Badewannenunfall von Rottach-Egern
11.11.2018 um 13:25Venice2009 schrieb:Trotzdem sollte man so etwas auch nachweisen können. Aufgrund dessen, dass es komisch gewesen ist, sollte man niemanden verurteilen, finde ich.Bezüglich der 8000€ konnte doch nachgewiesen werden, dass die am 23.10. aus der Gelddose des Opfers entwendet wurden und NACH ihrem Tod zurücküberwiesen wurden. An eine Tote! Er wollte sich doch damit sichtlich selbst kein Motiv bieten.
Natürlich ist eine Rücküberweisung juristisch gesehen dann keine Veruntreuung mehr. Man hätte das natürlich juristisch trotzdem angehen können, denn es war ja offensichtlich so, dass dieses Geld erst rücküberwiesen wurde, als klar war, dass ER der Letzte war, der sie lebend gesehen hat. Das Verfahren wurde wahrscheinlich wegen des laufenden Gerichtsverfahrens (wegen Mordes) wegen Nichtigkeit vorläufig eingestellt. Dumm war nur (und das wurde ja vom BGH auch gerügt), dass die Urteilsbegründung auf Basis der Veruntreuung dieser 8000€ ausgeführt war und danach eben auf Körperverletzung geändert wurde. Im Endeffekt geht es darum, dass kit dem Ertränken eine vorangegangene Straftat vertuscht werden sollte, das Ergebnis ist also gleich.