Frau.N.Zimmer schrieb:Ja. Alle Fälle bei denen ein Erwachsener, der nicht in die Wanne steigen wollte ( da kann es ja leichter zu einem Ausrutschen kommen) von aussen in die Wanne fiel und sich bewusstlos schlug. Von mir auch aus nur 2 Hämatome am Hinterkopf zuzog und sonst keinerlei Verletzung hatte. Der Mensch kann gerne überlebt haben.
Vielleicht sollten wir auch noch Geburtstagsdatum und Uhrzeit mit berücksichtigen?
Nein, man sollte immer erst mal überlegen, was man da einbezieht. Nur Erwachsene, welche ungern in die Badewanne einsteigen wollen, muss man nicht berücksichtigen. Es reicht die Fälle zu betrachten, die außen passieren, also nicht beim Einstieg in die Badewanne, aber z.B. wenn man den Wasserhahn zudrehen oder aufdrehen will oder bei anderem. So etwas gezielt auf die Person zugeschnittenes darf man natürlich nicht verwenden.
2 Hämatome muss natürlich dazu nehmen, aber ich sehe das sogar gar nicht als so selten an, insbesondere bei einer fast leeren Wanne. Einen seitlichen Aufprall am Badewannenwand, einer dann, wenn der Kopf auf den Boden trifft, oder gar beides gleichzeitig, wenn er genau in die Krümmung zwischen Badewannenwand und Boden auftrifft.
Und auch von dem Gutachter was das offenbar nicht der ausschließende Punkt, er hielt es nur nicht für möglich, dass das rechte Bein dabei herausgehangen hätte.
Dummerweise werden die meisten dieser Art gelagerten Fälle gar nicht obduziert, weil hier das einlaufende Wasser noch die Bedingung für den Tod war. Und was nicht obduziert wird, landet dann auch nicht auf dem Seziertisch der Gutachter und entsprechend selten in der Literatur.