monstra schrieb:Angesichts der fragmentarischen Erkenntnisse, die man als außenstehender Beobachter hat, kann man aber letztlich immer nur fleißig spekulieren, so lange es keinen zwingenden Nachweis für einen Unfall gibt. Oder man sinniert darüber, ob die festgestellten Indizien in unserem Rechtssystem ausreichen können und dürfen, um einen Menschen lebenslänglich hinter Gitter schicken zu dürfen.
Deine Beiträge sind sehr allgemein gehalten. Als Pauschalaussagen sicher nicht zu beanstanden, aber nimm doch die obige Diskussion und die entsprechenden bekannten Fragmente als Beispiel für ein konkretes Sinnieren in diesem speziellen Fall, um den es hier geht.
@Venice2009 findet es sonderbar, dass der Gutachter zuerst einen Unfall annahm, diesen später aber ausschloss. Sie vermutet daher, dass der Gerichtsgutachter von "übereifrigen" Polizisten bedrängt und beeinflusst wurde und seine Meinung als Gerichtsgutachter nicht mehr objektiv und wissenschaftlich korrekt bilden konnte.
Nun stellt sich in der Tat die Frage, warum die Polizei in einer klaren Unfallangelegenheit wohl Ermittlungen eingeleitet hat. Bisher gab es dazu keine Informationen. Diese bekommen wir ja auch nur von der Presse und von der Verteidigung.
Aus dem Wiederaufnahmeantrag ergibt sich nun ein bisher unbekanntes Detail. Das Gericht hat nämlich eine bestimmte Aussage Genditzkis als "Indiz für seine Täterschaft" gesehen. Er vermutete als Zeuge, dass Frau Kortüm „im Bad vielleicht noch irgendwo dahingerumpelt" sein könnte.
Ich denke, dass diese Aussage die Polizei, (die wusste, dass Frau K. Hämatome am Kopf hatte, was G. aber nicht wissen konnte), veranlasst haben könnte, die Unfallsituation näher zu beleuchten und eine Tatortbegehung zu machen.
Mit der genannten verdächtigen Aussage des Verurteilten gäbe es hier also einen konkreten Grund für Ermittlungen, es wäre auch plausibel, dass der Rechtsmediziner erst beim genaueren Hinsehen vor Ort erkannte, dass ein Sturz mit dieser Endlage, mit der Position der Schuhe und mit zwei Hämatomen am Hinterkopf nicht in Einklang zu bringen ist. Dann gäbe es aber auch keinen Grund, die anfängliche Unfallannahme und den späteren Ausschluss einen Unfalls seltsam zu finden.
Wie denkst du darüber? Ist es in Kenntnis dieser Aussage, die Verletzungen erklären soll, von denen er nichts wissen konnte, immer noch sonderbar, dass Ermittlungen eingeleitet wurden und der Gutachter zwar zuerst von einem Unfall ausging, diesen später aber ausschloss? Die Verteidigung sprach in dem Zusammenhang vom "Erfüllungsgehilfen der Staatsanwaltschaft". Ich finde, sie lehnt sich damit ganz schön weit aus dem Fenster.