Cpt.Germanica schrieb:Und dass das nicht passiert ist spricht ja auch Bände. Hat man vielleicht damit gerechnet, dass sich hier etwas nachweisen lässt?
MG musste sich offenbar erst erinnern, woher er das Geld hatte. 3.900,00 € aus dem Verkauf des Motorrades, 100 € bekam er für ein Radio, 2.200 € aus einem Lottogewinn und dann noch 8.000 € von einer anderen alten Dame für Renovierungsarbeiten. Wenn es Zeugen dafür gibt, lässt sich das nicht ausräumen. Es bestand wohl auch der Verdacht, dass im Zuge der Vernehmungen nachträgliche Absprachen oder Korrekturen stattgefunden haben, aber auch das konnte nicht nachgewiesen werden.
Hier nochmal eine Passage aus dem ersten Urteil (im Wiki verlinkt), aus dem sich ergibt, dass MG Schmuck für Frau Kortüm ins Schließfach brachte. Das Schließfach war später leer.
Schmuck von LK befand sich dann, wie wir wissen, im Besitz von MG, der diesen zur Polizei brachte, um nicht als Erbschleicher (oder Dieb) dazustehen.
Möglicherweise hat Frau K. dem Hausmeister den Schmuck geschenkt, wie er sagt, und möglicherweise hat sie ihr ganzes Guthaben auf nicht zu klärende Weise verprasst.
Ich glaube, er hat sich beides angeeignet.
Fest steht, Frau K. fehlten am Ende 54.000 €.
Das Schließfach war leer.
Fest steht nach dem Ermittlungsergebnis auch, dass MG Einnahmen in nicht unerheblicher Höhe hatte, deren Quellen er erst später nennen konnte, obwohl ein Plus auf der Guthabenseite für ihn eine Ausnahme darstellte.
Cassandra71 schrieb:An Unterschlagung glaube ich eher nicht, denn Frau K. hat ja anscheinend regelmäßig ihre Auszüge kontrolliert.
Mag sein, aber für so großzügig halte ich sie nicht. Ich vermute, er hat es über das Schließfach gemacht und war mit ihr einmal zur Kontrolle dort, als noch alles drin war. Sie war beruhigt und er hatte Zugriff, ohne dass darüber Dritte Buch führten. Als sie ins Krankenhaus kam, hat er es vorsorglich geleert, damit ihr Vermögen nicht an die Erben geht, falls es ihr gesundheitlich schlechter geht. So landete der Schmuck bei ihm, den er bei einem natürlich Ableben der Frau im Krankenhaus nicht zurückgegeben hätte. Für eine zukünftige Kontrolle hätte er Schmuck und Geld bzw. einen Großteil des Geldes wieder rechtzeitig zurückgelegt. LK war auf ihn angewiesen und fuhr nicht ohne ihn zur Bank.
Am 23.10.08 brachte er sie ins Krankenhaus und am 23.10.08 zahlte er 8.000,00 € an einen Gläubiger zurück. Kann Zufall sein. Im Zusammenhang mit dem leeren Schließfach und den verschwundenen 54.000 € glaube ich aber nicht an einen Zufall.