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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern
Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2022 um 15:16
Zitat von LentoLento schrieb:Achso, jetzt verstehe ich, worauf Du heraus willst, Du siehst mittlerweile ein, das Frau K in die Badewanne selber gestürzt ist und versuchst nun G unterlassene Hilfleistung vorzuwerfen.
Nein. Ich sehe, ich drücke mich unklar aus. Ich halte die Gutachten zum Todeszeitpunkt für schlüssig und denke, dass Frau Kortüm später verstorben (ertrunken) ist. Dennoch hat Herr Genditzki sie mMn. zweimal auf den Hinterkopf geschlagen. Sie verlor das Bewusstsein. Er rief zweimal panisch beim Hausarzt an, um Hilfe zu holen, überlegte es sich beide Male schnell wieder anders. Er hatte Angst vor den Konsequenzen. Er dachte schließlich, sie seit tot. Um seine Beteiligung zu verschleiern, täuschte er einen Unfall vor. Er legte sie in die Badewanne und drehte den Wasserhahn leicht auf. Frau Kortüm war aber noch nicht tot, sie erlangte aber auch das Bewusstsein nicht wieder. Sie ertrank, als der Wasserstand hoch genug war und MG schon längst mit seiner Alibibeschaffung (Einkauf, Krankenhausbesuch etc.) beschäftigt war.


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22.08.2022 um 15:25
@Palio
Ich denke, das brauche ich jetzt nicht mehr zu verstehen. Mal bringst Du die Simulation ins Spiel mal wieder nicht. Das ist keiner Diskussion mehr zugänglich. Du nimmst Dir einfach gerade was Dir passt. Wirrer geht's nimmer.


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22.08.2022 um 15:25
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Du hast sogar das Recht, gar nicht auszusagen...zumindest, wenn die Aussage nicht durch die StA angeordnet wurde.
Richtig, bei einer bloßen polizeilichen Vernehmung braucht man nichts zu sagen. Erfolgt aber die polizeiliche Vernehmung im Auftrag der StA oder soll der Zeuge vor Gericht aussagen, besteht die Verpflichtung zur (wahrheitsgemäßen) Aussage, sofern kein Aussage- bzw. Zeugnisverweigerungsrecht vorhanden ist.
Zitat von PalioPalio schrieb:Was "meine Versuche" angeht: Ich versuche nur die für mich plausible Wahrheit anhand der bekannten Fakten herauszufinden und teile meine Schlussfolgerungen hier mit. Ich habe keine Mission, bin weder der Justiz noch dem Verurteilten emotional oder finanziell verbunden.
Die Situation wäre natürlich eine andere, wenn MG Frau Kortüm bereits für tot gehalten hätte, bevor er sie in die Wanne legte. Dann wäre es ihm womöglich nur darum gegangen, die Situation zu verschleiern, in der sie sich die Hämatome zuzog (durch einen tätlichen Angriff bzw. durch einen unglücklichen Sturz im Wohnzimmer infolge eines tätlichen Angriffs) und dadurch objektiv bewusstlos wurde, wobei MG sie irgendwann subjektiv für tot hielt. Dass sie in der Badewanne ertrinken könnte, kam ihm nicht in den Sinn, für ihn war sie ja schon tot.

Ein Tötungsvorsatz wäre dann zu verneinen, man könnte wegen des Sachverhalts, der zu den Hämatome geführt hatte (körperliche Auseinandersetzung bzw. tätlicher Angriff) Körperverletzungsabsicht annehmen, vielleicht auch nur fahrlässige Körperverletzung. Hätte MG sich entsprechend eingelassen, wäre der Fall womöglich ganz anders gelaufen, ggf. (nur) eine Bewährungsstrafe herausgekommen.


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22.08.2022 um 15:33
@Palio
Jetzt muss ich noch einmal nachfragen: Wie kommst du darauf, dass der Todeszeitpunkt früher gewesen sein muss, wenn du von den gleichen Prämissen ausgehst wie das Sturzgutachten? Wenn ich die Dinge richtig verstanden habe, hat ja das thermische Gutachten die Parameter des Sturzgutachtens übernommen , oder?


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Palio ehemaliges Mitglied

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22.08.2022 um 15:57
Zitat von RaissaRaissa schrieb:Jetzt muss ich noch einmal nachfragen: Wie kommst du darauf, dass der Todeszeitpunkt früher gewesen sein muss, wenn du von den gleichen Prämissen ausgehst wie das Sturzgutachten? Wenn ich die Dinge richtig verstanden habe, hat ja das thermische Gutachten die Parameter des Sturzgutachtens übernommen , oder?
Der Todeszeitpunkt war später als von der Strafkammer festgestellt, nämlich nachdem MG die Wohnung bereits verlassen hat. Das Einlaufen des Wassers geschah mMn. aber zu einem Zeitpunkt, als MG noch in der Wohnung war. Das ist bisher offiziell noch nicht zur Sprache gekommen und ergibt sich aus folgender Überlegung: Das Wasser lief noch leicht aus dem Hahn, als die Pflegekraft Frau Kortüm fand. Und so füllte sich die Wanne: Durch ganz leichtes -langsames - Einlaufen. Das dauert seine Zeit. Frau Kortüm konnte aber den Wasserzulauf nicht verändert haben, sie war ja nach dem Sturz bewusstlos. Also lief das Wasser die ganze Zeit nur leicht ein. Als sie hineinfiel (oder besser gelegt wurde), befand sich kein oder kaum Wasser in der Wanne, das wurde bei der Computersimulation zum Sturz so vorausgesetzt.
Der zitierte Beitrag von Raissa wurde gelöscht. Begründung: Antwort auf gelöschten Beitrag
Es gab da ein Schließfach, zu dem MG den Schlüssel hatte und das leer war. Auf Ihren Konten fehlten 55.000 €.
Zitat von PalioPalio schrieb am 03.10.2020:Sie hatte sich auf Anraten des Hausmeisters im Jahr 2008 ein Bankschließfach zugelegt, wo neben Wertsachen auch Bargeld aufbewahrt wurde. Genditzki hatte eine Zugangsberechtigung zu diesem Schließfach und das war zum Schluss leer.
Zitat von PalioPalio schrieb am 03.10.2020:Wann wieviel abgehoben wurde, wissen wir gar nicht. Nur dass im März 2007 noch rd. 55.000 € auf den Konten waren und im Monat ihres Todes 10/2008 noch 790 €.
Zitat von PalioPalio schrieb am 04.10.2020:Meine Vermutung dazu, wie er gedacht und was er mit dem Geld gemacht haben könnte:

Frau K. war hochbetagt und vermögend. MG wusste das. Er war ihre engste Bezugsperson und hat sich immer gut und verlässlich um sie gekümmert, ihren Lebensabend angenehm gemacht und dabei geduldig ihre Eigenarten ertragen. Es spricht einiges dafür, ihn auch als Erben zu berücksichtigen. Bestimmt hat sie so etwas auch schon mal angedeutet.
Wenn sie nun aber plötzlich verstirbt, ohne rechtzeitig ein entsprechendes Testament zu machen, dann wäre das Geld weg. Ihr gesamtes Vermögen würden dann andere bekommen, Menschen, zu denen sie kein so gutes Verhältnis hatte, die nicht bis zum Schluss alles für sie getan haben. Warum da nicht das Geld aus dem Schließfach einfach selbst verwahren, nur für diesen Fall? Wenn sie es braucht oder nachzählen will, könnte er es zurück ins Schließfach bringen, wenn sie stirbt, hätte er das moralisch gerechtfertigte Erbe sicher.

So könnte er gedacht haben und ich könnte das sogar verstehen. Das Geld hätte er dann nicht ausgegeben, er musste es ja zu Lebzeiten zur Verfügung stellen können.
Diese Gedanken passen auch gut zu seiner wiederholten Bemerkung bei der Polizei, dass er kein Erbschleicher sei.

Er erwähnte bei einer seiner Aussagen noch, dass die Pflege ihres verstorbenen Mannes viel Geld verschlungen habe. Das könnte die zurecht gelegte Erklärung für die künftigen Erben gewesen sein, warum das ganze Geld weg ist.



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Palio ehemaliges Mitglied

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22.08.2022 um 16:07
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ein Tötungsvorsatz wäre dann zu verneinen, man könnte wegen des Sachverhalts, der zu den Hämatome geführt hatte (körperliche Auseinandersetzung bzw. tätlicher Angriff) Körperverletzungsabsicht annehmen, vielleicht auch nur fahrlässige Körperverletzung. Hätte MG sich entsprechend eingelassen, wäre der Fall womöglich ganz anders gelaufen, ggf. (nur) eine Bewährungsstrafe herausgekommen.
Genau, freut mich, dass jemand meinen Gedankengängen folgen kann. MG wollte sich nicht äußern, denn dann hätte er ja auch den Grund des Streits nennen müssen und das waren mMn. Unterschlagungen von Geld und Wertsachen (s.o.). Seinen Job wäre er losgeworden.

Man kann aber sogar ein bisschen nachvollziehen, warum MG sich unter diesen Umständen (wenn es wirklich nur Körperverletzung mit Todesfolge war) für unschuldig oder fast unschuldig hält. Seine Strafe war dann für das, was wirklich geschehen ist, viel zu hoch bemessen.


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22.08.2022 um 16:21
Zitat von PalioPalio schrieb am 03.10.2020:Sie hatte sich auf Anraten des Hausmeisters im Jahr 2008 ein Bankschließfach zugelegt, wo neben Wertsachen auch Bargeld aufbewahrt wurde. Genditzki hatte eine Zugangsberechtigung zu diesem Schließfach und das war zum Schluss leer.
Das kann auch mit der Finanzkrise zusammengehangen haben. Ich hatte mein Geld in dieser Zeit auch bar zuhause.


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22.08.2022 um 17:23
Zitat von PalioPalio schrieb:Genau, freut mich, dass jemand meinen Gedankengängen folgen kann. MG wollte sich nicht äußern, denn dann hätte er ja auch den Grund des Streits nennen müssen und das waren mMn. Unterschlagungen von Geld und Wertsachen (s.o.). Seinen Job wäre er losgeworden.
So ein Käse!
Dafür gibt es nicht ein Indiz!
MG hat nie etwas gestohlen oder unterschlagen. Ob es einen Streit am Todestag von LK gab oder nicht, darauf kommt es überhaupt nicht an.
Viel eher darauf, dass es ein Unfall war und MG zur kritischen Zeit ein festes Alibi hatte.
Es ist echt interessant, wie viele hier versuchen, sich der Staatsanwaltschaft anzuschließen in deren festgefahrener Sichtweise.
Aber das Landgericht München I hat die Entscheidung so getroffen, die völlig richtig und überfällig war. Also hört auf, da dem Herrn MG irgendetwas drum herum anzuhängen!


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22.08.2022 um 17:47
Zitat von PalioPalio schrieb:Seine Strafe war dann für das, was wirklich geschehen ist, viel zu hoch bemessen.
Stimmt, aber die Gefahr besteht nun mal, wenn man - was natürlich gutes Recht eines jeden ist - sich nicht hinreichend zur Sache einlässt. Das Gericht kann dann unter Umständen einen ungünstigeren Sachverhalt als tatsächlich vorhanden annehmen.

Paradebeispiel wäre etwa, wenn jemand wegen einer Straftat angeklagt ist. Er hat für die Tatzeit ein sicheres Alibi, verschweigt es aber aus irgendwelchem Gründen (zB um die Person, mit der er zusammen war, vor irgendwelchen für diese Person unangenehmen Folgen zu schützen). Für Ermittler bzw. Gericht muss das Schweigen des Angeklagten zu einem Alibi dann allerdings so aussehen, als hätte er keines, was auch sonst sollten Ankläger und Gericht annehmen? Sie können ohne zureichende tatsächliche Anhaltspunkte nicht einfach zugunsten des Angeklagten ein hypothetisches Alibi unterstellen.

Nun führt allein ein anscheinend fehlendes Alibi natürlich noch nicht zu einer Anklage und/oder Verurteilung, da müssen schon noch viele andere belastende Momente hinzukommen. Aber ich denke, das Prinzip ist deutlich geworden, und so wäre es dann auch mit einem für MG günstigeren Tatgeschehen mit einer weitaus geringeren Strafe.


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22.08.2022 um 17:47
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Hat sich aufgeklärt, was für ein Schlüssel das war? Wohl ein Zweitschlüssel von LK?
Laut Urteil war es ein Zweitschlüssel (der ihres verstorbenen Ehemannes).
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wäre denkbar, dass er das in einer Art "Verhörfalle" ausgesagt hat? Aber scheinbar hat er nie widerrufen, angerufen zu haben ....
Dazu kann ich (naturgemäß) nichts sagen.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Also das Geld ist vor dem Tod von LK verschwunden?
Zwischen 30.03.2007 und Oktober 2008 müssen wohl ca. 54.500 Euro per Saldo abgeflossen sein. Es ist nicht bekannt, wohin. Nach Abzug von Miete und Versicherungen blieben LK ca. 800 Euro monatlich netto von ihren Renten übrig. Mit laufenden Ausgaben für das tägliche Leben lässt sich der Verbleib dieser hohen Summe eher nicht erklären.


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22.08.2022 um 17:54
Zitat von LentoLento schrieb:Aber gut, ich kann das jetzt einschätzen und finde es erschreckend, dass Du Laienrichter o.ä. bist. Aber gut, das kann ich nicht ändern, da Du hier anonym auftrittst.
Und was meinst du, könntest du daran ändern, wenn @Palio hier unter seinem Realnamen mit seiner realen Adresse auftreten würde?

Ich habe den Eindruck, dass du dich ganz gewaltig überschätzt...zumal deine Aussage an sich schon eine Unverschämtheit ist.

@Palio:

Ich kann deinen Gedankengängen ebenfalls folgen.

Ach, übrigens, ich bin Schöffin...hoffentlich werde ich jetzt nicht meines Amtes enthoben. *ROFL*


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22.08.2022 um 18:02
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zwischen 30.03.2007 und Oktober 2008 müssen wohl ca. 54.500 Euro per Saldo abgeflossen sein. Es ist nicht bekannt, wohin. Nach Abzug von Miete und Versicherungen blieben LK ca. 800 Euro monatlich netto von ihren Renten übrig. Mit laufenden Ausgaben für das tägliche Leben lässt sich der Verbleib dieser hohen Summe eher nicht erklären.
Im ersten Urteil des LG München II vom12.5.2010 (zu finden unter https://manfred-genditzki.eu/) heißt es auf Seite 3, dass die beiden Bankkonten von Frau K. beim Tod von deren Ehemann im März 2007 noch rund 55.000 € aufwiesen, wovon im Oktober 2008 noch insgesamt etwa 790 € vorhanden waren, dass in diesem Zeitraum etwa 54.500 € abgehoben worden waren deren Verbleib nicht geklärt ist und dass die abgehobenen Beträge meist vom Angeklagten per Barscheck abgeholt worden waren.


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22.08.2022 um 18:25
Zitat von LentoLento schrieb:Die von Dir aufgeführten Dinge sind extrem subjektiv. Die Sache mit dem Telefonanruf ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Erinnerungsschwächen zurück zu führen. Ich glaube da waren wir uns vor ein paar Seiten doch fast einig geworden, warum bringst Du es nun erneut? Wie gesgat, Widersprüche sind einfach normal.
Ich möchte aber wissen, warum man zweimal schnell hintereinander den Hausarzt anruft und binnen einer bzw. zwei Sekunden wieder auflegt. Das ist objektiv festgestellt. Erinnerungsschwächen sind allenfalls seine teils widersprüchlichen Aussagen, warum er überhaupt anrufen wollte und dass er einmal ein "Knacken" und einmal einen "Anrufbeantworter" gehört haben will. Wir werden sehen, wie das bewertet werden wird.
Zitat von LentoLento schrieb:Und die Sache mit dem außen steckenden Schlüssel, wie gesagt, der Pflegedienst sagte, das sie die Tür auch schon mal angelehnt hatte (wie oft?). Dass das erst kurz bevor der Pflegedienst erfolgte, kann der Pflegedienst in Wirklichkeit gar nicht wissen. Es wird einen reine Annahme sein. Ich glaube jedenfalls nicht, dass der Pflegedienst Frau K dann immer danach gefragt hat.
Ich weiß nicht, ob das eine Annahme war oder nicht. Wir wissen nur, dass der Pflegedienst in die Wohnung kam, weil:
- entweder LK nach dem Klingeln geöffnet hat
- die Tür angelehnt war
- MG schon in der Wohnung war
- oder der Pflegedienst MG angerufen hat, um aufzusperren

Ein Schlüssel, der außen an der Tür steckte, ist nie aufgefallen (außer wenn MG in der Wohnung war, steckte manchmal sein (!) Schlüssel außen). Laut Zeugenaussagen und auch laut MG sei LK aber ängstlich gewesen, dass jemand in die Wohnung eindringen könne.
Zitat von LentoLento schrieb:Du darfst nicht vergessen, niemand wird jedes notwendige Details bei der ersten Befragung erzählen.
Wobei man sagen muss, dass MG freiwillig sehr viel geredet hat. Am Abend, als die Polizei ihn zur Wohnung gerufen hat, redete er ca. eine halbe Stunde ohne Pause.
Und später fielen auch solche Aussagen wie die, dass LK vielleicht irgendwo im Bad dagegen gerumpelt sei (obwohl er nur wissen konnte, dass sie ertrunken war).

Später in der Hauptverhandlung kam auch eine Geschichte, dass LK beim Abholen aus dem Krankenhaus in sein Auto gestiegen sei und "Aua" gerufen hätte (sie habe sich den Kopf gestoßen und er solle sich ein neues Auto kaufen). Das wurde im zweiten Prozess untersucht und es gab keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sie sich die Hämatome, oder wenigstens eines davon, dadurch hätte zuziehen können. Dagegen sah das Gericht Widersprüche in der Geschichte. Ich fürchte, dass man damit alternative Erklärungen für die Kopfschwartenhämatome anbieten wollte und das ist nach hinten losgegangen.
Zitat von LentoLento schrieb:Und dann gibt es natürlich zusätzlich das thermische Gutachten, was auch die Täterschaft weiter unwahrscheinlich macht.
Ich halte das thermische Gutachten für das robusteste Indiz, um eine Verurteilung zu verhindern. Ich glaube, wenn man 2009 alle Fakten hätte, die man heute hat, dann wäre vielleicht nicht mal Anklage erhoben worden.

Um vielleicht meine Position nochmal klarzustellen (da ich einer der wenigen hier bin, der auch potenziell belastende Aspekte nennt): Ich fand die Verurteilungen 2010 bzw. 2012 insoweit nachvollziehbar, als die Gründe m.E. in sich schlüssig waren. Sobald man überzeugt war, dass ein Sturz mit den beiden Hämatomen nicht möglich war, war die Verurteilung zwingend. Ob wirklich kein Platz für vernünftige Zweifel war, kann ich nicht beurteilen, weil ich nicht im Prozess dabei war. Mit den Gutachten, und gerade dem thermischen Gutachten, kann das alles erschüttert werden. Es wird wohl eine Schlacht der Gutachter werden, denn irgendjemand muss sich irren bzw. geirrt haben. Ich kann nicht beurteilen, welche Gutachten richtiger sind. (Als Physiker habe ich natürlich Sympathie für das thermodynamische Gutachten). Und ich war auch nicht dabei als LK in die Badewanne kam. Ich hoffe, dass ich Zeit haben werde, an den ein oder anderen Prozesstagen zuschauen zu können.


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22.08.2022 um 20:31
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Zwischen 30.03.2007 und Oktober 2008 müssen wohl ca. 54.500 Euro per Saldo abgeflossen sein. Es ist nicht bekannt, wohin. Nach Abzug von Miete und Versicherungen blieben LK ca. 800 Euro monatlich netto von ihren Renten übrig. Mit laufenden Ausgaben für das tägliche Leben lässt sich der Verbleib dieser hohen Summe eher nicht erklären.
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im ersten Urteil des LG München II vom12.5.2010 (zu finden unter https://manfred-genditzki.eu/) heißt es auf Seite 3, dass die beiden Bankkonten von Frau K. beim Tod von deren Ehemann im März 2007 noch rund 55.000 € aufwiesen, wovon im Oktober 2008 noch insgesamt etwa 790 € vorhanden waren, dass in diesem Zeitraum etwa 54.500 € abgehoben worden waren deren Verbleib nicht geklärt ist und dass die abgehobenen Beträge meist vom Angeklagten per Barscheck abgeholt worden waren.
Und im Okktober 2008 verstirbt dann die Frau ....

Hat MG sich je geäußert was LK mit dem Geld gemacht hat?

Wurde zu seinem Lebenswandel und seinen Finanzen recherchiert?


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22.08.2022 um 20:32
Zitat von LentoLento schrieb:Natürlich ist die Frage zu klären, wie man eine 74kg schwere Person ohne jegliche Spuren zu hinterlassen in das Badezimmer stemmen können soll.
Warum hat der Staatsanwalt bzw. das Gericht eigentlich angenommen, dass es im Wohnzimmer zum Streit gekommen sein soll? Wenn man schon spekuliert, dass sie sich um einen Kaffeebesuch gestritten haben (das soll der Staatsanwalt in seinem Plädoyer 2010 angeführt haben), hätte man genauso gut annehmen können, dass der Streit im Bad entstanden ist und dort die Körperverletzung erfolgte. Dann käme gar nicht die Frage auf, wie ein durchschnittlich gebauter Mann eine 74kg schwere Frau vom Wohnzimmer ins Bad getragen haben soll (und dann hätte man locker eine Minute für das recht enge Zeitfenster von 11 Minuten eingespart).


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22.08.2022 um 20:54
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Hat MG sich je geäußert was LK mit dem Geld gemacht hat?
Im Urteil von 2010 steht, dass er in der letzten Beschuldigtenvernehmung vor seiner Verhaftung nicht sagen konnte, wie viel Geld er für LK insgesamt abgehoben habe, aber es seien seiner Erinnerung nach "nie und nimmer" 54.500 Euro gewesen. Er sei zudem ein paar mal mit LK am Schließfach gewesen. Weitere Aussagen habe er dann verweigert. Ich habe nirgendwo finden können, was mit dem Geld passiert sein soll.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wurde zu seinem Lebenswandel und seinen Finanzen recherchiert?
Ja, es wurden seine Finanzen recherchiert. In Summe hatte er laut Urteil zum Dezember 2008 ca. 128.000 Euro Schulden, davon ca. 41.000 Euro an einen Freund. Netto hatte er nach Abzug von Miete ca. 1.500 Euro monatlich zur Verfügung.

Übrigens: Im Urteil von 2010 wird geschildert, dass MG sich öfters von einem Freund Geld geliehen habe. Einmal habe er sich 12.000 Euro geliehen (damit das Konto im Plus sei), und nach Erhalt eines Darlehens für eine Anschlussfinanzierung sei das Geld wieder zurückgeflossen. Er habe aber bestritten, bei der Auskunft für das Darlehen unwahre Angaben gemacht zu haben.


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22.08.2022 um 21:05
Zitat von kegelschnittkegelschnitt schrieb:Ich möchte aber wissen, warum man zweimal schnell hintereinander den Hausarzt anruft und binnen einer bzw. zwei Sekunden wieder auflegt.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass man versucht, den Hausarzt anzurufen, wenns einem schwindlig wird und nicht gut geht.
Und dass man auflegt, wenn sich Übelkeit einstellt, und man lieber versucht, zur Toilette zu gelangen.
Genauso kann ich mir vorstellen, dass der Patient oder der Verursacher hofft, die Arztpraxis würde den Anruf "zurückverfolgen" bzw die Nr erkennen und jemanden beim Patienten vorbeischicken. Ist vllt Wunschdenken, hätte aber klappen können, wenn der Anrufer nicht schon nach einer Sekunde aufgelegt hätte. Wäre ein Stöhnen oder Poltern zu hören gewesen, hätte die Arztpraxis sicher etwas unternommen.


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22.08.2022 um 21:12
@Kuno426

Aber MG hat doch ausgesagt selbst angerufen zu haben.


@kegelschnitt

Wenn die Staatsanwaltschaft klug ist beschäftigt sie sich mit dem Geld. Da könnte auch ein Motiv 'raus purzeln ....


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22.08.2022 um 23:17
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Wenn die Staatsanwaltschaft klug ist beschäftigt sie sich mit dem Geld. Da könnte auch ein Motiv 'raus purzeln ....
Die Anklage im ersten Verfahren hatte ja ausdrücklich als Verdeckungstat (also Mord, um eine vorausgegangene andere Straftat zu verdecken) eine veruntreuende Unterschlagung zum Gegenstand. Das LG München II hatte dann - ohne vorherigen rechtlichen Hinweis - die Verdeckungstat ausgetauscht und statt eines Vermögensdelikts eine Körperverletzung als Verdeckungstat angenommen. Die Frage der Unterschlagung wurde damit nicht weiter verfolgt.

Der Bundesgerichtshof hat dann auf die Revision des Angeklagten wegen dieses Verfahrensfehlers (Austausch der Verdeckungstat ohne vorherigen rechtlichen Hinweis) durch Beschluss vom 12.1.2011 das erste Urteil des LG München II
aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des LG München II zurückverwiesen.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-582-10.php

Auch im neuen Verfahren wurde dann bekanntlich als Verdeckungstat eine Körperverletzung angenommen, die Frage einer Unterschlagung hier ebenfalls nicht weiter verfolgt.

In der nun bevorstehenden anstehenden erneuerten Hauptverhandlung könnte das natürlich noch mal Thema werden


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

23.08.2022 um 10:26
Nachtrag: Dem zitierten Beschluss des BGH lässt sich entnehmen, dass die StA im ersten Verfahren Anklage nicht nur wegen Mordes, sondern darüber hinaus auch wegen eine Betrages von 8.000 € erhoben hatte, den GM am 23.10.2008 aus einer Geldkassette der Frau K. entnommen und zur Bezahlung von Schulden verwendet haben soll, weswegen es dann nach der Rückkehr von Frau K. aus dem Krankenhaus am 28.10.2008, als diese den Fehlbetrag entdeckte, zum Streit kam, in dessen Verlauf GM Frau K. tötete.

Wegen der weiteren fehlenden Gelder auf den Konten des Opfers war keine Anklage erhoben worden. Aus dem BGH-Beschluss geht weiter hervor, dass die Anklage wegen der Unterschlagung der 8000 € später nicht weiter verfolgt und im Laufe des Prozesses auf Antrag der StA nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurde.

§ 154 StPO lautet in seinem hier interessierenden Teil:
Strafprozeßordnung (StPO)

§ 154 Teileinstellung bei mehreren Taten

(1) Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Tat absehen,
1.
wenn die Strafe ….neben einer Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt oder
2.
darüber hinaus, wenn…..

(2) Ist die öffentliche Klage bereits erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren in jeder Lage vorläufig einstellen.
In den Medien, etwa hier https://www.sueddeutsche.de/bayern/badewannen-mord-von-rottach-egern-der-tod-einer-alten-dame-1.1182191, und auf der Unterstützerseite heißt und hieß es, GM habe den Anklagevorwurf wegen der Unterschlagung der 8000 € „vollständig entkräften“ können. Was immer das heißen soll: Die Anklage wegen der Unterschlagung der 8000 € wurde nicht wegen „Entkräftung“ fallengelassen, sondern es erfolgte deswegen eine Einstellung nach § 154 StP0 offenbar ohne weitere Aufklärung, woher GM das Geld zur Bezahlung seiner unstrittig vorhandenen Schulden bezogen hatte, weil die zu erwartende Strafe wegen Mordes neben der Strafe wegen Unterschlagung nicht beträchtlich ins Gewicht gefallen wäre.

Es bleibt nun abzuwarten, ob im neuen Prozess die StA ggf. wieder auf die Unterschlagung der 8000 € als Verdeckungstat „umschwenkt“. Zu einer gesonderten neuen Anklage wegen Unterschlagung wird es allerdings wegen Verjährung nicht mehr kommen. Aber auch verjährte Taten können als Verdeckungstaten bei Mord in Betracht kommen. Zunächst wird die StA aber natürlich die neuen Gutachten auswerten und sich hierzu positionieren müssen.


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