Badewannenunfall von Rottach-Egern
23.11.2018 um 14:47@FadingScreams
Angenommen wurde m.W. letztlich ein Streit zwischen MG und dem Opfer, in dessen Verlauf es zu der Körperverletzung von Frau K. (den Hämatomen) kam, welche dann zum Ertränken von Frau K. in der Wanne (Mord zur Verdeckung der vorangegangenen Körperverletzung, nicht Mord zur Verdeckung einer vorangegangenen Unterschlagung) führte.
Der Streit zwischen MG und dem Opfer wiederum kann seinen Grund sowohl in Geldsachen wie aus Eifersucht (m.E. ein sehr dünner Grund) wie auch in anderen Ursachen haben, da hat sich die StA nicht abschließend auf "Eifersucht" festgelegt.
Angenommen wurde m.W. letztlich ein Streit zwischen MG und dem Opfer, in dessen Verlauf es zu der Körperverletzung von Frau K. (den Hämatomen) kam, welche dann zum Ertränken von Frau K. in der Wanne (Mord zur Verdeckung der vorangegangenen Körperverletzung, nicht Mord zur Verdeckung einer vorangegangenen Unterschlagung) führte.
Der Streit zwischen MG und dem Opfer wiederum kann seinen Grund sowohl in Geldsachen wie aus Eifersucht (m.E. ein sehr dünner Grund) wie auch in anderen Ursachen haben, da hat sich die StA nicht abschließend auf "Eifersucht" festgelegt.