DieTatii schrieb:KEINERLEI Beweise für nichts
Auch auf die Gefahr, dass wir uns wiederholen und im Kreis drehen, hier nochmal in der Zusammenfassung das Wesentliche, das zur Verurteilung führte bzw. für seine Täterschaft spricht:
Es gab nach damaliger Beweisaufnahme die zwingende, auch höchstrichterlich nicht zu beanstandende Schlussfolgerung, dass ein realistischer Unfallsturz der Frau Kortüm in voller Bekleidung in die Badewanne mit dieser Endlage, mit diesen auf den oberen Hinterkopf beschränkten zweimaligen Verletzungen, ohne Kontakt zu den Armaturen, ohne nachweislichen Gebrauch der Badewanne nicht in Betracht zu ziehen ist. Der Schlussfolgerung liegen überzeugende und übereinstimmende Sachverständigenanalysen eines Rechtsmediziners und eines Biomechanikers zu Grunde sowie stimmige und glaubhafte Aussagen verschiedener Zeugen.
Nach seinem Verlassen der Wohnung von Frau K. gingen keine Anrufe mehr bei MG auf dem Handy ein. Es gingen auch keine Anrufe mehr von ihrem Festnetzanschluss ab.
Er ließ zum ersten Mal überhaupt den Schlüssel außen stecken.
Er vergaß ausnahmsweise den Wäschekorb.
Sie ließ ihn die Geldkassette zum ersten Mal nicht wieder wegräumen.
Die minikurzen Anrufe beim Hausarzt konnte er nicht erklären. Seine Erklärungsversuche ergeben keinen Sinn, denn die Nummer vom Pflegedienst stand in der Mappe. Die Mappe lag auf dem Tisch. Außerdem hätte er Frau Kortüm fragen können, wenn sie denn noch gelebt hätte.
Er rief von außerhalb die Auskunft und den Pflegedienst an, obwohl er das auch vom Festnetzanschluss hätte machen können. Er informierte Frau Kortüm nicht mehr, ob er den Pflegedienst erreicht hat.
Er fuhr direkt nach dem Verlassen der Wohnung zum Edeka, um Binden zu kaufen, angeblich in ihrem Auftrag, obwohl sie noch 12 Pakete im Schrank hatte. Er brachte ihr den Einkauf nicht, obwohl er direkt nebenan wohnte. Er kombinierte diesen überflüssigen Bindenkauf auch nicht mit seinem späteren Edeka-Einkauf.
Frau Kortüm hatte keine Wäsche im Bad, sie badete auch nicht mehr. Sie hatte Angst, in die Wanne zu steigen. Sie lag dennoch voll bekleidet ertrunken in der Badewanne in einer Stellung, in die man durch einen Sturz nicht kommt. Ihr Vermögen war futsch, während MG Schmuck und Pelzmäntel von ihr besaß und vorsorglich der Polizei übergab, damit die nicht auf den Gedanken kommt, ihn zu verdächtigen. Des Weiteren übergab er einen Einkaufszettel, um seinen Aufenthalt am Nachmittag nachzuweisen, als noch keiner wissen wollte, wo er war und die Polizei auch nicht danach fragte.
Er ahnte dabei aber angeblich nicht, dass die Frau, die ihm die Sachen geschenkt hat und quasi die Adoptiv-Omi seines Sohnes war, verstorben sein könnte. Er fragte es auch nicht nach.
Daher berichtete er auch seiner Frau (angeblich) nichts und war (angeblich) am nächsten Tag total überrascht, als seine Schwiegermutter von Frau Kortüms Tod berichtete. Er mutmaßte etwas vom Dahingerumpeltsein der Frau, obwohl er offiziell nur wusste, dass sie in der Badewanne liegt.