Anmerkungen zu den Anrufen:
MG holte Frau K. aus dem Krankenhaus ab, um 14.00 Uhr kamen sie bei ihr zu Hause an. Aussage MG: Kurz vor 15.00 Uhr tranken beide Kaffee, danach machten sie die Abrechnung und er ging.
Um 14.57 Uhr wurde zweimal kurz beim Hausarzt vom Anschluss von Frau K. aus angerufen und wieder aufgelegt. In der Tatrekonstruktion des Gerichts ging dieses davon aus, dass MG die Anrufe getätigt hat. Das Gericht ging davon aus, dass er ihr da noch helfen wollte und sie demzufolge noch gelebt hat. Vielleicht war sie aber zu dem Zeitpunkt schon tot? Andererseits - warum sollte er dann beim Hausarzt anrufen? Vielleicht hatte er vor, zu melden, dass er sie bewusstlos in der Wanne vorgefunden habe und hat es sich dann anders überlegt, weil er befürchtete, verdächtigt zu werden.
Um 15.09 Uhr (11,5 Minuten später) rief MG mit seinem Handy vom Auto aus den Pflegedienst an.
MG gab an, er habe dem Hausarzt lediglich mitteilen wollen, dass Frau K. wieder zu Hause sei und habe wieder aufgelegt, weil nur der Anrufbeantworter dran war.
Warum hat er nicht auf den AB gesprochen? Warum hat er nicht noch drei Minuten bis 15.00 Uhr gewartet, in der die Praxis vermutlich nach der Mittagspause wieder erreichbar war? Warum hat Frau K. nicht selbst danach noch angerufen?
Warum ruft er den Pflegedienst nicht auch mal eben vom Festnetzanschluss an, wenn er schon mal dabei ist, zu telefonieren?
Das Telefon stand übrigens neben dem Bett im Schlafzimmer.
Was macht Fau K., nachdem MG gegangen ist? Sie fühlt sich vielleicht schwach, will sich ausruhen und legt sich hin. Der Schlüssel steckt außen. Manfred G. hatte erklärt, er habe das mit Frau K. vereinbart, damit die Pflegekraft in die Wohnung könne, falls Frau K. einschlafen sollte. Es war also kein Versehen der alten Frau, sondern volle Absicht.
Fühlt man sich da wohl als alleinstehende Frau mit 87? Legt man sich ins Bett? Oder lässt sich ein Bad ein?
Gegen 18.30 Uhr finden Mitarbeiter des Pflegedienstes Frau K. ertrunken in ihrer Badewanne.
Frau.N.Zimmer schrieb:Der Teppich , vor der Wanne, liegt auch komisch. Bei jeder Türbewegung stößt man an den Teppich.Wenn ich, gehbehindert, zur Wanne wollte, läge mir der Teppich nicht im Weg und würde eine Stolperfalle bilden können.
Ja, das stimmt. Vielleicht ließ sie die Tür immer offen stehen? Sie wohnte ja allein. Hier nochmal eine bessere Draufsicht, in der das Badezimmer komplett von oben zu sehen ist.:
Spoiler
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MaryPoppins schrieb:Marcoumarisierte Patienten bluten schon deutlich mehr, das stimmt. Sind auch gefährdeter bereits bei banalen Stürzen auch Hirnblutungen zu erleiden. Von einer Hirnblutung habe ich bisher aber hier nichts gelesen.
Nachdem ja andere Einzelheiten ihrer Krankengeschichte bekannt wurden, wäre eine Hirnblutung sicher auch erwähnt worden. Also kann man wohl ausschließen, dass sie sich bei einem
anderen häuslichen Unfall kurz nach 15.00 Uhr den Hinterkopf stieß, eine Hirnblutung erlitt und nachfolgend deswegen in die Wanne fiel (Dieser von
@Venice2009 erwähnte Ablauf hätte ja den Vorteil, dass er ganz andere Sturzmöglichkeiten eröffnet, weil die Verletzung am Hinterkopf schon vorhanden wäre).
MaryPoppins schrieb:Bei den obigen Erkrankungen wär sie zumindest natürlich eine gute Kandidatin für Schwindel und Synkopen. Wenn sie zuvor starke Durchfälle hätte, sowieso.
Genau darauf werden die Gutachter der Verteidigung hingewiesen haben. Die haben vermutlich ihre Krankengeschichte und nicht das Sturzereignis in den Mittelpunkt gestellt. Sturzgefährdet war sie aufgrund vielfältiger Ursachen ja auf jeden Fall.
MaryPoppins schrieb:Das Problem ist nur, dass man bei einer Synkope eben zusammensackt und dabei ganz sicher kein Bein mehr über einen Badewannenrand verletzungsfrei schwingen kann.
Einleuchtendes Argument.
Für mich sprechen die überwiegenden Punkte für ein Gewaltverbrechen. Die Computersimulation überzeugt mich aus den genannten Gründen (Drehung im Fall, unplausible Beinhebung über den Wannenrand, fehlende Tür, unlogische Ausgangsposition) nicht.
Andere Sturzvarianten können wir bei dem vorliegenden isolierten Verletzungsbild ausschließen. Da vertraue ich wirklich ganz bereitwillig dem Rechtsmediziner, der 16.000 Obduktionen durchgeführt hat und den Leuten, die ein Jahr für die Erarbeitung der bestmöglichen Computersimulation gebraucht haben. Das werden keine fantasie-- und ahnungslosen Stümper sein, die nur noch nicht auf unsere viel besseren Sturzideen gekommen sind.
Der einzig kritische Punkt ist für mich das knappe Zeitfenster, wenn man denn davon ausgeht, dass sie bei dem Hausarztanruf noch lebte. Muss man davon ausgehen? Was kann er mit dem (letztlich ja nicht durchgeführten) Anruf bezweckt haben, wenn sie schon tot war?