Badewannenunfall von Rottach-Egern
06.09.2019 um 09:17JosefK1914-2 schrieb:recht gut rausduschenRausduschen ist nicht Einweichen.
JosefK1914-2 schrieb:das kann man aber auch recht gut entfernen."Man" vielleicht, aber sicher nicht Frau Kortüm.
JosefK1914-2 schrieb:Die Erfahrung habe ich nicht persönlich, aber ich sehe es zumindest tagtäglich, weil meine Frau rheumatische Beschwerden nicht nur in den Knien hat und auch nicht geringen Grades. Ich weiß recht genau, was geht und was nicht geht, sicher Knie-Beugen ist schmerzhaft.Aber das hindert sie eben nicht mal etwas in der Wanne auszuduschen/auszuwaschen. Dazu muss man eben nicht in die Knie gehen, es reicht ein herabbeugen. Auch meine Schwiegermutter, welche Knie-Probleme hatte, hatte das auch noch mit 92 Jahren in der Badewwanne etwas ausgewaschen, wenn es ein solches Malheur gab, trotz angewiesen sein auf ein Rollator. Ich denke, dass ich da schon ausreichende Lebenserfahrung habe. Vermutlich mehr als die 5 Richter.Diese Hinweise auf die eigenen Erfahrungen und die vielen Menschen, die unter widrigen Bedingungen ihre Wäsche in der Badewanne waschen, führen nun wirklich nicht weiter.
Auch wenn User als Nächstes behaupten, durch langes Einweichen mit klarem Wasser hätten sie schon erlebt, dass stark verschmutzte Wäsche mit alten Flecken und Anhaftungen wieder strahlend sauber und porentief rein wurde - es ist Unsinn.
Es gibt nichts dran zu rütteln, dass kotverschmutzte helle Unterwäsche nach Einweichen in Wasser genauso fleckig aussieht wie vorher und zusätzlich noch ein schmieriger Rand nach dem Ablaufen des Wassers in der Wanne zurückbleibt.
Diese widersinnige Aktion verringert den Peinlichkeitsgrad somit kein Stück. Sie hat einfach keinen Nutzen. Da könnte man genauso vermuten, dass Frau K. einfach nur ihre Badeente schwimmen lassen wollte.
Die Frage ist auch, was Frau K. eigentlich in Bezug auf Kotspuren an ihrer Wäsche noch peinlich sein sollte vor ihrem engsten Vertrauten, den sie täglich bis zu 9 mal anrief und behelligte, der sie ins Krankenhaus fuhr und neben ihr ging, als ihr der Kot die Beine runterlief, den sie zuerst an dem Morgen mit akutem Durchfall anrief, der immer ihre Wäsche machte.
Sie hatte auch wiederholt Durchfall, sie litt nämlich an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung und sie hat in den letzten Jahren dennoch nie ihre Wäsche in der Badewanne vorgewaschen.
Zur Überzeugung der Kammer steht vielmehr fest, dass Frau Wäsche nie in der Badewanne, sondern allenfalls in der Waschschüssel eingeweicht hat. Keiner der Zeugen, die persönlich mit Frau K. zu tun hatten, hat je beobachtet, dass sie Wäsche in der Badewanne eingeweicht hat oder dass im Badezimmer oder in einem anderen Zimmer feuchte (ausgewaschene) Wäschestücke herumlagen, noch hat Frau jemals diesen gegenüber erwähnt, dass sie Wäsche in der Badewanne einweiche. Selbst der Angeklagte hat dies nicht beobachtet, sondern weiß dies nur aus der angeblichen Erzählung von Frau. Auch die Putzhilfe von Frau
Kortüm, die Zeugin Monika l, hat angegeben, zu keinem Zeitpunkt frische Gebrauchsspuren an der Badewanne gesehen zu haben, vielmehr habe die Badewanne, die schon älter gewesen sei, alte Gebrauchsspuren aufgewiesen, die sie auch durch Putzen
nicht mehr wegbekommen habe. Zudem habe sich bis zu ihrem letzten Besuch bei Frau am 21.08.2008 stets ein Badewannenlifter in der Badewanne befunden, so dass ein Wäscheeinweichen auch gar nicht möglich gewesen sei.