Frau.N.Zimmer schrieb:Ich bin verwirrt. Er hat das Geld an die tote Dame überwiesen oder, wurde das nach dem Tod festgestellt und die Überweisung war noch zu Lebzeiten?
Es hiess, man wäre über eine auffällige Überweisung von 8000€ (von seinem Konto) auf iihn aufmerksam geworden.
Nachdem er damals noch gar nicht tatverdächtig war, konnte man doch gar nicht sein Konto einsehen und wissen, dass davon 8000€ überwiesen wurden.
Das einzig einsehbare Konto ist das der Toten. Wenn auf ihr Konto (nach dem Tod) von seinem Konto Geld überwiesen wird, fragt sich doch jeder Ermittler, warum er das macht, wo er doch weiss, dass sie tot ist.
Alles andere hat doch die Ermittler nicht zu interessieren. Wenn er an einen Freund Geld überweist, können die das doch nicht gewusst haben. Schliesst natürlich die Rückzahlung an einen Freund nicht aus, aber AUFFÄLLIG kann nur eine Rückzahlung auf IHR Konto NACH ihrem Tod sein.
Aber bitte, das ist jetzt meine rein logische Annahme.