Badewannenunfall von Rottach-Egern
09.11.2018 um 13:01.
Und da wäre dann schon das neue Gutachten/die Simulation interessant, ob diese das auch erklären kann. Wenn nicht, ist ein WAV recht unwahrscheinlich.
Die anderen Indizien kann man in alle Richtungen interpretieren, so beispielsweise die Schlafanzugshose, das man eher als entlastendes Indiz deuten müsste. Jedenfalls schloss die Richterin aus, dass das Opfer diese im beisein des Verurteilten gewechselt hätte. Die Richterin behauptet - um es nicht als entlastend anzusehen, dass das Opfer die Jogginghose über die Schlafanzugshose gezogen haben muss. Ob das zutrifft? Es wäre in meinen Augen zumindest ungewöhnlich, man weiß ja, wie verkrumpelt danach die Hosenbeine sind.
Das Problem in dem Fall ist auch, dass im Vorfeld viele Fehler erfolgt sind, welche durchaus entlastend gewesen sein konnten. So wurde nicht die Temperatur des Opfers gemessen, so dass der Todeszeitpunkt recht unbestimmt ist. Das gleiche gilt für das anderes, z.B. auch die Uhr.
Bei einer Durchfallerkrankung ist es schon so, dass man ein neues Malheur recht rasch beseitigt, und so unpraktisch ist dafür eine Badewanne nicht, da diese gleich ein Auslauf und eine Dusche besitzt. Das eine Schüssel viel sinnvoller sein soll - so wie es die Richterin meinte - erschließt sich mir nicht. Ich persönlich mache es immer in der Badewanne, bin aber noch viel jünger.
Für ein Malheur könnte es durchaus sprechen, dass sie nun die Schlafanzugshose trug.
Und das belastende Moment, dass der außen hängenden Schlüssel relativiert sich, da der Tag eben auch nicht ein alltäglicher war. Sie war gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden und das offenbar auf eigenen Wunsch, offenbar hielten es die Ärzte noch nicht für angebracht. Das Entlassungsprozedere dürfte für eine Frau neben der Durchfallerkrankung auch nicht ohne gewesen sein.
Wie gesagt, es gibt hier vielfältige Interpretationsmöglichkeiten, sollten die zwei Hämatome und deren Lage sich mit der Simulation erklären lassen, wäre die Annahme eines Tötungsdelikts wohl kaum noch vertretbar.
falstaff schrieb:Das Einzige was mich bisher an dem Urteil stört, ist das konstruierte Motiv mit dem angeblichen Streit.Das Urteil steht und fällt mit Auffinde-Situation und den zwei Hämatomen. Bei einem Sturz in die Wanne kann man sich aus meiner Sicht durchaus auch zwei Hämatome zuziehen, der erste bei einem Sturz auf den Rand/Armatur und den zweiten dann, wenn der Kopf auf den Boden aufprallt. Allein die Anzahl schließt einen Sturz nicht aus.
Und da wäre dann schon das neue Gutachten/die Simulation interessant, ob diese das auch erklären kann. Wenn nicht, ist ein WAV recht unwahrscheinlich.
Die anderen Indizien kann man in alle Richtungen interpretieren, so beispielsweise die Schlafanzugshose, das man eher als entlastendes Indiz deuten müsste. Jedenfalls schloss die Richterin aus, dass das Opfer diese im beisein des Verurteilten gewechselt hätte. Die Richterin behauptet - um es nicht als entlastend anzusehen, dass das Opfer die Jogginghose über die Schlafanzugshose gezogen haben muss. Ob das zutrifft? Es wäre in meinen Augen zumindest ungewöhnlich, man weiß ja, wie verkrumpelt danach die Hosenbeine sind.
Das Problem in dem Fall ist auch, dass im Vorfeld viele Fehler erfolgt sind, welche durchaus entlastend gewesen sein konnten. So wurde nicht die Temperatur des Opfers gemessen, so dass der Todeszeitpunkt recht unbestimmt ist. Das gleiche gilt für das anderes, z.B. auch die Uhr.
Bei einer Durchfallerkrankung ist es schon so, dass man ein neues Malheur recht rasch beseitigt, und so unpraktisch ist dafür eine Badewanne nicht, da diese gleich ein Auslauf und eine Dusche besitzt. Das eine Schüssel viel sinnvoller sein soll - so wie es die Richterin meinte - erschließt sich mir nicht. Ich persönlich mache es immer in der Badewanne, bin aber noch viel jünger.
Für ein Malheur könnte es durchaus sprechen, dass sie nun die Schlafanzugshose trug.
Und das belastende Moment, dass der außen hängenden Schlüssel relativiert sich, da der Tag eben auch nicht ein alltäglicher war. Sie war gerade aus dem Krankenhaus entlassen worden und das offenbar auf eigenen Wunsch, offenbar hielten es die Ärzte noch nicht für angebracht. Das Entlassungsprozedere dürfte für eine Frau neben der Durchfallerkrankung auch nicht ohne gewesen sein.
Wie gesagt, es gibt hier vielfältige Interpretationsmöglichkeiten, sollten die zwei Hämatome und deren Lage sich mit der Simulation erklären lassen, wäre die Annahme eines Tötungsdelikts wohl kaum noch vertretbar.