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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:44
@Seps13
und was war mit dem Wäschekorb? Lag da saubere Wäsche drin? Sieht für mich nicht so aus, die Strumphose z. B. das ist doch Schmutzwäsche...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:46
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:und was war mit dem Wäschekorb? Lag da saubere Wäsche drin? Sieht für mich nicht so aus, die Strumphose z. B. das ist doch Schmutzwäsche...
Dann müsstest du das Ergebnis der Beweisaufnahme anzweifeln. Die Verteidigung hat diese jedenfalls nicht beanstandet.

Kotwäsche ist das jedenfalls nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:47
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Dann müsstest du das Ergebnis der Beweisaufnahme anzweifeln. Die Verteidigung hat diese jedenfalls nicht beanstandet.
Schmutzwäsche bedeutet nicht, dass diese verkotet sein muss.
Naja, ich sehe dort einen Wäschekorb, da kann man schon ins Grübeln kommen, wenn dort steht, es wäre keine Schmutzwäsche gefunden worden!


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:48
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Naja, ich sehe dort einen Wäschekorb, da kann man schon ins Grübeln kommen, wenn dort steht, es wäre keine Schmutzwäsche gefunden worden!
Du darfst gern weiter grübeln. Für mich ist klar, dass es diese dringend zu waschende Wäsche nicht gab. Allenfalls Wäsche, die in der Waschmaschine gereinigt werden kann.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:57
Soso, in der ganzen Wohnung wurde keine Schmutzwäsche gefunden.
Wo ist der Korb mit Schmutzwäsche hin, wovon es Bilder gibt ?
Wurde die Wäsche im Korb und die Kotwäsche doch entsorgt, weil man anfänglich von einem Unfall ausging und die Wäsche ohne Belang war ?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 14:57
@Seps13
Netter Versuch, die Meinung hier noch weiter zu manipulieren. sie wissen sicher, dass eine Quelle, welche nicht allen zugänglich ist, hier eigentlich verboten ist, weil man sie nicht nachprüfen kann. Ich denke, sie wissen auch, dass das Buch "Der Richter und sein Opfer" vor der Urteilsverkündung der zweiten Tatsacheninstanz herausgekommen ist, sprich die Sicht des ersten Gerichts nur wieder geben kann, diese ist mittlerweile aber offenbar überholt. Das bestärkt wieder mal voll und ganz, noch weiter den negatibven Eindruck von ihnen. Was bezwecken sie einfach mit diesen Manipulationsversuchen, die findet man bei ihnen auf Schritt und tritt.


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13.08.2019 um 15:01
Zitat von FitzgeraldFitzgerald schrieb:Wurde die Wäsche im Korb und die Kotwäsche doch entsorgt, weil man anfänglich von einem Unfall ausging und die Wäsche ohne Belang war ?
Nein, denn dann hätte sich die Verteidigung über entsorgte, aber fotografierte Wäschekörbe aufgeregt und nicht über leere Tüten.
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:vor der Urteilsverkündung der zweiten Tatsacheninstanz herausgekommen ist,
Du meinst, nach der erwähnten Beweisaufnahme wurde die kotverschmutzte Wäsche doch noch gefunden und die Verteidigung behält das für sich? Das ist eher unwahrscheinlich.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:02
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:welche nicht allen zugänglich ist, hier eigentlich verboten ist, weil man sie nicht nachprüfen kann.
Das ist online verfügbar. Und von mir auch über eine Online-Recherche gefunden worden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:03
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Schmutzige Wäsche ist im Flur sichtbar, und man kann darin - und mit hoher Wahrscheinlichkeit hat es auch das Gericht - sieht man da zum Teil verkotete Wäsche.
Kann es sein, dass Du überalll Kot siehst?

Die Dame ließ ihre Wäsche waschen. Warum sollte sie gerade nach der Entlassung aus dem Krankenhaus (sie wird ja nicht umsonst dort gewesen sein) in einem (mutmaßlich) geschwächten Zustand Wäsche waschen? Du könntest einwenden: Weil ihr die dreckige (Du möchtest hier das Wort "Kot" lesen) Wäsche unangenehm war. Ok. Das wäre eine Überlegung. Aber warum legt sie dann die von Dir als "verkotet" identifizierte Unterwäsche oben auf dem Wäschekorb liegen, wo sie jeder sehen (und riechen) kann? Das erscheint mir wenig konsequent zu sein.

Im Übrigen: Ich erkenne weder Kot noch Unterwäsche auf dem Foto. Du scheinst aber einen "Richer" für verkotete Unterwäsche zu haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:06
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Wie gesagt, lesen sie die mündliche Urteilsbegründung (aus zweiter Hand), da steht etwas anderes.
Die mündliche UrteilsBEGRÜNDUNG ist juristisch vollkommen irrelevant, egal ob ein Journalist die Ausnahmsweise korrekt in zwei Absätze zusammengestampft hat oder nicht. Allein entscheidend ist die schriftliche Urteilsbegründung.

Wann möchtest Du diese rechtliche Tatsache anerkennen? Nach ein paar (weiteren) Jahren Lebenserfahrung?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:06
@Lichtenberg

Lesen scheint nicht so ihre Stärke oder?

Hier nun noch ein viertes Mal:
Immerhin geht das Gericht, im Gegensatz zum Staatsanwalt, davon aus, dass die alte Dame kotverschmutzte Wäsche aus dem Krankenhaus mit nach Hause brachte. Aber das wäre doch, sagt die Richterin, viel bequemer in der rosa Plastikschüssel gegangen, die Frau K. im Bad stehen hatte.
https://www.sueddeutsche.de/bayern/nach-dem-urteil-im-badewannen-mord-ein-sturz-aber-warum-1.1261518

Sie lassen sich hier leider viel zu stark hier von den Manipulateuren beeinflussen ohne zu versuchen, mal wirklich die Pressestimmen zu lesen. Aber ja, die Lügen ja alle nur.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:08
@JosefK1914-2 Das Gericht soll entgegen der Beweisaufnahme davon ausgegangen sein, dass diese Wäsche in der Wohnung vorgefunden wurde? Das ist Quatsch. Allenfalls hat die Richterin eine Eventualität eingeräumt, die sie dann ebenfalls für nicht lebensnah hielt.

Vor allem: Warum sollte RA Widmaier die Wäsche suchen, wenn sie gefunden wurde?


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13.08.2019 um 15:12
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Das bestärkt wieder mal voll und ganz, noch weiter den negatibven Eindruck von ihnen.
Kannst Du es bitte unterlassen, hier regelmäßig andere Teilnehmer persönlich anzugehen? Weder sind persönliche Angriffe Argumente, noch sind es dümmliche Hinweise auf "persönliche jahrelange Erfahrungen", noch sind es durcheinandergequirlte laienhafte Vorstellungen unterschiedlicher Rechtssysteme.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:16
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Kannst Du es bitte unterlassen, hier regelmäßig andere Teilnehmer persönlich anzugehen? Weder sind persönliche Angriffe Argumente, noch sind es dümmliche Hinweise auf "persönliche jahrelange Erfahrungen", noch sind es durcheinandergequirlte laienhafte Vorstellungen unterschiedlicher Rechtssysteme.
Ich glaube eben, dass die Fehlinformation, welche sie hier immer und immer wieder von sich geben, auf dem Mist von @Seps13 gewachsen ist oder woher kommt ihre Annahme, dass es angeblich keine Kotwäsche gegeben haben soll, obgleich man in der journalistischen Wiedergabe der mündlichen Urteilsbegründung etwas anders liest?

Vielleicht könnten sie da mal Stellung beziehen, woher haben sie diese Fehlinformation?


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13.08.2019 um 15:18
@JosefK1914-2 Das ist kein Mist. Das ist Logik. Warum sollte der Anwalt die Wäsche suchen, wenn das Gericht sie gefunden hat?


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13.08.2019 um 15:19
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Sie lassen sich hier leider viel zu stark hier von den Manipulateuren beeinflussen ohne zu versuchen, mal wirklich die Pressestimmen zu lesen. Aber ja, die Lügen ja alle nur.
Ich versuche es anders: Die mündliche Urteilsbegründung wird sehr gerne von den Richtern vorgenommen, um den Tenor ihrer Entscheidung dem Angeklagten direkt darzulegen.

Sehr oft kommt es aber vor, dass die schriftliche Urteilsbegründung nicht identisch ist, mit der mündlichen Urteilsbegründung. Dies hat den Grund, weil der Vorsitzende(!) die mündliche Urteilsbegründung vorträgt. Es gibt darin oftmals seine eigene Meinung zu dem Urteil wieder. Die schriftliche Urteilsbegründung basiert aber auf der Entscheidung der gesamten Kammer(!). Und nur diese schriftliche(!) Urteilsbegründung ist der Maßstab, an dem der BGH eine Revision prüft.

Ich verstehe schon, dass es für Dich einfacher ist, mir eine Leseschwäche zu unterstellen, als Dir die Mühe zu machen, diese rechtliche Tatsache zu verstehen. Es sollte aber selbst einem Laien (der Du in gewiss sehr vielen Bereichen trotz umfassender Lebenserfahrung bist) möglich sein zu verstehen, dass nur die schriftliche Urteilsbegründung vom BGH überprüft werden kann.

Es ist also vollkommen egal, was nach Urteilsverkündung vom Vorsitzenden an Begründungen gebracht wurden. Und es ist sogar vollkommen belanglos, was ein Journalist durch seinen Filter jagd, um es dann in zwei Absätzen zu komprimieren.


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13.08.2019 um 15:22
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Und es ist sogar vollkommen belanglos, was ein Journalist durch seinen Filter jagd, um es dann in zwei Absätzen zu komprimieren.
Dem stimme ich als Vertreter der Zunft durchaus zu. Wenn man da nicht gerade einen wirklich guten Gerichtsreporter hat, der auch ein zumindest rudimentäres Verständnis von Strafverfahren und dem maßgebenden Vokabular hat, darf man einen Pressetext niemals ungefragt als wörtliche Zitate aus der Verhandlung verstehen.


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13.08.2019 um 15:23
@Lichtenberg
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es ist also vollkommen egal, was nach Urteilsverkündung vom Vorsitzenden an Begründungen gebracht wurden. Und es ist sogar vollkommen belanglos, was ein Journalist durch seinen Filter jagd, um es dann in zwei Absätzen zu komprimieren.
Trotzdem behaupten sie, dass es keine kotverschmierte Wäsche gegeben haben soll. Dazu müssten sie eine Quelle haben oder sie lassen es einfach bleiben. Sie wissen, hier ist für solche Behauptungen Quellenpflicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.08.2019 um 15:26
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:Trotzdem behaupten sie, dass es keine kotverschmierte Wäsche gegeben haben soll. Dazu müssten sie eine Quelle haben oder sie lassen es einfach bleiben. Sie wissen, hier ist für solche Behauptungen Quellenpflicht.
Nein, andersherum. Du müsstest belegen, dass die kotverschmutzte Wäsche gefunden wurde. Ihr Fehlen war ja Bestandteil der Feststellungen, die zu Genditzkis Verurteilung führten. Wo war die Wäsche? In einem Konditionalsatz der Richterin?


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13.08.2019 um 15:28
Zitat von JosefK1914-2JosefK1914-2 schrieb:dass es angeblich keine Kotwäsche gegeben haben soll, obgleich man in der journalistischen Wiedergabe der mündlichen Urteilsbegründung etwas anders liest?
Du willst hier doch nicht etwa ernsthaft die Existenz der Kotwäsche aus dem ableiten, wie ein Journalist die mündliche Urteilsbegründung verstanden hat, die - im Gegensatz zum schriftlichen Urteil - in der Berufung oder Revision gar nicht überprüft wird? Die mündliche Begründung erfolgt unmittelbar nach der Verhandlung und ist da naturgemäß nicht so ausgefeilt wie das schriftliche Urteil. aus guten Gründen ist sie daher juristisch unmaßgeblich, wie @Lichtenberg dargestellt hat.

Es kann durchaus sein, dass das Gericht in der mündlichen Begründung die Existenz kotverschmutzter Wäsche hypothetisch unterstellt hat, dann aber deutlich gemacht hat, dass diese Hypothese im Ergebnis an der Entscheidung des Gerichts nichts ändert.

Richter lassen bewusst öfter etwas dahingestellt, wenn die alternative Variante zu keinem anderen Ergebnis führt. Dann wäre es nämlich logischerweise Blödsinn, die alternative Variante restlos aufzuklären. Das ist zeit- und für die Rechtsuchenden auch kostensparend.


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