Rosenmontag schrieb:Möglicherweise könnte es ein Indiz dafür sein, das sie zu ihrer alten Gewohnheit des Wäsche einweichen zurückgekehrt ist, grade im Zusammenhang mit ihrer Darmerkrankung.
Das liegt zumindest nahe.
Venice2009 schrieb:Ich befürchte allerdings, dass das Gericht, welches auch nur aus Menschen besteht, dieses eben auch nicht ausblenden konnte, wie auch hier im Thread. Trotz dass ihm nichts nachgewiesen werden konnte, wird immer wieder behauptet, er hätte Geld unterschlagen.
Ich denke, dass hat mit einen Rolle gespielt, denn die Grenze bzgl,. berechtigter Zweifel setzt das Gericht, das ist leider kein absoluter Wert (geht vielleicht auch nicht), aber das könnte durchaus eine Rolle gespielt haben.
Aber bei diesem Punkt können wir ja mal ein kleines Gedankenspiel machen. Das liegt eigentlich sehr nahe.
Angenommen das Opfer hätte keine Notizen auf ihren Kontoauszügen hinterlassen und es wäre so nicht klar geworden, ob sie die - offenbar über einen längeren Zeitraum - ungewöhnlich hohen Abhebungen überhaupt registriert hat. Und da käme wieder mal "Lebenserfahrung" ins Spiel. Ich persönlich würde hier auch zumindest für naheliegend halten, als alter Mensch wird sie wohl nicht mehr die Kontoauszüge so genau studiert haben und da könnte der Hausmeister die Gelegenheit genutzt haben, höhere Geldbeträge sind für einen älteren Menschen ungewöhnlich.
Ein Strafgericht sieht solche Dinge sicherlich auch sehr häufig, dass Menschen in solchen Situationen "schwach" werden und die Gelegenheit nutzen.
Ich denke, hätte es diese Eintragungen nicht gegeben, das Gericht hätte die Theorie der StA aus der "Lebenserfahrung" heraus für zumindest plausibel gehalten und vermutlich als Motiv bestätigt. Glücklicherweise hat das Opfer Eintragungen gemacht, so dass nachgewiesen werden konnte, dass es offenbar diesen Abhebungen mit Wissen des Opfers erfolgten.
Aber das ist ein deutliches Beispiel, wohin man mit "Lebenserfahrung" insbesondere richterliche, der sicherlich deutlich häufiger solche Fälle aburteilt - in diesem Fall höchstwahrscheinlich gekommen wäre. Genutzt hat es G im Endeffekt nichts, da das Motiv einfach ohne wirkliche harten Indizien ausgewechselt wurde.
Aber man darf bei der richterlichen "Lebenserfahrung" nicht vergessen, dass deren Verfahren schon durch die StA vorgefiltert sind. Sie bekommen meist von vornherein nur Fälle, wo ein Schuldspruch wahrscheinlich ist. Und das macht dann einen großen Anteil der "Lebenserfahrung" eines Richters aus, letztendlich ein verzerrtes Weltbild. Wo sonst gewinnen sie Lebenserfahrung? Im Studium? Nö, da wird hauptsächlich das Rechtliche behandelt, wie Fälle einzuordnen sind etc.. Also wo soll die Lebenserfahrung sonst eigentlich herkommen?
Ich persönlich denke, dass Laien die geeigneteren Richter wären, wenn sie nicht anfälliger für Beeinflussungen wären.
So, ich denke, ich habe hier wieder mal ganz tief in ein Wespennetz gestochen.
Schönen Abend noch.