monstra schrieb:Aus beiden Beweismitteln lassen sich aber eben genauso auch andere Schlussfolgerungen ziehen.
"Genauso"? Nicht wirklich.
Hier ist ja eine voll bekleidete alte Frau in eine mit Wasser befüllte Wanne geraten, sprich Wasserhahn auf, Abfluss zu, dann rein in die Wanne.
Da stellt sich die Frage, warum sie das tat. Baden? Nein, machte sie nicht mehr, außerdem hatte sie sämtliche Sachen noch am Leib. Spricht nichts dafür. Spontan Lust auf Putzen? Nein, sie hatte eine Putzfrau und war extrem geschwächt nach dem Krankenhausaufenthalt. Spricht nichts dafür. Wäsche waschen? Auch nicht, es war gar keine Wäsche vorhanden und kein Waschmittel, außerdem hatte sie einen Dienstleister dafür, spricht ebenfalls nichts dafür. Senil? Nein, sie war geistig fit.
Nächste Frage: Warum liegt sie da so komisch drin und hat Verletzungen nur am Hinterkopf? Geht das? Bekommt das irgendwer nachgestellt - eine Stuntfrau, ein Biomechaniker, ein Computer? Nein. Spricht also auch nichts dafür, dass sie da so hineinfiel.
Schon zweimal keine Erklärung. Jetzt wird es äußerst unwahrscheinlich, dass sie doch mal ausnahmsweise baden (ohne sich zu entkleiden) oder Wäsche waschen (ohne Wäsche) wollte UND dann auch noch so stürzte, wie kein Mensch und kein Computer es hinbekommen. Mit unerklärlichen Verletzungen NUR am Hinterkopf.
Und zuletzt hat sich der verschuldete Hausmeister, der von ihrem Konto Geld mit unterschriebenen Blanko-Barschecks abhob und der Zugang zum Schließfach mit Schmuck und Bargeld hatte, auch noch sehr sonderbar verhalten. Er hat angeblich geschenkten Schmuck und Pelzmäntel zur Polizei gebracht, sich in Widersprüche verstrickt und Dinge gemacht, die er vorher noch nie gemacht hat.
Da kann ein Gericht durchaus zu der begründeten Überzeugung kommen, zu der es kam, nämlich, dass die Frau auf den Hinterkopf geschlagen wurde und ein anderer die Wanne befüllt und ihre Verletzungen und ihren Tod wie einen Unfall aussehen lassen wollte, was allerdings nicht gelang, da ein Sturz in die Wanne auf diese Art und Weise biomechanisch völlig unplausibel ist, was Experten schlüssig darlegen und die Verteidiger nicht entkräften konnten.
Derjenige, der nachhalf, war dann wohl der Hausmeister, der sie zuletzt lebend in ihrer Wohnung gesehen hatte und sich anschließend so auffällig verhielt.