Badewannenunfall von Rottach-Egern
06.09.2019 um 12:15Frau.N.Zimmer schrieb:Es wurde doch gar keine Kotwäsche gefundenAuf den Polizeifotos ist der Beutel Wäsche klar und deutlich auf der Flurkommode zu sehen.
Frau.N.Zimmer schrieb:Es wurde doch gar keine Kotwäsche gefundenAuf den Polizeifotos ist der Beutel Wäsche klar und deutlich auf der Flurkommode zu sehen.
Seps13 schrieb:Das wissen wir zumindest von Frau Kortüm und auf die kommt es an:Auch verkotete Wäsche, die sich ggf. über mehrere Tage im Krankenhaus in Tüten befunden haben könnte? Und ausweislich des Tatortberichts war sogar die Hose, die das Opfer noch anhatte, mit Kotspuren verschmutzt. Und wie verhalten sich gemeinhin 87jährige Damen in so einer Angelegenheit?
MaryPoppins schrieb:ME ging es um verschwundenes Geld von ihrem Konto, das Frau K sich nicht erklären konnte. Leider konnte auch das Gericht nicht mehr nachweisen, wo das Geld letztlich gelandet ist. Fakt ist jedoch, dass es mehrere Behebungen gab und dass Herr G. Zugang zu ihren Konten hatte. Man konnte nur das Geld nicht auf G.s Konto finden (ausser, dass er plötzlich Schulden zurückzahlen konnte), und auch nicht bar in seiner Wohnung. ABER, man fand auch KEINE grösseren Geldbeträge in Frau K.s Wohnung, es gab auch von ihrer Seite her offensichtlich keine grösseren Ausgaben/Anschaffungen.MWn. hat MG sogar die kompletten 50k für LK abgehoben und keiner weiß, was damit passiert ist. Ich hatte auch von Anfang an das Gefühl, dass MG quasi alte Leute ausnimmt, speziell LK, was natürlich null bewiesen ist. Dann wird er wegen Mord angeklagt in Verbindung mit Unterschlagung, was widerlegt wurde, weil er lt. Holzhaider kurz vor LKs Tod 8000 Euro von einer anderen alten Dame bekommen hat und sein Motorrad verkaufte, womit er seine Schulden bei dem Bekannten beglich.
Frau.N.Zimmer schrieb:Wo ist denn diese Wäsche nun eigentlich? Wir reden ja immer noch von Geisterwäsche. Es wurde doch gar keine Kotwäsche gefunden.Es wurde aber auch niemand gefunden, der die Fäkalwäsche entsorgt hat, die lt. Zeugen theoretisch doppelt in der Wohnung vorhanden gewesen sein muss.
Frau.N.Zimmer schrieb:Meinst du nicht auch, da wäre ein Mittel in der Nähe gewesen, wenn man sowas öfter macht? Weiß man was darüber?Ich denke, da hat kein Mensch nach gesucht, das wurde ja quasi erst 3 Jahre später Thema.
C4ISR schrieb:Der Herr Staatsanwalt hat sich gleich zwei unglaubwürdige Motivmärchen aus dem Ärmel gezogen, also wo ist bitte das Mordmotiv. Ich erkenne keines!Das Mordmotiv ist ja ganz klar: Verdeckung einer vorausgegangenen Straftat. Letztere hat der StA in 2 unbelegten Versionen aus dem Ärmel gezogen, was aber nebensächlich ist, weil der Ausschluss eines Unfalls MGs Täterschaft beweist.
Lichtenberg schrieb:Warum ignoriert man, dass heftig verkotete Wäsche gar nicht eingeweicht werden sollte? Warum unterstellt man Frau K. dass sie ihre Wäsche praktisch in ihrem eigenen Kot einweicht und damit letztlich ihre Wäsche nicht nur noch intensiver verdreckt, sondern auch die Wanne?Und warum glaubt man, dass Frau K geglaubt haben könnte, sie brauche nach dem Wasserablassen die noch dreckige tropfnasse Wäsche einfach in der Wanne liegenzulassen, weil diese Wäsche dann selbstverständlich von alleine in die Waschmaschine im Keller hüpft?
Seps13 schrieb:Die Frage ist auch, was Frau K. eigentlich in Bezug auf Kotspuren an ihrer Wäsche noch peinlich sein sollte vor ihrem engsten Vertrauten, den sie täglich bis zu 9 mal anrief und behelligte, der sie ins Krankenhaus fuhr und neben ihr ging, als ihr der Kot die Beine runterlief, den sie zuerst an dem Morgen mit akutem Durchfall anrief, der immer ihre Wäsche machte.So ist es.
Andante schrieb:Vor dem brauchte sie sich nicht mehr zu schämen.Du hast nie in der Pflege gearbeitet oder Angehörige gepflegt?
C4ISR schrieb:Auf den Polizeifotos ist der Beutel Wäsche klar und deutlich auf der Flurkommode zu sehen.Es ist ein Beutel zu sehen. Wie erkennst du darin Kotwäsche? Dass man irgendwas aus dem Krankenhaus mitbringt ist ja klar. Kotwäsche, sehe ich nicht.
Andante schrieb:Genditzki dürfte wenig Menschliches an Frau K noch fremd gewesen sein, Vor dem brauchte sie sich nicht mehr zu schämen.Schämen würde man sich vermutlich eher im Krankenhaus, wenn die Wäsche dort tagelang liegt. Auch wenn sie ein Eizelzimmer gehabt hätte, riecht solche Wäsche nicht jeden Tag besser.
monstra schrieb:Du hast nie in der Pflege gearbeitet oder Angehörige gepflegt?Die individuellen Erfahrungen verschiedener User mit Kotwäsche sind ja durchaus interessant und bisweilen sogar unterhaltsam. Entscheidend sind doch aber ausschließlich die Gewohnheiten derjenigen, die an dem Fall beteiligt waren.
monstra schrieb:Du hast nie in der Pflege gearbeitet oder Angehörige gepflegt?Es geht nicht darum, das G der Frau K den H..... abputzen sollte. Es geht darum, etwaige Waschestücke aus einem Krankenhausbeutel in die Waschmaschine zu stopfen. Eingehende Begutachtung der Wäsche bzw. Exploration derselben wäre nicht erforderlich gewesen, einfach das Einlegen der Wäsche in die Maschine, wie es G sonst auch gemacht hat.
Sector7 schrieb:Obwohl das alles keine Rolle spielte, blieb evtl. doch iwie latent was haften? Wenn es bei mir und bei dir schon so ist, könnte auch das Gericht vllt. nicht mehr ganz so objektiv auf MG geschaut haben ...Für ein mögliches Motiv braucht es doch keinen realen Nachweis einer Unterschlagung! Allein Frau Ks Annahme einer Unterschlagung und diesbezüglich ausgesprochener Verdächtigung, Androhung einer Anzeige, Androhung der Rückforderung bereits "geschenkter" (oder ebenfalls unterschlagener) Wertgegenstände (Pelze, Schmuck), Androhung der Beendigung der beruflichen Zusammenarbeit und Widerruf der Genehmigung der freien Kontoverfügung, hätte doch schon in einem Streit enden können mit nachfolgend schwerer Körperverletzung im Affekt.
MaryPoppins schrieb:Es muss das Bedrohungsszenario noch in keinem Fall REAL sein, nur als real bedrohlich EMPFUNDEN werden, um im Affekt eine Tat nach sich zu ziehen.Völlig richtig. Die ständige Beanspruchung und die Erwartung seiner dauernden Bereitschaft gegen ein geringes Trinkgeld, das alles hat er immer klaglos hingenommen, aber irgendwann platzt so jemandem dann auch mal der Kragen, wenn er dann auch noch ungerechtfertigt beschuldigt wird. Für eine solche Anschuldigung in der Vergangenheit, die zum Streit führte, gab es ja auch eine Zeugenaussage.
monstra schrieb:Es ging um die Scham @AndanteWo denkst du liegt die Schamgrenze in Bezug auf den Mann, dem du immer deine Unterwäsche zum Waschen gibst, den du losschickst, damit er für dich Damenbinden kauft, dem du morgens erzählst, dass du dich eingekotet hast, der dich stützt, während dir der Kot an den Beinen herunterläuft?
Seps13 schrieb:Die ständige Beanspruchung und die Erwartung seiner dauernden Bereitschaft gegen ein geringes Trinkgeld, das alles hat er immer klaglos hingenommen, aber irgendwann platzt so jemandem dann auch mal der Kragen, wenn er dann auch noch ungerechtfertigt beschuldigt wird. Für eine solche Anschuldigung in der Vergangenheit, die zum Streit führte, gab es ja auch eine Zeugenaussage.Ich kann mir durchaus noch einen anderen Anlass für einen Streit vorstellen. Sie hatte sich ja selbst vorzeitig aus dem Krankenhaus entlassen. Er rechnete womöglich noch nicht mit ihrer Rückkehr und hatte es also gewagt, sich für den Nachmittag etwas vorzunehmen, sprich seine Mutter zu besuchen. Sie aber erwartete, dass er ihr, kaum dass sie aus dem KH wieder da war, wie üblich zur Verfügung stand. Dass sie „eifersüchtig“ auf seine Mutter gewesen sein soll, wie es hier schon vermutet wurde, halte ich für ferner liegend. Sie wollte schlicht nicht auf seine Dienstleistungen verzichten und erwartete quasi von ihm Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
Seps13 schrieb:Für eine solche Anschuldigung in der Vergangenheit, die zum Streit führte, gab es ja auch eine Zeugenaussage.wo genau kann man das nachlesen?
[Soweit die beiden Pflegerinnen in der Hauptverhandlung abweichend von dem auf denLichtbildern dokumentierten Zustand angaben, zusätzlich zum linken Bein sei auch der linkeArm von Frau über den Badewannenrand gehangen, ist die Kammer dem nichtgefolgt. Sowohl die Zeugin Marina als auch die Zeugin Silvia hatten in ihrenZeugenaussagen vor der 1. Kammer, über die Richterin am Landgerich berichtete,i unter Vorhalt der von KOMin gefertigten Fotografien angegeben, die Leiche so wiedort dargestellt, vorgefunden zu haben. Erst auf Vorhalt der Aussage des Notarztes Dr.(siehe unten) vermochten beide Zeuginnen nicht auszuschließen, dass auch der linkeArm über den Badewannenrand gehangen sein könnte. Auch in den polizeilichenZeugenaussagen, über die die Polizeibeamtin KHKin berichtete, haben beideZeuginnen nichts davon erwähnt, dass auch der linke Arm herausgehangen sei. BeideZeuginnen standen nach der Auffindung der Leiche unter Schock, was zur Einschaltung desKriseninterventionsteams führte. Die Kammer geht daher davon aus, dass die von denZeuginnen nunmehr geschilderte Erinnerung durch den in der Hauptverhandlung vor der 1.Kammer getätigten Vorhalt der Aussage des Notarztes Dr. verfälscht wurde und nichtder tatsächlich wahrgenommenen Auffindungssituation entsprach.S. 37 des Urteils.
Venice2009 schrieb:Da war nichts fest, was man hätte in irgend einer Forum rausbürsten oder kratzen müssen.Schuldigung, aber woher weißt du das? Ich leide unter Reizdarm und habe regelmäßig mannigfaltigste Variationen von Durchfall. Und wie genau der Durchfall von Frau K aussah, wissen wir hier alle nicht. Ich habe durchaus auch mal Sprühstuhl mit festen Elementen darin.
EinElch schrieb:enau der Durchfall von Frau K aussah, wissen wir hier alle nicht. Ich habe durchaus auch mal Sprühstuhl mit festen Elementen darin.steht im Urteil. Er lief ihr die Beine hinunter.
EinElch schrieb:Und deswegen muss er wie Wasser sein? Schwerkraft.sie litt unter wässrigem Durchfall. Was bedeutet das?
Andante schrieb:chwerer herauszukriegen als frische Flecken (alte Hausfrauenweisheit).Das stimmt nicht. Die bekommt man sehr wohl raus. Sonst müsstest du bei Kindern sehr viel an Unterwäsche/bodies wegschmeißen. Das Malheur wird auch nicht immer sofort bemerkt.