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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 20:42
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Er wurde aber sicher nicht aufgrund eines blossen Anfangsverdachtes weggesperrt.
So ist es. Es gab eine umfassende Beweisaufnahme, Gutachten und Gegengutachten in den Prozessen und letzlich konnte das Gericht ein Sturzgeschehen ausschließen, ebenso eine freiwillige Betätigung an und in der Badewanne und die weiteren Indizien rundeten das Bild der Täterschaft ab.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 20:46
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wenn er aber das Gefühl hatte?
Frei nach Loriot. Dann stimmt was mit seinem Gefühl nicht. Und Bence Toth ist nun ein ganz ganz schlechter Vergleich. Und tut dem Täter in diesem Fall unrecht. Der hat sich nicht für schlauer gehalten als der Rest der Welt mit seinem abgebrochenen Jurastudium.

Und, ganz profan, man belässt niemanden absichtlich im Zeugenstatus, wenn man ihn bereits verdächtigt, um ihn weiter reden zu lassen. Das ist dermaßen illegal, dass es raucht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 20:58
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:wenn er aber das Gefühl hatte?
Man stelle sich auch mal vor, die eigene Nachbarin wird tot in der Badewanne aufgefunden und die Polizei hat ein paar Fragen. Dann kramt man zuerst die alten Geschenke hervor, die man mal von ihr bekommen hat, legt seinen Aldibon auf den Tisch, sagt, "hier, ich kann beweisen, dass ich Einkaufen war" und erzählt dann noch vorsorglich, dass die Nachbarin vielleicht vor dem Ertrinken noch irgendwo gegengerumst sein könnte.

Und später erklärt man sein Verhalten dann mit einer komischen Ahnung, man sei vielleicht in Verdacht geraten, die Nachbarin getötet zu haben.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 20:59
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Frei nach Loriot. Dann stimmt was mit seinem Gefühl nicht.
es ist ja keine alltägliche Situation. Manche Personen fühlen sich vielleicht auch unwohl in dieser Situation, insbesondere auf einem Polizeirevier. Hast du noch nie komisch reagiert? Wenn du dich z. B. nicht so wohl fühltest?
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Und später erklärt man sein Verhalten dann mit einer komischen Ahnung, man sei vielleicht in Verdacht geraten, die Nachbarin getötet zu haben.
also muss deiner Meinung nach jeder nach Schema F reagieren, damit er unverdächtigt bleibt?
Es gibt Menschen, die schnell nervös werden ohne dass es einen ersichtlichen Grund dafür gibt. Wenn man wirklich schon alles als verdächtigt einstuft, dann wundert es mich tatsächlich nicht, dass es vorkommt, dass jemand unschuldig im Gefängnis landet.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 21:03
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:es ist ja keine alltägliche Situation. Manche Personen fühlen sich vielleicht auch unwohl in dieser Situation, insbesondere in einem Polizeirevier. Hast du noch nie komisch reagiert? Wenn du dich z. B. nicht so wohl fühltest?
Er ist halt mit seinem Verhalten übers Ziel hinausgeschossen. Wurde verdächtigt, Ermittlungen wurden aufgenommen und ein Anklage erfolgte. Alles ganz üblich, nichts was nach Willkür und Verfolgungsjagd aussieht.


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21.08.2019 um 21:03
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Er ist halt mit seinem Verhalten übers Ziel hinausgeschossen
genau, weil jeder nach welchen Maßstäben zu reagieren hat?


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21.08.2019 um 21:06
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:genau, weil jeder nach welchen Maßstäben zu reagieren hat?
Das haben die Ermittler zu beurteilen, nicht du und nicht ich. Ich finde sein Verhalten, insbesondere die im Urteil erwähnte Aussage auch sehr verdächtig, du nicht. Die Ermittler schon. Alles in Ordnung.


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21.08.2019 um 21:10
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Manche Personen fühlen sich vielleicht auch unwohl in dieser Situation, insbesondere auf einem Polizeirevier.
Woher weisst Du, wann und in welcher Situation und zu welchem Anlass er den Kassenbon präsentiert hat? Auf dem Polizeirevier? Wo steht denn das? Das ist doch stochern im Nebel.

Wenn ich jemand frage, wo waren Sie denn dann und dann und er kramt in seiner Geldbörse und zeigt mir einen Bon, dann ist das unverdächtig. Wenn ich gar nichts frage und er sagt, "Ich habe niemanden umgebracht, die ist gestolpert, hier ist der Bon", dann werde ich eher misstrauisch.

Deswegen nochmal die Frage: Was weisst Du über zeitliche Abläufe, die Dich zur Erkenntnis kommen lassen, das wäre alles nur mit Nervosität auf der einen und Verfolgungseifer auf der anderen zu erklären?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 21:12
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Woher weisst Du, wann und in welcher Situation und zu welchem Anlass er den Kassenbon präsentiert hat? Auf dem Polizeirevier? Wo steht denn das? Das ist doch stochern im Nebel.
das meinte ich doch schon zuvor, dass wir das nicht wissen.

Es wurde doch auch selbst der Anruf beim Arzt als verdächtigt eingestuft und der beim Pflegedienst.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 21:17
@all
tv tipp
Jetzt im MDR, dieser Fall..


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21.08.2019 um 21:22
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das meinte ich doch schon zuvor, dass wir das nicht wissen.
Warum machst Du es dann zur Grundlage Deiner Schlussfolgerungen? Das verstehe ich nicht.

Es macht einen Unterschied, wann und wie und wo er den Bon gezeigt hat, es macht einen Unterschied, wann und wie und wo er von "dahingerumpelt" sprach, es macht einen Unterschied, wie die normalen Abläufe sind, um zu verstehen, warum man zweimal den AB vom Hausarzt anruft.

Solange man das alles nicht weiß, bringt es wenig, zu sagen, das Gericht sieht das falsch. Denn das Gericht weiß das. Und zieht seine Schlüsse.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 21:42
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Richterin ist trotzdem dem vorherigen Urteil gefolgt. Natürlich kann man nur mutmaßen warum. Wenn der erste Richter den Angeklagten für schuldig hielt, wird es wohl richtig sein?
Nur zur Information: es war in beiden Verfahren nicht nur ein Richter. Es waren pro Verfahren je 5 Richter, also die übliche Bestzung einer Großen Strafkammer beim Landgericht, davon immer 3 Berufsrichter und 2 Schöffen.

Von diesen 5 Richtern müssen jeweils mindestens 4 Richter bei der Beratung für die Verurteilung von G gestimmt haben, weil das das gesetzlich vorgeschriebene Quorum für eine Verurteilung ist.


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21.08.2019 um 21:50
Ich habe mir die Sendung angeschaut. So wie ich es verstanden habe, hat die Pflegekraft ausgesagt, dass sie Frau K. umgezogen hat an dem Tag an dem sie ins Krankenhaus gefahren ist, weil sie komplett kotverschmiert war.

Interessant war gewesen, dass die Armbanduhr die Fr. Kortüm am Handgelenkt trug fehlt. Wirklich sehr ungünstig gelaufen für MG. Denn das hätte tatsächlich seine Unschuld oder eben Schuld bewiesen.
Ausgerechnet diese ist aber nicht mehr auffindbar. Schon seltsam oder?

@Andante übrigens wurde in dem Filmbeitrag auch das erwähnt, was ich bereits angeführt hatte. Jemand der bei seiner Unschuldsbehauptung bleibt, wird härter bestraft als ein wirklicher Mörder. Normalerweise kann man in Bayern nach 15 Jahren entlassen werden, wenn man sich mit der Tat auseinander setzt und Reue zeigt. Das kann man nicht, wenn man unschuldig wird. Also bleibt man weiter inhaftiert.


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21.08.2019 um 22:14
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:übrigens wurde in dem Filmbeitrag auch das erwähnt, was ich bereits angeführt hatte. Jemand der bei seiner Unschuldsbehauptung bleibt, wird härter bestraft als ein wirklicher Mörder.
Du meinst das mit der härteren Bestrafung wahrscheinlich in Bezug auf eine fehlende vorzeitige Entlassung bei Verurteilten, die sich mit ihrer Tat nicht auseinandersetzen und keine Reue zeigen. An sich ist der Gedanke ja irgendwo richtig: Nur der soll vorzeitig herauskommen und auf diese Weise „belohnt“ werden, der einsieht, was er getan hat und der in gewisser Weise Wiedergutmachung leisten möchte.

Wer behauptet, unschuldig zu sein - und an dieser Stelle ist es egal, ob er wirklich unschuldig ist oder nicht - zeigt natürlich denknotwendig weder Einsicht noch Reue und kommt daher auch nicht in den Genuss einer vorzeitigen Entlassung. Misslich ist das in den sehr seltenen Fällen, in denen der Verurteilte wirklich unschuldig ist. Natürlich könnte dieser trotz objektiver Unschuld Reue und Einsicht heucheln, um Straferlass zu bekommen, aber wenn er das prinzipiell nicht möchte, ist es ein Dilemma. Ich weiß auch nicht, wie man das lösen soll.


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21.08.2019 um 22:19
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Ermittler können jemanden schon vorher verdächtigen, (...)
Ja, können sie. Intern. Sie dürfen jedoch dann einen (intern) Verdächtigen nicht mehr als Zeugen befragen, sondern müssen dem dann Verdächtigen gegenüber erklären, dass er nicht mehr als Zeuge, sondern als Verdächtiger befragt wird. Sie sind dann gehalten, dem nunmehr Tatverdächtigen seine Rechte mitzuteilen. Wenn sie das nicht machen, kann(!) seine Aussage vor Gericht nicht verwertet werden.

Der BGH hat das geprüft und offensichtlich festgestellt, dass der Angeklagte als Zeuge vernommen wurde, als er sich mit seiner Zeugenaussage verdächtig machte.

Man kann das als Laie alles selbstverständlich besser wissen oder annehmen, das sei schon vielleicht irgendwie doch nicht ganz so gewesen. Man muss sich dann aber klar machen, dass man damit strafbares Verhalten unterstellt.


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21.08.2019 um 22:20
Zitat von AndanteAndante schrieb:Du meinst das mit der härteren Bestrafung wahrscheinlich in Bezug auf eine fehlende vorzeitige Entlassung bei Verurteilten, die sich mit ihrer Tat nicht auseinandersetzen und keine Reue zeigen.
ja genau das meinte ich damit. Dass jemand, gesetzt den Fall wirklich unschuldig ist, somit doppelt bestraft wird. Einmal mit der Haftstrafe ansich, dann auch noch mit der Länge der Haftstrafe denn er zeigt, verständlicherweise, keine Reue und wird somit nicht vorzeitig entlassen.

Was mich etwas erschreckt hat war die Aussage der Anwältin bezüglich der Uhr, die fehlte. Das so etwas häufiger vorkommen würde. Dass Beweismittel einfach verschwinden. Macht man solche Aussagen fälschlicherweise um die Gegenseite ins schlechte Licht zu rücken? Das kann ja auch böse Folgen haben, wenn man solche Aussagen unbewiesen trifft.


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21.08.2019 um 22:28
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Macht man solche Aussagen fälschlicherweise um die Gegenseite ins schlechte Licht zu rücken? Das kann ja auch böse Folgen haben, wenn man solche Aussagen unbewiesen trifft.
Es gibt in einem deutschen Strafverfahren keine "Gegenseite". Sind Dir die Rollen von StA, Verteidigung und Gericht nicht bekannt?


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21.08.2019 um 22:36
Zitat von LichtenbergLichtenberg schrieb:Es gibt in einem deutschen Strafverfahren keine "Gegenseite". Sind Dir die Rollen von StA, Verteidigung und Gericht nicht bekannt?
die Staatsanwaltschaft... Zumindest hat die Anwältin nicht die beste Meinung von dieser.


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21.08.2019 um 22:41
@Venice2009
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Venice2009 schrieb:
das meinte ich doch schon zuvor, dass wir das nicht wissen.

Warum machst Du es dann zur Grundlage Deiner Schlussfolgerungen? Das verstehe ich nicht.

Es macht einen Unterschied, wann und wie und wo er den Bon gezeigt hat, es macht einen Unterschied, wann und wie und wo er von "dahingerumpelt" sprach, es macht einen Unterschied, wie die normalen Abläufe sind, um zu verstehen, warum man zweimal den AB vom Hausarzt anruft.

Solange man das alles nicht weiß, bringt es wenig, zu sagen, das Gericht sieht das falsch. Denn das Gericht weiß das. Und zieht seine Schlüsse.
Magst Du da noch was zu sagen? Ich verstehe den Ansatz nicht. Beim besten Willen nicht. Du legst alles dem Täter zum Vorteil aus, ohne Details zu kennen und unterstellst dem Gericht, der Polizei, der Staatsanwaltschaft aber umgekehrt dem Täter alles nur zum Nachteil ausgelegt zu haben. Die hatten aber die Details.


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21.08.2019 um 22:46
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Was mich etwas erschreckt hat war die Aussage der Anwältin bezüglich der Uhr, die fehlte. Das so etwas häufiger vorkommen würde. Dass Beweismittel einfach verschwinden.
Ich habe die Sendung nicht gesehen. Was war denn mit der Uhr? Hatte Frau K. die Uhr um, als sie ins KH kam? Und auch, als sie wieder herauskam? Und fehlte die Uhr dann bei ihren Sachen oder war die Uhr (aus welchen Gründen?) in der Asservatenkammer der StA und ist jetzt nicht mehr auffindbar? Und warum hätte die Uhr Schuld oder Unschuld von G beweisen können?


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