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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 22:41
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Das habe ich nicht gesagt, aber sowohl die Pressemitteilung als auch das, was RA Rick bei Stern TV sagte, klang danach!
Die Pressemitteilung des OLG hat glasklar gesagt, dass „die Voraussetzumgen“ für einen sofortigen Freispruch fehlten. Da es nach dem Gesetz nur 2 Voraussetzungen gibt, wobei eine zunächst die Überzeugung des Gerichts vom Vorliegen ausreichender Beweise ist, ist klar, dass es daran gehakt hat.

Was Frau Rick bei SternTV oder sonstwo erzählt, sie ist da ja überall aktiv, ist eine andere Sache. Kann man glauben oder auch nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 22:43
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Es gibt Leute, die sollte man ignorieren...
Dann tu das doch bitte in Zukunft einfach.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Wenn Du was Belastbares hast zum Fall, dann trage es vor.
Garantiert nicht, nur weil du hier irgendwas forderst.

Wie gesagt, lies meine Beiträge oder lass es...ich habe keine Lust, über deine Stöckchen zu springen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 22:44
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Garantiert nicht, nur weil du hier irgendwas forderst.
Ich fordere überhaupt nichts.


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13.09.2022 um 22:52
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich fordere überhaupt nichts.
Aber ich. Ich fordere die - natürlich anonymisierte - Veröffentlichung des kompletten Beschlusses des LG München I über die Wiederaufnahme des Verfahrens, und zwar durch Frau Rick. Diese ist im Besitz des kompletten Beschlusses, aus dem sich ja ergibt, warum das LG München I als Wiederaufnahmegericht einen sofortigen Freispruch abgelehnt hat.

Gerichte sind nicht verpflichtet, alles zu veröffentlichen, was sie entscheiden, meistens sind da Routinesachen, die wenige interessieren.

Aber die Betroffenen der Entscheidung können natürlich, wenn sie wollen, vetöffentlichen. Ich warte da auf Aktivitäten des Betroffenen MG, vertreten durch Frau Rick.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

13.09.2022 um 22:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Aber ich. Ich fordere die - natürlich anonymisierte - Veröffentlichung des kompletten Beschlusses des LG München I über die Wiederaufnahme des Verfahrens, und zwar durch Frau Rick. Diese ist im Besitz des kompletten Beschlusses, aus dem sich ja ergibt, warum das LG München I einen sofortigen Freispruch abgelehnt hat.

Gerichte sind nicht verpflichtet, alles zu veröffentlichen, was sie entscheiden, meistens sind da Routinesachen, die wenige interessieren.

Aber die Betroffenen der Entscheidung können natürlich, wenn sie wollen, vetöffentlichen. Ich warte da auf Aktivitäten des Betroffenen MG, vertreten durch Frau Rick.
Der OLG Beschluss wurde ja veröffentlicht. Ist da bekannt eigentlich von welcher Seite?
Ich glaube nicht, dass Frau Rick den Beschluss des LG M I bereitstellt, auch deshalb, weil ja nun ein komplett neues HV bevorsteht und man dieses ja nicht gefährden will, wenn zu viel bereits jetzt nach außen dringt.


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13.09.2022 um 22:58
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Der OLG Beschluss wurde ja veröffentlicht. Ist da bekannt eigentlich von welcher Seite?
Das OLG hatte als Beschwerdegericht über die Frage der Zulässigkeit des WA-Antrages entschieden. Der komplette Beschluss ist im Wiki eingestellt. Keine Ahnung, wer den Beschluss veröffentlicht hat. Manche Gerichte, vor allem Obergerichte, stellen in juristischen Datenbanken alles ein, was sie entscheiden. Amts- und Landgerichte weniger, die haben mit der Fülle der Verfahren genug zu tun und können nicht noch nebenbei jeden Pups ihrer Sachen einpflegen.

Wer aber (kostenpflichtigen) Zugang zu juristischen Datenbanken hat, findet da allerhand.


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13.09.2022 um 23:20
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich glaube nicht, dass Frau Rick den Beschluss des LG M I bereitstellt, auch deshalb, weil ja nun ein komplett neues HV bevorsteht und man dieses ja nicht gefährden will, wenn zu viel bereits jetzt nach außen dringt.
Und ich glaube, dass der Beschluss des LG München I vom 12.08.2022 über die Begründetheit des WA-Antrages deshalb nicht von der Verteidigung in voller Länge veröffentlicht wird, weil aus ihm gerade nicht hervorgeht, dass das LG München I MG sofort freisprechen wollte und dass dies nur an der StA gescheitert ist.

Der Beschluss wird vielmehr deshalb von der Verteidigung nicht in voller Länge präsentiert, weil da drin steht, dass Wiederaufnahmegericht eine volle neue Hauptverhandlung mit erneuter Beweisaufnahme für erforderlich hält, Ergebnis offen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 06:34
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im übrigen ist keine StA auf die Verfolgung Unschuldiger erpicht. Um es mit den Worten einer Staatsanwältin auszusdrücken, die mal in der Krimirubrik mitdiskutiert hat, leider aber nicht mehr dabei ist: „Auch die Staatsanwaltschaft ist nicht daran interessiert, dass ein Unschuldiger verurteilt wird“.
Ich finde, dass dies ein wenig naiv gedacht ist. Staatsanwälte sind auch "nur" Menschen. Der eine verbeisst und verrennt sich vielleicht auch mal.
Die Dynamik kann man ja eigentlich sehr gut in Foren wie diesen beobachten. Einen solchen "Typ" Staatsanwalt wird es mit Sicherheit auch dort draußen irgendwo geben, der vielleicht nicht so gerne verliert und bis zum bitteren Ende daran festhält.


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14.09.2022 um 07:02
@DieTatii

Es wäre naiv, anzunehmen, dass es solche Typen nicht auch gäbe. Dumm wäre anzunehmen, dass das die Regel ist. Und ja, es sind auch Menschen. Vielleicht einfach mal in einem Prozess gehen. Das ist was Anderes, als nur in der Süddeutschen Gerichtsreportagen zu lesen. Oder in der Bild.


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Palio ehemaliges Mitglied

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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 07:02
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Der eine verbeisst und verrennt sich vielleicht auch mal.
Die Dynamik kann man ja eigentlich sehr gut in Foren wie diesen beobachten.
Na ich hoffe, das ist kein weiterer Seitenhieb gegen Mituser, sondern du meinst dich selbst damit.
Zitat von LentoLento schrieb:Wenn man in dem Waschbecken einweichen würde, hätte das zur Folge, dass dieses Waschbecken blockiert wird. Wenn es sich die Wäsche aus dem Krankenhaus gehandelt haben soll, dann kann man verstehen, dass das Gericht nicht vom Einweichen in dem Waschbecken ausgehen konnte, denn dann hätte man es wahrscheinlich stundenlang blockiert
Sie hätte dann einfach das andere Waschbecken in ihrer Wohnung genommen:

 20220913 225933
Quelle

Es gab ein separates Gäste-WC. Die Badewanne brauchte sie also gewiss nicht für dieses angebliche Vorhaben, für das es keine Hinweise gibt und das genauso unwahrscheinlich ist wie ihr simulierter Spagat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 07:07
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Es wäre naiv, anzunehmen, dass es solche Typen nicht auch gäbe. Dumm wäre anzunehmen, dass das die Regel ist. Und ja, es sind auch Menschen. Vielleicht einfach mal in einem Prozess gehen. Das ist was Anderes, als nur in der Süddeutschen Gerichtsreportagen zu lesen. Oder in der Bild.
ich hatte mich auf die Aussage von Andante bezogen, und diese lautet nunmal so, dass KEIN Staatsanwalt daran interessiert ist. Ich finde, man sollte eine Antwort doch auch im Zusammenhang mit dem Zitat betrachten...
Zitat von PalioPalio schrieb:Na ich hoffe, das ist kein weiterer Seitenhieb gegen Mituser, sondern du meinst dich selbst damit.
dies ist hier ja nicht der einzige Kriminalfall in der Rubrik. Und ob du es mir glaubst oder nicht, nur weil ich nicht überall mitschreibe, heisst es nicht, dass ich nicht auch noch in anderen Fällen mitlese. Das ist letztlich zu beobachten, ganz unabhängig davon, von welchem Schuld oder Unschuldsgrad man überzeugt ist.NIcht immer alles auf sich selber beziehen ;)


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 07:17
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Das ist letztlich zu beobachten, ganz unabhängig davon, von welchem Schuld oder Unschuldsgrad man überzeugt ist.NIcht immer alles auf sich selber beziehen
Mit fällt zumindest in diesem Thread auf, dass die User, die Herrn Genditzki für unschuldig halten, öfter die sachlich-inhaltliche Ebene verlassen und persönlich werden.
Hier zum Beispiel:
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:ich hoffe hier ist niemand enttäuscht, wenn es dann doch anders kommen wird.
Zitat von LentoLento schrieb:in Wirklichkeit hast Du nicht den blassen Schimmer einer Ahnung.
Mich stört der persönliche Bezug. Die Diskussion driftet dann schnell ab, man greift sich gegenseitig an, die Moderatoren werden eingeschaltet und letztlich wird der Thread geschlossen. Daher doch lieber zum Fall diskutieren, als offen oder unterschwellig die Mituser zu diffamieren.


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14.09.2022 um 07:21
@Palio
wenn man sich einer Diskussion stellt, dann kann diese durchaus auch mal hitziger zugehen. Und die von dir zitierten Beispiele, wenn du das schon als unsachlich betrachtest.

Wie ich zuvor auch schon schrieb, fand ich die Aussage von @Watt mehr als unangemessen. Er oder Sie tut so, als sei es 100%ig sicher, dass Herr G. wieder ins Gefängnis wandert. So als hätte er den vollen Überblick und alle anderen wären blind. Nur übersieht er eben mal, dass Herr G. sich momentan auf freien Fuss befindet, was ja letztlich schon mal als positives Zeichen zu deuten ist. Das gelingt eben nur sehr sehr sehr wenigen.
Und natürlich kann es auch sein, dass der ein oder andere (aus welchem Grund auch immer) darüber enttäuscht sein wird. Ich kann ja nicht in jeden persönlich hineinblicken.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 07:23
So, um nochmal meinen Senf beizutragen: Für mich liest es sich in der offiziellen Mitteilung des Gerichts auch so, dass das Gericht selber davon ausgegangen ist ( bzw. ausgeht), dass ein Freispruch wahrscheinlich ist oder sie sogar freigesprochen hätten, wenn die prozessualen Voraussetzungen gegeben wären.
Auch wenn es nicht explizit genannt wurde, würde ich aber durch die Formulierung auch daraus schließen, dass die prozessualen Voraussetzungen an der StA gescheitert sind, da das OLG keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sieht.
Das Gericht hat davon abgesehen, einen neuen Haftbefehl zu erlassen, da es derzeit keinen dringenden Tatverdacht sieht.

Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 07:25
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wie ich zuvor auch schon schrieb, fand ich die Aussage von @Watt mehr als unangemessen. Er oder Sie tut so, als sei es 100%ig sicher, dass Herr G. wieder ins Gefängnis wandert
Er schreibt aber über Herrn Genditzki, also zum Diskussionsthema, das ist der Unterschied. Auch wenn man das vermessen findet, darf man User Watt nicht als Person angreifen, sondern nur den Inhalt seiner Aussage. Darum geht es mir. Es ist nur ein Appell, damit es eben nicht allzu hitzig zugeht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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14.09.2022 um 07:29
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Auch wenn es nicht explizit genannt wurde, würde ich aber durch die Formulierung auch daraus schließen, dass die prozessualen Voraussetzungen an der StA gescheitert sind, da das OLG keinen hinreichenden Tatverdacht mehr sieht.
Ja, habe ich zuerst auch gedacht. Die Wortwahl könnte ein Hinweis sein, muss aber nicht zwingend so sein, man kann es auch anders interpretieren.

Beitrag von Palio (Seite 250)


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14.09.2022 um 07:45
@Palio
Vorallem die Formulierung
Das Gericht hat davon abgesehen, einen neuen Haftbefehl zu erlassen,
Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2022/40.php

bestätigt mich erst recht in dieser Auffassung. Denn die Frage nach Erlass eines erneuten Haftbefehls stellt sich ja nur, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde. Und dieser Antrag kann ja nur von der StA gestellt werden. Es würde ja auch keinen Sinn machen, den Haftbefehl aufzuheben und dann direkt wieder einen neuen Haftbefehl zu erlassen. Diese Passage bzw. dieser Vorgang macht ja nur Sinn, wenn die Staatsanwaltschaft nach Aufhebung des Haftbefehls, den Erlass eines erneuten Haftbefehls gefordert hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

14.09.2022 um 08:10
Ich würde in diese Tatsache nicht zu viel hinein interpretieren.
Es besteht keine Fluchtgefahr, er hat ja seine Familie noch und mittlerweile vielleicht noch Unterstützer dazugewonnen. Aber ihm steht ein Prozess bevor, bei dem alles erneut auf den Tisch kommt. Daran kommt er nicht vorbei und läuft es für ihn erneut ungünstig, wird er auch wieder eingesperrt. Sicher kann @Andante das juristisch besser darlegen, aber so ist die Situation. Deshalb hatte ich ja die Frage aufgeworfen, ob das alles so clever ist, weil er, ohne die Schwere Schuld, nach meiner Rechnung, die die Untersuchungshaft berücksichtigt, in 2023 auf Bewährung hätte entlassen werden können. So verschiebt sich alles nur weiter nach hinten und er wird älter und älter.


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14.09.2022 um 08:22
@Scarbi
Dürfte er,im worst case, überhaupt nochmal zu lebenslanger Haft verurteilt werden?
Mal abgesehen davon, dass ich nach wie vor davon ausgehen, dass hier kein Verbrechen stattgefunden hat, meine ich, dass doch gerade bei erfolgreichen WAA, also bei einem Wiederaufnahmeverfahren, das Urteil für den Verurteilten günstiger ausfallen muss, als das strittige Urteil. Ich weiß nicht, ob ich da richtig liege, aber so ist meine Erinnerung.

In diesem Fall hieße das, dass entweder nurein Freispruch in Frage kommt oder eine geringere Freiheitsstrafe. Demnach dürfte er so oder so in Freiheit bleiben, angesichts der bereits verbüssten Strafe.
Das Wiederaufnahmeverfahren kann eigentlich nur den Unterschied machen, ob er zu Unrecht gesessen hat oder zu Recht. Ergo, ob ihm Haftentschädigung zu steht oder nicht.

Falls ich da falsch liege, korrigiert mich gerne.


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14.09.2022 um 08:26
Zitat von LaBaLiLaDyLaBaLiLaDy schrieb:Es würde ja auch keinen Sinn machen, den Haftbefehl aufzuheben und dann direkt wieder einen neuen Haftbefehl zu erlassen.
Doch, denn MG befand sich bereits in Strafhaft (=Haft nach Rechtskraft eines Urteils). Selbst wenn man dringenden Tatverdacht gesehen hätte, dann hätte mit Stattgabe der Wiederaufnahme diese Strafhaft beendet und mit einem neuen Haftbefehl U-Haft angeordnet werden müssen.


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