Badewannenunfall von Rottach-Egern
05.09.2019 um 15:43monstra schrieb:Hier wird jedoch von einem üblichen Verhalten des Opfers (angeblich keine Wäsche in der Wanne) auf das Verhalten des Opfers in einem speziellen Fall (gerade Rückkehr aus dem Krankenhaus, vermutlich verkotete Wäsche mehrerer Tage in Plastiktüten, geschwächt) geschlossen.So sehe ich das auch. Es gab Fäkalwäsche in doppelter Anzahl, einmal vom Morgen vor dem Krankenhausaufenthalt und einmal vom ersten Tag im Krankenhaus, vermutl. also mind. 2 Hosen inkl. Unterwäsche. Das ist jeweils durch Zeugen belegt.
Diese 5 Tage getrocknete Fäkalwäsche musste am 28.10. in der Wohnung sein, weil weder das Krankenhauspersonal, noch MG noch der Pflegedienst iwas damit gemacht hat - Ausschlussprinzip :)
LK hatte 3 Optionen damit umzugehen: Wegschmeißen, MG zum Waschen geben oder Vorwaschen / Einweichen, Letzteres in einer Schüssel, dem Waschbecken oder der Badewanne. Die Schüssel war vllt. zu klein oder LK traute sich nicht zu, die befüllte Schüssel aus dem Waschbecken zu heben, whatever ...
Durch den Krankenhausaufenthalt lag eine Ausnahmesituation vor, vermutl. hatte LK nie zuvor 5 Tage alte und derart beschmutzte Wäsche in der Wohnung. Ein Einweichen dieser Schmutzwäsche in der Badewanne wäre direkt am Nachmittag des Entlassungstages vllt. ungewöhnlich und eher abwegig, aber keineswegs völlig lebensfremd, zumal LK das lt. Zeugin zumindest 20 Jahre zuvor genauso machte.