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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:31
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Interessant ist in jedem Fall, dass Du das heute schon vermagst zu verurteilen.
Ist umgekehrt aber doch auch nicht anders - du scheinst dir eines Freispruchs sicher zu sein.

Eins von beidem wirds werden, warten wir es ab.
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Nochmal: Die Kammer hat nach dem unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundenen Probationsverfahren die WA angeordnet. Also wird die Kammer sehr wohl überzeugt sein von den neuen Beweisen, ein direkter Freispruch war ja gerade nicht möglich, da die StA München I ihre Zustimmung nicht gab.
Hätte ihn die Kammer mit Zustimmung der StA denn direkt freigesprochen? Woher hast du diese Information?
Zitat von PalioPalio schrieb:MG legte die bewusstlose Frau in die Badewanne, drehte den Wasserzulauf leicht auf und ging.
Ja, ich erinnere mich an deinen Beitrag und hatte dir bzgl. der Möglichkeit dieses alternativen Tatablaufs auch zugestimmt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 16:39
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Hätte ihn die Kammer mit Zustimmung der StA denn direkt freigesprochen?
Das ist eine interessante Frage.
Zitat von AndanteAndante schrieb am 21.08.2022:In der Pressemitteilung heißt es wörtlich:
Die prozessualen Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch lagen nach Auffassung der Kammer nicht vor.
Wie ist das zu interpretieren? Die prozessualen Voraussetzungen könnten die fehlende Zustimmung sein. Aber warum schreibt die Pressestelle des OLG "nach Auffassung der Kammer"? Kann die Kammer über die Konsequenzen einer fehlenden Zustimmung der StA verschiedene Auffassungen haben? Die Formulierung ist merkwürdig.


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07.09.2022 um 16:43
Zitat von PalioPalio schrieb:MG legte die bewusstlose Frau in die Badewanne, drehte den Wasserzulauf leicht auf und ging.
und damit soll er das Risiko eingegangen sein, dass das Opfer doch noch aus der Bewusstlosigkeit erwachen könnte?


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 16:51
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und damit soll er das Risiko eingegangen sein, dass das Opfer doch noch aus der Bewusstlosigkeit erwachen könnte?
Er sah da wohl kein Risiko und er hat die Lage ja richtig eingeschätzt. Frau Kortüm ist atypisch ertrunken, das heißt, sie war noch bewusstlos, als sie ertrank.


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07.09.2022 um 17:21
Zitat von PalioPalio schrieb:Wie ist das zu interpretieren? Die prozessualen Voraussetzungen könnten die fehlende Zustimmung sein. Aber warum schreibt die Pressestelle des OLG "nach Auffassung der Kammer"? Kann die Kammer über die Konsequenzen einer fehlenden Zustimmung der StA verschiedene Auffassungen haben? Die Formulierung ist merkwürdig.
Ich finde das nicht so merkwürdig, wenn man sich mal die gesetzlichen Voraussetzungen ansieht:
Strafprozeßordnung (StPO)
§ 371 Freisprechung ohne erneute Hauptverhandlung

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so…..
(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.
Also: Das Wiederaufnahmegericht bildet sich eine Meinung, ob „genügend Beweise bereits vorliegen“, die einen sofortigen Freispruch des Verurteilten - ohne erneute Hauptverhandlung vor dem dafür dann zuständigen Gericht - rechtfertigen würden. Meint das Wiederaufnahmegericht, dass solche genügenden Beweise bereits vorliegen und will es also freisprechen, muss es (bei öffentlichen Klagen, gilt also zB nicht im Strafbefehlsverfahren) vorher die StA fragen. Stimmt die StA einem Freispruch zu, ist alles ok, also Freispruch.

Fehlt es an einer der beiden nötigen prozessualen Voraussetzungen, dh keine genügenden Beweise für Freispruch oder keine Zustimmung der StA, ist bei öffentlichen Klagen kein sofortiger Freispruch möglich.

Ich verstehe die Pressemitteilung des OLG so, dass das Wiederaufnahmegericht hier bereits die erste Voraussetzung, nämlich das Vorliegen genügender Beweise, als nicht erfüllt angesehen und daher die StA erst gar nicht gefragt hat, ob diese einem Freispruch zustimmt. Das ist auch nachvollziehbar, denn die zum WA-Verfahren eingereichten neuen Gutachten müssen ja genauer geprüft und in Kontext zu früheren Verhandlungsergebnissen gesetzt werden. Das ist Sache des Gerichts, bei dem die erneute Hauptverhandlung stattfinden wird, das WA-Gericht kann und muss das nicht leisten, wenn die Lage nicht ziemlich eindeutig ist.

Das OLG hat wohl nur der Vollständigkeit halber, falls jemand nach einem sofortigen Freispruch fragt (zB der Unterstützerkreis von MG) erwähnt, dass das WA-Gericht hierzu keinen Anlass gesehen hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 19:18
Zitat von PalioPalio schrieb:Ihm sei lediglich mitgeteilt worden, dass Frau K. im Bad liege, und auch bei seinem zweiten Eintreffen in der Wohnung sei ihm von den Polizeibeamten nicht gesagt worden, dass sie tot sei, er habe jeweils auch nicht nachgefragt.
Vollkommen unglaubwürdig. Wenn Polizei in der Wohnung der "Quasi-Oma" seines Sohnes ist, wie wird er da nicht besorgt nachfragen, was da gerade vor sich geht!?

Wenn er natürlich unauffällig bleiben will, dann fragt er bewusst nicht nach. Und genau das ist auffällig! Mir scheint immer wieder, dass wir es hier mit einem intellektuell nicht sonderlich beschlagenen Täter zu tun haben.
Zitat von PalioPalio schrieb:In der Hauptverhandlung im zweiten Prozess ließ sich MG anders ein. Nun sagte er, er habe am Abend des 28.10.2008, nachdem er das erste Mal von der Wohnung von Frau K. wieder in seine Wohnung zurückgekehrt sei, bereits die Vermutung gehabt bzw. sei davon ausgegangen, dass Frau K. tot sei, und habe nach seiner Rückkehr in seine Wohnung seiner Ehefrau davon erzählt, woraufhin diese ihm geraten habe, den Edeka-Kassenbeleg der Polizei zu übergeben, um zu beweisen, dass er am Nachmittag nicht mehr in der Wohnung war. Er habe seiner Ehefrau am selben Abend vom Tod von Frau K. erzählt und sie seien beide geschockt gewesen.
Offensichtlich nur eine Taktik um einen Fehler, der ihm im ersten Verfahren mit zum Verhängnis wurde, aus zu bügeln. Nichts spricht dafür, dass die ursprüngliche Version nicht der Wahrheit entspricht.
Zitat von PalioPalio schrieb:Seine Frau bestätigte nunmehr diese neue Version. Ihr Mann habe ihr bereits am Abend des 28.10.2008 vom Tod von Frau K. erzählt.
Die Frau passt - wie Du schon geschrieben hast @Palio - ihr Aussageverhalten ihrem Mann an.

Interessant wäre zu wissen, ob er ihr wirklich nichts erzählt hat und falls doch, was er ihr genau berichtet hat. Oder anders gesagt: Wieviel wusste sie, wieviel ahnte sie? Die Bandbreite geht von Unwissenheit und Ahnungslosigkeit bis hin zu Mitwisserschaft.

Man hat dieses Problem auch in anderen Fällen: Welche Rolle spielten eigentlich die Ehefrauen? Warum halten sie so verbissen an einem offensichtlichen Täter fest? Mir fällt da spontan noch ein Fall ein, der sich ungefähr zur gleichen Zeit in Hessen zu trug und als möglicher "Justizirrtum" hoch im Kurs steht.

Im Allgemeinen wird den Frauen Ahnungslosigkeit unterstellt, Naivität, nicht wahr haben wollen, derlei Dinge. Das mag auf viele Fälle zutreffen, aber es hat auch schon andere gegeben.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Wenn das Zurückbringen von geschenkten Dingen und das Nichterzählen ausreichend ist, dann benötigt man nicht viel, für ein lebenslang.
Bei dem Rest herrschte ja jede Menge Uneinigkeit, sei es beim Motiv, bei der Tatwaffe oder oder oder. Dieses Wort kam sehr häufig im Urteil vor, dicht gefolgt von könnte.
'Könnte' kommt in deinen Beiträgen auch sehr oft vor.
Zitat von FadingScreamsFadingScreams schrieb:und damit soll er das Risiko eingegangen sein, dass das Opfer doch noch aus der Bewusstlosigkeit erwachen könnte?
Eine gängige These ist, dass er Frau K. bereits für tot hielt.


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07.09.2022 um 23:08
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Ist umgekehrt aber doch auch nicht anders - du scheinst dir eines Freispruchs sicher zu sein.
Ich bin mir einer Freispruchs keinesfalls zu 100 % sicher. Nur: Wir haben keine genauen Kenntnisse von dem Probationsverfahren (der Anhörung der neuen Gutachter). Doch auf der Grundlage dessen wurde ja nun unter dem Vorsitz der V. Richterin (LG) Erl die WA für zulässig erklärt. Das heißt für mich, dass sich das LG doch schon eine gewisse Überzeugung womöglich darüber gebildet hat, dass hier etwas an dem Urteil nicht stimmte.
Und Freisprüche sind nach der Anordnung der Wiederaufnahme der Regelfall.
Eine Ausnahme in Deutschland: Der Fall Monika Böttcher, aber den kann man mit dem Fall MG nicht vergleichen.
Grundsätzlich ist eine erneute Verurteilung natürlich möglich. Aber dazu müssten ja gleich die beiden Gutachten in sich zusammenbrechen, was ich für ausgeschlossen halte und die Verteidigerin Rick meint ja auch, dass sie MG freisprechen müssten. Auch die Ermittler von damals sollen gehört werden in der neuen HV Mitte des nächsten Jahres, so RA Rick im Interview.


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07.09.2022 um 23:15
Man darf nicht vergessen, dass das OLG München jetzt hier nicht erneut intervenieren musste, sondern dass die Kammer des LG München I nach dem Probationsverfahren selbst die WA für zulässig erklärte und diese anordnete.
Das ist durchaus ein gutes Zeichen, dass es nicht notwendig war, hier das OLG erneut anzurufen.
Insoweit bin ich sehr gespannt, was die Strategie der Staatsanwaltschaft sein wird. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier der Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter selbst die Anklage vertreten wird.
Der Sitzungsvertreter von 2010 und 2012 ist ja heute Richter am OLG und kann - glücklicherweise - an dem Verfahren nicht mehr mitwirken!!!
RA Rick in SternTV: "Welche Haltung die StA einnehmen wird, ist klar, aber verstehen kann man es nicht. Ich weiß nicht, ob die Karriere da von jemandem abhängig ist".


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08.09.2022 um 07:01
Zitat von AndanteAndante schrieb:Fehlt es an einer der beiden nötigen prozessualen Voraussetzungen, dh keine genügenden Beweise für Freispruch oder keine Zustimmung der StA
Sind das beides "prozessuale Voraussetzungen"? Voraussetzungen ja, aber bezieht sich der Zusatz "prozessual" nicht eher auf reine Verfahrenshandlungen, also so etwas wie die Zustimmung der StA?


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08.09.2022 um 08:05
Zitat von PalioPalio schrieb:Voraussetzungen ja, aber bezieht sich der Zusatz "prozessual" nicht eher auf reine Verfahrenshandlungen, also so etwas wie die Zustimmung der StA?
Ganz strenggenommen ja, aber dann hätte die Pressemitteilung gelautet, dass es an DER nötigen prozessualen Voraussetzung (Zustimmung der StA) fehlt. Und dann hätte jeder vermutet, dass zwar das GerIcht freisprechen wollte, die StA aber nicht (UND dass man der StA den Schwarzen Peter zuschiebet nach dem Motto „Ja, wir hätten schon gewollt, aber die StA wollte ja nich!“). Und das hätte wieder dem Grundsatz der Nichtöffentlichkeit des WA-Verfahrens kollidiert (und die StA vergrätzt).

Ich denke nicht, dass in der Pressemitteilung das mit den „prozessualen Voraussetzungen“ der reinen Lehre entsprechend gemeint hat, sondern deutlich gemacht werden sollte, dass eben die Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch fehlten „Prozessual“ hört sich da besser an. Es würde mich auch sehr wundern, wenn das WA-Gericht so einen Freispruch nur wegen 2 neuer Gutachten. die einen anderen Geschehensablauf als möglich, aber nicht als sicher erscheinen lassen, erwogen hätte.

Aber ganz sicher weiß ich es natürlich nicht, und genau erfahren werden wir es jedenfalls von den Justizpressestellen nicht.


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Palio ehemaliges Mitglied

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08.09.2022 um 08:58
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke nicht, dass in der Pressemitteilung das mit den „prozessualen Voraussetzungen“ der reinen Lehre entsprechend gemeint hat, sondern deutlich gemacht werden sollte, dass eben die Voraussetzungen für einen sofortigen Freispruch fehlten „Prozessual“ hört sich da besser an. Es würde mich auch sehr wundern, wenn das WA-Gericht so einen Freispruch nur wegen 2 neuer Gutachten. die einen anderen Geschehensablauf als möglich, aber nicht als sicher erscheinen lassen, erwogen hätte.
Es gibt zwei Punkte, die für deine Interpretation sprechen. Einmal der Verweis in der Pressemitteilung auf die "Auffassung" der Kammer, denn eine Auffassung beinhaltet eine Wertung, welche bei fehlender notwendiger Zustimmung entfällt.

Der zweite Punkt ist, dass man sich beim Unterstützerkreis um Frau Rick die Frage stellt, warum das Gericht noch ein weiteres Verfahren durchführen möchte und Herrn Genditzki nicht sofort freigesprochen hat (ich finde leider gerade die Quelle nicht wieder).
Der Unmut von Frau Rick hätte sich vermutlich auf den Staatsanwalt beschränkt, wenn es nur an dessen fehlender Zustimmung gelegen hätte.

Insofern neige ich auch zu deiner Interpretation, was wiederum hieße, dass die Beweisaufnahme für das Gericht nicht dazu führte, dass genügend Beweise für einen Freispruch vorliegen.

Weitergedacht bedeutet diese Wertung und Entscheidung, dass die Gutachten zum Todeszeitpunkt nach der Beweisaufnahme und - würdigung im Probationsverfahren kein Alibi und keinen Tat- und Täterausschluss bedeuten und die Sturzsimulation keinen Unfallbeweis darstellt, sondern weiter überprüfungswürdig ist.


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08.09.2022 um 09:09
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ich bin mir einer Freispruchs keinesfalls zu 100 % sicher.
Nachdem ich nochmal gelesen habe, was für Schoten er sich am und kurz nach dem Tattag geleistet hat (s. o.), bin ich mir seiner Täterschaft sicherer denn je .....

Aber ob es das Gericht - im Fall einer neuerlichen Verurteilung - diesmal schafft, ein inhaltlich befriedigendes, also überzeugendes Urteil zusammen zu zimmern, da habe ich so meine Zweifel ......
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:RA Rick in SternTV: "Welche Haltung die StA einnehmen wird, ist klar, aber verstehen kann man es nicht. Ich weiß nicht, ob die Karriere da von jemandem abhängig ist".
Das übliche Strafverteidigungsgedöns. Auch wenn der letzte Staatsanwalt sich zum Schluss ein höchst fragwürdiges Motiv aus dem Ärmel gezaubert hat. Es bleibt das übliche Strafverteidigungsgedöns. Klappern gehört zum Handwerk ...


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08.09.2022 um 09:43
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Aber ob es das Gericht - im Fall einer neuerlichen Verurteilung - diesmal schafft, ein inhaltlich befriedigendes, also überzeugendes Urteil zusammen zu zimmern, da habe ich so meine Zweifel ......
Nach dem Lesen des Urteils hielt ich das Urteil für korrekt. Vorher war das nicht so. In den Medien werden Zeigen, denen plötzlich einfällt, dass Frau K. regelmäßig ihre Wäsche in der Badewanne einweicht mehr Aufmerksamkeit geschenkt, als Details wie die Schlüsselsituation oder Kassenbons oder seltsame Informationspolitik gegenüber der eigenen Frau.


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08.09.2022 um 10:01
Zitat von PalioPalio schrieb:Weitergedacht bedeutet diese Wertung und Entscheidung, dass die Gutachten zum Todeszeitpunkt nach der Beweisaufnahme und - würdigung im Probationsverfahren kein Alibi und keinen Tat- und Täterausschluss bedeuten und die Sturzsimulation keinen Unfallbeweis darstellt, sondern weiter überprüfungswürdig ist.
Ja, das denke ich auch. Das WA-Gericht hat ja nur einen eingeschränkten Prüfungsmaßstab. Und nach dem Ergebnis dieser Prüfung sind die neuen Gutachten

neue Tatsachen oder Beweismittel…,, die allein oder in Verbindung mit den früher erhobenen Beweisen die Freisprechung des Angeklagten oder in Anwendung eines milderen Strafgesetzes eine geringere Bestrafung oder eine wesentlich andere Entscheidung über eine Maßregel der Besserung und Sicherung zu begründen geeignet sind,
im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO.

Also: Die neuen Gutachten können geeignet sein, aber ob sie es wirklich sind, muss in einem öffentlichen Verfahren mit neuer Beweisaufnahme (dann sind auch Schöffen dabei, bei WA-Gericht nicht) im Zusammenhang mit den früher erhobenen Beweisen geklärt werden.

Einen sofortigen Freispruch direkt im WA-Verfahren kann ich mir eigentlich nur bei Konstellationen vorstellen, wo die Unschuld des Verurteilten praktisch erwiese ist, etwa wenn definitiv jemand anders der Täter war.


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08.09.2022 um 10:17
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Nach dem Lesen des Urteils hielt ich das Urteil für korrekt. Vorher war das nicht so
Das finde ich interessant und bemerkenswert. Es geben vermutlich nicht viele dem Gericht eine Chance, wenn sie nur die medial gut aufbereitete Seite der Verteidigung kennen.

Durch das wiederholte Herunterbeten von Pseudofakten, durch Verdrehungen und Auslassen wird schnell ein Bild erzeugt, das sich nachhaltig in den Köpfen des interessierten Publikums einnistet.

Hier wurde uns ein Skandal präsentiert. Ein Familienvater bekam lebenslänglich, weil das Gericht einfach so unterstellt hat, die Dame habe ihre eigene Badewanne nicht mehr genutzt.
Reaktion: Empörung über das geschehene Unrecht, Mitleid, Helfenwollen, Beteiligung.
So entstehen und entwickeln sich übrigens auch Verschwörungstheorien. Ich will die Arbeit der Verteidigung damit nicht gleichsetzen, aber der Mechanismus, bei dem zuerst die Emotionen angesprochen werden, ist der gleiche.

So ist die Situation: Es schreit eine Seite sehr laut, während die andere ein langes, langweiliges Traktat verfasst hat, über dem das abschreckende Wort Urteil steht.

Wer macht sich, nachdem er sich schon emotional über den Skandal (und über die bayerische Justiz) aufregt, noch die Mühe, die Fakten komplett zu prüfen?


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08.09.2022 um 10:25
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Nach dem Lesen des Urteils hielt ich das Urteil für korrekt. Vorher war das nicht so.
Ja, geht mir in etwa auch so.
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:In den Medien werden Zeugen, denen plötzlich einfällt, dass Frau K. regelmäßig ihre Wäsche in der Badewanne einweicht mehr Aufmerksamkeit geschenkt, als Details wie die Schlüsselsituation oder Kassenbons oder seltsame Informationspolitik gegenüber der eigenen Frau.
Diese "Zeugin" korrumpiert die Glaubwürdigkeit der Verteidigung eher, als sie hilft. Im Grunde genommen. Die Öffentlichkeit wird das - wie Du schon schriebst - anders wahr nehmen und das Gericht "verurteilen".

Ich fürchte, dass auch ein neues Urteil die Öffentlichkeit nicht "abholen" wird, selbst wenn die Leser des Urteils überzeugt werden können. Weil die wenigsten es lesen und weil es dem Sachverhalt an einzelnen, unzweifelhaften Beweisen fehlt, sodass es bei Indizien bleibt, die öffentlich unterschlagen, bestritten, verdreht oder verniedlicht werden. Ein Messermord mit blutigen Fingerabdrücken des TV am Griff und Blutspuren an seiner Kleidung, vorgefunden in seiner Wohnung, ist halt offenkundiger.
Zitat von PalioPalio schrieb:So entstehen und entwickeln sich übrigens auch Verschwörungstheorien.
Kein Wunder, dass im Zeitalter der Verschwörungstheorien und notorischer Staatsskepsis auch die "Justizirrtümer" zunehmen.

Früher war es wohl eher umgekehrt, da konnte der Inhaftierte flehen und winseln, die Öffentlichkeit hat ihm nicht geglaubt, weil das Vertrauen in den Staat weit größer war, und u. U. so groß, dass sich auch bei echten Justizirrtümern keine Lobby für den Inhaftierten finden lies.


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08.09.2022 um 10:41
Ich denke, da hat aber auch der Journalismus eine große Verantwortung. Ist es zuviel verlangt, wenn ein Journalist, falls er über einen „Justizirrtum“ berichtet bzw, eine Doku erstellt, sich vorher, soweit zugänglich, auch einmal das komplette Urteil reinzieht?

Ich meine nicht, weil so was schlicht zur journalistische Sorgfaltspflicht gehört. Und wenn Journalisten ihre Arbeit ordentlich machen und entsprechend berichten, wäre manchmal die öffentliche Empörung nicht ganz so groß, und etwa ein Benedikt T. würde nicht penetrant für unschuldig gehalten….


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08.09.2022 um 10:42
Das Urteil überzeugt nicht, weil hier gar nichts erwiesen werden konnte. Selbst ob Frau K geschlagen oder geschubst wurde. Ob sie mit einem Gegenstand geschlagen wurde, rein gar nichts wurde festgestellt.
Dass so ein Urteil überzeugt kann ich nicht nachvollziehen
Wäre es aber tatsächlich so überzeugend, dann würde sich Herr G. nicht auf freiem Fuss befinden. Das wird hier leider ignoriert und das Urteil zum Himmel gelobt .Kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.


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08.09.2022 um 11:22
Zitat von AndanteAndante schrieb:Ich denke, da hat aber auch der Journalismus eine große Verantwortung
Genau so ist es. Es muss wohl daran liegen, dass sich Justizirrtümer gut "verkaufen" und es modern geworden ist, hinter jedem Indizienurteil einen Justizskandal zu vermuten oder gar zu behaupten. Da ist auch oftmals fehlendes Wissen und Einfalt im Spiel. Sehr gut daran zu erkennen, wenn Sicherungsverwahrung zur Sicherheitsverwahrung wird und vielleicht sogar noch mit der Schweren Schuld in einen Topf geworfen wird. Sowas liest man nicht nur in der "Zeitung" mit den vier Buchstaben.

Am Ende setzt sich dann ein gestandener Münchner Journalist hin und sagt in einer Doku, dass zB BT niemals hätte verurteilt werden dürfen.
Damit zeigt er nicht selber alarmierende Defizite auf, sondern transferiert die auch auf seinen Arbeitgeber.


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08.09.2022 um 11:34
Zitat von ScarbiScarbi schrieb:Nach dem Lesen des Urteils hielt ich das Urteil für korrekt. Vorher war das nicht so.
Bei mir waren die Eindrücke genau umgekehrt. Mit dem Lesen des Urteiles kamen für mich immer mehr Fragen auf - und vor allem Zweifel an den "Erfahrungssätzen des täglichen Lebens" des Gerichtes, auf die das Urteil ja wortwörtlich aufbaut.


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