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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.729 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 08:46
@Interested
Da geht's aber auch wieder um die DNA. Wobei ich die Formulierung "was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der Wanne durch sie spricht". Offenbar ging das Gericht davon aus, dass Frau Kortüm ihre Badewanne gestreichelt hat. Vielleicht in sentimentalen Momenten, in denen sie sich an die gute alte Zeit zurückerinnert hat, als sie diese noch nutzte. Oder dass der Kram ewig nicht geputzt wurde ("und zudem nichts über den Zeitpunkt besagt").


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 08:46
@Interested
Da ist von DNA Spuren die Rede, nicht von Fingerabdrücken.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 09:05
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Wobei ich die Formulierung "was zwar grundsätzlich für eine Berührung der Wanne, nicht aber unbedingt für eine Nutzung der Wanne durch sie spricht".
Du hast offen gelassen, wie du die Formulierung findest. Anscheinend nicht so nachvollziehbar.

Das Gericht wollte damit sagen, dass der Weg der DNA zu den Stellen im Bereich der Wanne nicht zwingend nur eine mögliche Interpretation beinhaltet. "Berührung" finde ich aber auch nicht umfassend genug für die alternativen Möglichkeiten. Es reicht ja schon, wenn eine Übertragung von DNA-haltigem Material durch einen Zwischenträger (Handtuch, Putztuch) stattfand.
Streicheln ist zwar lustiger Blödsinn, aber etwas anderes wäre denkbar: Wenn Frau K. zum Beispiel die Seife greifen wollte (um sich am Waschbecken zu waschen) hat sie sich möglicherweise am Griff festgehalten, um eben nicht wie das entsprechend animierte Skelett aus dem Stand kreiselnderweise in die Wanne zu stürzen.


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07.09.2022 um 09:37
@Palio
Das ist genauso lustiger Blödsinn wie der ganze zusammenkonstruierte Fall. Natürlich kann Frau Kortüm sich am Griff festgehalten haben. Diese Erklärung finde ich sogar nachvollziehbar. Auch, dass sie sich am Wannenrand abgestützt hat. Aber was hatte sie an
Zitat von InterestedInterested schrieb: Duschregler, Oberkante, Vorderseite Drehknopf....
zu schaffen, wenn sie nie Anlass hatte, an der Wanne Wasser zu zapfen. Und warum sollte Herr Genditzki mit einem Tuch mit Frau Kortüms DNA-Anhaftungen auch über den Duschregler wischen, wenn er den gar nicht anfassen musste, um Wasser in die Wanne zu lassen, damit Frau Kortüm ertrinkt? Sein Zeitfenster für den angeblichen Mord war so eng gestrickt, da hätte er sicher nicht nochmal sicherheitshalber das ganze Bad durchgefeudelt, um vermeintliche Fingerabdrücke zu verwischen.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 09:46
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Und warum sollte Herr Genditzki mit einem Tuch mit Frau Kortüms DNA-Anhaftungen auch über den Duschregler wischen, wenn er den gar nicht anfassen musste
Ist der Duschregler der Umsteller zwischen Brause und Wasserhahn? Dann war der Duschregler evtl. so gestellt, dass die Dusche an war und nicht der Hahn. Also musste er diesen betätigen und folglich abwischen. Wenn sich der Regler zwischen den beiden Wasserhähnen befand, ergab sich schlicht durch die lokale Nähe evtl. eine Berührung der gesamten Armatur.
Zitat von hopkirkhopkirk schrieb:Sein Zeitfenster für den angeblichen Mord war so eng gestrickt
Ich könnte mir auch einen Ablauf vorstellen, der das enge Zeitfenster hinfällig macht. Erläutere ich später mal.


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07.09.2022 um 12:26
Zitat von PalioPalio schrieb:Ich könnte mir auch einen Ablauf vorstellen, der das enge Zeitfenster hinfällig macht. Erläutere ich später mal.
Ich weiß auch nicht, warum man das in elf Minuten nicht schaffen soll. Er hat das Wasser ja nur sehr leicht aufgedreht, wohl damit man die Leiche nicht zu schnell findet sondern erst, wenn der Pflegedienst da ist. Er musste also die Wanne nicht vollaufen lassen und bis dahin zuwarten, weil er das Opfer bereits für tot hielt.

Die Wanne in seiner Gegenwart zu füllen hätte, selbst mit einem stärkeren Wasserstrahl, zu lange gedauert, um die Wohnung - den Tatort - möglichst schnell verlassen zu können. Außerdem wäre die Wanne dann übergelaufen bevor der Pflegedienst da ist. Andererseits musste er den Wasserhahn anlassen, um den Unfall plausibler zu machen. Also nur ein leichter Strahl.

Und er wollte womöglich nicht die Sorte Mörder sein, die die Leiche als erstes findet. Warum auch immer. Wahrscheinlich ging ihm das zu nahe, genau so, wie er auch seiner Frau von dem Tod der Frau nicht erzählt hatte:

https://www.manfred-genditzki.eu/pdf.js/web/viewer.html?file=/media/15-05-10_Gerichtsurteil_I_Manfred_Genditzki_geschwaerzt.pdf (Archiv-Version vom 14.09.2022)

MG hat noch am Abend des Todestages von der Polizei vom Ableben von Frau K. erfahren (s. o. Urteil S. 14), dies aber - erstaulicherweise!!! - nicht seiner Frau erzählt (ebenda S. 39). Die hat es am Tag danach anderweitig erfahren und als sie es ihm, MG, davon erzählte, war dieser total "überrascht"!

Aber wie kann es sein, dass die alte Dame verstirbt, die "Quasi-Oma" seines Sohnes, und er das seiner Frau nicht erzählt? Und überrascht tut? Hat da jemand @all Ideen?


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07.09.2022 um 12:59
@Cpt.Germanica
Ja, das ergeht auch aus dem Urteil. Laut MG hatte man ihm nicht erzählt, dass die Dame tot sei.

Das ist auch wieder so eine Situation wo ich denke, dass alle immer wissen, wie man in einer solchen Situation richtig zu reagieren hat. Ansonsten ist es verdächtig. Naja kann jeder für sich selber entscheiden, aber Gott sei dank sind wir nicht alle gleich.


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07.09.2022 um 13:05
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Das ist auch wieder so eine Situation wo ich denke, dass alle immer wissen, wie man in einer solchen Situation richtig zu reagieren hat. Ansonsten ist es verdächtig. Naja kann jeder für sich selber entscheiden, aber Gott sei dank sind wir nicht alle gleich.
Aber er übergibt der Polizei unaufgefordert Schmuck, den Fr. F. seine Ehefrau geschenkt haben soll, ohne seine Frau zu informieren.


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07.09.2022 um 13:20
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:MG hat noch am Abend des Todestages von der Polizei vom Ableben von Frau K. erfahren (s. o. Urteil S. 14), dies aber - erstaulicherweise!!! - nicht seiner Frau erzählt (ebenda S. 39). Die hat es am Tag danach anderweitig erfahren und als sie es ihm, MG, davon erzählte, war dieser total "überrascht"!
dieses Verhalten ist auch für mich absulut nicht nachvollziehbar.. - auch nicht mit ganz viel gutem Willen..


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07.09.2022 um 13:33
Dass er den Tod vor seiner Frau nicht verheimlichen kann, war doch eigentlich klar gewesen.
Man kann mutmaßen warum er es ihr nicht gesagt hat. Sie war schwanger gewesen, vielleicht hatte er aber auch ein Gefühl, dass man ihn verdächtigte.
So wie sein Arbeitgeber dieses auch empfand. Dass man ihn von Anfang an für einen Täter hielt. Deshalb hat man auch gleich die Wohnung versiegelt.
Die Frage ist ja auch, wieso verschwand sie Armbanduhr der frau K.. Denn diese hätte Aufschluss über die Todeszeit geben können. Und hätte MG möglicherweise schon damals entlastet.


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07.09.2022 um 13:48
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Dass er den Tod vor seiner Frau nicht verheimlichen kann, war doch eigentlich klar gewesen.
Man kann mutmaßen warum er es ihr nicht gesagt hat. Sie war schwanger gewesen, vielleicht hatte er aber auch ein Gefühl, dass man ihn verdächtigte.
Und warum tut er dann am Tag danach so überrascht, als seine Frau ihm vom Todesfall erzählt? Er hätte auch sagen können, dass er es ihr nicht sagen wollte, damit sie sich, vor dem Schlafengehen zumal, nicht aufregt o. ä.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:So wie sein Arbeitgeber dieses auch empfand. Dass man ihn von Anfang an für einen Täter hielt.
Was heißt in diesem Zusammenhang "von Anfang an"? Der Arbeitgeber war doch "von Anfang an", also vom Tattag an, gar nicht involviert .....
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Deshalb hat man auch gleich die Wohnung versiegelt.
Das ist übliche Routine und hat mit etwaigen Verdächtigungen ggü. MG überhaupt nichts zu tun.
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Die Frage ist ja auch, wieso verschwand sie Armbanduhr der frau K.. Denn diese hätte Aufschluss über die Todeszeit geben können. Und hätte MG möglicherweise schon damals entlastet.
Schlamperei?


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07.09.2022 um 13:49
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Die Frage ist ja auch, wieso verschwand sie Armbanduhr der frau K.. Denn diese hätte Aufschluss über die Todeszeit geben können. Und hätte MG möglicherweise schon damals entlastet.
naiver geht es nicht mehr.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 14:12
Ich fasse mal den Ablauf der Zeugenaussagen/Aussagen des Ehepaares Genditzki zusammen:

Am 28.10.08 ist Frau K. verstorben.

Am Abend des 28.10.08 gegen 21.00 Uhr war MG in der Wohnung und hat von der Polizei (lt. Aussage der Beamten) erfahren, dass Frau K. verstorben ist. Daraufhin ist er in einen Redeschwall verfallen (S. 14 erstes Urteil). Er hat von dem sehr guten Verhältnis berichtet, welches er und seine Familie zu Frau Kortüm haben, er hat ungefragt erzählt, dass Frau K. eine sehr korrekte Frau sei, die man nicht einmal um einen Cent bescheißen könne. Man hat sich angehört, was er zu sagen hat und schickte ihn wieder weg.

Später wurde er noch einmal angerufen wegen einer Zeugenaussage. Hierzu erschien er mit Kassenzettel und Schmuck von Frau K. Er berichtete, dass ihm und seiner Frau der Schmuck von der alten Dame geschenkt worden sei und er nicht als Erbschleicher dastehen wolle.

In seiner Zeugenvernehmung vom 14.11.2008 sagte er aus, dass ihm von der Polizei am Abend des 28.10.2008 nicht mitgeteilt wurde, dass die Frau tot sei, und er dementsprechend weder gewusst noch vermutet habe, dass sie tot sei. Ihm sei lediglich mitgeteilt worden, dass Frau K. im Bad liege, und auch bei seinem zweiten Eintreffen in der Wohnung sei ihm von den Polizeibeamten nicht gesagt worden, dass sie tot sei, er habe jeweils auch nicht nachgefragt. Deswegen habe er seiner Frau nicht vom Tod von Frau K. erzählt, da er davon noch gar nichts gewusst habe.

Am selben Tag berichtete seine Frau bei ihrer Zeugenaussage, dass ihr Mann ihr nicht erzählt habe, dass Frau Kortüm tot sei. Sie habe davon erst am nächsten Tag von ihrer Schwiegermutter erfahren, die das wiederum von einer Pflegerin gehört habe. Sie selbst und ihr Mann seien völlig überrascht gewesen.
Am 25.11. wiederholte sie diese Aussage. Ihr Mann habe nach seiner Rückkunft in die Wohnung nicht erwähnt, dass Frau K. tot sei.

In der Hauptverhandlung im zweiten Prozess ließ sich MG anders ein. Nun sagte er, er habe am Abend des 28.10.2008, nachdem er das erste Mal von der Wohnung von Frau K. wieder in seine Wohnung zurückgekehrt sei, bereits die Vermutung gehabt bzw. sei davon ausgegangen, dass Frau K. tot sei, und habe nach seiner Rückkehr in seine Wohnung seiner Ehefrau davon erzählt, woraufhin diese ihm geraten habe, den Edeka-Kassenbeleg der Polizei zu übergeben, um zu beweisen, dass er am Nachmittag nicht mehr in der Wohnung war. Er habe seiner Ehefrau am selben Abend vom Tod von Frau K. erzählt und sie seien beide geschockt gewesen.

Seine Frau bestätigte nunmehr diese neue Version. Ihr Mann habe ihr bereits am Abend des 28.10.2008 vom Tod von Frau K. erzählt.

Die Kammer glaubte die Version, bei der MG seiner Frau am Abend des 28.10.08 nichts vom Tod der Frau berichtete.

Ich bin mir nicht sicher, ob das der Wahrheit entspricht. Die Zeugenaussagen der beiden sind unplausibel und widersprüchlich, aber eindeutig aufeinander abgestimmt. Es könnte auch sein, dass MG sich noch am Abend des 28. mit seiner Frau besprochen hat. Er wird ihr ggf. erzählt haben, dass Frau K. in der Wohnung gestürzt ist, wobei sie tödliche Verletzungen erlitt und er Angst hatte, verdächtigt zu werden. Aus dem Grund - so könnte er es seiner Frau erzählt haben - habe er die Frau in die Badewanne gelegt und das Wasser aufgedreht, damit es nach einem Badewannenunfall aussieht.
Seine Frau glaubte ihm und sagte ihre Unterstützung zu. Die weiteren Aussagen haben sie dann gemeinschaftlich abgesprochen und der jeweiligen Situation angepasst. Die erste Version mit der angeblichen Ahnungslosigkeit und Überraschung mussten sie vielleicht deshalb erzählen, weil sie gegenüber der Schwiegermutter tatsächlich Überraschung gezeigt haben. Wenn diese entsprechende Angaben macht, mussten beide wiederum erklären, warum sie denn am Folgetag noch überrascht waren.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 14:50
Fazit: Wenn er seiner Frau wirklich nichts erzählte, ist das verdächtig. Er erzählte auch nie etwas von einer angeblichen Rücksichtnahme auf die Schwangerschaft seiner Frau. Er beteuerte und begründete sein Verschweigen damit, dass er es nicht geahnt habe!

Es wurde Folgendes zu Protokoll gegeben:

Version A
MG: Ich wusste und ahnte nichts, daher habe ich es ihr nicht gesagt.
Ehefrau: Mein Mann sagte mir nichts. Wir waren beide überrascht, als meine Mutter es uns erzählte.

Version B
MG: Ich habe es gleich geahnt und meiner Frau gesagt, als die Polizei meine Ahnung bestätigte. Wir waren beide geschockt.
Ehefrau: Mein Mann hat es mir noch am selben Abend erzählt. Ich habe mich damals falsch ausgedrückt., war aufgeregt oder bin falsch verstanden worden.


Es ist aber nicht klar, ob er wirklich nichts erzählte, da seine Frau am 14.11.08 bei der Vernehmung ja auch einfach etwas anderes hätte aussagen können. Sie hat damit kein Problem. Seine Frau ist grundsätzlich nicht glaubwürdig, im Urteil wird mehrfach darauf verwiesen, warum ihren Aussagen nicht gefolgt werden kann. Sie möchte ihrem Mann helfen, das ist klar zu erkennen.

Dass MG nun am Abend des 28. gar nichts geahnt haben will, ist völlig unglaubhaft. Einmal sagen die Polizisten etwas anderes und dann sprechen die Situation und sein Verhalten dagegen.

Warum sollten beide also Überraschung beteuern, wenn sein Verhalten (Überreichen des Alibi-Kassenzettels) so klar dafür spricht, dass er Übles ahnt? Entweder sagen sie hier die Wahrheit (dann ist es verdächtig, dass MG ihr nichts sagte, denn er ahnte ganz gewiss etwas) oder sie mussten die angebliche Ahnungslosigkeit wegen einer möglichen Aussage der Schwiegermutter weiterverfolgen.

Später wurde beiden klar, dass die Kassenzettelübergabe, das enge Verhältnis, das Polizeiaufgebot und die zweimalige Befragung durch die Polizei am Abend des 28. doch allzu sehr gegen absolute Ahnungslosigkeit von MG spricht und sie haben revidiert und es einfach mit Behauptung des Gegenteils versucht.

Damit steht aber ein Aussageverhalten im Raum, das kaum mit dem Verhalten eines Unschuldigen zu vereinbaren ist.


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Palio ehemaliges Mitglied

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07.09.2022 um 14:54
Zitat von Cpt.GermanicaCpt.Germanica schrieb:Und warum tut er dann am Tag danach so überrascht, als seine Frau ihm vom Todesfall erzählt? Er hätte auch sagen können, dass er es ihr nicht sagen wollte, damit sie sich, vor dem Schlafengehen zumal, nicht aufregt o. ä.
Das hatte ich überlesen. Genau richtig. Entweder ist sein Verhalten hochverdächtig oder beide zusammen mussten die angebliche Ahnungslosigkeit vortäuschen, weil sie diese einmal einer nicht Eingeweihten gegenüber gezeigt haben.


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07.09.2022 um 14:55
Zitat von PalioPalio schrieb:Am Abend des 28.10.08 gegen 21.00 Uhr war MG in der Wohnung und hat von der Polizei (lt. Aussage der Beamten) erfahren, dass Frau K. verstorben ist. Daraufhin ist er in einen Redeschwall verfallen (S. 14 erstes Urteil). Er hat von dem sehr guten Verhältnis berichtet, welches er und seine Familie zu Frau Kortüm haben, er hat ungefragt erzählt, dass Frau K. eine sehr korrekte Frau sei, die man nicht einmal um einen Cent bescheißen könne.
Zitat von PalioPalio schrieb:Später wurde er noch einmal angerufen wegen einer Zeugenaussage. Hierzu erschien er mit Kassenzettel und Schmuck von Frau K. Er berichtete, dass ihm und seiner Frau der Schmuck von der alten Dame geschenkt worden sei und er nicht als Erbschleicher dastehen wolle.
Ich habe diese beiden Absätze mal exemplarisch für alles weitere zitiert, das du in deinem Beitrag ansprichst.

Sein ganzes Verhalten ist schon extrem auffällig, zumal die Polizei in den ersten Tagen anscheinend noch von einem Unfall ausging.

Dass Frau K. nicht in Folge eines Unfalls verstorben ist, war zu diesem Zeitpunkt schließlich nur ihm bekannt.


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07.09.2022 um 14:59
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Sein ganzes Verhalten ist schon extrem auffällig, zumal die Polizei in den ersten Tagen anscheinend noch von einem Unfall ausging.
Ob das auffällig ist, das spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Als MG von der Polizei angerufen wurde, wusste er das etwas sehr Schlimmes passiert sein muss. Warum sonst sollte ihn die Polizei anrufen?
In Stresssituationen reagiert jeder anders.
In den Augen der Polizei und StA war manches verdächtig gewesen. Aber das sind weder Indizien noch Beweise, wenn er Schmuck usw. zurück gibt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

07.09.2022 um 15:12
Indizien gibt es reichlich, und auch die neuen Beweismethoden werden Hrn. G. nicht ausschließen können und keinen neuen Todesverursacher präsentieren können.
Bin auf das WAV sehr gespannt.


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07.09.2022 um 15:15
Zitat von DieTatiiDieTatii schrieb:Ja, das ergeht auch aus dem Urteil. Laut MG hatte man ihm nicht erzählt, dass die Dame tot sei.
Warum dann die Rückgabe des Schmucks mit der Bemerkung, er wolle nicht als Erbschleicher dastehen?

Geerbt wird im Todesfall - dass sie tot ist, hat er aber doch angeblich nicht gewusst.

Da hat er sich aber ziemlich dumm verplappert....
Zitat von Stefan1477Stefan1477 schrieb:Ob das auffällig ist, das spielt doch hier überhaupt keine Rolle. Als MG von der Polizei angerufen wurde, wusste er das etwas sehr Schlimmes passiert sein muss. Warum sonst sollte ihn die Polizei anrufen?
In Stresssituationen reagiert jeder anders.
In den Augen der Polizei und StA war manches verdächtig gewesen. Aber das sind weder Indizien noch Beweise, wenn er Schmuck usw. zurück gibt.
Selbstverständlich spielt das Nachtatverhalten eine Rolle.


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07.09.2022 um 15:20
Zitat von Cassandra71Cassandra71 schrieb:Selbstverständlich spielt das Nachtatverhalten eine Rolle.
Eben hier gerade nicht.
Denn dazu muss mit Sicherheit einmal festgestellt werden, dass es eine Tat gab und die gab es nicht.
Dass sich ausschließlich DNA im Badezimmer von LK befand, spricht dafür, dass hier gerade kein Tötungsdelikt stattfand. Auch die Pantoffeln und der Stock - nur DNA von LK. Schleifspuren fanden sich auch nicht. Nur das verurteilende Gericht war damals fest davon überzeugt, dass es die angeklagte Tat gab und das obwohl z. B. Michael Tsokos 2012 bereits ein Tötungsdelikt mit einer hohen Wahrscheinlich ausschloss.


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