Badewannenunfall von Rottach-Egern
07.09.2022 um 08:46@Interested
Da geht's aber auch wieder um die DNA. Wobei ich die Formulierung "was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der Wanne durch sie spricht". Offenbar ging das Gericht davon aus, dass Frau Kortüm ihre Badewanne gestreichelt hat. Vielleicht in sentimentalen Momenten, in denen sie sich an die gute alte Zeit zurückerinnert hat, als sie diese noch nutzte. Oder dass der Kram ewig nicht geputzt wurde ("und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt").
Da geht's aber auch wieder um die DNA. Wobei ich die Formulierung "was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der Wanne durch sie spricht". Offenbar ging das Gericht davon aus, dass Frau Kortüm ihre Badewanne gestreichelt hat. Vielleicht in sentimentalen Momenten, in denen sie sich an die gute alte Zeit zurückerinnert hat, als sie diese noch nutzte. Oder dass der Kram ewig nicht geputzt wurde ("und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt").