Venice2009 schrieb:Monstra schrieb:
Da können dann alle Beteiligten nach bestem Wissen und Gewissen handeln - und liegen dennoch falsch. Das sollte bei einem Mordprozess eigentlich nicht passieren. Aber es passiert, wenn auch selten.
dem kann ich mich nur anschließen.
Herrje, so weit waren wir vor vielen Seiten doch auch schon. Es hat niemand, wirklich niemand je in Abrede gestellt, dass es Fehlurteile gibt. Es ist also nicht nötig, ständig gegen Behauptungen zu kämpfen, die überhaupt niemand je getätigt hat.
Die Frage, die sich hier in den entsprechenden Threads stellt, war und ist bekanntlich schlicht die, ob das Gericht in den ganz konkreten Fällen Toth, Darsow, Genditzki, Mazurek falsch gelegen hat oder nicht. Und bei der Beantwortung dieser Frage hilft nun mal keine Metadiskussion über unterstellte autoritäre Staatsverständnisse und dergleichen. Sondern da muss man ganz schnöde down to earth am Sachverhalt arbeiten, sich Tatortbilder angucken und über Kotwäsche diskutieren. Mit der Binsenweisheit, dass Fehlurteile schon vorgekommen sind, kommt man da nicht weiter.