Badewannenunfall von Rottach-Egern
03.09.2019 um 20:56Rosenmontag schrieb:Daher wäre ich für eine Wiederaufnahme des Verfahrens um zu überprüfen, ob auch ein Unfall bei der vom Notarzt beschrieben Auffindeposition ein Unfall ausgeschlossen werden kann.
Mal unabhängig von den Überlegungen zur Leichenstarre:
Die Zeugenaussagen mussten insgesamt gewürdigt werden. Der Rettungsassistent J. und die Pflegerinnen waren vor dem Notarzt am Tatort, alle beschrieben die Lage identisch mit den Fotos der Polizei.
Die Pflegerinnen waren sich später nicht mehr sicher, ob der Arm eventuell auch heraushing, wie der Notarzt meinte.
Der Notarzt hat dreimal unterschiedliche Angaben gemacht. Der Arm wurde dann nach Würdigung aller Aussagen von der Kammer nachvollziehbar in der Wanne verortet statt darüberhängend.
Letzlich geht es hier dann nur um den linken Arm, der möglicherweise zusätzlich heraushing. Sollte diese Position einen Sturz auf einmal plausibel machen, was ich stark bezweifle, wäre dem Arm bestimmt von Seiten der Verteidigung größere Bedeutung beigemessen worden und man hätte von sich aus eine Computersimulation mit dieser Option angefertigt.
Ich denke, mit dem Ansatz ist nichts zu gewinnen.