Badewannenunfall von Rottach-Egern
13.09.2022 um 22:41Stefan1477 schrieb:Das habe ich nicht gesagt, aber sowohl die Pressemitteilung als auch das, was RA Rick bei Stern TV sagte, klang danach!Die Pressemitteilung des OLG hat glasklar gesagt, dass „die Voraussetzumgen“ für einen sofortigen Freispruch fehlten. Da es nach dem Gesetz nur 2 Voraussetzungen gibt, wobei eine zunächst die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen ausreichender Beweise ist, ist klar, dass es daran gehakt hat.
Was Frau Rick bei SternTV oder sonstwo erzählt, sie ist da ja überall aktiv, ist eine andere Sache. Kann man glauben oder auch nicht.