Palio schrieb:Die Sturzvariante hat aber durchaus ihre natürlichen Beschränkungen, die sicherlich beachtet wurden.
Da spricht der künftige Gutachter. Das Urteil habe ich verlinkt. Die Gutachten sind dort nur teilweise wiedergegeben,
falstaff schrieb:Sehr wahrscheinlich hat er schon von weitem erkannt dass das kein Job für ihn, sondern für die Polizei war.
Nein, hat er nicht. Bitte das Urteil lesen. Sonst macht das keinen Sinn.
Der Notarzt hat erklärt, er könne nicht ausschließen, dass er die Lage der Leiche verändert habe, als er Vitalzeichen prüfte. Das Gericht hat das ignoriert. Ignoriert hat das Gericht auch Aussagen von zwei Pflegerinnen, die zeitweise meinten, auch der linke Arm habe über den Wannenrand geragt. Das ändert aber nichts daran, dass die Auffindesituation objektiv nicht dafür ausreicht, einen Sturz auszuschließen.
Cassandra71 schrieb:Und aus welchem Grund hätte sie sich auf den Wannenrand setzen sollen?
Kurzeitiger Schwächeanfall. Die Knie schmerzten. Die Füße waren angeschwollen. - Echt Leute, wartet mal ab bis Ihr 87 seid!
falstaff schrieb:Da es keinen einzigen Hinweis auf eine der beiden infrage kommenden Absichten gibt, kann man davon ausgehen, dass die Wanne nicht von ihr befüllt wurde.
Das ist ein Fehlschluss, wie er auch dem Gericht (etwas komplizierter) passiert:
Weil (ex post) kein Grund bzw. kein Hinweis erkennbar ist, heißt das doch nicht, dass keiner existiert hat. Es gibt jedenfalls keinen Hinweis, dass ein Dritter die Badewanne befüllt hat. Das ist der Fakt. Nur wenn man davon ausgeht, dass ein Sturz ausgeschlossen ist, dann muss es ein Dritter gewesen sein. Doch der Schluss ist hier falsch, da es nun mal keinen Erfahrungssatz oder irgendeine allgemeine Gesetzmäßigkeit gibt, dass die Wäsche bereitliegt, die Person entkleidet ist oder Badezusatz eingefüllt ist, wenn jemand eine Wanne befüllt und dann zu Tode kommt.
Laut Urteil war auch die vom Opfer getragene Hose verkotet, die sie seit dem Krankenhaus getragen hatte. Das Gericht ist aber davon überzeugt, dass es keine Wäsche waschen wollte.
Andante schrieb:Ich würde mich sofort überzeugen lassen, wenn es eine plausible biomechanisch erklärbare Sturzvariante gibt, an deren Ende die Liegeposition steht, in der das Opfer nun mal faktisch aufgefunden wurde.
Die gibt es. Das Gericht stellt sogar selbst fest, dass nach Ansicht der Gutachter ein Sturzgeschehen denkbar ist. Aus einer eng begrenzten Ausgangslage, nämlich wenn sich das Opfer
auf der rechten Seite der Badewanne, in der oben beschriebenen, vorgebeugten Körperhaltung vor die Badewanne gestellt haben sollte (S. 58).
Beitrag von monstra (Seite 128)Wer sich in meinem damaligen Beitrag die vom Gericht gewählten Formulierungen ansieht, dann merkt man, wie befangen die Gutachter davon waren, einen Sturz auszuschließen. Vom Gericht will ich gar nicht reden. Es schließt einen Sturz letztlich aus, weil sich der Kammer nicht erschließt,
warum sich Frau ... an der betreffenden Stelle, d.h. auf der rechten Seite der Badewanne, in der oben beschriebenen, vorgebeugten Körperhaltung vor die Badewanne gestellt haben sollte.
Als ob sich das erschließen MÜSSTE.