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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 13:11
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Die StA nennt sich selbst die objektivste Behörde der Welt, aber deren Staatsanwälte sind gerade in Bayern nicht objektiv, sondern erpirscht auf Verurteilung herbeiführen, koste, was es wolle.
Du wiederholst dich, was deine Kritik an der bayerischen Justiz anbelangt.
Belege doch mal, was da in Bayern anders läuft.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 13:11
Zitat von AndanteAndante schrieb:Wieso sollten sich eigentlich immer nur Staatsanwälte „verrennen“? Warum Verteidiger nie? Sind Verteidiger quasi kraft Amtes vor jeder Verrennerei gefeit??
In diesem Fall hatten sie einen guten Riecher. Ich halte es daher für sehr gut möglich, dass der Angeklagte seinen Verteidigern gegenüber ein Geständnis oder ein Teil-Geständnis abgelegt hat mit der Maßgabe, auf unschuldig zu plädieren, weil für ihn nichts anderes in Betracht kommt.

Das Wissen von Details zur Tat könnte der Grund sein, warum die Anwälte zum Beispiel den Antrag stellten, die Bettdecke auf Spuren der Kleidung zu untersuchen (wenn er erzählt hat, dass er sie damit ins Bad transportierte) und warum nun die geballte Gutachterkraft auf den Todeszeitpunkt angesetzt wurde (wenn er nämlich nach dem Aufdrehen des Wasserzulaufs schnell abgehauen ist und das auch so weitergegeben hat).
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Nenne mir Mal ein Beispiel, wo die Medien genau einseitig berichten über den Fall MG.
Da kannst du jeden beliebigen Beitrag nehmen. Es wird doch überall unterschlagen, dass ihr Geld vom Konto weg war, im Schließfach auch nichts mehr war, MG aber derjenige war, der Geld für sie abhob und Zugang zum Schließfach hatte. Es wird unterschlagen, dass er und seine Frau im Verlauf das komplette Gegenteil gesagt haben von dem, was sie früher angaben. Kann man alles in den Urteilen nachlesen. Die gesamte Beweisaufnahme wird manipulativ falsch dargestellt. Alle gehen wie selbstverständlich von der "Kotwäsche" aus. Es gibt aber gar keine Hinweise, dass die Frau Wäsche waschen wollte, denn da war keine Wäsche im Badezimmer.
Zitat von AndanteAndante schrieb:und das war ein Verfahrensfehler, ohne vorherigen rechtlichen Hinweis an den Angeklagten und an die Verteidigung.
Wäre mal interessant, ob @Stefan1477 einen Bericht findet, in dem das so korrekt dargestellt wird. Ich vermute nein.


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14.09.2022 um 13:12
Zitat von emzemz schrieb:Du wiederholst dich, was deine Kritik an der bayerischen Justiz anbelangt.
Belege doch mal, was da in Bayern anders läuft.
Diesmal schließe ich mich dieser Aufforderung an. Das ist dieses Stammtischdenken, dass man in Bayern schon für den Diebstahl einer Leberkässemmel in Straubing landet, @Stefan1477. Das ist aber Quatsch.


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14.09.2022 um 13:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Da kannst du jeden beliebigen Beitrag nehmen. Es wird doch überall unterschlagen, dass ihr Geld vom Konto weg war, im Schließfach auch nichts mehr war, MG aber derjenige war, der Geld für sie abhob und Zugang zum Schließfach hatte. Es wird unterschlagen, dass er und seine Frau im Verlauf das komplette Gegenteil gesagt haben von dem, was sie früher angaben. Kann man alles in den Urteilen nachlesen. Die gesamte Beweisaufnahme wird manipulativ falsch dargestellt. Alle gehen wie selbstverständlich von der "Kotwäsche" aus. Es gibt aber gar keine Hinweise, dass die Frau Wäsche waschen wollte, denn da war keine Wäsche im Badezimmer.
Ich erklärte es gerne nochmal.
Das Verfahren wegen der Unterschlagung wurde eingestellt, da ein Nachweis nicht zu führen ist. Dafür gibt's kein Indiz, dass MG sich am Vermögen von LK bereichert habe, sie mag ihm manchmal Geld zugesteckt haben für seine Tätigkeit, aber das ist nicht strafbar, zumal es MG wohl auch selbst unangenehm war.
MG konnte ja nachweisen, bis auf den letzten Cent, wo er das Geld her hatte.
Sonst hätte der StA das Motiv ja nicht ändern und ein neues aus dem Hut zaubern müssen...
Aussagen können sich schon einmal widersprechen, da wird ein immenser Druck aufgebaut, selbst bei Personen, die zunächst noch Zeugen sind.
Nur weil sich Aussagen widersprechen, heißt das auch noch nicht, dass jemand eine Tat begangen hat.
Man muss ja auch sehen, wie eine Aussage jeweils zustande gekommen ist.
Ich erinnere da nur Mal an den Fall Rupp z. B.


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14.09.2022 um 13:21
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Das ist aber Quatsch.
Richtig. Man kann doch nicht die Unschuld von jemandem mit dem schlichten Mantra „Wer in Bayern verurteilt wurde, MUSS einfach unschuldig sein“ begründen.


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14.09.2022 um 13:26
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Man muss ja auch sehen, wie eine Aussage jeweils zustande gekommen ist.
Aussagen, die unter Verwendung verbotener Vernehmungsmethoden zustandegekommen sind, sind gerichtlich nicht verwertbar. Das weiß jeder Dorfpolizist und der dümmste Verteidiger. Ergo gibt es recht wenige solcher Aussagen. Wieso sollte sich ein Vernehmender die Mühe machen, wenn hinterher die Arbeit umsonst war?


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 13:30
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Aussagen können sich schon einmal widersprechen, da wird ein immenser Druck aufgebaut, selbst bei Personen, die zunächst noch Zeugen sind
Seine Falschaussagen sind sicherlich mit psychischem Druck zu erklären, das ist richtig, Es handelt sich um den Druck, dem jemand ausgesetzt ist, der nur schwer eine andere Erklärung für verdächtiges Verhalten findet, weil die Wahrheit ein Geständnis beinhalten würde.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das Verfahren wegen der Unterschlagung wurde eingestellt, da ein Nachweis nicht zu führen ist.
In Bezug auf das vom Konto abgehobene Geld, den Schmuck und die Pelzmäntel wurde der Unterschlagungsverdacht offen gelassen:
Der Angeklagte, der Vollmacht für die Konten der Frau K. hatte, habe über 50.000 € von einem Konto des Opfers abgehoben und zu einem überwiegenden Teil vereinnahmt. Darüber hinaus habe er Schmuck und zwei Pelzmäntel erhalten oder an sich genommen.
Diesem Beschluss lässt sich schon nicht entnehmen, dass das Landgericht den Vorwurf der Verdeckungsabsicht wegen eines Vermögensdeliktes gänzlich fallen lassen wollte. Es hat damit zwar die - in Tatmehrheit stehende - mitangeklagte veruntreuende Unterschlagung der 8.000 € vorläufig eingestellt, auf die sich - wie die rechtlichen Ausführungen auf S. 75 der Anklageschrift belegen - die Verdeckungsabsicht beziehen sollte, es hat sich aber nicht dazu verhalten, ob die nach der Anklageschrift einbehaltenen weiteren Gelder, Schmuckstücke oder Pelzmäntel als Bezugstat für den Verdeckungsmord in Betracht kamen.
Quelle:
https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/10/1-582-10.php

Es wurde nie geklärt, wo das Geld geblieben ist und es wurde nicht mehr weiterverfolgt, ob MG den Schmuck und die Pelzmäntel gestohlen hat (der Verdacht bestand), weil es für den Nachweis des Mordes nicht mehr von Bedeutung war und angesichts der Schwere dieser Tat nicht ins Gewicht fiel.

Wo und mit welcher Erklärung werden in den Medien die beiden Anrufe beim Hausarzt, die zu keiner Verbindung führten, erwähnt und was bedeuten sie deiner Meinung nach?


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14.09.2022 um 13:48
@Stefan1477
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:De facto leitet die Polizei das Verfahren.
Mit dieser Einstellung reist Du ja gleich durch mehrere Threads hier. Immer sind es Justizskandale - die (ehem.) Verurteilten wurden Opfer einer falschen Verurteilung.

Mit so einer Weltsicht (wenn also die absolute Ausnahme zur Regel wird) hast Du halt keinen objektiven Blick auf die einzelnen Fälle. Es scheint als wolltest Du Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter schlecht machen.
Belege oder wenigstens hinführende Argumente lieferst Du allerdings nie.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Vorgaben, denen nach sich ein StA unverzüglich an einen Tatort (bei Kapitaldelikten) zu begeben hat, werden gerade in Bayern auch mit Füßen getreten.
Diese Behauptung ist ja sicher nachprüfbar? Oder entstammt sie diesem Unterstützerkosmos, wo man es ja mit der Wahrheit gerne mal nicht so genau nimmt?


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14.09.2022 um 15:52
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Nenne mir Mal ein Beispiel, wo die Medien genau einseitig berichten über den Fall MG.
Ich habe in den letzten Wochen keinen einzigen Fernsehbeitrag gesehen (SternTV, SpiegelTV, usw.), in dem auch nur ein einziges Indiz gegen MG erwähnt wurde.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Natürlich berichten Zeitschriften und Magazine nach der langen Zeit über den Fall reißerisch, aber das heißt ja nicht, dass es einseitige Darstellungen sind.
Leider doch.


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14.09.2022 um 16:11
Zitat von emzemz schrieb:Du wiederholst dich, was deine Kritik an der bayerischen Justiz anbelangt.
Belege doch mal, was da in Bayern anders läuft.
Der Punkt dürfte eher sein, dass es woanders auch angebliche Justizirrtümer gibt bzw. Wiederaufnahmeverfahren betrieben wurden und werden. Auf der HP des Hamburger Rechtsanwalts Strate https://strate.net/verfahren/ finden sich allein zwei solcher Fälle, nämlich einmal Marijan Sabolic (wegen Mordes verurteilt in Hamburg) und Georgios Spirou (wegen Mordes verurteilt in Nordrhein-Westfalen). Zum Fall Spirou gibt es in der Krimirubrik auch einen Thread „Mordfall Tanja Spirou“, der aber nach gerade mal zwei Seiten aus offensichtlichem Desinteresse sanft entschlafen ist.

Sprich: Für die Fälle Sabolic und Spirou interessieren sich, aus welchen Gründen auch immer, keine Medien, also kommen sie im Bewusstsein der Bevölkerung auch nicht weiter vor. Hingegen stoßen die Fälle Genditzki, Toth und Herrmann aus Bayern auf Medieninteresse, welches durch bestimmte Personen bewusst weiter geschürt wurde und wird, und daher läuft für einige Medienkonsumenten dann gefühlt in Bayern - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - alles schief mit der Strafjustiz, was objektiv natürlich nicht stimmt.
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Ich habe in den letzten Wochen keinen einzigen Fernsehbeitrag gesehen (SternTV, SpiegelTV, usw.), in dem auch nur ein einziges Indiz gegen MG erwähnt wurde.
Ich muss zugeben, dass mich nun doch etwas entsetzt, wie vermeintlich seriöse Journalisten sich offenbar hemmungslos nur einseitig informieren (lassen) und die eigene Recherche, das ureigene Handwerk von Journalisten, schleifen lassen. Zu einer objektiven Behandlung des Falles in den Medien gehört zumindest die Urteilslektüre und eine zusammenfassende Darstellung der Indizien, die zur Verurteilung geführt haben. Man muss als Journalist das Urteil ja nicht richtig finden. Aber man darf deshalb die belastenden Indizien nicht totschweigen und dann noch vollmundig so tun, als gäbe es überhaupt keine.


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14.09.2022 um 17:46
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich muss zugeben, dass mich nun doch etwas entsetzt, wie vermeintlich seriöse Journalisten sich offenbar hemmungslos nur einseitig informieren (lassen) und die eigene Recherche, das ureigene Handwerk von Journalisten, schleifen lassen.
es gibt ja auch nicht wirklich handfeste Indizien, bzw. tatnahe Indizien. Es hört sich nun einmal nicht sonderlich seriös an (/zumindest für Nichtjuristen) wenn man jemanden zuerst eine Unterschlagung "unterjubeln" möchte, wenn das aus diversen Gründen nicht klappt, einfach einen Streit erfindet.
Man anschließend einen Sturz bei einer 87 für fast ausgeschlossen hält und die paar Indizien, wie Anrufe, nicht weggeräumte Geldkassette so aufbauscht, dass es zu einer lebenslänglichen Verurteilung führt. Hier in dem Fall gibt es einfach KEINERLEI Beweise für nichts. Es wurde lediglich der Sturz ausgeschlossen, daher muss es sich eben um ein Tötungsdelikt handeln, ohne jegliche physische Beweise.


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14.09.2022 um 18:15
@DieTatii

Eben das meine ich. Man überzeugt sich nicht selber durch Urteilslektüre, aufgrund welcher konkreten Tatsachen das Gericht ein Sturzgeschehen für praktisch ausgeschlossen hielt, warum die Hämatome mit ihrem festgestellten Ausbildungszustand physiologisch nicht durch einen Badewannensturz mit nachfolgendem sofortigen Ertrinken entstanden sein können, warum man die Nr. des Pflegedienstes nicht der Mappe entnahm, sondern deswegen den Hausarzt anrufen musste, danach nach Verlassen der Wohnung nochmal per Handy, dass LKs gesamtes Geld im Laufe von nur 19 Monaten auf unerklärliche Weise verschwunden ist, wobei faktisch nur ein Mensch, und zwar nicht LK, ungehinderten Zugang zum Schließfach mit dem Geld hatte etc.

Wenn man sich allerdings bloß aus zweiter Hand erzählen lässt, dass das Gericht irgendwas erfunden und aufgebauscht und unterzujubeln versucht hat, wird das nichts mit besonders seriöser Berichterstattung.


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14.09.2022 um 18:23
Zitat von AndanteAndante schrieb:urzgeschehen für praktisch ausgeschlossen hielt, warum die Hämatome mit ihrem festgestellten Ausbildungszustand physiologisch nicht durch einen Badewannensturz mit nachfolgendem sofortigen Ertrinken
dazu gibt es nun die neue Simulation. Von daher ist es scheinbar doch möglich, das meinte ich ja.

Eine Unterschlagung konnte nicht erwiesen werden. Das MUSS es aber. Es kann ja nicht sein, dass man, obwohl etwas nicht erwiesen ist, deshalb trotzdem weiterhin verdächtigt wird bzw. sogar schuldig gesprochen wird. Das hat schon etwas von Bananenrepublik.


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14.09.2022 um 18:25
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:KEINERLEI Beweise für nichts
Auch auf die Gefahr, dass wir uns wiederholen und im Kreis drehen, hier nochmal in der Zusammenfassung das Wesentliche, das zur Verurteilung führte bzw. für seine Täterschaft spricht:

Es gab nach damaliger Beweisaufnahme die zwingende, auch höchstrichterlich nicht zu beanstandende Schlussfolgerung, dass ein realistischer Unfallsturz der Frau Kortüm in voller Bekleidung in die Badewanne mit dieser Endlage, mit diesen auf den oberen Hinterkopf beschränkten zweimaligen Verletzungen, ohne Kontakt zu den Armaturen, ohne nachweislichen Gebrauch der Badewanne nicht in Betracht zu ziehen ist. Der Schlussfolgerung liegen überzeugende und übereinstimmende Sachverständigenanalysen eines Rechtsmediziners und eines Biomechanikers zu Grunde sowie stimmige und glaubhafte Aussagen verschiedener Zeugen.

Nach seinem Verlassen der Wohnung von Frau K. gingen keine Anrufe mehr bei MG auf dem Handy ein. Es gingen auch keine Anrufe mehr von ihrem Festnetzanschluss ab.
Er ließ zum ersten Mal überhaupt den Schlüssel außen stecken.
Er vergaß ausnahmsweise den Wäschekorb.
Sie ließ ihn die Geldkassette zum ersten Mal nicht wieder wegräumen.
Die minikurzen Anrufe beim Hausarzt konnte er nicht erklären. Seine Erklärungsversuche ergeben keinen Sinn, denn die Nummer vom Pflegedienst stand in der Mappe. Die Mappe lag auf dem Tisch. Außerdem hätte er Frau Kortüm fragen können, wenn sie denn noch gelebt hätte.
Er rief von außerhalb die Auskunft und den Pflegedienst an, obwohl er das auch vom Festnetzanschluss hätte machen können. Er informierte Frau Kortüm nicht mehr, ob er den Pflegedienst erreicht hat.
Er fuhr direkt nach dem Verlassen der Wohnung zum Edeka, um Binden zu kaufen, angeblich in ihrem Auftrag, obwohl sie noch 12 Pakete im Schrank hatte. Er brachte ihr den Einkauf nicht, obwohl er direkt nebenan wohnte. Er kombinierte diesen überflüssigen Bindenkauf auch nicht mit seinem späteren Edeka-Einkauf.
Frau Kortüm hatte keine Wäsche im Bad, sie badete auch nicht mehr. Sie hatte Angst, in die Wanne zu steigen. Sie lag dennoch voll bekleidet ertrunken in der Badewanne in einer Stellung, in die man durch einen Sturz nicht kommt. Ihr Vermögen war futsch, während MG Schmuck und Pelzmäntel von ihr besaß und vorsorglich der Polizei übergab, damit die nicht auf den Gedanken kommt, ihn zu verdächtigen. Des Weiteren übergab er einen Einkaufszettel, um seinen Aufenthalt am Nachmittag nachzuweisen, als noch keiner wissen wollte, wo er war und die Polizei auch nicht danach fragte.
Er ahnte dabei aber angeblich nicht, dass die Frau, die ihm die Sachen geschenkt hat und quasi die Adoptiv-Omi seines Sohnes war, verstorben sein könnte. Er fragte es auch nicht nach.
Daher berichtete er auch seiner Frau (angeblich) nichts und war (angeblich) am nächsten Tag total überrascht, als seine Schwiegermutter von Frau Kortüms Tod berichtete. Er mutmaßte etwas vom Dahingerumpeltsein der Frau, obwohl er offiziell nur wusste, dass sie in der Badewanne liegt.


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 18:36
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Eine Unterschlagung konnte nicht erwiesen werden. Das MUSS es aber. Es kann ja nicht sein, dass man, obwohl etwas nicht erwiesen ist, deshalb trotzdem weiterhin verdächtigt wird bzw. sogar schuldig gesprochen wird. Das hat schon etwas von Bananenrepublik.
Ich hätte das Urteil anders geschrieben. Ich hätte Vermögensschwund opferseitig und den Besitz von Schmuck und Pelzmänteln täterseitig als Nachtatverhalten und Indiz für seine Anwesenheit zum Zeitpunkt der Wehrlosigkeit bzw. des Todes herangezogen.
Ich würde auch die Anrufe beim Arzt anders auslegen. Für einen Hilferuf waren sie viel zu kurz, außerdem hätte er dann eher den Notruf gewählt. Ich denke, er wollte zu keinem Zeitpunkt jemanden erreichen.


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14.09.2022 um 18:45
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Es kann ja nicht sein, dass man, obwohl etwas nicht erwiesen ist, deshalb trotzdem weiterhin verdächtigt wird bzw. sogar schuldig gesprochen wird.
Schuldig gesprochen wurde MG wegen Mordes, nicht wegen Unterschlagung. Dazu zum besseren Verständnis der Gesetzestext:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.
Bei MG wurde in der Anklage u.a. das Mordmerkmal „zur Verdeckung einer anderen Straftat“, angenommen. Für die Erfüllung des Mordtatbestandes ist es aber nicht zwingend erforderlich, dass die zu verdeckende Straftat, hier zunächst eine Unterschlagung, später eine Körperverletzung (Hämatome) tatbestandsmäßig bis in alle Einzelheiten nachgewiesen wird.

Nach Ansicht der Rechtsprechung erfasst das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht nämlich auch Tötungen mit außerstrafrechtlichen Verdeckungszweck. Hierunter fallen Konstellationen, in denen der Täter zwar keine staatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen vereiteln will, jedoch andere ihn bedrängende Reaktionen fürchtet, die er durch die Tötung unterbinden will. Laut dem Bundesgerichtshof stellen auch derartige strafvereitelungsfremde Tötungen strukturell einen Verdeckungsmord dar, weil der Täter Unrecht mit weiterem Unrecht verknüpft.

https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/1/94/1-780-94.php

Insofern wäre es für eine Mordverurteilung prinzipiell u.U. ausreichend gewesen, dass für die Tötung der Frau K. außerstrafrechtliche Konsequenzen, die MG fürchtete (etwa Kündigung seines Hausmeisterjobs mit Verlust von Arbeitseinkommen), maßgebend gewesen wären.


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14.09.2022 um 18:45
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:KEINERLEI Beweise für nichts
Die gibt es bei Indizienprozessen nie. Daher ja der Name. Wenn sich jedoch die Auffälligkeiten häufen, gibt es am Ende keinen Zweifel für die Schuld. Damit auch kein "Im Zweifel für den Angeklagten". Das ist das, was man auch die Gesamtschau nennt. Ohne diese Auffälligkeiten hätte man MG nicht zweimal verurteilt.


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14.09.2022 um 18:48
Die Indizien kenne ich, weshalb er verurteilt wurde. Nur sehe ich es, so wie das eben bei Deutungen sein kann, anders. Natürlich hat das Gericht alles so umschrieben, dass es drauf hinausläuft, dass er der Täter ist. Da sie ihn für den Täter hielten. Natürlich mit den richtigen Paragraphen untermauert. Trotzdem muss es sich nicht so abgespielt haben. Das Urteil von Rupp, wird ja genauso "richtig" auf dem Papier gewesen sein. Trotzdem hat sich letztlich herausgestellt, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat. Was in diesem FAll eben auch wahrscheinlich ist. Wäre das erste Gutachten wasserdicht, gäbe es ja kein WAV. Also wird man an dem Ausschluss des Sturzes ja doch gewisse Zweifel hegen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 18:49
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich hätte Vermögensschwund opferseitig und den Besitz von Schmuck und Pelzmänteln täterseitig als Nachtatverhalten und Indiz für seine Anwesenheit zum Zeitpunkt der Wehrlosigkeit bzw. des Todes herangezogen.
Ja, man könnte auch über das Mordmerkmal „Heimtücke“ nachdenken. Wer einen Bewusstlosen durch Ertränken tötet, kann heimtückisch handeln, genau wie der, der jemanden im Schlaf tötet.


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14.09.2022 um 18:53
Zitat von AndanteAndante schrieb:nsofern wäre es für eine Mordverurteilung prinzipiell u.U. ausreichend gewesen, dass für die Tötung der Frau K. außerstrafrechtliche Konsequenzen, die MG fürchtete (etwa Kündigung seines Hausmeisterjobs mit Verlust von Arbeitseinkommen), maßgebend gewesen wären.
,

was ich rigoros finde, dass man hier nichts beweisen muss. Es ist also völlig ausreichend, dass man vermutet es sei so gewesen. Das macht mich schon ein wenig, als Nichtjurist, sprachlos.


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