Katinka1971 schrieb:Schade, dass es in Deutschland kein Wortprotokoll von Prozessen gibt. In Urteilen klingt es natürlich immer schlüssig. Aber man weiss natürlich trotzdem nicht wirklich viel vom Geschehen.
Das weiß man auch bei Wortprotokollen nicht, weil natürlich trotzdem die (protokollierte) Widersprüchlichkeit von Zeugenaussagen bleibt. Das Gericht muss halt werten und im Urteil begründen, warum es jene Zeugenaussage für glaubhaft hält, eine andere aber nicht.
Venice2009 schrieb:Es sind, meiner Meinung nach, zu viele offene Fragen, als dass man mit Sicherheit sagen kann, es war Totschlag/Mord, gewesen.
Was wäre denn für dich eine ausreichende „Sicherheit“? Es ist ja nun mal so, dass bei den meisten Verbrechen keine Kamera im Hintergrund mitläuft und oft auch kein einziger Zeuge unmittelbar bei der Tat dabei ist. Es bleibt, also nur, anhand der festgestellten Indizien einen Tatablauf zu rekonstruieren, der in sich schlüssig ist und widerspruchsfrei alle Indizien integriert. Wie hier schon so oft geschrieben wurde, ist dies ein Ergebnis der freien Beweiswürdigung des Gerichts. Und wie mindestens ebenso oft geschrieben wurde, kann für sich jedes einzelne Indiz immer widerlegt werden. Es kommt aber auf die Summe der Indizien an.
Katinka1971 schrieb:Warum wird die Aussage des Notarztes bezweifelt, der keinerlei persönlichen Bezug hat, aber nicht der Pflegerinnen, die nicht mal mehr alles wissen (bei Schock vergisst man eher, als das man noch alles weiss)?
Der Notarzt war nur kurz einmal an einem ihn bis dato unbekannten Ort bei einer ihm unbekannten toten Person. Wenn der sich fotografisch genau an alle Einzelheiten seiner Einsatzorte erinnern könnte, wäre es schon sehr verwunderlich. Die Pflegerinnen hingegen kannten Frau K., waren oft bei ihr. Vermutlich waren sie vom unerwarteten Tod der Frau K. berührt. Es ist eine längst in der Psychologie bekannte Tatsache, dass Menschen sich besser an Ereignisse erinnern können, wenn diese mit Emotionen verbunden sind.