Andante schrieb:Aber gehörte Freu K. dazu? Nach dem was wir wissen stieg sie seit Jahren nicht mehr allein in die Wanne, nur in Anwesenheit einer Dame vom Pflegedienst. Sie scheint auch geistig gesund gewesen zu sein. Es gibt alte Menschen, die genau im die Unfallgefahren im Alter wissen und sich daher keinen vermeidbaren Gefahren aussetzen. Ich kenne da auch welche. Frau K. kam gerade aus dem Krankenhaus, sie wird vielleicht das Risiko, nicht gleich wieder dort kommen zu müssen, gescheut haben. Da müsste man mehr über die Persönlichkeit der alten Dame wissen.
Das jemand die Badewanne im hohen Alter nicht mehr benutzt, hat ganz andere Gründe. Ich sehe, dass sie auf diesem Gebiet keine wirkliche Erfahrung besitzen. Alten Menschen fehlt häufig einfach die Kraft sich aus der Badewanne zu stemmen, das kann man als junger Mensch leider nicht nachvollziehen, wenn man es nicht miterlebt hat. Ich bin mittlerweile 60+ und habe Eltern, Schwiegereltern und Verwandte in den Tod begleitet und habe diese Dinge noch sehr gut in Erinnerung.
In der Badewanne Wäsche zu waschen ist auch nicht unfallträchtig oder kennen sie eine anderslautende Statistik? Es ist auch nicht so, dass verschmutze Wäsche die Badewanne unbrauchbar macht. Ich denke, die Dame wird Wegwerfwindeln angehabt haben, das ist in diesen Fällen heutzutage einfach üblich und leider dringt dann an den Rändern bei schweren Durchfallerkrankungen - und die kann hier niemand leugnen - doch etwas (nicht unbedingt große Mengen) raus. Wie gesagt, man muss das miterlebt haben um das wirklich beurteilen zu können (ich habe es leider).
Andante schrieb:Nachtrag: Immerhin gab es ja wohl ein Verfahren wegen Unterschlagung. Dieses Verfahren wurde wegen des Verfahrens um das Tötungsdelikt vorläufig eingestellt, die Sache wurde nie zu Ende aufgeklärt, auch nicht die Quellen, aus denen G. das Geld hatte, seine Schulden zu bezahlen.
Das ist hie denke ich das Hauptproblem, weshalb man hier vielfach vermutet, dass eine Tat erfolgt ist. sie behaupten hier etwas rechtsbewandert zu sein, und müssten eigentlich wissen, wenn es nicht bewiesen werden kann, darf das Gericht eine solche Unterschlagung nicht berücksichtigen. Hier kommen aber gerade psychologische Mechanismen in Gang, die aus meiner Sicht eben doch zu der Verurteilung beigetragen haben dürfte. Dafür dass diese psychologischen Mechanismen doch eine Rolle spielen, sind sie das beste Beispiel, sie versuchen dieser Behauptung einen Bedeutung beizumessen, obgleich sie wissen müssten, dass es vom Gericht nicht verwendet werden durfte und das hat es laut dem Papier offenbar auch nicht. Aber leider kann trotzdem dieser auch bei anderen sichtbare psychologische Effekt dazu geführt haben, dass die Hürde für einen Freispruch vom Gericht besonders hoch gelegt wurde. Hätte es dies als Motiv genannt, wäre mit Sicherheit eine Revision erfolgreich gewesen.
Geldwege lassen sich heute recht leicht nachvollziehen. Wenn da einen Unterschlagung wirklich vorgelegen hätte, hätte man diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nachvollziehen und beweisen können, insbesondere wenn es da um solch hohe Geldbeträge handelt. Das damit mit dieser Vermutung zur Anklage kam, spricht eben für mich nicht für die StA, ich denke die Anklage mit diesem Grund erfolgte leichtfertig.