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Badewannenunfall von Rottach-Egern

7.712 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, 2008, Badewanne ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Zu diesem Thema gibt es eine von Diskussionsteilnehmern erstellte Zusammenfassung im Themen-Wiki.
Themen-Wiki: Badewannenunfall von Rottach-Egern

Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:31
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das steht es doch, Auschluss einer Sturzneigung.
Ich fragte eigentlich eher nach dem Urteilstext bzw. seiner schriftlichen Begründung.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:33
Es gab bei der Obduktion keine morphologisch fassbaren Befunde, die als konkret ursächlich für die Auslösung eines Sturzgeschehens in Betracht zu ziehen wären (Bewusstlosigkeit, Bewusstseinseintrübung, Lähmungen), ihre Grunderkrankungen waren aber natürlich bekannt und es gab funktionelle Einschränkungen, die einen Sturz hätten begünstigen können. Über diese hinaus wurde aber bei der Obduktion nichts gefunden.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:38
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Ich fragte eigentlich eher nach dem Urteilstext bzw. seiner schriftlichen Begründung.
Danach fragen hier einige User schon lange. Es gibt aber keine Veröffentlichung, die Verteidigung hat bisher davon abgesehen, den Stein des Anstoßes, sprich das Urteil, ins Netz zu stellen.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:39
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:Der Gerichtsmediziner äußert sich ganz allgemein, überhaupt nicht zu der Vereinbarkeit von Auffindeposition und Hämatomen und Ausgangsstandort. So wie er es sagt, ist es ja nicht falsch.

Das Gericht hat nur eine aktuell bestehende erhöhte Sturzneigung verneint.
bei Minute 16:25 äußert er sich, dass er die Auffindungsposition durchaus auch als einen Unfall bzw. Sturz in die Wanne einstufen würde, was er von den Fotos her beurteilen kann.

@BoobSinclar
das Urteil ist ja nicht öffentlich verfügbar. Wobei ich mich frage, warum Frau Rick etwas in ihrem WAA schreiben sollte, was das Gericht so nie geäußert hat?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:45
@BoobSinclar
-Medizinische Gründe als Auslöser für einen Sturz der 87jährigen Frau Kortüm seien auszuschliessen (UA S. 50 ff.). Insbesondere sei ausgeschlossen, dass sie eine TIA oder eine Synkope erlitten habe; letztere sei insbesondere deshalb auszuschließen, da die bekannte Sturzneigung im Jahr 2008 nachgelassen habe (UA S. 55). Ausgehend davon, dass ein Sturzgeschehen auszuschliessen sei (UA S. 78), wertete das erkennende Gericht als weitere Indizien für die Täterschaft des Antragstellers, dass-der Antragsteller ein Motiv für die Tat gehabt, nämlich es einen Streit gegeben habe (UA S. 91 ff.)
auf der Seite wird der Urteilstext zitiert, wie ich soeben gesehen habe.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:48
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:auf der Seite wird der Urteilstext zitiert, wie ich soeben gesehen habe.
Nein, da wird nichts wörtlich aus dem Urteilstext zitiert.

Frau Rick interpretiert vielmehr den Urteilstext, ablesbar am Konkunktiv, und verweist dazu auf die Fundstelle der Akte, wo stehen soll, was sie aus dem Urteilstext herausgelesen haben will.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:49
Zitat von AndanteAndante schrieb:Nein, da wird nichts wörtlich aus dem Urteilstext zitiert.
das ist eine Zusammenfassung der Beweiswürdigung. Ich denke nicht, dass Frau Rick diese verändert hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:51
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:das ist eine Zusammenfassung der Beweiswürdigung.
Genau, so wie Frau Rick selbige interpretiert und zusammenfasst.

Ich muss gestehen, dass mir der Originaltext nach wie vor zu Vergleichszwecken sehr willkommen wäre. Was RA Strate kann, wird Frau Rick ja wohl auch können. Warum macht sie´s nicht?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:54
Zitat von AndanteAndante schrieb:Was RA Strate kann, wird Frau Rick ja wohl auch können. Warum macht sie´s nicht?
wahrscheinlich weil sie Frau Rick und nicht Herr Strate ist. Ich kann es dir nicht beantworten, sie wird mit Sicherheit ihre Gründe haben. Die müssen nicht zwangsläufig damit zusammenhängen, dass sie etwas zu verbergen hat.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

21.08.2019 um 23:57
Zitat von AndanteAndante schrieb:Frau Rick interpretiert vielmehr den Urteilstext, ablesbar am Konkunktiv, und verweist dazu auf die Fundstelle der Akte, wo stehen soll, was sie aus dem Urteilstext herausgelesen haben will.
Das sehe ich auch so. Eine TIA wird man wohl auch über konkrete Befunderhebung ausgeschlossen haben und für Synkopen hat man ebenfalls keinen Anhalt gesehen. Da wäre der genaue Urteilstext mit Zitat aus dem Gutachten sinnvoll.
Der WAA wird auch nur auszugsweise zur Verfügung gestellt.

Aber warum nun auch noch die Obduktionsergebnisse aus der Ferne angezweifelt werden, erschließt sich mir nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:02
Das Gericht schließt auch aus medizinischen Gründen aus, dass die 87jährige Frau Kortüm gestürztsein kann. Insbesondere wird eine TIA und eine Synkope ausgeschlossen, dies insbesondere deshalb, weil die bekannte Sturzneigung in den letzten Monaten vor ihrem Tod nachgelassen habe: .....
euroradiologisches Gutachten Demgegenüber beweist ein neuroradiologisches Gutachten, dass sich Veränderungen im Gehirn von Frau Kortüm fanden, die auf eine auch noch zum Todestag am 28.10.2008 bestehende Sturzneigung schließen lassen:.........Rechtsmedizinisches Gutachten Der Sachverständige Prof. Püschel bestätigt die Einschätzung seines Kollegen, dass ein Sturz aus medizinischer Sicht nicht ausgeschlossen werden kann: ...... Ausssage der Zeugin E. zur SturzneigungZudem bekundet die Zeugin E., dass Frau Kortüm bereits seit jeher eine Sturzneigung hatte; in ihrer Eidesstattlichen Versicherung vom 19.03.2019 führt sie aus: ......Vor dem Hintergrund, dass die Sturzneigung von Frau Kortüm bereits seit Jahrzehnten bestand, Frau Kortüm also nicht –wie vom Gericht angenommen –lediglich „gelegentlich“(UA S. 53) gestürzt ist, ist die Feststellung, die Sturzneigung habe bereits „lange vor ihrem Tod“ (UA S. 52) nachgelassen, nicht haltbar. 5.Anlass für Badewannennutzung
leider fehlt die Erläuterung dazu um welche Veränderungen es sich genau handelt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:04
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:bei Minute 16:25 äußert er sich, dass er die Auffindungsposition durchaus auch als einen Unfall bzw. Sturz in die Wanne einstufen würde, was er von den Fotos her beurteilen kann.
Er sagt wörtlich:
"Das, was ich auf dem Foto gesehen habe, von der Lage der Leiche, ist für mich durchaus vereinbar mit einem Sturz in die Wanne."

Mehr sagt er nicht. Er bezieht sich nur auf das Foto von der Auffindeposition. Das ist natürlich keine Bewertung unter Einbeziehung aller Fakten. Das ist somit auch keine fundierte Gegenposition zum Gutachter Keil, auch wenn es den Anschein erwecken soll. Dadurch macht er sich in keiner Weise angreifbar, nützlich ist diese Aussage aber auch nicht.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:05
Ich frage mich schon die ganze Zeit, was eigentlich G´s Verteidiger in den zwei Tatsacheninstanzen gemacht haben.

Gut, Widmaier kam im zweiten Prozess mit der Kotwäsche-Theorie. Aber sonst? Die Uhr? Anzweifeln der medizinischen Befunde? Neue Zeugin? Todeszeitgutachten? Anzweifeln der Obduktionsergebnisse?

Was ist davon „neu“ im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO?


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:05
Zitat von Seps13Seps13 schrieb:"Das, was ich auf dem Foto gesehen habe, von der Lage der Leiche, ist für mich durchaus vereinbar mit einem Sturz in die Wanne."
naja du hälst es ja, als nicht Gerichtsmediziner, für unmöglich so zu stürzen. Daher ist das doch schon mal was, dass es doch möglich ist so zu stürzen? Aus dem Munde eines Fachmanns.


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22.08.2019 um 00:08
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Aus dem Munde eines Fachmanns.
Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat. Da könnte man auch mich fragen, das hätte eine ähnliche Relevanz.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:09
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat. Da könnte man auch mich fragen, das hätte eine ähnliche Relevanz.
wie soll man es denn ansonsten beurteilen? Der erste Gerichtsmediziner hat es ja auch nur aufgrund des Fotos beurteilt. Und dann schließlich einen Unfall ausgeschlossen. Die Gerichtsmediziner sind selten vorort sondern können nur aufgrund von Fotos aussagen treffen... jetzt wird schon die Meinung eines Fachmanns in frage gestellt.


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Badewannenunfall von Rottach-Egern

22.08.2019 um 00:10
Zitat von Venice2009Venice2009 schrieb:Der erste Gerichtsmediziner hat es ja auch nur aufgrund des Fotos beurteilt.
Hä? Ich dachte, der wäre am Tatort gewesen? Oder bringe ich da was durcheinander?


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22.08.2019 um 00:10
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Der ein Foto begutachtet. Das ihm ein Fernsehteam gezeigt hat.
Macht Axel Petermann doch auch manchmal, oder irre ich mich da? ;-)


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22.08.2019 um 00:10
Zitat von BoobSinclarBoobSinclar schrieb:Hä? Ich dachte, der wäre am Tatort gewesen? Oder bringe ich da was durcheinander?
der war erst am 17.11. am "Tatort" gewesen. Am 28.10 ist der Mord, Unfall, wie auch immer passiert.


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22.08.2019 um 00:12
Zitat von AndanteAndante schrieb:Macht Axel Petermann doch auch manchmal, oder irre ich mich da? ;-)
Kein Widerspruch. (Diesmal). Wobei Peterman nebenan auch gar nichts konkretes gesagt hat, sondern nur Allgemeinplätze.


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