wombi007
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Badewannenunfall von Rottach-Egern
11.10.2018 um 10:21Ich habe diese Woche bei Kriminalreport zum ersten Mal von diesem Fall erfahren und konnte hier über die Suche nichts davon finden.
Deshalb eröffne ich meinen ersten Thread zu diesem interessanten Fall.
Am 28. Oktober 2008 wurde die 87-jährige Rentnerin Liselotte Kortüm tot in ihrer Badewanne aufgefunden. Obwohl es keine Beweise gab, wurde der Hausmeister Manfred Genditzki, welcher für die Rentnerin Dinge des täglichen Lebens wie einkaufen und Wäsche machen erledigte, in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sitzt nun seit 9 Jahren im Gefängnis.
Interessant ist bei diesem Fall, dass das erste Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde. In zweiter Instanz wurde der Verdächtige dann endgültig des Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Auffindesituation der Rentnerin in der Badewanne nicht durch einen Sturz herrühren konnte und somit ein Gewaltverbrechen vorliegen müsse.
Es gibt einige andere Ungereimtheiten u.a. wurde der Todeszeitpunkt nie genau ermittelt.
Weitere Details finden sich in den Links.
Aktuell wird der Fall dadurch, dass eine neue Computersimulation beweisen soll, dass die Auffindeposition des Opfers durchaus von einem Sturz, also einem Unfall, herrühren kann.
Was haltet ihr von diesem Fall? Denkt ihr, dass ein Justizirrtum vorliegt oder sitzt der Angeklagte zurecht hinter Gittern?
Links:
Wikipedia: Manfred Genditzki
https://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchung-im-landtag-tod-in-der-badewanne-computersimulation-soll-aufklaeren-1.4070826
http://mediathek.daserste.de/Kriminalreport/Unfall-oder-Mord-Sitzt-ein-Mann-unsch/Video?bcastId=55362148&documentId=56776964
Deshalb eröffne ich meinen ersten Thread zu diesem interessanten Fall.
Am 28. Oktober 2008 wurde die 87-jährige Rentnerin Liselotte Kortüm tot in ihrer Badewanne aufgefunden. Obwohl es keine Beweise gab, wurde der Hausmeister Manfred Genditzki, welcher für die Rentnerin Dinge des täglichen Lebens wie einkaufen und Wäsche machen erledigte, in einem Indizienprozess zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte sitzt nun seit 9 Jahren im Gefängnis.
Interessant ist bei diesem Fall, dass das erste Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben wurde. In zweiter Instanz wurde der Verdächtige dann endgültig des Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht war der Auffassung, dass die Auffindesituation der Rentnerin in der Badewanne nicht durch einen Sturz herrühren konnte und somit ein Gewaltverbrechen vorliegen müsse.
Es gibt einige andere Ungereimtheiten u.a. wurde der Todeszeitpunkt nie genau ermittelt.
Weitere Details finden sich in den Links.
Aktuell wird der Fall dadurch, dass eine neue Computersimulation beweisen soll, dass die Auffindeposition des Opfers durchaus von einem Sturz, also einem Unfall, herrühren kann.
Was haltet ihr von diesem Fall? Denkt ihr, dass ein Justizirrtum vorliegt oder sitzt der Angeklagte zurecht hinter Gittern?
Links:
Wikipedia: Manfred Genditzki
https://www.sueddeutsche.de/bayern/untersuchung-im-landtag-tod-in-der-badewanne-computersimulation-soll-aufklaeren-1.4070826
http://mediathek.daserste.de/Kriminalreport/Unfall-oder-Mord-Sitzt-ein-Mann-unsch/Video?bcastId=55362148&documentId=56776964