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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.08.2019 um 11:05
@MaryPoppins Ich finde auch nur den Hinweis im WAA. Der von der Verteidigung beauftragte Rechtsmediziner Püschel ist zu diesem Ergebnis gekommen:

 20190825 110139
(Quelle ist oben verlinkt.)
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:Wahrscheinlich ist mit atypisch hier schlichtweg gemeint, dass es keine typischen forcierten Atemzugsverletzungen (Petechien Lunge, Schaumpilz etc) gab, was darauf schliessen lässt, dass sie ohne Gegenwehr "still" und schnell ertrunken ist. So ertrinken auch schwer Alkoholisierte (Fall Lars Mittank) oder tief Bewusstlose nach Kopfverletzungen
Ja, das passt doch.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

25.08.2019 um 11:23
Zitat von MaryPoppinsMaryPoppins schrieb:So ertrinken auch schwer Alkoholisierte (Fall Lars Mittank) oder tief Bewusstlose nach Kopfverletzungen (Maria L. in Freiburg, Lucile K. in Kufstein).
Lars Mittank hat man doch noch gar nicht gefunden.


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25.08.2019 um 11:25
@Fitzgerald

Es war wohl Lars Wunder gemeint. Kann man aber auch per PN klären. ;)


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25.08.2019 um 11:26
@Fitzgerald
Sorry Lars Wunder hiess der!


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25.08.2019 um 11:33
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Ja, das passt doch
genau! Deswegen war vermutlich auch eine Tatortsbesichtigung notwendig um einen Unfall auszuschließen. Die Position von Frau K. (Seitenlage) passte nicht, auch Verletzungsrisiken, die Hämatome oberhalb der Hutkrempenlinie erklären könnten wurde nicht gefunden. Ebenso wurde vermutlich die Zeit gemessen, in der die Badewanne gefüllt werden kann. Und natürlich ob eine Verbringung in dieser Zeitspanne möglich ist.

Wahrscheinlich wurden alle diese Faktoren geprüft, bevor ein Unfall vom Gutachter ausgeschlossen wurde.


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25.08.2019 um 14:15
@Venice2009

Aus § 354 Abs. 2 Satz 1 StPO ergibt sich, dass der BGH als Revisionsgericht hier nach Aufhebung des ersten Urteils die Sache an eine andere Kammer des LG zurückverweisen konnte. Das macht der BGH in vergleichbaren Fällen meistens so.
§ 354 StPO
Eigene Entscheidung in der Sache; Zurückverweisung

(1) Erfolgt die Aufhebung des Urteils nur wegen Gesetzesverletzung bei Anwendung des Gesetzes auf die dem Urteil zugrunde liegenden Feststellungen, so hat das Revisionsgericht in der Sache selbst zu entscheiden, sofern......

(1a) .....

(1b)......

(2) In anderen Fällen ist die Sache an eine andere Abteilung oder Kammer des Gerichtes, dessen Urteil aufgehoben wird, oder an ein zu demselben Land gehörendes anderes Gericht gleicher Ordnung zurückzuverweisen. In Verfahren, in denen ein Oberlandesgericht im ersten Rechtszug entschieden hat, ist die Sache an einen anderen Senat dieses Gerichts zurückzuverweisen.

(3) Die Zurückverweisung kann an ein Gericht niederer Ordnung erfolgen, wenn die noch in Frage kommende strafbare Handlung zu dessen Zuständigkeit gehört.



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25.08.2019 um 14:22
@Andante
danke. Ich muss gestehen ich finde das nicht besonders glücklich gelöst und manchmal wäre eine Gesetzesänderung nicht unbedingt das verkehrteste.
Denn in diesem Fall entscheidet das Gericht nicht nur erneut über Schuld und Unschuld sondern auch noch über einen möglichen Fehlers eines Kollegen. Den man gut kennt und u. U. zu schätzen weiß.


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25.08.2019 um 14:34
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Denn in diesem Fall entscheidet das Gericht nicht nur erneut über Schuld und Unschuld sondern auch noch über einen möglichen Fehlers eines Kollegen. Den man gut kennt und u. U. zu schätzen weiß.
Das wäre bei einem anderen Landgericht desselben Bundeslandes aber theoretisch genau so möglich.

Im übrigen ging es hier lediglich um einen vom BGH gerügten fehlenden rechtlichen Hinweis, der von der neuen Strafkammerbesetzung halt nachzuholen war, um dann neu zu verhandeln. Das sehen alte und neue Strafkammerbesetzung professionell genug, um daran nicht ihrendwelche persönlichen Befindlichkeiten zu knüpfen. Schließlich war es nicht das erste und wird nicht das letzte Mal sein, dass das LG München (gilt für jedes andere LG genau) so eine Sache vom BGH zurückbekommt (gilt natürlich auch für Zivilsachen). Es handelt sich also quasi um Routine.


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25.08.2019 um 14:47
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das wäre bei einem anderen Landgericht desselben Bundeslandes aber theoretisch genau so möglich.
Theoretisch, es ist aber schon ein Unterschied, ob man sich häufig über den Weg läuft, den Kollegen u. U. nach Rat fragt, grundsätzlich häufiger gemeinsam zu tun hat.

Sicherlich ist es möglich auch andere Richter zu kennen. Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch geringer, dass man ausgerechnet eine Entscheidung diese Richters erneut verhandeln muss, als wenn man sich mit diesem im gleichen Haus befindet.


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25.08.2019 um 14:55
Zitat von AndanteAndante schrieb:Im übrigen ging es hier lediglich um einen vom BGH gerügten fehlenden rechtlichen Hinweis, der von der neuen Strafkammerbesetzung halt nachzuholen war, um dann neu zu verhandeln.
sie verniedlichen einen sehr schweren Fehler des Gerichts. Im Verfahren ging es auch zum Großteil um die angebliche Unterschlagung. Hierauf hatte sich der Angeklagte hauptsächlich eingelassen, da er naturgemäß annehmen durfte, dass - wenn das Motiv fehlt - die Wahrscheinlichkeit eines Freispruches recht hoch gewesen sein durfte.

Wenn dann plötzlich das Gericht den ursprünglichen Vorwurf fallen lässt und ihn durch einen neuen ersetzt, konnte sich der Angeklagte in keiner Weise darauf einstellen, er konnte nicht wissen, wie das Gericht das nun bewertet. Eine effektive Verteidigung wurde so unmöglich gemacht. Es handelt sich hier um die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, ein Grundrechtsverstoß, eine der Säulen eines Rechtsstaat, das ist keinesfalls nur eine Bagatelle sondern ein äußerst schwerer Rechtsfehler.

In Zivilverfahren bestimmen die Bundesgerichte in solchen Fällen es dann so, dass das Verfahren an ein andere Kammer weiter gegeben wird. Sie sehen es so, dass es der verletzten Partei nicht mehr zumutbar ist, dass diese Kammer erneut in der Sache entscheidet. Daher werden bei solchen Grundrechtsverletzungen das Verfahren an eine andere Kammer weiter gegeben.


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25.08.2019 um 14:59
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Theoretisch, es ist aber schon ein Unterschied, ob man sich häufig über den Weg läuft, den Kollegen u. U. nach Rat fragt, grundsätzlich häufiger gemeinsam zu tun hat.
Das weißt du doch gar nicht, inwieweit die Berufsrichter der Landgerichte München sich untereinander um Rat fragen, gut kennen etc.

Im Wiederaufnahmeverfahren ist es übrigens anders geregelt. Das Gericht, welches über den WA-Antrag zu entscheidenh hat, muss ein anderes Landgericht sein, nicht bloß eine andere Kammer desselben Landgerichts. Geregelt ist das in § 140 a des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
§ 140a

(1) Im Wiederaufnahmeverfahren entscheidet ein anderes Gericht mit gleicher sachlicher Zuständigkeit als das Gericht, gegen dessen Entscheidung sich der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens richtet. Über einen Antrag gegen ein im Revisionsverfahren erlassenes Urteil entscheidet ein anderes Gericht der Ordnung des Gerichts, gegen dessen Urteil die Revision eingelegt war.

(2) Das Präsidium des Oberlandesgerichts bestimmt vor Beginn des Geschäftsjahres die Gerichte, die innerhalb seines Bezirks für die Entscheidungen in Wiederaufnahmeverfahren örtlich zuständig sind
.

Wenn dem WA-Antrag stattgegeben wurde, wird dann das wieder aufgenommene Verfahren aber meist wieder vor einer anderen Kammer desselben Landgerichts, von dem das Urteil stammt, geführt.

In München existieren die Landgerichte München I und München II, da sind wohl im Geschäftsverteilungsplan des gemeinsamen übergeordneten Oberlandesgerichts München entsprechende Zuständigkeiten geregelt.

Im Fall Darsow war es so, dass das LG Darmstadt das Urteil gemacht hat und für die Entscheidung über den WA-Antrag das LG Kassel zuständig war.


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25.08.2019 um 15:04
Zitat von AndanteAndante schrieb:Das weißt du doch gar nicht, inwieweit die Berufsrichter der Landgerichte München sich untereinander um Rat fragen, gut kennen etc.
natürlich weiß ich es nicht. es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn man sich räumlich gesehen, zusammen arbeitet.

Genauso frage ich mich gerade, ob es von Vorteil ist, sich einen Staranwalt zu nehmen. Das kann die Staatsanwaltschaft im Grunde genommen auch dazu anstacheln, diesen Fall gerade nicht verlieren zu wollen. So ein Gedanke.


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25.08.2019 um 15:19
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:natürlich weiß ich es nicht. es besteht jedoch die Möglichkeit, wenn man sich räumlich gesehen, zusammen arbeitet.
Dass Richter sich kennen und der eine mal über eine Sache eines Kollegen entscheidet, ist nicht die Ausnahme, sondern normal. So wird manchmal ein Amtsrichter in eine Berufungskammer des Landgerichts befördert und entscheidet jetzt über die erstinstanzlichen Sachen seiner Amtsrichterkollegen. Oder der Richter eines Sozialgerichts wird Vorsitzender einer Kammer des Landessozialgerichts und entscheidet nun als Berufungsrichter über die Urteile seiner Sozialrichterkollegen erster Instanz.

Auch die BGH-Richter sind nicht als solche auf die Welt gekommen, sondern haben die Instanzen durchlaufen und kennen natürlich viele Richter unterer Instanzen. Trotzdem entscheiden sie über deren Urteile. Wie gesagt ist das für Richter völlig normal.


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25.08.2019 um 15:32
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Theoretisch, es ist aber schon ein Unterschied, ob man sich häufig über den Weg läuft, den Kollegen u. U. nach Rat fragt, grundsätzlich häufiger gemeinsam zu tun hat.
Meist ist es so, dass die drei Berufsrichter der Strafkammer untereinander reden, wenn da Bedarf ist. Es bringt wenig, mit den Richtern anderer Strafkammern über die eigenen Fälle zu reden, weil die natürlich nicht in den Sachen drinstecken und mit ihren Fällen ausgelastet sind. Ansonsten hat keine Strafkammer mit der anderen dienstlich zu tun, jeder macht da seins.

Ausnahmen gibt es im Vertretungsfall, da muss dann mal ein Richter kammerübergreifend tätig werden. Das nähere ist im richterlichen Geschäftsverteilungsplan des betreffenden Landgerichts geregelt.


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02.09.2019 um 21:07
@all
Das Urteil vom 15.03.2012 des Landgericht München II wurde auf der HP "Der Fall Genditzki" eingestellt und kann unter
https://manfred-genditzki.eu/ nachgelesen werden.


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02.09.2019 um 22:27
@Rosenmontag
Danke, interessant, finde ich die S. 37 zur Auffindesituation. Alle sind sich so sicher, wie die Leiche in der Badewanne gelegen ist.Auf Nachfrage der Notärztin war sogar der Arm über den Badewannenrand gelegen, obwohl das zuerst so von den anderen beiden Zeuginnen nicht ausgesagt worden ist. Plötzlich ist es ihnen dann doch eingefallen, daß es so gewesen ist...


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

03.09.2019 um 01:24
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:interessant, finde ich die S. 37 zur Auffindesituation
Ebenfalls interessant finde ich die Aussage vom Notarzt, Frau K. hätte bäuchlings in der Wanne gelegen und linker Arm und linkes Bein hätten über den Wannenrand gehangen. (S. 38)


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03.09.2019 um 07:29
@Rosenmontag
Das ist das was ich zu Beginn meinte. Die Zeugen sind unter Schock, wie verwertbar sind somit die Aussagen.
Wenn die Nottärztin die Leiche in dieser Position vorfand, muss die Lage ja verändert worden sein.
Die erste Zeugin konnte sich nicht einmal mehr an einfache Vorgänge wie das Zudrehen des Wasserhahns erinnern bzw. ob sie beide zugedreht hat oder nicht. Aber war sich ganz sicher nichts verändert zu haben.


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03.09.2019 um 07:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Die Zeugen sind unter Schock, wie verwertbar sind somit die Aussagen.
Warum sollten Pfleger und Notärzte unter Schock stehen, wenn sie eine alte Frau tot auffinden? Die sehen doch wöchentlich sowas, häufig Schlimmeres.


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03.09.2019 um 07:36
@falstaff
Lies die Seite 37 des Urteils durch. Das hatte die Pflegerin selber so ausgesagt. War sich über bestimmte Tätigkeiten deshalb nicht mehr sicher gewesen, wusste aber ganz genau die Lage der Leiche nicht verändert zu haben.
Die Notärztin hatte die Lage anders beschrieben, mit dem Arm. Dem haben sich die beiden Pflegerinnen dann angeschlossen, obwohl sie den Arm in der Lage zuvor so nie beschrieben haben.


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