Badewannenunfall von Rottach-Egern
03.09.2019 um 18:41Rosenmontag schrieb:. der Sachverständige Prof. Dr. vom Institut für Rechtsmedizin derUniversität München aus, aufgrund der sich aus den Lichtbildern ergebenden Lage derArme, die sich beide angewinkelt unter dem Körper befinden, und der um 21.15 Uhr bereitseingetretenen Leichenstarre sei es auszuschließen, dass sich der linke Arm ursprünglichüber dem Badewannenrand befunden hat und durch ein Berühren der Leiche dann in dieBadewanne gerutscht sei, da er dann nicht in die Position unter dem Körper hätte gelangen können
Rosenmontag schrieb:Da nach der Aussage der Zeugin Dr. Birgit um 21.50 Uhr eine stark ausgeprägteTotenstarre vorgelegen habe, komme als Todeszeitpunkt ein Zeitraum zwischen kurz vor14.57 Uhr, d.h. kurz vor den beiden Anrufen des Angeklagten bei Dr. bis kurz vordem Auffinden der Leiche um 18.30 Uhr in Betracht, da die Totenstarre frühestens nacheiner halben Stunde und spätestens sieben Stunden nach dem Tod eintrete. Eine näherePräzisierung sei nicht möglich. Totenflecke und Totenstarre würden im zeitlichen Verlaufihrer Ausbildungsintensitäten erhebliche Streuungen aufweisen und die Streuung derParameter würde stets das vorliegende Zeitintervall von rund dreieinhalb Stundenüberschreiten.@MaryPoppins
Meinst Du den Sachverständigen Prof. Keil? Die Leichenstarre wurde doch erst um 21.15 von der Bereitschaftsärztin festgestellt. Um 18: 45 als der Notarzt Frau K. untersuchte war sie noch nicht dokumentiert. Der Notarzt hätte befragt werden müssen ob die Leichenstarre schon zu diesem Zeitpunkt vorhanden gewesen ist. Vermutlich nicht, denn sie wäre ein Todeszeichen, und der Notarzt hat Frau K. doch untersucht.
Die Zeugin Dr.B (Bereitschaftsärztin)scheint doch der Einschätzung von Prof. Keil zu widersprechen.