monstra schrieb:Die Simulationen können nur annäherungswese erfolgen, da die Bewegungseinschränkungen der Toten und das Geschehen vor und nach dem Sturz in die Wanne nicht bekannt sind. Das ist bei solchen Simulationen normal. Die Wissenschaftler werden deshalb den Teufel tun und sich festlegen, wie ein Geschehen wirklich war. Sie zeigen einfach nur mehr oder weniger wahrscheinliche Möglichkeiten auf.
Nun ist es hier so, dass mit viel Überlegungen und modernsten Mitteln bei verschiedenen Instituten einfach kein plausibler Sturz, der alle Details in Einklang bringt, gefunden werden konnte. Frau Kortüm wird nicht einen neuen Sturz erfunden haben. Hier ganz allgemein auf die Komplexität von Stürzen und Begrenztheit der Wissenschaft, also vereinfacht auf "Nichtwissenkönnen" zu verweisen, ist ein schwaches Argument. Wäre es ein normaler Sturz, hätte man ihn gefunden. Man findet ihn aber nicht. Woran liegt's?
monstra schrieb:Vielmehr sehe ich sie vor dem gleichen Dilemma fehlender menschlicher Erkenntnisfähigkeit wie das Gericht stehen.
Du kannst dich weiter darauf versteifen, dass das menschliche Vorstellungsvermögen deiner Meinung nach zu begrenzt ist und es einen plausiblen Sturz entgegen den gutachterlichen Feststellungen wohl geben könnte, man ihn aber trotz aller Bemühungen nicht erkennt, aber das greift im Rahmen der richterlichen Beweiswürdigung unter Anwendung von Denkgesetzen, Erfahrungssätzen von Gutachtern und dem Ermittlungsergebnis nicht mehr.
Es ist dann durchaus konsequent und höchstrichterlich anerkannt, eine minimale Restunsicherheit auf Lücke zu setzen und einen Ausschluss -wie hier- im Zusammenhang mit weiteren Ausschlüssen und Indizien vorzunehmen. Einen Fehler in der Beweiswürdigung kann ich nicht erkennen.
monstra schrieb:Da hierzu einfach ein weiteres Gutachten eines möglichen Geschehens nicht ausreicht, sondern dieses Gutachten zwingend die Unschuld beweisen müsste, bewertet es die Verteidigung entsprechend.
Nein, das Gutachten müsste neben einer Geeignetheit, das Urteil in den entscheidungserheblichen Feststellungen zu erschüttern, entweder neue Tatsachen bringen oder belegen, dass die Sachkunde des früheren Gutachters unzureichend sei oder belegen, dass der frühere Gutachter von unzutreffenden tatsächlichen Grundlagen ausging oder der neue Gutachter müsste über überlegene Forschungsmittel verfügen.
Das Urteil würde durch den Nachweis eines plausiblen Sturzgeschehens erschüttert werden. Dafür hatte man nun viele Jahre Zeit. das Ergebnis ist verlinkt.