Seps13 schrieb:Eine Computersimulation kann dem Unfallarzt vielleicht zusätzliche Hinweise liefern, ersetzt seine fachliche Beurteilung aber nicht.
Richtig. Aber neben der abschließenden fachärztlichen Begutachtung wäre eben schon die Einbeziehung anderer Fachbereiche notwendig gewesen, weil dieser Sturz alles andere als trivial ist und es dem medizinischen Sachverständigen die Expertise dazu fehlt. Erst wenn er die Ereignisabläufe des Sturzes vor sich hat, kann er das aus dem medizinischen Blickwinkel diese bewerten.
MaryPoppins schrieb:Das BGH Urteil habe ich weiter oben eingestellt. Das Verfahren wegen der fehlenden 8000€ wurde eingestellt, entweder es gab keinen belastbaren Beweis oder es wurde wegen Nichtigkeit eingestellt. Aufgrund des Einstellens des Verfahrens gab es die Revision. Allerdings sah auch das Revisionsgericht trotz nicht klärbarem Verbleib der 8000€ die restlichen Punkte als erwiesen an und urteilte nochmals auf Mord aufgrund der folgenden Verdeckungshandlung. Wie das mit den restlichen verschwundenen Wertgegenständen läuft, geht aus dem BGH-Urteil nicht hervor.
Also nur, da es ein Anklagepunkt war der nicht bestätigt werden konnte, basiert Deine Annahme.
Gut, damit wäre das geklärt und man sollte hier es nicht weiter als Tatmotiv behaupten.
Natürlich hätten auch die angeblich fehlenden Gegenstände ein Motiv sein können, beispielsweise hätte das Opfer ja das Fehlend der Gegenstände bemerken können. Das wäre natürlich auch ein Mordmotiv gewesen. Wenn es wirklich nachweisebar gewesen wäre, hätte das natürlich die StA auf das Tablett bringen müssen, weil ihr das Motiv aus Unterschlagung ihr weggebrochen war.
Offenbar sah sich die StA außer Stande, die fehlenden Gegenstände als Tatmotiv herzunehemn, vermutlich aus dem gleichen Gründen, warum sie auch mit der Unterschlagung nicht durchgekommen war. Der Nachweis dürfte nicht möglich gewesen sein, vielleicht konnte man nicht mal nachweisen, ob die überhaupt fehlten.