JosefK1914-2 schrieb:Du hast hier aber Unterschlagung etc. behauptet und das war nicht das festgestellte Motiv. Es war ein angeblicher Streit darüber, dass der Hausmeisters angeblich nicht seine Frau zum Besuch mitbringen wollte, wie gesagt, das entspringt der Phantasie der Richterin. Man solle als Richter vielleicht mal ehrlicher sein und sagen, dass ein Motiv für die angebliche Körperverletzung nicht ermittelbar sei.
Du hast immer noch nicht verstanden, dass es als „Verdeckung einer anderen Straftat“ beurteilt wurde.
Der Grund für den Schlag auf den Kopf (Körperverletzung) ist da eigentlcih unerheblich, wenn sie danach zur Verdeckung ertränkt wurde.
Ob der Schlag nun wegen
1) aktuell veruntreuter 8000€
2) Überforderung
3) Vorhalten der geschenkten/einverleibten 50.000€, dem Schmuck oder den Pelzmänteln
ODER
4) seiner Weigerung eines Familienbesuchs (nachdem die Dame ihm gegenüber finanziell schon so grosszügig war)
erfolgte, ist sekundär.
Er musste aufgrund obiger Differenzen befürchten
A) seinen Job zu verlieren
B) seine Vollmacht über ihre Konten zu verlieren
C) keine weiteren „Geschenke“ (oder selbständiges Einverleiben selbiger) zu erhalten
Wenn im Affekt/Panik aufgrund obiger Drohungen dann erst mal die schwere Körperverletzung mittels Schlag oder Schubser (mit Sturz auf Boden) passiert ist, musste er wissen, dass er
a) seinen Job nun definitiv los ist
b) auf Vermögenswerte der Dame zukünftig definitiv keinen Zugriff mehr haben wird
und c) wegen schwerer Körperverletzung wahrscheinlich sogar einige Monate inhaftiert werden wird
Für einen Verschuldeten, der für ein kleines Baby sorgen musste und auf einen Job angewiesen war bzw „Zusatzeinnahmen“ gut gebrauchen konnte, wohl Gründe genug für die nun folgende Verdeckungshandlung, nämlich Tragen der Bewusstlosen in die Badewanne, Ablegen ebendort (wodurch die eigenartige Position zustandekam) und Ertränken der alten Dame. Wenn sie tatsächlich vom Sturz schon tief bewusstlos war, ertrinkt sie auch von selbst und er hätte nicht mal daneben stehen müssen. Er hätte genug Zeit gehabt, den Tatort grob zu arrangieren (Stock, Schuhe hinlegen, schnell Wäsche in einen Wäschekorb packen, damit es nach einem Waschvorhaben aussieht) und Tatort verlassen, Schlüssel stecken lassen und PD auf die Mailbox sprechen.
jada schrieb:Bei Openjur gibt es die Urteile?
Offensichtlich das BGH Urteil in Kurzfassung.