Andante schrieb:Im Zivilrecht zB muss es möglich sein aufgrund eines rechtskräftigen Urteils irgendwann mal eine Zwangsvollstreckung betreiben zu können, wenn der zur Zahlung verurteilte Beklagte nicht zahlen will. Der Beklagte soll mit Wiederaufnahmen seine Zahlungspflicht nicht bis zum Sankt-Nimmerleinstag hinausschieben können.
Bei einem Zivilstreit seh ich das noch ein. Im Strafprozess nicht, weil durch die Strafe der Staat selber AKTIV schwerstes Unrecht WEITER begeht. Zusätzlich kommt hinzu, dass den Betroffenen meist keine Strafbegünstigung gewährt wird, sie sitzen wie der echte Täter nicht 15 Jahre sondern gar 25 Jahre ein.
Ich finde es in aber schon interessant, dass Du den Rechtsfrieden im Strafprozess versuchst mit dem Rechtsfrieden in den anderen Bereichen zu begründen, gehst aber auf die Rechtsfrieden im Strafverfahren mit keinem Wort ein. Das ist interessant.
Rechtsfrieden ist gerade im Strafprozess ein Problem, was bedeutet der? Damit sich der Betroffene mit einem Unrechtsurteil abzufinden hat und er lange Jahre weiter im Knast verbringt.
Das Opfer wird dadurch auch nie mehr lebendig. Es steht diesem schweren Unrecht nur gegenüber, dass ein Mord scheinbar geklärt ist, und im vorliegenden Fall sogar die die Möglichkeit, dass der es vielleicht überhaupt keiner war. Hinzu kommt dann noch hie gesellschaftliche Ächtung nach der Entlassung.
Im Zivilrecht hat der Betroffene im Notfall noch die Möglichkeit Privatinsolvenz anzumelden mit größeren Entbehrungen, aber ihm wird nicht das höchste Gut unserer Zivilisation genommen, die Freiheit.
Ich glaube, dass Du es doch etwas zu einfach machst mit Deinen Vergleichen.