MaryPoppins schrieb:Nein, das Wasser lief nicht mehr.
Wäre das so, dann wäre das ein sehr schweres Indiz, welche gegen eine Unfallsituation sprechen würde.
Aber es ist eine Falschinformation, das Wasser lief noch bei der Entdeckung des Opfers. Hier der Nachweis:
Am Abend wurde die Rentnerin wie auf der Abbildung von einer Mitarbeiterin des Pflegedienstes tot in der Badewanne aufgefunden. Wasser rann in den Überlauf. Die Lage der Leiche würde fortan eine große Rolle spielen. Der Rechtsmediziner notierte zunächst: Haushaltsunfall, Tod durch Ertrinken in der Badewanne.
https://www.stern.de/tv/unschuldig-lebenslaenglich--der-angebliche-badewannenmord-von-rottach-egern-8432978.htmlMan sieht auch aus diesem Artikel, dass es überhaupt nicht notwendig war, den Pflegedienst - wie Du behauptet hattest - als erstes nach der Ankunft anzurufen. Der Pflegedienst kam erst am Abend, das dürfte der Hausmeister gewusst haben. Es stand ihm vollkommen frei, wen er als erstes anrief.
MaryPoppins schrieb:Eine Simulation, die von extern durch Eingabe beeinflussbarer Daten gespeist wird, ist für mich nicht ergebnisoffen. Das dürfte auch ein Gericht so sehen, daher ist für mich ein WAV eher unwahrscheinlich. Auch, weil es noch andere Ungereimtheiten und „Zufälle“ gibt.
"Ergebnisoffen", ist für Dich eine menschliche Ansicht ergebnisoffener? Eigentlich wohl kaum, hierzu gibt es ausreichend Untersuchungen, wie stark die vorgefasste Ansicht auf eine Bewertung Auswirkungen hat. in solcher Sturz in eine Badewanne ist komplex. Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, ähnlich wie in anderen Bereichen des Lebens, wo heutzutage Simulationen eingesetzt werden. Unsere Welt wäre ohne die nicht mehr vorstellbar, der Mensch ist in Wirklichkeit in den meisten Bereichen überfordert. Ich kann mir jedenfalls schon vorstellen, dass gerade ein Sturz in die Wanne durchaus zu zwei Hämatomen führen können. Da man nicht unbedingt nur an einer Stelle mit dem Hinterkopf auftreffen muss. Wenn rückwärts fällt, kann der Hinterkopf zuerst beispielsweise gegen die Armatur oder Badewannenrand knallen und dann noch ein zweites mal, auf den Boden der Badewanne. Das Vorhandensein von zwei Hämatomen schließt für mich keinesfalls einen Sturz in die Badewanne aus, was jetzt offenbar auch in der Simulation gezeigt wurde, die Richterin hat jedenfalls behauptet, dass das nicht möglich sei,
Ich bezweifele natürlich leider auch, ob das für ein WAV reicht. Aber das ist für mich kein Thema, denn mir geht es nicht um die juristische Wahrheit sondern um die wirkliche, was eigentlich für jeden das Maß der Dinge sein müsste.
MaryPoppins schrieb:Nein, das Urteil basiert auf einer Vielzahl an schwer erklärbaren Ungereimtheiten an diesem Tag. Man muss bedenken, dass wir die Aussagen des Hausarztes oder Pflegediensthelfer gar nicht kennen. In den Medien wird verständlicherweise nur die (spannendere, weil Verdacht auf Justizskandal) Verteidigerseite lanciert.Die Urteilsverkündung dauerte 2,5 Stunden, da wird es wohl kaum nur um das Gutachten gegangen sein. JosefK1914-2 schrieb:
Ich sehe da nicht. Es gibt bei jeden Deiner Punkte, welche das Gericht als belastend angesehen hat, eine Gegenargumentation, die in keiner Weise fern liegt. So z.B,. die Reihenfolge des Telefongesprächs, da der Pflegedienst offenbar erst abends kommt, war die Reihenfolge uninteressant.
Und das rasch bei Anrufen wieder aufgelegt wurde, wäre für mich durch den Anrufbeantworter erklärbar. Ich lege auch sehr rasch auf. Außerdem ist es recht weltfremd, wenn man bei einer schweren Verletzt - egal warum - erst den Hausarzt ruft. Natürlich ruft man den Notruf an, auch an diesem Punkt erscheint mir das Urteil konstruiert.
Seltsam die Begründung des Gerichts auch die Sache mit der Hose, die Behauptung, dass das Opfer die Schlafanzugshose unter der Jogginghose angezogen hätte, ist schon schwer mit der Wahrheitssuche vereinbar, ein deutlich entlastendes Indiz wird einfach mit einer schwer erklärbaren Behauptung vom Tisch gefegt.
Du sprichst hier Dinge an, dass wir die wirklichen Gründe des Urteils gar nicht kennen. Daher halte ich auch nichts über die weichen Indizien, auf die Du Dich beziehst, zu diskutieren.
Das Gericht behauptet aber, dass die Szene gestellt worden sei. Wenn ich mir die Bilder und die Lage ansehe, glaube ich daran gerade nicht.
Jemand, der eine soclhe Szene stellen will, wird so wenig wie mögliche Risiken generieren, die einer Überprüfung nicht standhalten. Und hier würden die Sandalen auch schwer ins Gewicht fallen und auch die Lage der Person, mit einem Bein halb draußen. Das müsste bewusst arrangiert worden sein. Der Täter müsste sich also große Gedanken gemacht haben, wie die Sandalen evtl. zum Liegen gekommen wären, wenn das Opfer in die Wanne gefallen wäre. Das gleiche gilt für den Stock und die Lage der Beine in der Wanne.. Möglich ist natürlich immer alles, aber dann müsste der Hausmeister ein Genie sein.
Auch wenn ich Petermann für einen Schwätzer halte, in seiner Beurteilung der Lage liegt es auch in meinen Augen vollkommen richtig.
Rotkäppchen schrieb:Dass sie sich eine andere Hose angezogen hat, finde ich auch noch nicht so merkwürdig. Als ich heimkam, wollte ich auch nur frische, bequeme Sachen anziehen und nichts, was ich schon im KH trug.
Eben, in Wirllichkeit ist das ein entlastendes Indiz, das Gericht schloss nach der Beweiserhebung aus, dass das Opfer sich vor dem Hausmeister sich umgezogen hätte. Die Begründung, dass das Opfer unter der Jogginghose schon beim Verlassen des KHs die Schlafanzugshose trug musste dann herhalten.