht da auch was.


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04.09.2019 um 21:38
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Zum Medikamenteneinfluss steht da auch was.
In der Tat, von Tavor wurden keine Rückstände gefunden (S. 50), das hatte ich übersehen.
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Und da bleibt die neurogene Synkope mit der geringen Restwahrscheinlichkeit übrig.
Und da beißt sich letztlich die Katze in den Schwanz: Es wird zwar nach allen Richtungen hin benannte medizinische Ursachen ausgeschlossen, zugleich aber von Stürzen und einer "Sturzdisposition" (S. 54) berichtet, deren Ursache (vermutlich) jene Synkopen waren, die der Gutachter und letztlich das Gericht als "unwahrscheinlich" (S. 52) einordnen.


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04.09.2019 um 21:39
Auffallend ist dabei, dass die Gutachter die Krankheitsbilder darauf abklopfen, ob sie Bewusstlosigkeit zur Folge haben. Die wäre auch eine Folge einer Synkope.

Meines Erachtens ist aber bei einer 87jährigen Dame, die sich in ihrer Wohnung auf ihren Gehstock stützen muss und, deren Zustand das Gericht wie folgt beschreibt (S. 48)
Die Kammer ist zudem davon überzeugt, dass Frau ... aufgrund ihres konkret geschwächten Zustandes infolge des beschwerlichen Treppensteigens, der von ihr geäußerten Knieschmerzen und dem Wunsch, sich hinzulegen, erst recht nicht am Nachmittag des Entlasstages auf die Idee kam, verschmutzte Wäsche in der Badewanne einzuweichen
auch ein Sturzgeschehen möglich, dass nicht eine mehrsekündige Bewusstlosigkeit voraussetzt. Vielmehr kann die Bewusstlosigkeit erst durch den Sturz in die Wanne (siehe Hämatome) verursacht worden sein. Und nicht auf TIA, Synkopen oder sonstige internistische/kardiologische Phänomene.

Widersprüchlich erscheint mir, wenn die biomechanischen Gutachter (S. 55 ff.) ein Sturzgeschehen anhand der Ligeposition der Leiche für unwahrscheinlich erachten und dabei recht munter mit der Annahme jonglieren, wann und wie Bewusstlosigkeit bzw. Bewusstseinstrübung vorlagen. So heißt es bei einem Gutachter (S. 58)
Ebenso schloss der Sachverständige einen Sturz in die Wanne aus einer auf dem Badewannenrand sitzenden Position heraus aus. Bei einer Sitzposition mit dem rechten Bein nach vorne, rechts von der Mitte der Badewanne, mit Gesicht Richtung Fenster, wäre ein Sturz in die Wanne, bei dem der Kopf in Richtung Fenster zum liegen kommt, zwar möglich, allerdings nicht so, dass das rechte Bein - wie in der Auffindungsposition - gestreckt nach hinten zeigt. Um letzteres zu erreichen sei eine aktive Bewegung des rechten Beines erforderlich, welche im bewusstlosen Zustand nicht möglich sei.
War hier also die Annahme, das Opfer muss in der Wanne liegend bewusstlos gewesen sein? Warum soll das Opfer nicht versucht haben, sich (untauglich) zu befreien? Im geschilderten geschwächten Zustand? Kurzzeitig? Das verstehe ich als naturwissenschaftlicher Laie überhaupt nicht, auch nicht nach Lektüre des Urteils. Und: Gerade der Bewusstseinszustand wird von diesem Gutachter als einer der vier großen "Unbekannten" bezeichnet.


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04.09.2019 um 21:40
Für die Überzeugungsbildung der Gerichts war nicht nur wesentlich, dass ein Gutachter "bekannt und bewährt" war, sondern dass er auch versucht hat, das Geschehen nachzustellen:
zahlreiche Selbstversuche bei einem Lokalaugenschein am 17.11.2008 in der Wohnung von Frau ... , bei denen er sich selbst in die Wanne legte, sowie Sturzsimulationen anhand eines selbstgebauten Wannenmodells durchführte, [und] sämtliche möglichen Standpositionen und Sturzvarianten rekonstruiert und in der Hauptverhandlung nachvollziehbar dargelegt [hat].
Zugleich wird aber eine Computeranimation (auf Antrag der Verteidigung) abgelehnt, weil sie nicht zielführend sei:
Dies wird bestätigt durch die Ausführungen des Sachverständigen ... , welcher angab, mangels konkreter Anknüpfungstatsachen, insbesondere der genauen Ausgangsposition von Frau ... , die nicht bekannt sei, könnten für das Hineinkommen in die Badewanne im Fall von Frau ... vor dem Hintergrund der zahlreichen denkbaren Einflussfaktoren Beweise nicht erzielt werden. Da Sturzgeschehen sehr komplexe Ereignisse seien, sei ein sicherer Rückschluss von der Endposition auf die Ausgangsposition nicht möglich, da das gesamte Spektrum der Möglichkeiten nicht erschlossen werden könne, auch nicht durch eine Computersimulation.
(S. 63)

In der Tat: Ich halte das Geschehen nicht mit einer Simulation für aufklärbar. Aber eben auch nicht mit einem biomechanischen Gutachten, wie es von den Gutachtern dargelegt worden ist, die letztlich nicht mehr als ein Stochern im Trüben bieten. Im Trüben stochern auch die Mediziner, die eben einen simplen Sturz eben genauso wenig erklären können, wie ein eventuell begangenes Tötungsdelikt. Deshalb ist die Dunkelziffer bei Tötungsdelikte bei alten oder kranken Patienten so hoch. Es kann oft nicht mehr geklärt werden, ob es einen kleinen Schubs gab oder nicht...

Im Ergebnis stimme ich deshalb @Rick_Blaine zu: Auch das geschriebene Urteil (das handwerklich ohne Fehl und Tadel ist) überzeugt nicht mehr als der bisher bekannte Sachverhalt. Ohne Pathos und Mythos richterlicher Unabhängigkeit antasten zu wollen: In dubio pro reo wäre auf jeden Fall überzeugender gewesen.


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04.09.2019 um 22:15
@monstra

Diese Akribie, mit der Du hier einzelne Aspekte "analysierst" ist das Eine. Das Andere: Wie erklärst Du das Wasser in der Wanne? Und wie die vorgefundene Lage der Toten?


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04.09.2019 um 22:40
@monstra
Du hast vollkommen Recht. Bzgl. der Computersimulation und den anderen Gutachten hat das Gericht mit zweierlei Maß gemessen. Letztendlich hält das Gericht die Computersimulation deshalb nicht für zielführend, weil es nicht die Sturzsituation eindeutig berechnen kann. Das kann in Wirklichkeit niemand, weder ein Gutachter noch eine Simulation. Dem Gutachter bzgl. der Computersimulation ist letztendlich einen falsche Farge gestellt worden, es hätte gefragt werden müssen, ob man mit Hilfe der Computersimulation mögliche Sequenzen errechnen kann, welche mögliche Unfall geschehen aufzeigen. Das wäre die richtige Frage gewesen, aber das Gericht hat offenbar etwas erwartet, was einfach grundsätzlich unmöglich ist.

Der Gutachter war aber sehr ehrlich und hat eben klar gemacht, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gäbe, nur einen geringen Teil haben die anderen Gutachter offenbar untersucht.

Das dann das Gericht dann zum Ergebnis kam "nicht zielführend" war vorhersehbar, weil es Ansprüche an dieses Verfahren gestellt hat, die weder Gutachter noch ein beliebiges anderes Verfahren liefern kann, schon sehr unfair.


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04.09.2019 um 22:47
Zitat von monstramonstra schrieb:Vielmehr kann die Bewusstlosigkeit erst durch den Sturz in die Wanne (siehe Hämatome) verursacht worden sein. Und nicht auf TIA, Synkopen oder sonstige internistische/kardiologische Phänomene.
Klar kann sie stürzen, aber auch dafür muss es ja einen Grund geben.
Ausgerutscht, plötzliches Schwindelgefühl, Halt verloren. Das kann immer und überall passieren.
ABER:
Sie muss (ohne sich noch irgendwo abzustützen) IN die Badewanne stürzen, nicht davor zusammenbrechen oder auf den Wannenrand knallen oder kopfüber rein und der Unterkörper hängt überm Rand. Nein, ganz rein mit dem Körper. Sie muss mit dem HINTERKOPF aufkommen. Nicht mit der Stirn oder mit dem Gesicht. Sie muss ZWEIMAL mit dem Hinterkopf aufschlagen. Und sie muss das rechte Bein über den Wannenrand HEBEN (mit Hüftschaden, Kniegelenksarthrose, Fußheberschwäche). Das linke Bein muss dabei irgendwie, und das ist verdammt schwer, draußen bleiben.
Den Wasserhahn musste sie vorher (grundlos) aufdrehen, den Abfluss vorher (grundlos) zumachen. Die Pantoffeln müssen da hinfliegen, wo sie aufgefunden wurden. Der Stock muss da landen, wo er liegt. Die Teppiche müssen verrutschen bzw. der vor der Wanne ausgerechnet nicht verrutschen.
Dann muss sie noch bewusstlos werden und langsam ertrinken, damit die Hämatome sich noch ausbilden können. Die Wahrscheinlichkeit, dass das alles passiert, ist so verschwindend gering, dass man es - und das hat das Gericht getan- ausschließen kann.

Und dann kommen hinzu:
der erstmals außen steckengelassene Schlüssel durch Genditzki,
die nicht plausibel erklärten Anrufe beim Arzt durch Genditzki,
der Edeka-Einkauf ohne Abliefern des dringenden, sich direkt an den Besuch anschließenden Einkaufs durch Genditzki (stattdessen Haarefärben),
das weitere Alibi, das Täterwissen Genditzkis,
die vorsorgliche Schmuckrückgabe durch Genditzki, die erstmals herumstehende offene Geldkassette mit Geldbeutel,
die von Genditzki stehengelassene Wäsche,
die Widersprüche in seinen Aussagen,
das Verschweigen ihres Todes vor der Ehefrau,
keine Anrufe mehr bei ihm oder anderen Personen von Frau K nach seinem Weggang.
Zitat von monstramonstra schrieb:Im Ergebnis stimme ich deshalb @Rick_Blaine zu: Auch das geschriebene Urteil (das handwerklich ohne Fehl und Tadel ist) überzeugt nicht mehr als der bisher bekannte Sachverhalt. Ohne Pathos und Mythos richterlicher Unabhängigkeit antasten zu wollen: In dubio pro reo wäre auf jeden Fall überzeugender gewesen.

Nö, finde ich nicht.
Man sollte man ihn ohne Pathos oder Mythos eines Justizirrtums vorzeitig auf Bewährung entlassen, aber das Urteil ist überzeugend.


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