Badewannenunfall von Rottach-Egern
21.08.2019 um 23:31Venice2009 schrieb:das steht es doch, Auschluss einer Sturzneigung.Ich fragte eigentlich eher nach dem Urteilstext bzw. seiner schriftlichen Begründung.
Venice2009 schrieb:das steht es doch, Auschluss einer Sturzneigung.Ich fragte eigentlich eher nach dem Urteilstext bzw. seiner schriftlichen Begründung.
BoobSinclar schrieb:Ich fragte eigentlich eher nach dem Urteilstext bzw. seiner schriftlichen Begründung.Danach fragen hier einige User schon lange. Es gibt aber keine Veröffentlichung, die Verteidigung hat bisher davon abgesehen, den Stein des Anstoßes, sprich das Urteil, ins Netz zu stellen.
Seps13 schrieb:Der Gerichtsmediziner äußert sich ganz allgemein, überhaupt nicht zu der Vereinbarkeit von Auffindeposition und Hämatomen und Ausgangsstandort. So wie er es sagt, ist es ja nicht falsch.bei Minute 16:25 äußert er sich, dass er die Auffindungsposition durchaus auch als einen Unfall bzw. Sturz in die Wanne einstufen würde, was er von den Fotos her beurteilen kann.
Das Gericht hat nur eine aktuell bestehende erhöhte Sturzneigung verneint.
-Medizinische Gründe als Auslöser für einen Sturz der 87jährigen Frau Kortüm seien auszuschliessen (UA S. 50 ff.). Insbesondere sei ausgeschlossen, dass sie eine TIA oder eine Synkope erlitten habe; letztere sei insbesondere deshalb auszuschließen, da die bekannte Sturzneigung im Jahr 2008 nachgelassen habe (UA S. 55). Ausgehend davon, dass ein Sturzgeschehen auszuschliessen sei (UA S. 78), wertete das erkennende Gericht als weitere Indizien für die Täterschaft des Antragstellers, dass-der Antragsteller ein Motiv für die Tat gehabt, nämlich es einen Streit gegeben habe (UA S. 91 ff.)auf der Seite wird der Urteilstext zitiert, wie ich soeben gesehen habe.
Venice2009 schrieb:auf der Seite wird der Urteilstext zitiert, wie ich soeben gesehen habe.Nein, da wird nichts wörtlich aus dem Urteilstext zitiert.
Andante schrieb:Nein, da wird nichts wörtlich aus dem Urteilstext zitiert.das ist eine Zusammenfassung der Beweiswürdigung. Ich denke nicht, dass Frau Rick diese verändert hat.
Venice2009 schrieb:das ist eine Zusammenfassung der Beweiswürdigung.Genau, so wie Frau Rick selbige interpretiert und zusammenfasst.
Andante schrieb:Was RA Strate kann, wird Frau Rick ja wohl auch können. Warum macht sie´s nicht?wahrscheinlich weil sie Frau Rick und nicht Herr Strate ist. Ich kann es dir nicht beantworten, sie wird mit Sicherheit ihre Gründe haben. Die müssen nicht zwangsläufig damit zusammenhängen, dass sie etwas zu verbergen hat.
Andante schrieb:Frau Rick interpretiert vielmehr den Urteilstext, ablesbar am Konkunktiv, und verweist dazu auf die Fundstelle der Akte, wo stehen soll, was sie aus dem Urteilstext herausgelesen haben will.Das sehe ich auch so. Eine TIA wird man wohl auch über konkrete Befunderhebung ausgeschlossen haben und für Synkopen hat man ebenfalls keinen Anhalt gesehen. Da wäre der genaue Urteilstext mit Zitat aus dem Gutachten sinnvoll.
Das Gericht schließt auch aus medizinischen Gründen aus, dass die 87jährige Frau Kortüm gestürztsein kann. Insbesondere wird eine TIA und eine Synkope ausgeschlossen, dies insbesondere deshalb, weil die bekannte Sturzneigung in den letzten Monaten vor ihrem Tod nachgelassen habe: .....
euroradiologisches Gutachten Demgegenüber beweist ein neuroradiologisches Gutachten, dass sich Veränderungen im Gehirn von Frau Kortüm fanden, die auf eine auch noch zum Todestag am 28.10.2008 bestehende Sturzneigung schließen lassen:.........Rechtsmedizinisches Gutachten Der Sachverständige Prof. Püschel bestätigt die Einschätzung seines Kollegen, dass ein Sturz aus medizinischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann: ...... Ausssage der Zeugin E. zur SturzneigungZudem bekundet die Zeugin E., dass Frau Kortüm bereits seit jeher eine Sturzneigung hatte; in ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom 19.03.2019 führt sie aus: ......Vor dem Hintergrund, dass die Sturzneigung von Frau Kortüm bereits seit Jahrzehnten bestand, Frau Kortüm also nicht –wie vom Gericht angenommen –lediglich „gelegentlich“(UA S. 53) gestürzt ist, ist die Feststellung, die Sturzneigung habe bereits „lange vor ihrem Tod“ (UA S. 52) nachgelassen, nicht haltbar. 5.Anlass für Badewannennutzungleider fehlt die Erläuterung dazu um welche Veränderungen es sich genau handelt.
Venice2009 schrieb:bei Minute 16:25 äußert er sich, dass er die Auffindungsposition durchaus auch als einen Unfall bzw. Sturz in die Wanne einstufen würde, was er von den Fotos her beurteilen kann.Er sagt wörtlich:
Seps13 schrieb:"Das, was ich auf dem Foto gesehen habe, von der Lage der Leiche, ist für mich durchaus vereinbar mit einem Sturz in die Wanne."naja du hälst es ja, als nicht Gerichtsmediziner, für unmöglich so zu stürzen. Daher ist das doch schon mal was, dass es doch möglich ist so zu stürzen? Aus dem Munde eines Fachmanns.
Venice2009 schrieb:Aus dem Munde eines Fachmanns.Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat. Da könnte man auch mich fragen, das hätte eine ähnliche Relevanz.
BoobSinclar schrieb:Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat. Da könnte man auch mich fragen, das hätte eine ähnliche Relevanz.wie soll man es denn ansonsten beurteilen? Der erste Gerichtsmediziner hat es ja auch nur aufgrund des Fotos beurteilt. Und dann schließlich einen Unfall ausgeschlossen. Die Gerichtsmediziner sind selten vorort sondern können nur aufgrund von Fotos aussagen treffen... jetzt wird schon die Meinung eines Fachmanns in frage gestellt.
Venice2009 schrieb:Der erste Gerichtsmediziner hat es ja auch nur aufgrund des Fotos beurteilt.Hä? Ich dachte, der wäre am Tatort gewesen? Oder bringe ich da was durcheinander?
BoobSinclar schrieb:Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat.Macht Axel Petermann doch auch manchmal, oder irre ich mich da? ;-)
BoobSinclar schrieb:Hä? Ich dachte, der wäre am Tatort gewesen? Oder bringe ich da was durcheinander?der war erst am 17.11. am "Tatort" gewesen. Am 28.10 ist der Mord, Unfall, wie auch immer passiert.
Andante schrieb:Macht Axel Petermann doch auch manchmal, oder irre ich mich da? ;-)Kein Widerspruch. (Diesmal). Wobei Peterman nebenan auch gar nichts konkretes gesagt hat, sondern nur Allgemeinplätze.