Venice2009 schrieb:läuft so tatsächlich unsere Rechtsprechung tagtäglich ab? Für mich hat es eher etwas von einem esoterischen Tatsch, als von dem, was ich mir unter Rechtsprechung vorstellen würde.
Ja, das ist leider so öfter anzutreffen. Ich verstehe es auch nicht. Ich finde diese Darstellungen in einem Urteil auch häufig geradezu lächerlich. Warum muss man sich eine solche Geschichte aus den Fingern saugen, die man eigentlich nicht belegen kann. Im Fall Darsow ist das auch so der Fall.
Gerade diese Darstellung ist es, welche die Angehörigen des Verurteilten nicht überzeugen können. Man meint leicht, dass man das dann auch auf die eigentlichen Kernpunkte des Urteiles ähnlich anwenden zu können, sie sehen hier einen Hinweis, dass das Gericht die notwendige Neutralität nicht gehabt habe.
Diese Befürchtung kann man auch durchaus als berechtigt ansehen, wenn sich solche "aus den Fingern gesaugte" Annahmen sich häufen. Dann kann man sich durchaus berechtigt fragen, ob das Gericht die notwendige Neutralität besessen hatte. Ich würde mir wünschen, dass Gerichte sich auf das wirklich notwendige in ihrer Geschichte beschränken, denn andernfalls sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Ich persönlich glaube, dass das Darsow-Urteil im Ergebnis richtig ist, verstehe aber die Skepsis, welche so einen Darstellung auslöst. Da gibt es dann einfach viel zu viel Annahmen, wo u.U. die Angehörigen/Freunde wissen, dass diese nicht zutreffen. Diese u.U. wirklich vorhandenen Fehler in dieser Geschichte wird dann die Kernpunkte projiziert. In manchen Fällen (wie eben im Fall Darsow) führt das zu öffentlichen Diskussionen, aber daran sind eben auch die Richter zumindest nicht ganz unschuldig, wie gesagt, weniger in solchen Geschichten ist da manchmal mehr.
Der BGH schaut sich in diesen Fällen auch nur die Kernpunkte an, wenn diese ausreichend tragend sind, weisen sie die Revision dann ab. Das Schmuckwerk, was aber bei Angehörigen/Freunde leicht zu Irritation wird, wird vom BGH kaum beachtet. Wie gesagt, mir wäre es wichtig, wenn ein ganz nüchterner Schreibstil von Richtern angewendet wird, mit so wenig "Ausschmückungen" arbeiten, wie überhaupt möglich. Das ist aber gerade im Darsow-Urteil nicht der Fall, deshalb- und damit bin ich mit der Ansicht auch nicht allein - ist es ein im obigen Sinne schlecht begründetes Urteil, aber ich glaube im Ergebnis vermutlich ein richtiges.
Seps13 schrieb:Das Buch "Der Richter und sein Opfer: Wenn die Justiz sich irrt", ist am 16.04.13 erschienen, die Urteilsverkündung war davor, am 17.01.12. Das Buch ist also danach erschienen.
Wenn sie wirklich den Abschnitt in dem Buch komplett gelesen hätten, dann hätten sie erkannt, dass sich der Autor ganz klar auf das erste Verfahren bezieht. Es mag von ihnen anfangs ein Fehler gewesen sein, aber in der Zwischenzeit hätten sie ausreichend Gelegenheit gehabt, ihr Zitat nochmals zu überprüfen und ich denke, sie kenne auch sich etwas darüber aus, wie ein Buch entsteht und nach dem sogenannten "Redaktionsschluss" man selten noch den Text ergänzt. Ja ich habe hier den Redaktionsschluss gemeint und das mit dem Erscheinungsdatum nicht ganz korrekt ausgedrückt. Im Kern ist meine Aussage nach wie vor korrekt und ich hätte von ihnen erwartet, dass sie da einfach nochmal nachgelesen hätten, denn ich hatte klar ihnen mitgeteilt, das sich der Autor auf das erste Urteil bezogen hat. Sie versuchen aber hier Meinungsmache, in dem sie nebensächliches hier hervorheben.
Wie gesagt, es geht ganz klar aus den Beitrag des Autors hervor, dass er sich auf das erste Urteil bezogen hat und das sollte man bei der Nennung der Quelle einfach erstmal kontrollieren, besonders dann wenn man von einer anderen Person darauf hingewiesen wird.