@sooma Die befragten Zeugen haben bestätigt, dass Frau K. nicht allein badete, weil sie nach eigenen Angaben Angst hatte, nicht ohne Hilfe aus der Wanne wieder herauskommen zu können. Die Zeugen UND der Angeklagte selber haben überdies bestätigt, dass sie erstens nicht bemerkt haben, dass Frau K. allein badete, zweitens auch nie festgestellt haben, dass Frau K. Wäsche in der Wanne wusch. Wir erinnern u s: Für das letztere ist doch kürzlich erstmals eine Zeugin im Rahmen des Wa-Verfahrens aufgeboten worde, die bekunden soll, dass das Opfer bor 20 bis 30 Jahren Wäsche in der Wanne wusch.
Man kann jetzt dem Gericht einen Vorwurf daraus machen, dass es für bewiesen erachtet hat, was im Prozess die Zeugen ausgesagt haben (die Zeugenaussage gehört immerhin zu den zugelassenen Strengbeweismitteln der StPO) und nicht etwa aus den Aussagen das Gegenteil gemacht hat, Offenbar gab es aber keinen begründeten Anlass, die Aussagen allesamt für falsch zu halten.
Was hier in der Diskussion aber sicherlich kein Hindernis darstellt, wenn auch das biomechanische Gutachten für falsch gehalten wird, Manipulationen am Tatort durch Rettungskräfte unterstellt werden etc. Irgendwie muss die Sturztheorie halt zu retten sein....
Schimpanski schrieb:Ein vorangegangener Streit, weil er keine Zeit für „Kaffee und Kuchen“ essen gehabt haben soll?
Nein, Streit ums Geld, wobei Frau K. die Hämatome am Hinterkopf davontrug (es muss kein Schlag gewesen sein, sie kann im Verlauf der Auseinandersetzung auch hingefallen sein), daraufhin Angst des Hausmeisters, dass sich Frau K. beim Arbeitgeber über ihn beschwert, dass er seine Stelle in der Wohnanlage verliert und den Nebenverdienst bei Frau K. auch. Und dass am Tattag sein Nachmittag anders verlief als geplant, weil er die Zeit haben MUSSTE, das ganze wie einen Unfall aussehen zu lassen und für ein notdürftiges Alibi zu sorgen, ist im Urteil dargestellt.