Badewannenunfall von Rottach-Egern
13.11.2018 um 22:14MaryPoppins schrieb:Du machst denselben Fehler wie die Verteidigung und verstehst das Gutachten völlig falsch. Der Rechtsmediziner beschreibt die Art der Verletzungen und wie sie entstanden sein könnten. Da kann er durchaus ein Reihenfolge angeben je nach Wahrscheinlichkeit. Wenn er ursprünglich vom Tatort noch keine genauen Fotos oder genaue Positionierung gehabt hat, kann er durchaus einen Unfall erstgereiht haben. Nach Besichtigung des Tatorts und der Fotos hat er allerdings festgestellt, dass die Verletzungen so nicht möglich waren, damit wurde die stumpfe Gewalt erstgereiht.Das bedeutet dann aber auch, dass die Einblutungen nicht unbedingt von Schlägen herrühren müssen. Darum ging es mir eigentlich auch. Wäre es offensichtlich gewesen, dann hätte der Gutachter das sicherlich bereits ohne Tatortbegehung oder den Hinweis darauf, dass jemand tatverdächtig wird, feststellen müssen.
JosefK1914-2 schrieb:Da muss ich Dir ausnahmsweise mal widersprechen. Diese alten Armaturen hatten keinen Perlator, da schoss schon recht viel Wasser raus. Die gleiche Armatur hatten meine Schwiegereltern. Ich denke, dass ausnahmsweise das das Gericht bzw. ein Gutachter überprüft haben.ok danke, für den Hinweis.
Ich habe hier eher ein gemütliches Modell. Es dauert etwas länger bis die Badewanne gefüllt ist.
JosefK1914-2 schrieb:Aber wie Du sagst, der Mann muss ein Genie sein, dass der das alles so auf die Reihe bekommen hat, dass mit der umgeschlagenen Decke, mit der Zeitung, und dann noch alle Spuren zu beseitigen, die er vermutlich beim Schleifen der Frau verursacht hat.genau so ist es. Dass er so einen kühnen Kopf bewahren konnte, finde ich schon bemerkenswert. Das hat schon etwas von psychopathischen Zügen, dass man so abgeklärt reagiert und an solche Nebensächlichkeiten denkt, wie Licht anschalten, Schlüssel stecken lassen, Hausarzt anrufen. Der Mord war ja nicht geplant gewesen, sondern hat sich aus dem Zustand ergeben, dass er Frau K. niederschlug und die Tat vertuschen wollte, also musste er den Rest noch recht zügig improvisieren.
MaryPoppins schrieb:Abgesehen davon, könnte bereits der Anruf beim HA als Alibianruf gedient haben und die Patientin schon längst tot gewesen sein (zB kurz nach Eintreffen in der Wohnung).Das hat das Gericht anders gesehen. Wahrscheinlich gibt es dafür auch eine Begründung. Schade, dass das Urteil nicht veröffentlicht wurde, so könnte man sich ein besseres Bild machen.