Badewannenunfall von Rottach-Egern
19.08.2019 um 08:49Rosenmontag schrieb:Was ich mir nicht erklären konnte war die Stellung d. rechten Beins.Seht gut erkannt. Jetzt könntest du folgern, dass hier gar kein Sturz vorgelegen hat.
Rosenmontag schrieb:Was ich mir nicht erklären konnte war die Stellung d. rechten Beins.Seht gut erkannt. Jetzt könntest du folgern, dass hier gar kein Sturz vorgelegen hat.
falstaff schrieb:klar, in Ausnahmefällen kommt das vor. Dass es sich bei einem Fall um einen solchen Ausnahmefall handelt muss man aber erstmal belegen. Und dass es bereits solche Ausnahmefälle gab istJa, das wird versucht. Meinst du in den anderen Fällen war es anders gewesen? Einfacher? Übrigens haben alle ihre Haftstrafe abgessen und wurden im Nachgang für unschuldig gesprochen. Was meinst du wohl woran das lag,? Genau, weil man sie für schuldig hielt und solche Leute wie auch hier, nichts davon hören wollten und sich nicht 1 Millimeter weg von ihrem Standpunkt bewegten.
Venice2009 schrieb:Genau, weil man sie für schuldig hielt und solche Leute wie auch hier, nichts davon hören wollten und sich nicht 1 Millimeter weg von ihrem Standpunkt bewegten.Von unserem Standpunkt hängt in diesem Fall überhaupt nichts ab. Das wäre auch schlimm, weil keiner von uns das Urteil kennt oder beim Verfahren dabei war. Man misst aber mit zweierlei Maß wenn man einerseits vom Gericht (völlig zurecht) verlangt dass es einen Angeklagten nur mit sehr guten Gründen schuldig spricht, während man andererseits Richtern und Staatsanwälten andauernd Vorwürfe macht die man nicht belegen kann.
Venice2009 schrieb (Beitrag gelöscht):Ja genau, du hast wie immer recht und ich meine Ruhe 😁Das ist eine Killerphrase, um mit Gesichtswahrung aussteigen zu können. Mit den Fakten des Falls hat das aber auch nichts zu tun.
Lichtenberg schrieb:Der "naheliegende Gedanke" von @Rosenmontag, verbunden mit der Überzeung, als Einziger auf das Neheliegende gekommen zu sein, wird als Dunning-Kruger-Effekt bezeichnet:dein Versuch dich hier als erfahrenden Psychiater zu präsentieren würde ich als gescheitert interpretieren.
Seps13 schrieb:Seht gut erkannt. Jetzt könntest du folgern, dass hier gar kein Sturz vorgelegen hat.nicht unbedingt! Meine Schlussfolgerung geht eher in die Richtung, dass ein einfaches direktes Hineinlegen in die Wanne mit diesem rechten angezogenen, gedrehten Bein ziemlich unmöglich ist. Während schon in der Wanne liegend könnte Frau K. von medizinischem Fachpersonal in diese Position gebracht worden sein.
Rosenmontag schrieb:Meine Schlussfolgerung geht eher in die Richtung, dass ein einfaches direktes Hineinlegen in die Wanne mit diesem rechten angezogenen, gedrehten Bein ziemlich unmöglich ist.Er hat das Bein ja hinterher erst wieder herausgezogen, damit es wie ein Unfall aussieht.
Seps13 schrieb:Er hat das Bein ja hinterher erst wieder herausgezogen.du meinst das linke Bein von Frau K. ich meinte ihr rechtes Bein.
falstaff schrieb:Von unserem Standpunkt hängt in diesem Fall überhaupt nichtsVon unserem nicht, aber grundsätzlich ist es schwierig ein WAV zu erreichen. Obwohl es eben auch Fälle gibt, in denen ein Urteil fälschlicherweise ergangen ist. Meistens dauert es Jahre, bis überhaupt etwas passiert. Ich finde das fatal. Und frage mich wieso in manchen Fällen viel konstruiert wird, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht. Dann doch lieber im Zweifel für den Angeklagten sprechen.
falstaff schrieb:während man andererseits Richtern und Staatsanwälten andauernd Vorwürfe macht die man nicht belegen kann.Genauso wenig kann hier das Gegenteil bewiesen werden. Trotzdem sind sich hier einige so sicher, dass das Urteil zu Recht ergangen ist, weil viele erfahrene Personen involviert waren.
Venice2009 schrieb:Von unserem nicht, aber grundsätzlich ist es schwierig ein WAV zu erreichen. Obwohl es eben auch Fälle gibt, in denen ein Urteil fälschlicherweise ergangen ist. Meistens dauert es Jahre, bis überhaupt etwas passiert. Ich finde das fatal. Und frage mich wieso in manchen Fällen viel konstruiert wird, obwohl es nicht der Wahrheit entspricht. Dann doch lieber im Zweifel für den Angeklagten sprechen.Die Fälle die hier andauernd als Referenzfälle herbeigeführt werden sind extrem bedauerlich, zeigen ja aber gerade dass es möglich ist ein WAV zu erreichen und zu gewinnen, wenn es gute Argumente dafür gibt. In dem was die Rechtsanwälting bisher veröffentlicht hat, findet sich bisher kein wirklich guter Grund - denn die berühmte Simulation zeigt ja nur dass unter der Annahme ganz bestimmter, eher unwahrscheinlicher Voraussetzungen, auch ein Sturz möglich gewesen wäre.
Rosenmontag schrieb:. Während schon in der Wanne liegend könnte Frau K. von medizinischem Fachpersonal in diese Position gebracht worden seinEs könnte auch ein Versuch gewesen sein aus der Wanne zu kommen, der gescheitert ist.
falstaff schrieb:dass es möglich ist ein WAV zuDas ist leider falsch. Alle Beteiligten haben ihre Strafen abgesessen und wurden im Nachgang für unschuldig gesprochen.
Venice2009 schrieb:Es könnte auch ein Versuch gewesen sein aus der Wanne zu kommen, der gescheitert ist.stimmt daher, halte ich einen Sturz für noch wahrscheinlicher als ein " Hineinlegen" vom Hausmeister. Das Frau K. ihr Bewußtsein verloren haben müsste beim Sturz ist auch nicht zwingend, so dass sie noch versucht haben könnte ihn zu verlangsamen und abzubremsen.
Sie verlor das Bewusstsein stürzte in die Wanne. Unter Wasser erlangte sie ihr Bewusstsein kurzzeitig wieder, schaffte es aber nicht, sich aus dieser Position zu befreien und ertrank.
falstaff schrieb:Eine Wiederaufnahme kann dann aber nur noch in sehr gut begründeten Einzelfällen möglich sein, denn sonst würde jeder eine Wiederaufnahme anstreben und eine Wiederaufnahme wäre nichts anderes als eine Erweiterung des Instanzenweges.Genau so ist es vom Gesetzgeber gedacht, und im vorliegenden Fall kann der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit er sich auf die neue Simulation stützt, jedenfalls nicht komplett überzeugen, mich zumindest nicht.
Rosenmontag schrieb:Das Frau K. ihr Bewußtsein verloren haben müsste beim Sturz ist auch nicht zwingend, so dass sie noch versucht haben könnte ihn zu verlangsamen und abzubremsen.Wäre es dann gut, wenn wenn Frau Rick vom Stuttgarter Institut mehrere Varianten einer Sturzsimulation einholt?
Venice2009 schrieb:Genauso wenig kann hier das Gegenteil bewiesen werden. Trotzdem sind sich hier einige so sicher, dass das Urteil zu Recht ergangen ist, weil viele erfahrene Personen involviert waren.Nein, weil die Fakten für sich sprechen, wie die Lage der Pantoffeln, die Position von Frau K. in der Wanne, wo das falsche Bein heraushängt, der fehlende Nachweis sowohl von stark verschmutzter Wäsche in der Wohnung wie auch derdes Willens von Frau K., just nach der Rückkehr aus dem KH lediglich hypothetische Schmutzwäsche in der Wanne zu waschen, obwohl sie im hohen Alter sonst nie Wäsche in der Wanne wusch, die Anrufe beim Arzt, Gs Aussage, dass es Streit gab sein merkwürdiges Verhalten gegenüber der Polizei nach Auffinden der Leiche und noch ein paar Indizien mehr, die im Urteil stehen.
Venice2009 schrieb:Von unserem nicht, aber grundsätzlich ist es schwierig ein WAV zu erreichen. Obwohl es eben auch Fälle gibt, in denen ein Urteil fälschlicherweise ergangen ist.Weißt Du wieviele Berufungen gegen amtsgerichtliche Urteile eingelegt werden?
Andante schrieb:Wäre es dann gut, wenn wenn Frau Rick vom Stuttgarter Institut mehrere Varianten einer Sturzsimulation einholt?ist mMn nicht nötig, da schon eine mögliche Sturz - Varriante ausreicht um das Gericht zu widerlegen, dass ein Sturzgeschehen ausgeschlossen werde könne.